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schmiede-Zeitung sei das einzige Blatt der Branche, das einen kunstgewerblichen Redakteur besitze, der die Kunstbestrebungen des Goldschmiedegewerbes dauernd verfolge und ein fachmännisches Urteil auch abzugeben vermöge", sowie die Deutsche Goldschmiede-Zeitung sei das einzige Blatt der Branche, das einen ständigen juristischen und volkswirtschaftlichen Mitarbeiter habe", zu unterlassen. Wegen des Mehrgeforderten wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten fünf Sechstel zur Last; ein Sechstel hat der Kläger zu tragen. Dem Kläger wird die Befugnis zugesprochen, innerhalb zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils, dessen verfügenden Teil je einmal im „Journal der Goldschmiedekunst" vor dem Beginne des Anzeigenteiles und hinter den Bekanntmachungen des Verbandes deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede in der Druckausführung der zuletzt gedachten Bekanntmachungen, sowie in der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" auf der letzten Seite nach dem Anzeigenteile und unter Trennung von diesem, wobei die Breite der Seite, jedoch nicht mehr, als ein Drittel der letzteren eingenommen werden darf, auf Kosten des Beklagten öffentlich bekannt zu machen. Leipzig den 3. Januar 1906.

Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Druck: Spamersche Buchdruckerei in Leipzig.

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

**** Redaktion: Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig *** Kunstgewerblicher Teil: Profeffor Rudolf Rücklin, Direktor der Goldschmiede-Schule, Pforzheim

Moderner Edelmetallguß.

Von Ingenieur Dr. Ernst Beutel und Professor Karl Pugl.

Dieser Artikel entstammt dem „Zentralblatt für das gewerbliche Unterrichtswesen in Österreich".

Herstellung der Gußform nicht unterschnittener Modelle. Die Herstellung der eigentlichen Gußform aus Schamottegipsmischung richtet sich nach der Beschaffenheit des vorliegenden Wachsmodelles. Besitzt es keine oder doch nur sehr geringfügige Unterscheidungen, so geschieht das Einformen auf folgende Weise: Die retuschierten und mit Pottaschelösung entfetteten Wachspositive werden mit der Bildseite nach oben in geeigneten Abständen mittels Wachs auf eine Formplatte angeheftet, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, mit einem Gußrahmen umgeben und mit ein wenig Formbrei übergossen. Dieser wird mit einem Blasebalg sorgfältig nach allen Seiten verteilt, um die in den Tiefen sitzenden Luftbläschen zu beseitigen, worauf der Rest der Formmasse bis zur Füllung des durch den Rahmen gebildeten Kastens aufgeschüttet wird. Durch Einlegen von Eisendrahtgeflechten in den Formbrei bewirkt man eine Versteifung des Formziegels.

Nachdem die Masse abgebunden ist, wendet man die Formenziegel um, befreit die Wachskonturen vom überschüssigen Formmaterial, schneidet an passenden Stellen (s. Fig. 5) Marken ein, bestreicht die Oberfläche mit Fett und formt die Kehrseite des Wachsmodelles in analoger Weise auf. Die beiden Formziegelhälften werden mit Eisendrahtklammern (s. Fig. 6) verbunden und zur Entfernung des Wachses in einem geeigneten Ofen bis zur schwachen Glut erhitzt.

(Fortsetzung.)

Im allgemeinen wird man das Fließen des Metalles in der Art leiten, daß es von einem gemeinsamen Hauptkanale durch eine Anzahl Nebenkanäle von den tiefer gelegenen Stellen der Form nach oben dringt. Formen von Objekten sehr geringer Metallstärke umgibt der Gießer mit einem ringförmigen Kanal, der, vom

Haupteingusse aus gespeist,

das Metall durch mehrere radiale Kanäle einführt. Die Anbringung der Luftkanäle geht aus der Überlegung hervor, an welchen Stellen der Form beim Gusse Luft eingeschlossen werden könnte; als allgemeine Regel gilt, der Luft von den höchsten" Formstellen aus durch Kanäle (Luftpfeifen) nach der Eingußseite des Formziegels hin Ausgang zu verschaffen. Fig. 5 zeigt zwei ausgebrannte Formziegelhälften, welche mit Marken, Eingußkanälen und Luftpfeifen versehen und nach dem Zusammenlegen gußbereit sind.

