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Diamanten, Perlen, Smaragde und Rubine sind in der letzten Zeit in London die fashionabelsten Edelsteine gewesen. Neuerdings hat aber die Königin Alexandra begonnen, Saphire zu tragen, und es ist daher wahrscheinlich, daß diese Steine während der kommenden Saison sehr in Mode kommen werden. Ganz besonders werden in diesem Jahre, wie es scheint, wieder Tiaren und Kronen aus Edelsteinen getragen. Die Damen legen sie sehr häufig abends im Theater und immer bei Hofe an. Wer wirklich „fashionable“ sein will, muß mindestens drei solcher Tiaren,,zum wechseln" haben, und diese müssen natürlich mit verschiedenen Edelsteinen besetzt sein, damit nicht etwa jemand auf den Gedanken kommen könnte, daß man nur eine hat. Der Kopfschmuck, der heutzutage getragen wird, zeichnet sich durch eine wunderbare künstlerische Ausführung aus. Man gibt nicht mehr so viel auf die Größe und den Wert der Steine an und für sich, sondern auf die Art und Weise, wie der ganze Kopfputz ausgeführt ist. Die englischen Juweliere können darin allerdings absolut nicht mit den Parisern konkurrieren, so daß derartige Kunstwerke ausschließlich in der französischen Hauptstadt gekauft oder oder von dort nach England gebracht werden. Straußenfedern aus Diamanten z. B. sind in diesem Jahre eingeführt worden, die man geradezu als Wunderwerke betrachten muß. Sie sind so voll gearbeitet, daß sie wirklichen Straußenfedern durchaus ähnlich sehen und sind dabei so leicht wie die Originale selbst, ja die Spitzen bewegen sich sogar. Dann sind Kolliers in Kragenform, wie sie die Königin Alexandra immer zu tragen pflegt, wieder sehr in Mode gekommen, nachdem man sie einige Jahre eigentlich gar nicht mehr gesehen hatte. Sie bestehen gewöhnlich aus mehreren Reihen von Steinen, die durch mit Diamanten besetzte Querstangen zusammen gehalten werden. Auch griechische Muster werden vielfach nachgeahmt und sind neuerdings außerordentlich beliebt geworden. Gewöhnlich werden diese der klassischen Kunst nachgeahmten Schmucksachen nur aus weißen Steinen hergestellt, zuweilen werden aber auch Rubine und Smaragde mit dazu verwendet. Große, mit Diamanten besetzte Kreuze sind ebenfalls sehr in Nachfrage und werden als etwas ganz besonders fashionables angesehen. Herren sind mit ihren Neuheiten bescheidener. Das einzige, was in diesem Winter für sie auf den Markt gebracht worden ist, sind goldene Miniaturalbums, die an der Uhrkette getragen werden und eine ganze Reihe von Photographien enthalten können.

,,Bera - Diamanten" in Aegypten. Auch am Nil treibt diese Gesellschaft ihr Wesen, und zwar scheint sie hier zu versuchen, ihre Geschäfte noch lohnender zu gestalten als in Deutschland. In einem uns vorliegenden Blatte aus Kairo werden die bekannten Schmucksachen zum Preise von 50 Piaster das Stück angeboten. Da 1 Piaster soviel ist wie 21 Pfennig, muß man am Nil für einen so schönen Schmuck 10.50 Mk. zahlen, also ziemlich mehr als bei uns. Aber vor Anfechtungen scheint diese betriebsame Gesellschaft auch am Nil und im Orient überhaupt nicht geschützt zu sein, denn am Ende einer glänzenden Darstellung der angeblichen Tatsache, daß die Zollbeamten eines kleinen südamerikanischen Staates diese Sachen für echten Diamantenschmuck gehalten hätten, wird bemerkt, daß „the pawn-brokers tried all in their power to stop our commerce" (die Pfandverleiher taten alles Mögliche, um unser Geschäft zu unterbinden). Jedenfalls ist der Nachteil, den diese BeraSchmucksachen dem legitimen Schmucksachengeschäft bringen, ein um so nachhaltigerer, als diese Unternehmer von einem Weltplatze zum anderen ziehen werden, um diese Erzeugnisse an den Mann zu bringen.

Es ist ein neues Metall gefunden worden Tantal nennen es die Techniker, dem man wunderbare Eigenschaften nachrühmt. Das Tantal besitzt eine unglaubliche Härte und Zähigkeit. Bei Bohrversuchen, zu welchen man den besten Diamantbohrer benutzte, gelang es, obgleich dieser 72 Stunden lang auf ein millimeterstarkes Tantalblech einwirkte, wobei er in der Minute 5000 Umdrehungen machte! nur, eine unscheinbare Mulde von einem viertel Millimeter Tiefe hervorzubringen. Die Zähigkeit des Tantal, das weicher als Stahl ist, war beim Zerreissen grösser (93 Kilogramm auf den Quadratmillimeter) und der Schmelzpunkt bedeutend höher (2276 Grad Celsius) als der des Gußstahls (1375 Grad) und des Platins (1775 Grad). Dazu kommt noch die außerordentliche Beständigkeit des neuen Metalls, das durch Kochen in den schärfsten Säuren, mit Ausnahme der Flußsäure, nicht angegriffen wird, sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Temperatureinflüssen. Es ist bekannt, daß Eisenbahnschienen sich im Sommer „werfen“ (verbiegen), wenn bei ihrer Verlegung in kälterer Jahreszeit kein Zwischenraum zwischen den Stößen gelassen worden ist (der letztere beträgt auf die Schienenlänge bis zu 3,2 Millimeter. Das Tantal hingegen zeigt bei einem Temperaturunterschied von 60 Grad (also zum Beispiel von + 30 Grad bis — 30 Grad) nur die winzige Längendifferenz von acht Millionstel Teilen eines Millimeters. Einen Fehler hat das Tantal freilich noch: es ist sehr teuer. Gegenwärtig muß man mit ihm noch sparsam wirtschaften, aber für 45,000 elektrische Glühlampen reicht schon ein einziges Kilogramm hin.

