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Das Doublé.

ng verbunden mit der Pforzheimer Schmuckwarenindustrie ist die Bezeichnung und der Begriff: Doublé. Man wird nicht häufig das eine nennen hören, ohne an das andere denken zu müssen. Die Ausdehnung seiner Weltindustrie verdankt Pforzheim zum guten Teile dem vielverkannten Doublé. Vielverkannt, denn es ist Tatsache, daß über dieses Material noch in weiten Kreisen ganz falsche Ansichten verbreitet sind. Vielfach wird es noch als ein minderwertiges, vergoldetes Metall gehalten. Der beste Beweis dafür, daß es das nicht ist, liegt in der außerordentlichen Bedeutung, die es in unserer Industrie in kurzer Zeit sich zu erringen gewußt hat, die sich täglich noch steigert, und die es ganz unmöglich erscheinen läßt, daß es je wieder verdrängt werden könnte.

Es dürfte deshalb von allgemeinem Interesse sein, Näheres über die Herstellung und vielseitige Verwendbarkeit des Doublés zu erfahren. Am besten ist das auf einem Gang durch die Stätten der Fabrikation selbst zu studieren. Betreten wir deshalb in einer Doubléfabrik zunächst den Legierungs- und Zurichteraum. Hier werden die zu verwendenden Legierungen zusammengestellt; das geschmolzene Metall wird nachgewogen, und von jedem Barren, deren größte bis zu 150 kg wiegen, ein Aushieb entnommen. Dieser wandert in das chemische Laboratorium, woselbst durch Analyse und Kontrollprobe die richtige Zusammensetzung bestätigt werden muß. Erst jetzt beginnt die Weiterverarbeitung des Materials. Die Barren werden unter einem mächtigen Dampfhammer gestreckt, durch dessen Schläge gleichzeitig das Material fester und porenfreier wird. Darauf erfolgt das Reduzieren der Barren auf die richtige Stärke, das auf großen Walzwerken vorgenommen wird.

Die fertig gewalzten Platten werden nunmehr zum Aufschweißen des Goldes zugerichtet, „geschlichtet". Ist dieses in tadelloser und peinlich genauer Weise geschehen, so wird das durch Berechnung in der beabsichtigten Legierung und notwendigen Menge hergestellte Gold darauf gepreßt, und endlich Auflage und Unterlage durch hohen Druck aneinandergeschweißt, also metallisch verbunden. Dabei ist die Einrichtung unserer Doubléfabriken jetzt eine so vollkommene, daß sie die Bleche und Drähte dem Fabrikanten nicht nur gebrauchsfertig, sondern in poliertem Zustande und in garantiertem Feingehalt zu liefern imstande sind. Die so hergestellten Bleche oder Drähte können genau wie massive Bleche und Drähte behandelt werden; jedoch muß selbstverständlich stets darauf Rücksicht genommen werden, daß die fertige Ware das Unterlagsmetall womöglich nirgends zeigen darf, sondern nur das aufgeschweißte Gold. So einfach dies klingt, ist doch gerade dieser Umstand von tiefeinschneidender Bedeutung für die Entwicklung der ganzen Branche geworden.

Beim Doublé muß jegliche Bearbeitungsweise vermieden werden, die dazu führen könnte, daß der Goldüberzug an irgend einer Stelle entfernt oder auch nur verringert wird. Einesteils aus ästhetischen Gründen; denn es sieht nie gut aus, wenn das Unterlagsmetall sichtbar wird. Dann aber auch aus kaufmännischen und Reellitätsgründen: der Käufer soll die volle Goldauflage erhalten, welche ihm als vorhanden angegeben wird.

Nehmen wir z. B. eine Doublékette an mit facettierten Gliedern. Die Facetten können hier natürlich nicht gefeilt, sondern müssen gepreßt werden, was also eine eigene maschinelle Einrichtung erfordert. Oder es sollen Verzierungen eingraviert werden. Hier ist auch die Gefahr naheliegend, daß die Goldauflage durchgestochen wird und ein unschönes Durchsehen des Unterlagsmetalls eintritt. Einem auf derartige Arbeit gut eingeschulten Graveur kommt das freilich nicht vor. Aber da in Doublé doch fast ausschließlich Massenfabrikation getrieben wird, eignet sich die Handarbeit, auch für die Dekoration, wenig dafür. Man geht deshalb mehr und mehr dazu über, die Gravierungen einzuprägen, wodurch die Goldauflage unbedingt erhalten bleibt. Aber es erfordert dies eben auch für jedes Graviermuster eine eigene Einrichtung.