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Herstellung der Gußform unterschnittener Modelle. Besitzt das Modell Unterschneidungen, welche das Zerlegen der gebrannten Form nicht gestatten, da die unterschnittenen Stellen hierdurch abbrechen würden, so ist man genötigt, die Eingußund Luftkanäle in Wachs zu bilden, an das Modell zu montieren, einzuformen und auszuschmelzen. Die Aufformung der Bildseite des Modelles geschieht in derselben Weise wie bei nicht unterschnittenen Objekten. Ist die erste Ziegelhälfte geformt und abgebunden, so wird sie gewendet, das Formbrett entfernt und, wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, die notwendigen Einguß- und Luftkanäle in Form von Wachsstengeln mittels eines heißen Gipseisens anmontiert. Nun wird die zweite Formziegelhälfte aufgeformt und nach dem Ausbrennen des Wachses der Eingußkanal mittels eines Messers trichterförmig erweitert, ohne daß hierbei die Form zerlegt werden darf. Vor dem Gusse werden die Formziegel zwischen Formbrettern in eine Zwinge gespannt (s. Fig. 6).

Fig. 4. Wachskopien aus dem Agar - Negativ, mit Rahmen umgeben, zur Masseaufformung bereit.

Einguß- und Luftkanäle. Ist das Wachs ausgebrannt, so wird die Form vorsichtig geöffnet und mit einem Gipseisen in die poröse Masse die aus Fig. 5 ersichtlichen Einguß- und Luftkanäle eingeschnitten. Die Art ihrer Anordnung ist von großer Wichtigkeit für das Gelingen des Gusses. Wenn man auch in Rücksicht ziehen muß, daß das Entfernen zahlreicher Eingüsse" vom fertigen Gußstücke die Arbeitskosten bedeutend erhöht, so darf man mit dem Anbringen der Kanäle doch durchaus nicht zu sparsam sein, da das sich rasch abkühlende Metall mehrere Wege verlangt, um die Form gut und vollkommen zu füllen.

Da die Formung von Statuetten und Büsten für den Silberguß jener für den Bronzeguß völlig analog ist, können die Verfasser auf ihre diesbezügliche Abhandlung verweisen, in der sie

auch die oben angeführten Materialien einer eingehenden Beschreibung unterzogen haben, so daß hier nur noch die Besprechung der Metalle selbst erübrigt.

Das Silber.

Das Silber, seit den ältesten Zeiten als Material für kostbare Schmucke und Gefäße verwendet, verdankt seine Beliebtheit seiner weißen, an reiner Luft unveränderlichen Farbe, seiner großen Geschmeidigkeit und Polierfähigkeit. Der gewaltige Preissturz des Silbers hat wohl wesentlich dazu beigetragen, daß das Kunstgewerbe sich dieses edlen Metalles heute in so großem Maßstabe bedient, aber auch die Eigenschaft in gewissen Lösungen eine Reihe gedämpfter Farbentöne anzunehmen, hat in der Zeit der Patinaverehrung stark für seine vielseitige Verwendung, insbesondere zur Anfertigung kleiner Gußobjekte, Beschläge und Gefäße, gesprochen.

Chemisch reines Silber ist weder für den Guß noch für die Arbeit des Edelschmiedes besonders verwendbar und dient höchstens zur Herstellung feiner getriebener Arbeiten, bei welchen es auf größte Geschmeidigkeit ankommt, oder als Unterlage für Emaillierungen, denen Beisatzmetalle schaden könnten. Im allgemeinen ist es zu weich und deshalb allzusehr der Abnützung unterworfen und hat ferner den für das Gießen schwer in die Wagschale fallenden Nachteil, im geschmolzenen Zustande eine große Menge Sauerstoff aus der Luft zu absorbieren und beim Erkalten auf das heftigste auszustoßen. Diese Eigenschaft, das „Spratzen" genannt, führt einerseits zu bedeutenden, durch das Verspritzen des Metalles verursachten Verlusten und ist anderseits der Grund, daß ein Gußstück aus reinem Silber immer mit Bläschen bedeckt, wenn nicht ganz durchsetzt ist.

Nun ist es eine zwar noch nicht völlig aufgeklärte, aber für den Praktiker höchst bedeutsame Tatsache, daß Metallegierungen im allgemeinen Gase weit weniger leicht lösen als reine Metalle. Legiert man das Silber mit Kupfer, so kommt außerdem die große Affinität dieses Metalles zum Sauerstoffe in Betracht, es verbindet sich mit dem gelösten Gase zu Oxydul und verhindert auf diese Weise das Spratzen fast völlig. Noch energischer wirken in diesem Sinne das Zink und das Aluminium und es bedarf oft nur eines Zusatzes dieser Metalle von einem halben bis zu einem Prozente zu einer Silberkupferlegierung, um einen tadellosen Guß zu erzielen.

oder 80-0

Im allgemeinen ist das Kupfer das fast ausschließlich verwendete Beisatzmetall. In geringen Mengen zugesetzt, verändert es die Farbe des Silbers nur wenig, drückt seinen Schmelzpunkt herab und erteilt ihm bedeutende Härte und Festigkeit, oline seine für die Verarbeitung wichtige Geschmeidigkeit allzusehr zu beeinträchtigen.