Wie Kairoer Blätter zu melden wissen, plant die deutsche Regierung die Errichtung einer deutschen Handelskammer in Aegypten und es sollen Erhebungen nach dieser Richtung hin zwischen Berlin und hier gepflogen werden. Da es hier englische und französische Handelskammern gibt, so ist dem deutschen Auslandsgeschäft eine gleiche Vertretung hier allerdings sehr zu wünschen.

Das Glasperlengeschäft mit Kalkutta. Dasselbe liegt zum größten Teile in italienischen Händen, und es werden große Beträge darin umgesetzt. Indessen verlautet, daß italienische sowohl wie österreichische Firmen, von denen ebenfalls mehrere an dem Geschäft beteiligt sind, dieses vernachlässigen und die Kundschaft weniger sorgfältig als früher bedienen, sodaß der Moment für deutsche Firmen sehr günstig wäre, um dort ins Geschäft zu kommen zu suchen. Die meisten dafür in Frage kommenden Firmen dürfen in folgendem Verzeichnisse enthalten sein, das wir ohne eigene Verantwortung mitteilen: Balmer Lawrie & Co.; Jules Karpeles & Co.; Geo. Atherton & Co.; Wm. Osc. Boeckel; W. H. Nebel & Co.; Stewart Mackenzie & Co.; Rentiers & Co., sowie die eingeborenen Firmen B. C. B. Sethia & Co.; Doss & Co.; Gosh Sinha & Co.; P. C. Hazra; M. N. Mehta und D. M. Cassoobhoy, alle in Kalkutta.

Handlungsreisende in der Schweiz. Das k. bayerische Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeußern gibt den Handels- und Gewerbekammern zur Verständigung der Interessenten (insbesondere der Händler mit Gold- und Silberwaren, Bijouterieartikeln, Taschenuhren, Edelsteinen etc.) folgendes bekannt: Der (mit Ausnahme der Anlage A und der hierauf bezüglichen Bestimmungen im Art. 4 Ziff. 4) am 1. Januar 1906 in Kraft tretende Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz (R.-G.-Bl. 1905, S. 319) enthält in Art. 1 Ziff. VI die neue Bestimmung, daß den mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Gewerbetreibenden (Handlungsreisenden) die Mitführung von Waren insoweit erlaubt sein soll, als sie den im Inlande domizilierten inländischen Gewerbetreibenden (Handlungsreisenden) gestattet wird. Nach schweizerischem Recht (Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden vom 24. Juni 1892) kann durch besondere Beschlußnahme des schweizerischen Bundesrates Handelsreisenden das Mitführen von Waren gestattet werden, wenn die sofortige Uebergabe der Ware an den Käufer für den Betrieb ihres Geschäftes notwendig ist. Diese Bewilligung kann jedoch nur solchen Handelsreisenden erteilt werden, welche ausschließlich mit Wiederverkäufern oder Geschäftsleuten in Verkehr treten, die den angebotenen Handelsartikel in ihrem Gewerbe verwenden. Einschlägige Gesuche sind von auswärtigen Handelshäusern an die Regierung desjenigen Kantons zu richten, der zuerst bereist werden soll. Dieselben werden hierauf, mit einem Gutachten versehen, dem eidgenössischen Handelsdepartement zum endgültigen Entscheide unterbreitet.

Die Arbeiter der Bijouteriefabriken Pforzheim sind in eine Lohnbewegung eingetreten. Sie verlangen eine um 25% höhere Bezahlung der Ueberstunden.

Eine Vorlesung, die 12000 Mk. Unkosten verursachte hat der bekannte englische Physiker Sir W. Crookes in Kimberley vor der British Association über Diamanten gehalten. Bei dieser Gelegenheit erwähnte er eine besondere Eigentümlichkeit des Diamanten, die darin besteht, daß er für Röntgenstrahlen außerordentlich durchlässig ist, während nachgemachte Diamanten diese Strahlen fast gar nicht durchlassen. Es sei dies ein außerordentlich gutes Mittel, echte Steine von Nachahmungen zu unterscheiden. Bei seinen Versuchen verflüchtigte Sir W. Crookes Diamanten, wodurch die Vorlesung außerordentlich teuer wurde.

Der Erweiterungsbau des Leykaufschen kunstgewerblichen Magazins. Die Mitglieder des Magistratskollegiums in Nürnberg mit den beiden Bürgermeistern an der Spitze haben am 22. Dezember den Erweiterungsbau des Leykaufschen kunstgewerblichen Magazins besichtigt. Nach der Besichtigung, bei der lebhafte Anerkennung allseitig ausgedrückt wurde, sprach Herr Leykauf den gemeindlichen Kollegien den Dank für das bei seinem Neubau gezeigte Entgegenkommen aus; ohne die Abtretung von Gemeindeland hätte der Neubau unterbleiben müssen. Redner erwähnte, daß die gemeindlichen Kollegien durch Schaffung großartiger Einrichtungen (Stadttheater, Bahnhofsplatz usw.) auch den Geschäftsmann veranlaßt hätten, nachzufolgen. Die Geschäftswelt bedürfe hierzu des Fremdenzuzugs, und auch hierfür sei in erfreulicher Weise das Nötige im Gang. Redner schloß mit einem Hoch auf die Stadt Nürnberg. Herr Bürgermeister Geh. Hofrat Dr. v. Schuh bemerkte in seiner Erwiderung, daß Herr Leykauf, der, wie er ja selbst erkläre, sich aus kleinen Anfängen emporgeschwungen, nun ein Etablissement geschaffen habe, das anderen in der größten Weltstadt ebenbürtig zur Seite treten könne. Redner schloß mit einem Hoch auf Herrn Leykauf und dessen Familie.