Welchen Umfang die bei der Doubléfabrikation notwendige Einrichtung erreichen kann, möge ein einfaches Beispiel zeigen. Es soll eine Gliederkette in Doublé, mit facettierten Scheiben und Rouleaux, hergestellt werden. Die Kette soll nach Verlauf gearbeitet sein, braucht also Kettenglieder in drei Größen. Die Scheiben müssen flachgedrückt und dann facettiert, die Rouleaux für sich hergestellt werden. Das sind drei verschiedene Arbeitsoperationen, für deren jede eine besondere Einrichtung gefertigt werden muß. Da man aber die Glieder in drei verschiedenen Größen benötigt, so sind 3X39 verschiedene Einrichtungen für das eine neue Kettenmuster notwendig.

Ein weiterer Punkt, auf den bei Doublé besonders geachtet werden muß, ist das Polieren. Bei den früheren unvollkommenen Einrichtungen wurden die Ketten durch das Bearbeiten so unansehnlich, daß ein energisches Polieren notwendig war, wodurch die Goldauflage in manchen Fällen durchgescheuert oder wenigstens so geschwächt wurde, daß sie für das Tragen nicht mehr genügend widerstandsfähig war. Die moderne Fabrikation geht bei allen ihren Manipulationen so vor, daß das Polieren nur noch in möglichst geringem Maße angewendet werden muß. Alle die maschinellen Einrichtungen zum Pressen, Drücken, Ziehen und Walzen, welche das Fabrikat passiert, sind in ihren Arbeitsflächen hochglanz poliert, so daß die Ware während der Bearbeitung sozusagen ständig poliert wird resp. bleibt. Auch die Oxydbildung weiß man zu vermeiden durch Glühen mit Borsäure. So ist denn schließlich das Polieren bei einer gut hergestellten Doubléware eigentlich nur noch ein sorgfältiges Reinigen, bei dem man sicher sein kann, daß die Goldauflage nicht im geringsten verringert wird. Das Fassen ist natürlich auch bei Doublé Handarbeit geblieben. Man zieht aber die Zargenfassung der Chatonfassung vor, weil bei ersterer das Unterlagsmetall sich nur in einem schmalen Streifen rings um den Stein zeigt, bei letzterem aber an jeder Seite des einzelnen Stotzens sichtbar wird.

Es sind also für die Herstellung von Doubléwaren ganz andere Vorarbeiten und vor allem eine hervorragende und reichhaltige mechanische Einrichtung nötig. Diese Einrichtung kann aber nicht ein für allemal fertig gestellt werden, sondern sie erfordert Neuherstellungen für jedes einzelne Muster, das aufgenommen wird. Und da nun Muster und Neuheiten überhaupt Geschäftsgeheimnisse bleiben sollen wenigstens fürs erste —,

so hat es sich bei allen größeren Firmen, welche Doublé und Doubléware fabrizieren, als notwendig und zweckmäßig erwiesen, daß sie sich eigene mechanische Werkstätten einrichteten, in welchen ausgebildete Mechaniker und Maschinenbauer tätig sind. In Einzelfällen, bei den hervorragendsten Großbetrieben, sind diese Werkstätten zu förmlichen Fabriken herangewachsen, welche die weitaus meisten der selbständigen mechanischen Betriebe Pforzheims an Größe übertreffen. Es ist das eine der interessantesten Erscheinungen im Entwicklungsbilde der jüngeren Pforzheimer Industrie, daß die Großbetriebe mehr und mehr die verschiedenartigsten Fabrikationen in sich vereinigen. Wenn das nicht wäre, müßte der selbständige Spezialmaschinenbau und die selbständigen Betriebe für Feinmechanik in Pforzheim eine ganz andere Entwicklung erfahren haben, als dies tatsächlich der Fall ist. Und gerade diese Seite der Entwicklung unserer Industrie hängt zum großen Teile mit der Besonderheit der Doubléfabrikation zusammen.