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Fig. 5. Ausgebrannte Masseformen, nach dem Zusammenlegen gußbereit.

Fig. 6. Eingespannte Formziegel, gußbereit.

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Legierungen aus 83-5 Silber, 9-3 Kupfer, 72 Zink 10.0,, 10.0 sind durch vorzügliche Gießbarkeit, vereint mit heller Farbe und genügender Geschmeidigkeit ausgezeichnet. Dasselbe gilt von den Legierungen 500-900 Silber, 30-15 Kupfer, 470-5 Cadmium.

In Österreich ist der Feingehalt der für Silbergeräte verwendbaren Legierungen gesetzlich bestimmt, er beträgt in vier Abstufungen 950, 900, 800 und 750 Tausendteile. Bei den niedrigen Feingehalten veranlaßt der Kupferzusatz rotstichige Legierungen; man hat jedoch in dem sogenannten Weißsieden ein Mittel an der Hand, die Oberfläche des fertigen Objektes das Kupfer zu entziehen und sie dadurch blendend weiß zu färben. Das Weißsieden, wie auch das Patinieren soll im Zusammenhange mit den Färbemethoden der anderen kunstgewerblich wichtigen Metalle in einem eigenen Artikel behandelt werden.

Zur Bereitung der Legierungen verwendet der Gießer vorteilhafterweise Feinsilber. Er schneidet es in kleine Stücke, von denen er einige mit der nötigen Menge von Kupferblechabschnitten vermischt und in einem vorgewärmten Graphittiegel, mit Holzkohlenpulver bedeckt, unter sorgfältigem Rühren schmilzt, indem er nach und nach den restlichen Teil zusetzt. Ein Umgießen der Legierung ist für die Durchmischung der Metalle von großem Vorteile, da es nur zu häufig vorkommt, daß wegen mangelhaften Rührens der untere Teil des Regulus silberreicher ist als der obere. Vor dem Gusse erhitzt man die Legierung, bis man den sogenannten „Blick" bemerkt, d. h. bis das geflossene Metall bei zurückgeschobener Holzkohlendecke als leicht beweglicher heller Spiegel erscheint. Oftmals wirft man vor dem Ausgießen etwas Weinstein, Borax oder Salmiak in den Tiegel. Der Schmelzpunkt des reinen Silbers liegt bei zirka 1000o, der Schmelzpunkt seiner Legierungen, wie bereits erwähnt, etwas niedriger.

In Japan werden Kupfer-Silberlegierungen von 30-50% Feingehalt als „Schibuischi" zur Herstellung von künstlerischen Gußobjekten vielfach angewendet, da dieselben in gewissen Beizen ganz eigenartige Färbungen annehmen. Die Literatur erwähnt bisher leider keine Versuche, diese und ähnliche asiatische Metalllegierungen für unseren Kunstguß zu verwenden; die diesbezüglichen Versuche der

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Verfasser sind noch nicht abgeschlossen.

Das Gold. Der hohe Preis des Goldes schließt es von der Anwendung für größere Gußobjekte aus; nur für Schmucke und kostbare Statuetten wird es verwendet, aber selbst in diesen Fällen gießt man niemals reines Metall, sondern legiert es stets mit

anderen Metallen, inbesondere dem Kupfer und dem Silber. Das chemisch reine Gold ist zwar durch seine herrliche Farbe, gänzliche Unveränderlichkeit an der Atmosphäre, Polierbarkeit und hohe Geschmeidigkeit ausgezeichnet, aber es ist wegen seiner großen Weichheit mechanischen Einwirkungen gegenüber zu wenig widerstandsfähig und es hat den für den Gießer ausschlaggebenden Nachteil, sich beim Schmelzen (bei zirka 1200° C) stark auszudehnen und beim Erstarren ebensosehr zu schwinden, so daß Güsse von reinem Golde gewöhnlich unscharf ausfallen.

Das Legieren geschieht in Graphittiegeln, die entweder in gewöhnlichen Tiegelschachtöfen oder in einem der von Perrot, Richter, Rößler und Fletcher konstruierten Gasöfen erhitzt werden. Das zerkleinerte Edelmetall wird mit dem ebenfalls zerkleinerten Beisatze gemischt und unter einer Holzkohlenpulverdecke geschmolzen, indem man mit einem grünen Holzstabe umrührt. Will man eine „rote Karatierung" erzielen, d. h. verwendet man Kupfer als Beisatzmetall, so hat man besonders darauf zu achten, daß es beim Erhitzen möglichst wenig oxydiert, da sich das gebildete Oxydul zwar im geschmolzenen Golde auflöst, aber beim Abkühlen sich in der Legierung kristallinisch abscheidet. Auch darf man zum Legieren nur ganz reines, am besten „elektrolitisches" Kupfer verwenden, soll das Metall nicht spröde werden. Verunreinigte Legierungen reinigt man einerseits durch Schmelzen mit Borax, der allerdings dem Golde eine blaßgelbe Farbe erteilt, anderseits durch Schmelzen mit Kupferchlorid, das mit dem eventuell vorhandenen Zink, Zinn oder Eisen Chloride bildet, die sich bei der Schmelztemperatur des Goldes verflüchtigen.