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Zur Warnung der Kollegen teilt uns die Firma Franz & August Wüsten, Hofgoldschmiede in Köln folgendes mit: Der Silberarbeiter Kolditz trat gestern Nachmittag 3 Uhr bei uns in Stellung und erhielt eine Brosche mit Brillanten zur Fertigstellung. Derselbe verschwand gegen 5, Uhr heimlich unter Mitnahme von 4 Brillanten, 1 Perle und 1 Kamee, alle gefaßt, im Werte von ca. 300 Mk. Bei der Kriminal-Polizei ist derselbe, wie sich jetzt herausstellte, schon bekannt und wird hiermit gebeten, den Kolditz bei Auftauchen verhaften zu lassen.

Zum 60jährigen Bestehen der sächsischen Taschenuhren-Industrie in Glashütte. Die Jubiläumsfeier der Uhrenfabrik A. Lange u. Söhne hat dem Inhaber der Firma, Herrn Uhrenfabrikant Emil Lange, veranlaßt, eine hochherzige Stiftung zum Besten seines Arbeiterpersonals, sowie zwei weitere der gesamten Stadt zu gute kommende Stiftungen zu schaffen; und zwar überwies der genannte Chef der Firma die Summe von 45000 Mk. der bereits mit einem Grundkapitale von 5000 Mk. bestehenden Friedrich Emil Lange-Stiftung, die für die altersschwachen bezw. invaliden Arbeiter und Beamten der Firma bestimmt ist. Weiter schenkte Herr Emil Lange 5000 Mk. zu dem bereits bestehenden Fonds für die Errichtung eines Volksbades bezw. einer Lesehalle in Glashütte. Ferner erklärte sich der Chef der Firma zur Übernahme einer Freistelle in dem zu Dippoldiswalde neuerrichteten Bezirkssiechenhause bereit. Am 7. Dezember 1845 fand, wie ein damaliger Zeitungsbericht meldet, ,,die feierliche Einführung der Lehrlinge in die von dem Uhrenmachermeister Ferdinand Adolf Lange aus Dresden zur Anfertigung der Bestandteile der Taschenuhren hier eingerichteten Werkstätten statt". Daß der 7. Dezember ein Dank- und Freudenfesttag für die Stadt Glashütte seit nunmehr 60 Jahren ist und in absehbarer Zeit bleiben wird, beweist ein Rückblick über die verflossenen 6 Jahrzehnte. Zur diesjährigen 60. Wiederkehr hatte der Inhaber der Firma, Herr Uhrenfabrikant Emil Lange, ganz besonders festliche Veranstaltungen getroffen, die durch die aus diesem Anlasse gemachten Stiftungen zu einem für alle Zeiten leuchtenden Merksteine und nicht minder bleibenden Denkmale wie das am 50jährigen Jubiläum aus Stein gesetzte gestaltet worden sind. Möge das Haus A. Lange u. Söhne auch fernerhin blühen und gedeihen zum Segen der Stadt Glashütte und zum Heile der gesamten Uhrenindustrie!

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Ein kostbarer Pokal. Für die nette runde Summe von 60000 Mk. erwarb der Verein für Erhaltung von Nürnberger Kunstwerken" den berühmten Holzschuher-Pokal und übergab ihn dem Germanischen Museum in Nürnberg zur Verwahrung. Dieses wertvolle Stück stammt aus dem Besitz der alten Nürnberger Patrizierfamilie der Holzschuher; sie brachten den Pokal seinerzeit nach Augsburg mit, und hier fand er sich im Nachlaß vor. Das Trinkgefäß ist sehr kunstvoll aus einer Kokosnuß geschnitzt und reich mit Edelsteinen besetzt. Man schreibt die Arbeit dem Nürnberger Bildhauer Peter Flötner zu und gibt als Zeit ihrer Entstehung den Beginn oder die Mitte des 16. Jahrhunderts an.

Ausstellungen. In der König Karl-Halle des LandesgewerbeMuseums in Stuttgart befindet sich gegenwärtig bis 15. Januar eine wertvolle Ausstellung_ostasiatischer Kunstgewerbeerzeugnisse aus den Sammlungen von Prof. Dr. Bälz, die manchen Angehörigen unserer Gold- und Silberwaren - Industrie nach der schwäbischen Residenz lockt. Die Ausstellung enthält Gegenstände aus allen Gebieten des ostasiatischen, hauptsächlich des japanischen Kunstgewerbes. Besonders hervorzuheben ist der Schrank mit den reichen Geschenken, die Prof. Dr. Bälz vom Kaiser von Japan erhalten hat. Es handelt sich dabei um goldene und silberne Vasen von hohem, künstlerischen Wert.

Ausstellung in Reichenberg (Böhmen). Vom 3. Mai bis Anfang Oktober ds. Js. findet hier unter dem Namen „Deutschböhmische Ausstellung Reichenberg 1906" eine Industrie-, Gewerbe-, Kunst-, Land- und Forstwirtschafts- Ausstellung statt.

Preisausschreiben. Die Zinn- und Metallwerke Felsenstein & Mainzer in Nürnberg hatten ein Preisausschreiben zu einem Entwurfe zu einem Zinnkruge erlassen. Den 1. Preis, 400 Mk., erhielt J. Mander, ein Münchener Künstler.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnungen. Für Verdienste um das Kunstgewerbe Bayerns wurde dem Vorsitzenden der Vereinigung für angewandte Kunst, Kunstkeramiker J. J. Scharvogel der Michaelsorden 4. Klasse verliehen. In den Beirat der Verkehrsanstalten Württembergs wurde Herr Kommerzienrat Hermann Erhard in Schwäb. Gmünd als Ersatzmann von Seiten der Handelskammer Heidenheim gewählt. Der Prinz - Regent von Bayern hat anläßlich des Neujahrfestes 1906 u. a. dem Goldarbeiter und Graveur in der Fabrik von Kurz & Oberbigler in Weißenborn bei Neu-Ulm, Heinrich Adam, die bronzene Medaille des Verdienstordens vom heiligen Michael verliehen.