Man muß überhaupt dieser nachrühmen, daß sie sich nach Kräften bemüht, nicht nur billige, sondern auch gut aussehende Ware zu liefern. Wer die Schwierigkeiten kennt, welche das

geringe Material der Bearbeitung entgegenstellt, wer weiß, mit welcher Akkuratesse und Sachkenntnis die verschiedenen Qualitäten des Doublés behandelt sein wollen, der wird zugeben müssen, daß es eine Kunst ist, allen diesen Schwierigkeiten zum Trotz die Ware so zustande zu bringen, wie sie jetzt angeboten wird. Die hauptsächlichsten Qualitäten des Doublés sind 20-25/0 000 Amerikaner Charnier, 35,000 auf Tombak und Silber und 50-110/000 auf Silber.

Seitdem in der Doublébranche Preiskonventionen bestehen, hat sich manches in ihr gebessert, nicht nur für den Fabrikanten, sondern auch für den Abnehmer. Unleugbar hat sich die künstlerische Qualität der Doubléware in der letzten Zeit beträchtlich gehoben; auf Muster und Ausführung wird erheblich mehr Sorgfalt verwendet, und es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß z. B. in der Doublékettenbranche die Einführung der Stückanstatt der früheren Gewichtspreise hierauf den besten Einfluß gehabt hat.

Das Ziel der Doubléfabrikation ist, den geringeren Materialwert ihrer Ware zu ersetzen durch erhöhten Geschmackswert derselben. Möchte sie dasselbe erreichen! R. Rücklin.

Das kunstgewerbliche Erzeugnis als Gegenstand des Urheberschutzes.

chon seit Jahren bestehen in den Kreisen der Künstlerschaft und des Kunstgewerbes Klagen über den mangelhaften Schutz der kunstgewerblichen Erzeugnisse gegenüber unbefugter Nachbildung und Nachahmung. Diese Klagen sind begründet. Denn tatsächlich ist die heutige Gesetzgebung nicht ausreichend, um die vielfachen Mißstände zu beseitigen. Nach geltendem Recht werden nämlich kunstgewerbliche Schöpfungen und an Werken der Industrie angebrachte Kunstschöpfungen nur als gewerbliche Muster und Modelle, d. h. unter der Voraussetzung einer vor der Verbreitung erfolgenden Hinterlegung und Zahlung von Hinterlegungsgebühren geschützt, und dies nur für beschränkte Fristen, deren Höchstmaß 15 Jahre beträgt.

In Erkenntnis dieser Mängel hat die Reichsregierung in Aussicht genommen, bei Gelegenheit der bevorstehenden Neuregelung des Kunsturheberrechts auch dem Kunstgewerbe einen ausreichenden Schutz zu sichern. Nach dem im vorigen Jahre veröffentlichten Entwurfe soll die bisherige Scheidung zwischen Werken der sog. reinen Kunst und Werken der angewandten Kunst fallen. Alle Kunstschöpfungen sollen ohne Rücksicht auf die Bestimmung oder die Art der Verwendung des Werkes einheitlich und gleichmäßig geschützt werden.

Fragen wir zunächst: Was wird in Zukunft geschützt sein? Das Gesetz besagt, lediglich „Werke der bildenden Kunst". Es werden also nur solche Erzeugnisse unter den Kunstschutz fallen, die das Gericht auf Grund eigener Würdigung oder sachverständiger Gutachten als „Werke der bildenden Kunst" anerkennt. Das Gesetz definiert aus gesetzestechnischen Gründen den Begriff Werke der bildenden Kunst" nicht. Dies wäre auch um so gefährlicher, als gerade die elementarsten Begriffe, wie Kunst, Schönheit, Geschmack, in der Philosophie nicht feststehen, sondern je nach der Verschiedenheit kunstphilosophischer, ästhetischer Anschauungen von verschiedenen Ausgangspunkten aus betrachtet und gedeutet werden.