„Weiße Karatierung" wird durch Legieren des Goldes mit Silber erhalten; hierbei ist die bereits oben ausführlicher behandelte Eigenschaft des Spratzens zu beachten, also wieder unter einer sauerstoffbindenden Decke von Holzkohlenpulver zu schmelzen.

Legt man auf die Farbe der Legierung besonderen Wert, wobei jedoch zu bemerken ist, daß das fertige Gußstück nicht immer als "Gold" bezeichnet werden darf, so richtet man sich nach nachstehender Tabelle, die nach Daten A. Ledeburs*) zusammengestellt wurde.

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Fig. 7. Formziegelhälfte mit eingebetteter, unterschnittener Wachskopie.

Von allen Metallen, die man als Beisätze verwendet hat, haben sich Silber und Kupfer am besten bewährt; der Schmelzpunkt der Legierungen ist ein wesentlich niedrigerer, ihre Härte höher, ohne daß die große Geschmeidigkeit des Goldes stark leidet, während es durch Zusatz von anderen Metallen leicht brüchig und rissig wird. Nur um den Legierungen eine besondere Farbe zu erteilen, werden Kadmium und Eisen, wie weiter unten gezeigt werden soll, mit dem Golde verschmolzen.

In Österreich ist der Feingehalt der Goldwaren gesetzlich geregelt und beträgt in vier Abstufungen 920, 840, 750 und 580 Tausendteile.

Über das Färben der Metalloberfläche soll später berichtet werden. Die Japaner bedienen sich des Goldes zur Herstellung von Legierungen, die besonders schöne Patinierungen annehmen. Schakudo genannt, bestehen sie im wesentlichen aus Kupfer und enthalten neben Antimon 1-10% Edelmetall.**)

*) Die Legierungen in ihrer Anwendung für gewerbliche Zwecke. 1898. Berlin, M. Krayn.

**) Zur Bestimmung des Silber- und Goldgehaltes von Legierungen bedient man sich der in J. Lasus: „Gesetze und Verordnungen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren", Wien 1896, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Seite 161 beschriebenen Strichverfahren, die nach Knies: „Die Punzierung in Österreich", 1896, Manz, bei genügender Übung für die Goldlegierungen Feingehaltsunterschiede von 2-3, für die Silberlegierungen solche von 5-10% erkennen lassen. Für quantitative Analysen von Silberlegierungen können die Verfasser die schnell ausführbare Volhardsche Rhodanammoniummethode (R. Fresenius, Quant. chem. Analyse, II. Auflage, Band 2, Seite 465 u. f.), von Goldlegierungen die in Lunge: Chemisch-technische Untersuchungen", Berlin 1900, J. Springer, Band 2, 155 u. f. angeführte Quartation und Röllchenprobe empfehlen.

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Wenn die Steuerzettel kommen!

Alle Jahre, wenn der Winter allmählich zu schwinden und der nahende Frühling die Brust der leidgeplagten Menschenkinder mit frohen Hoffnungen zu schwellen beginnt, walten in unserem lieben Vaterlande gewissermaßen um die Bäume unserer freudigen Erwartungen nicht allzusehr in den Himmel wachsen zu lassen

die Steuerveranlagungsbehörden ihres Amtes. Bald werden wieder die Beauftragten dieser Behörden als stets ungern gesehene Gäste überall die ominösen Schriftstücke überreichen, die uns bekanntgeben, welche Beträge wir in dem kommenden Steuerjahre auf dem Altar des Vaterlandes oder der Kommune, der wir anzugehören die Ehre haben, niederlegen sollen, und die in das

Herz auch des sonst friedliebendsten, niemals zur Opposition geneigten Bürgers für einige Zeit Unzufriedenheit und Groll einziehen lassen, wenn er an das schöne Geld denkt, das „man" ihm wieder „abknöpfen" will, ohne daß man etwas davon hat."

Meist ist ja, wie man weiß, diese Unzufriedenheit nicht berechtigt. Denn Staat und Gemeinde gebrauchen Geld, um die geordneten Zustände, deren wir uns im großen und ganzen auf allen Gebieten erfreuen, aufrecht zu erhalten. Indessen wird mancher Steuerpflichtige, wie ebenso bekannt ist, oft genug von den Veranlagungsbehörden überschätzt, und es ist sein gutes Recht, wenn er sich mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dagegen wehrt,

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