Jubiläen. Die Britanniawarenfabrik von Fr. Burberg & Comp. (Inh.: Sepeckebom & Überfeld) in Mettmann feierte das Fest ihres 25jährigen Bestehens. Auch beging zu gleicher Zeit der Formenmacher Gottlieb Bremicker sein 25jähriges Arbeitsjubiläum. Am 20. Januar ds. Js. feiert Herr Karl August Stephan in der Firma J. H. Werner in Berlin sein 25jähriges Jubiläum. Wir bringen ihm zu diesem Ehrentage hier unsere besten Glückwünsche dar.

Firmen- Aenderungen. Die Firma Richard Taubert, GoldwarenEngros (bisherige Inhaber Rich. Taubert und Herm. Rothe) firmiert ab 1. Januar 1906: Taubert & Rothe, Dresden-A., Marschallstraße 81. Die Diamantschleiferei G. & Ph. Jakoby in Hanau a. M. ist in den Besitz des Herrn Ginzberg übergegangen. Die neue Firma gewährt den Arbeitern jährlich 8tägigen Urlaub unter Weiterbezahlung des durchschnittlichen Akkordlohnes, sowie eine Erhöhung des Lohntarifs um 15%. - Die Kunstgewerbliche Metallwarenfabrik Orion, Nürnberg ist mit der „Orivit", Aktien-Gesellschaft für Kunstgew. Metallwarenfabrikation Köln-Braunsfeld vereinigt worden. Der seitherige Inhaber der Kunstgew. Metallwarenfabrik Orion, Herr Georg Friedrich Schmitt und Herr Heinrich Alle bilden als Direktoren den neuen Vorstand der Gesellschaft.

Geschäfts-Eröffnungen. Die Firma Bachofer & Schöttle in Oberndorf a. N. eröffnete am Schuhmarkt 309 einen Juwelen-, Goldund Silberwaren-Laden. S. Kugelmann in Mannheim eröffnete Planken EL 16 ein Schmuck-, Galanterie- und Lederwarengeschäft. Geschäfts-Verlegung. Herr Jul. Engel in Pforzheim hat seine mechanische Werkstätte nach der Ringstraße 11 verlegt.

Prokuren. Für die Firma M. Baumert & Co. in Leipzig erhielt der Sohn des Inhabers, Herr Günther Baumert, Prokura.

Todesfälle. In Berlin starb der Juwelier Rudolf Wentzcke. In München starb der Metallwarenfabrikant Johann Feßler. Im 60. Lebensjahre starb in München-Sendling Herr Privatier Michael Brod, ehemaliger königl. bairischer Hof-Graveur. Gleichfalls in München verschied hochbetagt Herr Florian Auer, früher Goldschmied, zuletzt Privatier.

Verschiedenes. Da die Herstellung fertiger Waren durch die Vielseitigkeit des Betriebs in letzter Zeit bei der Firma Rob. Hasenmayer in Pforzheim eine rasche Ausdehnung erlangt hat, so daß einerseits es ihr unmöglich wird, die Abnehmer nach Wunsch zu befriedigen, andererseits auch die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen, hat sie die Abteilung „Herstellung und Vertrieb fertiger Waren" an Herrn Adolf Kiedaisch in Pforzheim, ohne Aktiva und Passiva, käuflich abgetreten. Die Abteilung „PrägeAnstalt" (Herstellung und Vertrieb von Neuheiten für die gesamte Bijouterie-, Kleinsilber- und Metallwaren-Industrie in rohem Zustande) verbleibt nach wie vor in den Händen des Herrn Hasenmayer. Goldwarenfabrikant Zieher in Schwäb. Gmünd wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses der Versicherungs-Anstalt Württemberg gewählt. Wie wir erfahren, wurde die von Ch. Müller, Juwelier in Straßburg angefertigte Goldschmiedewerkstätte en miniature, welche in der Straßburger Historischen Schmuckausstellung ausgestellt war, für das Frankfurter Museum angekauft. Das Juwelen-, Schmucksachen- und Uhrengeschäft „L. J. Goliger et fils, Emanuel Goliger et Henry Cohn, successeurs" in Kairo hat folgenden Wechsel im Besitzstand zu verzeichnen. Die vorstehende, erst am 1. Januar 1905 gegründete Firma, ist im beiderseitigen Einverständnis" der beiden Inhaber aufgelöst worden. Henry Cohn übernimmt die Aktiven der Firma, sowie die Regelung der sämtlichen Passiven, während Goliger nichts mehr mit der Firma zu tun hat, also für Schulden irgendwelcher Art nicht aufzukommen braucht, wie es ausdrücklich in der betreffenden gerichtlichen Bekanntmachung heißt.

Aus Innungen und Vereinen.