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Indessen ist es doch erforderlich, sich klar zu machen, was im Sinne des heutigen Urheberrechtes, und zwar sowohl unserer deutschen als auch der in den Grundprinzipien ana

*) Aus der Zeitschrift „Die Werkkunst", Verlag von Otto Salle, Berlin.

logen ausländischen Gesetzgebungen, unter einem Werk der bildenden Kunst zu verstehen ist. Ich möchte diesen Begriff kurz dahin erläutern: „Eine persönliche oder eine individuelle Schöpfung, ausgedrückt durch die Mittel der bildenden Kunst." Die Mittel der bildenden Kunst werden hierbei als bekannt vorausgesetzt. Es ist auch nicht von wesentlicher Bedeutung, sie scharf zu kennzeichnen, da das Werk der bildenden Kunst als individuelle Schöpfung den gleichen Schöpfungen auf dem Gebiete der Literatur und der Musik seinen wesentlichen Eigenschaften nach gleichsteht, und da die Kategorie der bildenden Kunst nur dazu dient, festzustellen, ob ein Werk unter den Schutz des Kunsturheberrechtes oder des literarischen oder musikalischen Urheberrechtes fällt. Immerhin aber kann man hervorheben, daß es sich bei der bildenden Kunst um die auf den Gesichtssinn gehende Wirkung, also um das äußere Aussehen der Dinge handelt. In diesem Sinne läßt sich also allgemein sagen, daß jede individuelle Schöpfung, die das Aussehen eines Dinges zum Gegenstande hat, im Sinne des Urheberrechtsgesetzes als Werk der bildenden Künste anzusehen ist. Ich möchte die Zwischenbemerkung einschieben, daß mit der Heranziehung der Begriffe,,ästhetische Merkmale“, ,,Schönheit",,,künstlerischer Zweck",,,Befriedigung des Geschmackssinnes" usw. meines Erachtens auf dem Boden des Urheberrechts nichts zu gewinnen ist. All diese Begriffe gehen auf die Wirkung des Werkes zurück, die immer mehr oder weniger durch subjektive Anschauungen einzelner oder einer Zeit bestimmt wird, und nicht auf das, worauf es wesentlich ankommt, nämlich auf die dem Werke selbst innewohnenden Eigenschaften. Nach meiner Auffassung gehört also jedes nach landläufiger Auffassung als kunstgewerblich bezeichnete Erzeugnis zu den Werken der bildenden Künste, sobald es sich als eine individuelle Schöpfung darstellt. Damit habe ich den Umfang des Gegenstandes des Urheberrechtes und die Grenzen des Schutzes angedeutet.

Es entsteht nunmehr für die mit Fragen des Kunsturheberrechtes befaßten Juristen und Fachleute, Interessenten oder Sachverständigen die Frage, was als individuelle Schöpfung auf dem Gebiete der Kunst, namentlich der angewandten Kunst, anzusehen ist. Hierunter wird zu verstehen sein jede durch

die Mittel der bildenden Künste ausgedrückte Schöpfung, die in dem, was ihre Eigenart ausmacht, durch die Individualität ihres Schöpfers bedingt ist. Ebenso wie zwei Menschen sich weder physisch, noch psychisch vollkommen gleichen, ist auch die physiologische und intellektuelle Betätigung aller Menschen verschieden. Das Gebiet des geistigen Schaffens ist aber nun gerade dasjenige, in dem die Individualität zum Ausdruck gelangt, und dessen Ergebnisse durch die Individualität bedingt sind. Ich glaube, dies können wir als Axiom gelten lassen. Es erhebt sich nun die wichtige Frage: Wie ist im einzelnen Falle die individuelle Schöpfung zu erkennen und abzugrenzen?

Dieses Unterscheidungsvermögen, die Grundlage aller sogenannten stilkritischen Untersuchungen, bietet naturgemäß auch die Mittel zur Bestimmung des Schutzgegenstandes im Urheberrecht. Indessen genügt hierzu aber nicht die Fähigkeit, die künstlerische Eigenart eines Meisters zu erkennen und zu bestimmen. Es bedarf auf dem Gebiete des Urheberrechtes noch einer weiteren Differenzierung und zu diesem Zwecke einer gewissen Methode und Schulung. Es genügt in der Praxis des Urheberrechtes nicht, zu sagen: „Dieses Werk ist eine Schöpfung des und des Meisters; es trägt seine Handschrift, es weist die ihm eigentümlichen Merkmale auf." Vielmehr muß genau festgestellt werden, was an einem Werk individuell ist und was nicht. Denn nur die individuelle Schöpfung ist Gegenstand des Schutzes, alles übrige ist frei. Die Lösung ist leicht, wenn ein Werk in seiner Gesamtheit sklavisch kopiert wird.