Mosaik wird vielfach in der Bijouteriefabrikation verwendet. Es dürfte daher manchen Leser interessieren, näheres darüber zu hören. Im Badischen Kunstgewerbeverein in Karlsruhe hielt am 16. November im großen Rathaussaal Herr Karl Ule, Lehrer an der Großherzoglichen Kunstgewerbeschule einen Vortrag über ,,Musivische Kunst". Der Ausdruck musivisch ist gleichbedeutend einem viel öfter gebrauchten Wort: Mosaik, die Kunst durch Aneinanderfügen kleiner, vielfarbiger Stein-, Glas- oder Holzstückchen Bilder und Figuren herzustellen. In der Antike sind besonders Bilder auf Fußböden in Mosaik hervorgebracht worden, die jedoch, trotz ihrer oft großartigen Darstellung (Alexanderschlacht) in unserer Zeit dem ästhetischen Geschmack nicht mehr voll genügen; uns sagen die geometrischen Muster viel mehr zu. Als Material für die musivische Kunst sind Glas, Holz, Stein die hauptsächlichsten; vor allem aber ist es das Glas, dem die Zukunft vorausgesagt wird, da es sich durch Dauerhaftigkeit, Bildsamkeit und vornehmlich durch seine unübertreffliche Farbenpracht auszeichnet. Jahrhunderte

hindurch war Italien von der Glasmosaik-Kunst beherrscht. In Deutschland war Karl der Große der erste, der bedeutende Mosaikkünstler berief und die Stifts-Marienkirche in Aachen durch die italienischen Künstler mit Mosaikwerken verschönern ließ. In Deutschland aber selbst hat die musivische Kunst in dem letzten Jahrzehnt einen solchen Aufschwung genommen, daß es ihm im 20. Jahrhundert vorbehalten scheint in der Glasmosaik-Kunst die Vorherrschaft über die Nachbarländer, selbst über Italien zu erringen. Das moderne Verfahren besteht hauptsächlich darin, daß der Künstler die Zeichnung anfertigt, nicht aber auch das Mosaikwerk ausführt. Bei dem Vortrage waren auch Mosaikarbeiten ausgestellt und Lichtbilder ergänzten denselben.

Schützt Eure Läden vor Einbruchsdiebstahl!

In Hannover vereitelte das Wach- und Schließinstitut einen Einbruch in den Juwelierladen von H. W. Die Einbrecher wurden von den Beamten des Instituts beobachtet und im gegebenen Moment mit Hilfe eines Schutzmanns auf frischer Tat ertappt und der Revierwache eingeliefert. In Berlin wurde in dem Goldwarengeschäft von P. D. ein Einbruchsdiebstahl verübt. Die Diebe schnitten aus der Scheibe des Schaufensters ein kleines Dreieck aus und holten mit Zangen etwa ein Dutzend goldener Ketten und Broschen durch die engen Maschen des Gitters. Da die wertvollen Brillantringe, Broschen und Ohrringe allabendlich aus dem Fenster entfernt werden, ist der Schaden nicht sehr bedeutend.

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Nr. 262613. Anmelder: Kling & Schmitt, Pforzheim. Metallgeflecht, welches aus durchbrochenen umgebogenen Metallgliedern mit innerhalb derselben angeordneten Verzierungen in

Form von Blümchen p. p. zuzammengehängt ist. Schutzanspruch: 1. Metallgeflecht, welches aus durchbrochenen Metallgliedern mit innerhalb derselben angeordneten Verzierungen in Form Metallgeflecht von Blümchen zusammengehängt ist. 2. Eine Ausführungsform nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß statt der innerhalb der Glieder angeordneten Blümchen auch andere Figuren angeordnet sein können.

Nr. 261742. Anmelder: Emil Binder, Pforzheim. Anhänger aus sechs zusammenschiebbaren mit Emaillebildern verzierten Teilen,

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Büchertisch.

Eine Kölner Goldschmiedewerkstätte des 17. Jahrhunderts betitelt sich ein ansprechender Beitrag zur Kunstgeschichte Kölns von P. Jos. Braun, S. J., veröffentlicht in den Stimmen aus MariaLaach. Jahrg. 1905, Heft 10. Mit großem Fleiße hat der Verfasser, der zurzeit eingehendste Kenner der jesuitischen Kirchenbaukunst, alles erreichbare archivalische Material zusammengetragen, um einen Überblick über die Entwicklung der Goldschmiedewerkstätte im Kölner Jesuitenkolleg, ihre Meister und ihre Erzeugnisse zu geben. Wie unter den Kirchenbauten des 17. Jahrhunderts die Jesuitenkirchen eine hervorragende Stellung einnehmen, so ragt unter diesen wieder als bedeutendste Vertreterin des auf gotischer Anlage beruhenden, mit Elementen des Barocks glücklich durchsetzten sogenannten Jesuitenstiles die von 1618-1629 erbaute Kölner Jesuitenkirche unzweifelhaft als die bedeutendste hervor. Die Erbauung dieser großartigsten Kirche der niederrheinischen Jesuitenprovinz regte eine neue lebendige, alle Zweige der Kleinkunst und des Kunsthandwerks umfassende Kunsttätigkeit im Kölner Jesuitenkolleg an, die durch das ganze 17. Jahrhundert rege anhielt und erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Neige ging. Es waren ausschließlich Laienbrüder, welche, meist durch den Ruf der alten Kunststadt Köln an den Rhein gezogen, in die von den Jesuiten geleitete blühende Sodalität der jungen Handwerker eintraten, damit zugleich den Orden kennen lernten, in der Folge der Gesellschaft Jesu beitraten und dann dieser und der Verherrlichung des Allerhöchsten ganz ihre Kunst widmeten. Eine besonders eifrige Tätigkeit entfalteten die Goldschmiede, deren Wirken mit dem Jahre 1636 begann und seine höchste Blüte in der Zeit von etwa 1640–1670 erreichte. Nicht weniger als neun Goldschmiede übten hintereinander im Kölner Kolleg erfolgreich ihre edle Kunst aus. Der bedeutendste unter denselben war der 1577 zu Amsterdam geborene Bruder Theodor Silling, welcher im Jahre 1657 zu Köln das Zeitliche segnete; ihm zunächst stand sein 1605 zu Augsburg geborener und 1658 zu Köln verstorbener Gehilfe Bruder Antonius Klemens. Die meisten Erzeugnisse dieser Künstler sind verloren gegangen; um so mehr ist es zu begrüßen, daß der Verfasser uns von den wenigen noch erhaltenen Kunstwerken dieser Werkstätte genaue Beschreibungen gibt, unter denen die Büsten des h. Aloisius (Köln, St. Peter), des h. Franz Xaver (Köln, St. Mariä Himmelfahrt), des h. Adrian (ebenda) und der Schrein mit der Toga des h. Ignatius (ebenda) einen ganz hervorragenden Platz einnehmen, welche auch durch gute Abbildungen dem Leser veranschaulicht werden. Mit dem Tode des Bruders Peter Dorn im Jahre 1741 ging die Goldschmiedewerkstatt im Kölner Jesuitenkolleg ein, nachdem sie, nicht lange mehr von dem Kolleg selbst überdauert, in ihrem rund hundertjährigen Bestehen prächtige Werke zum Schmuck der Kollegkirche hervorgebracht hatte.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den aus. giebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen:

Frage 452. Wer fabriziert Pressungen für Fassungen von Freimaurersteinen in 9 karat. Gold? E. K. in J.

Frage 463. Wer liefert billigen Bernsteinschmuck? G. W. in G. Frage 464. Welcher Fabrikant liefert lange unechte Damenketten mit Zwischenteilen von Glasperlen und dergl.? G. W. in G. Frage 465. Wer fabriziert besonders schwere Siegelringe in 18 kar. Gold? A. A. in A.

Frage 466. Wer fertigt Broschen und Boutons in 18 kar. Gold?
B. V. in A.

Frage 467. Wer fabriziert oder liefert Füllfederhalter mit der Marke The Monarch" (14kar. solid Gold)? B. B. Co. in L.

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Antworten:

Zu Frage 451. Silbergefaßte Dosen mit Achatdeckel fabriziert Chr. Weilinger, Hanau.

Zu Frage 454. Schildkrötenglocken fabriziert Hugo Berger, Schmalkalden (Thür.).

Zu Frage 459. Krawattennadeln in Form einer Bogenlampe fabrizieren: Adolf Köhler, Pforzheim; Xaver Siegle, Pforzheim, Holzgartenstraße 14.

Zu Frage 461. Antwort auf Seite 5a.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes am 11. Dezember 1905,

abends 8 Uhr im Kulmbacher Bierhaus, Breitestraße 22. Anwesend die Herren Telge, Müller, Menzel, Schmidt, Fischer. Herr Walter fehlt entschuldigt.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 8 Uhr 50 Min. Zur Aufnahme in den Verband haben sich gemeldet die Herren: Eduard Weitmann, Juwelier, Kempten i. Allgäu, Krausnick & Co., Wiesbaden, Carl Vossen, Juwelier, Düsseldorf, Kreuzstr. 25.

Herr Carl Vossen wird dem Verein von Rheinland und Westfalen überwiesen, Herr Eduard Weitmann dem Verein Bayern. Herr Krausnick, welcher bereits dem Wiesbadener Verein als Mitglied angehört, wird als Einzelmitglied des Verbandes aufgenommen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß er das Schreiben des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands, vom 23. November, betreffend die Besteckkonvention in Abschrift an sämtliche Vereinsvorstände geschickt habe. Der Vorstand nimmt mit lebhaftem Bedauern von dem Inhalte dieses Schreibens Kenntnis; dem Eintreffen eines weiteren Schreibens des Verbandes der Silberwarenfabrikanten sieht der Vorstand noch entgegen, ebenso erwartet er von seiten der Unter-Vereinigungen des Verbandes Deutscher J. G. und S. Rückäußerungen bezüglich des Inhaltes dieses Anschreibens.

Der Vorsitzende teilt ferner mit, daß er aus einem Reichstagsbericht vom November 1904 ersehen habe, daß die Bundesstaaten die von Preußen, und zwar vom Minister für Handel und Gewerbe Möller, über das Versteigerungswesen erlassenen Bestimmungen bis jetzt noch nicht für die Bundesstaaten eingeführt haben, daß aber in Preußen mit dieser Ministerialverordnung der Auktionsunfug beinahe vollständig beseitigt ist; denn man habe früher in Berlin an einem Tage wohl dutzende von Auktionen von Goldwaren und Uhren zählen können. Wenn nun diese Verordnung segensreich gewirkt habe, so sei zu empfehlen, daß in den Bundesstaaten gleiche Verordnungen erlassen werden.

Er schlage deshalb vor, diese preußische Verordnung für jeden Verein anzukaufen mit der Anheimgabe, eine diesbezügliche Eingabe an die betreffenden außerpreußischen Regierungen ergehen zu lassen und eine Regelung des Auktionswesens zu beantragen. Es wird beschlossen, die nötigen Exemplare der Verordnung anzukaufen und den Vereinen zuzustellen.

Ferner ist ein sehr eingehendes Gutachten der Handwerkskammer zu Berlin, um welches von seiten der Geschäftsstelle in einer Unterhandlung am 26. September gebeten ist, eingegangen über die Frage, ob ein Uhrmacher, der nur Goldwarenreparaturen ausführen kann, berechtigt sein soll, sich Goldarbeiter zu nennen.

Der Vorsitzende schlägt vor, dieses Gutachten unserem Rechtsbeistand, Herrn Glatzel, vorzulegen und um Auskunft zu ersuchen, was man in der Sache Uhrmacher, die sich Goldarbeiter nennen, daranfhin erwarten könne, wenn der Verband einen Prozeß anstrengen würde.

Zur Besprechung kommt ein Artikel in der Deutschen Goldschmiede-Zeitung. Danach sieht es so aus, als wenn die Deutsche Goldschmiede-Zeitung die Prozesse in Breslau, Frankfurt, Magdeburg allein gewonnen gemacht habe. Dem sei aber ganz und gar nicht so, denn mit Zeitungsunterlagen und dergleichen allein können Prozesse nicht gewonnen werden.

Der Artikel macht für den Uneingeweihten den Eindruck, als sei in der Sache lediglich die Goldschmiede-Zeitung die treibende Kraft gewesen. Der Vorsitzende betont deshalb, daß in allen Fällen, wo derartige Bera- und Taits-Schwindel vorkommen, von seiten der Geschäftsstelle des Verbandes eine sehr intensive Tätigkeit entfaltet worden ist. Von all dem Material, welches die Geschäftsstelle versendet habe, sei seiner Meinung nach das Hamburger das zweckdienlichste gewesen. Von der Geschäftsstelle seien in dieser Sache ohne Zweifel die meisten Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erfolgt. Und wenn in Breslau, Leipzig, Berlin, Magdeburg, Frankfurt a. M. und Hamburg es zur Verurteilung gekommen ist, so seien natürlich dies Erfolge, welche durch das tüchtige Eingreifen der betreffenden Vorstände gezeitigt sind. Übrigens habe auch das Journal der Goldschmiedekunst in dieser Angelegenheit eine rührige Tätigkeit entwickelt. Es wird und muß anerkannt werden, daß seitens der Verbandszeitungen in dankenswerter Weise zur Bekämpfung des Unfuges mitgearbeitet worden ist, doch kann der Vorstand nicht zugeben, daß der Anschein erweckt wird, als ob einzig und allein die Erfolge der Tätigkeit den Zeitungsredaktionen zuzuschreiben seien. *)

Über die Württemberger Metallwarenfabrik Geislingen liegt wiederum eine Beschwerde vor, darüber, daß sie ihre Waren auch an Galanteriewarenhandlungen abgibt, obgleich die Fabrik im Journal der Goldschmiedekunst annonciert: „Lieferung nur durch Juweliere, Alfenidewarenhandlungen sowie die eigenen Niederlagen."

*) Diesen Anschein haben wir auch niemals erwecken wollen. D. Schriftl.

Wir müssen es unsern Mitgliedern überlassen, wie sie sich dieser Geschäftshandhabung gegenüber verhalten wollen.

Der Vorstand kommt auf die Anregung des Herrn Kollegen Kuhn-Ludwigshafen zurück: Die Neujahrsglückwünsche durch einen Beitrag für die Unterstützungskasse von mindestens Mk. 2.- abzulösen. Wir ersuchen die Herren Kollegen, welche mit diesem Vorschlage einverstanden sind, den Beitrag an Herrn Arthur Schmidt, Berlin W. 8, Mohrenstr. 26, einzusenden; die Veröffentlichung des Einsenders erfolgt sofort in den Verbandsorganen.

Herr Fischer berichtet weiter, daß der Geschäftsstelle des Verbandes seit Bestehen wohl die meiste Arbeit das Ausverkaufsunwesen gemacht hat, und daß die Zustände bezüglich des Ausverkaufes geradezu grauenhaft seien. Alle denkbaren und undenkbaren Gründe werden angegeben, um einen Ausverkauf zu rechtfertigen

Obgleich das Ausverkaufsunwesen in der ungehörigsten Weise alle Gewerbe schädige und bei der Regierung von einer ganzen Reihe von Verbänden Klage darüber erhoben ist, und obgleich der Reichstag sich wiederholt, zuletzt in der 102. und 103. Sitzung im Dezember 1904, mit dieser wichtigen Frage beschäftigt habe, so sei doch immer noch nichts von seiten der Gesetzgebung geschehen, um diesen größten Übelstand zu beseitigen. Er habe sich die stenographischen Berichte nebst den Resolutionen von der Direktion des Reichstages beschafft und aus den Verhandlungen ersehen, daß die Absicht besteht, die Regelung des Ausverkaufswesens dadurch vorzunehmen, daß man an dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes einige Paragraphen anhängen will. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ist aber, wie von allen Beteiligten anerkannt wird, nur mangelhaft, und sehr schwer damit den unsauberen Geschäftsleuten beizukommen. Er sei deshalb der Ansicht, daß nur durch ein gründlich bearbeitetes Gesetz Abhilfe geschaffen werden kann. Er habe kürzlich aus der Deutschen Tageszeitung entnommen, daß in Österreich seit dem Jahre 1895 ein besonderes Reichsgesetz besteht, wodurch das Ausverkaufswesen geregelt wird. Durch liebenswürdiges Entgegenkommen des Vereins der Juweliere in Prag sei er in den Besitz dieses Gesetzes gelangt und habe für Deutschland eine besondere Umarbeitung vorgenommen und sich ganz besonders wegen der Ablehnung eines Antrages auf Ausverkauf an die Vorschriften zur Regelung über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer, Abhaltung von Auktionen betreffend, gehalten. Das Reichsgesetz zur Regelung des Ausverkaufswesens müsse der Ministerialverordnung des Handelsminister Möller aus dem Jahre 1902 angelehnt werden.

Dazu sei erforderlich, daß die Anmeldefrist bei der Ortspolizei vorgesehen ist, und daß ein Verzeichnis eingereicht wird der Gegenstände, die ausverkauft werden sollen, mit Angabe des Ortes, wo der Ausverkauf stattfindet und der Zeit, auf welche der Ausverkauf sich auszudehnen vorgesehen ist. Die Gründe, aus welchen der Ausverkauf stattfinden soll, müssen genau angegeben werden, und die Ortspolizeibehörde solle nach Einvernehmung mit der Handelsund Handwerkskammer und den vereideten Sachverständigen des Gewerbes, welchem der Bewerber angehört, die Entscheidung fällen usw.

Herr Fischer teilt ferner mit, daß er den von ihm bearbeiteten Gesetzentwurf mit Herrn Rechtsanwalt Glatzel und dem Syndikus des Zentralverbandes deutscher Uhrmacher, Herrn Dr. Biberfeld, einer Nachprüfung unterziehen will und dann alle Verbände, insbesondere die Uhrmacherverbände, die sich für die Regelung des Ausverkaufes interessieren, heranziehen, um dann an das Reichsamt des Innern heranzutreten mit dem Ersuchen, dem Reichstag auf Grund unserer Vorschläge einen Gesetzentwurf vorzulegen. Er habe mit dem Reichstagsabgeordneten Kirsch ebenfalls über die Angelegenheit gesprochen, und hält dieser es für praktisch, auch außerdem an den Reichstag eine Petition gelangen zu lassen.

Die Veröffentlichnng des Entwurfes des Herrn Fischer wird demnächst erfolgen.

Betreffs der Feuerschutzkasse stehen von 7 Vereinen resp. Innungen immer noch die Beschlüsse mit Bezug auf die in München gefaßte Resolution aus, und zwar von folgenden Vereinen: Verein Altona, Innung Braunschweig, Verein Frankfurt a. O., Verein Halle a. S., Verein Rheinland und Westfalen, Innung Schweidnitz. Es wird beschlossen, daß noch einmal an die Vereine geschrieben werde, insbesondere, um das Material, das als Unterlage zur Beurteilung der Frage dienen sollte, zurückzuerhalten.

Wegen der Mitgliedskarte wird beraten, wie eine schnellere Fertigstellung zu ermöglichen ist. Der Vorsitzende schlägt vor, solche in einer größeren Partie drucken zu lassen und die Firma sofort, nachdem die Aufnahme der Betreffenden erfolgt ist, einschreiben zu lassen durch einen Kalligraphen.

Schluß der Sitzung 11 Uhr 15 Minuten.

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Was versteht man unter „Schmucksachen, Bijouterien"?

Ein Juwelenhändler war von der Strafkammer wegen Hausiersteuerkontravention zu Strafe verurteilt worden, weil er außerhalb seines Wohnortes mit ungefaßten Brillanten, sowie mit rohen ungeschliffenen Perlen bei Gewerbtreibenden hausiert hatte, ohne im Besitz eines Wandergewerbescheins zu sein. Hierdurch sollte er gegen das preußische Hausiersteuergesetz sowie gegen die Bestimmungen der §§ 55, 56 der Gewerbeordnung verstoßen haben. § 55 der Gewerbeordnung schreibt bekanntlich, in Übereinstimmung mit dem Hausiersteuergesetze, vor, daß jeder, der außerhalb des Gemeindebezirks seines Wohnortes ohne vorgängige Bestellung in eigener Person Waren feilbietet oder Warenbestellungen aufsucht, eines Wandergewerbescheines bedarf, während § 56 Ziffer 11 den Ankauf und das Feilbieten von Schmucksachen und Bijouterien im Umherziehen verbietet. Die Strafkammer hatte in der Begründung des verurteilenden Erkenntnisses die von dem Angeklagten feilgebotenen Waren als Bijouterien bezeichnet und den Verstoß gegen § 55 der Gewerbeordnung darin erblickt, daß er ohne vorgängige Bestellung auf seine Waren diese zum Verkauf angeboten hatte.

Diese Urteilsbegründung hat das Kammergericht nicht für ausreichend erachtet. „Bestellung" im Sinne des § 55 der Gewerbeordnung so äußerte sich dieser Gerichtshof - bedeute eine Aufforderung an die Person des Händlers, daß dieser sich zum Betriebe seines Gewerbes bei dem Auffordernden einstellen solle, keineswegs sei diese Aufforderung dahin zu verstehen, daß vorher eine Bestellung auf die feilgehaltenen Waren erfolgt sein müsse. — Ebenso sei es im vorliegenden Falle noch nicht festgestellt, ob die von dem Angeklagten zum Verkauf angebotenem Waren als Bi

jouterien oder Schmucksachen anzusehen sind. Als solche werden immer nur Gegenstände zu betrachten sein, die unmittelbar gebrauchsfertig sind, zu denen man im allgemeinen rohe und geschliffene Perlen und ungefaßte Brillanten nicht wird rechnen können. Diese werden vielmehr regelmäßig zu den Rohwaren oder auch zu den Halbfabrikaten zu zählen sein, aus denen Schmucksachen oder Bijouterien hergestellt werden können. Diese Rohwaren und Halbfabrikate aber pflegen nur von sachverständigen Gewerbtreibenden gekauft zu werden, es liegt also bei ihnen die Gefahr der Übervorteilung, sowie der Ausbeutung der Eitelkeit und Unerfahrenheit der Käufer, welche den Anlaß zu dem Verbot des Ankaufs und Feilbietens von Schmucksachen und Bijouterien im Umherziehen gab, nicht vor. Rohwaren oder Halbfabrikate sind also im § 56 Ziffer 11 der Gewerbeordnung nicht gemeint. Auch in der Bekanntmachung des Bundesrats vom 27. November 1896 heißt es in Ziffer 1 ausdrücklich: Gewerbtreibende, welche mit Edelsteinen, Perlen, Kameen und Korallen Großhandel treiben, sind auf Grund der nach § 44a der Gewerbeordnung erteilten Legitimationskarte berechtigt, auch außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung, sofern diese im Inlande liegt, persönlich ihre Waren an Personen, welche damit Handel treiben, feilzubieten. - Die Verurteilung des Angeklagten würde sich demnach nur rechtfertigen, wenn die Waren im vorliegenden Falle nach ihren etwaigen besonderen Eigenschaften und nach ihrer daraus erkennbaren Zweckbestimmung als „fertige Waren" angesehen werden könnten. Hierüber waren jedoch bisher keine Feststellnngen getroffen, die Angelegenheit mußte daher zur nochmaligen Prüfung in die Vorinstanz zurückgewiesen werden.

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