Denn dann enthält die Nachbildung jedenfalls auch alles, was in dem Original an Individuellem enthalten ist. Wie steht es aber, wenn ein Werk nur in einzelnen Teilen oder mit Abänderungen nachgebildet wird? Dann genügt es nicht, den individuellen Charakter der Schöpfung im allgemeinen festzustellen, sondern es muß geprüft werden, ob die identischen Bestandteile beider Werke sich als die individuelle Schöpfung eines Meisters darstellen. Dann hat nämlich der zweite vom ersten gestohlen.

Verhältnismäßig einfach liegt nun die Frage bei solchen Werken angewandter Kunst, die den Werken der sogenannten reinen Kunst nahestehen, wie z. B. bei Wandteppichen, Gobelins. Hier läßt sich die technische Ausführung, die Übertragung des Werkes von dem Karton auf den Webstuhl scharf trennen von der Fixierung der eigentlichen individuellen Schöpfung, die im Konzipieren und Entwerfen der Kartonvorlage liegt. Verwickelter liegt aber der Fall bei solchen Gebrauchsgegenständen, bei denen die der Gebrauchsfunktion dienende Form zugleich Träger der künstlerischen Schöpfung ist, so z. B. bei einem Gefäß, einem Möbel usw. Hier ist zu unterscheiden zwischen 1. der Gebrauchsform, 2. den freien Elementen und 3 der individuellen Schöpfung. Nehmen wir als Beispiel einen Stuhl. Hier werden wir auseinanderhalten müssen die Form des erhöhten Sitzes, ferner alle diejenigen Elemente, die in den Konstruktionen der Vergangenheit enthalten sind, und schließlich den Zuschuß des Künstlers, seine eigene Schöpfung. (Fortsetzung folgt.)

Unsere Bilder.

Die Deutsche Goldschmiede-Zeitung“ bemüht sich sonst, in ihren Abbildungen entweder künstlerisch besonders Interessantes, oder doch solches Material zu bringen, das noch nicht in der Fabrikation und im Verkauf ist. Demgemäß fühlt sich die Redaktion in erster Linie zu sorgsamer und objektiver Auswahl ständig verpflichtet. Für unsere heutige Pforzheimer Nummer haben wir den Fabrikanten, die so liebenswürdig waren, uns Material zu geben, es überlassen, wie und womit sie ihre Fabrikation repräsentieren wollen. Ein getreues und unbefangenes Bild der Pforzheimer Feinmetallindustrie zu geben, wie sie ist, war die Aufgabe, die wir uns für diese Nummer gestellt haben, und wir glaubten, sie auf diese Art am besten lösen zu können. Ein Industrieller, er mag so ideal veranlagt und für Kunstbestrebungen eingenommen sein, so sehr er will, hat mit gewissen, oft recht eng gezogenen Geschmacksgrenzen beim Publikum zu rechnen. Darüber braucht man weder die Achseln zu zucken, noch in ästhetischer Scheu die Augen zuzumachen. Freilich mag da und dort auch eigene Unfähigkeit, eigene Geschmacklosigkeit mit der Rücksicht auf den Ungeschmack des Publikums entschuldigt werden. Im großen und ganzen ist der letztere ein Faktor, der schwer zu beeinflussen und sorgsam zu berücksichtigen ist.

Namentlich die Exportindustrie ist es, welche von Geschmacksanforderungen abhängig ist, für die einem Angehörigen unserer modernen deutschen Kulturzustände oft geradezu das innere Verständnis fehlt. Aber sie müssen berücksichtigt und befriedigt werden, denn wenn wir das in Deutschland nicht tun, so macht

es jemand anders, und die Welt ist um nichts gebessert. Wir haben eine größere Anzahl solcher Exportmuster unter unseren Illustrationen in dem heutigen Hefte, welche gewiß viele unserer Leser, die nur mit deutscher Kundschaft zu tun haben, besonders interessieren werden.

Von feinen und modernen Kunstleistungen bis zu Arbeiten, die zur Befriedigung des exotischen Massengeschmackes dienen, sind alle Abstufungen in unserem heutigen Hefte vertreten. Zu jeder Schmuckkollektion ein erläuterndes Begleitwort zu geben, verbietet sich von selbst bei der unerwarteten Fülle von Beiträgen. Wir zeigen Pforzheims industrielle Größe, indem wir die Stätten und die Ergebnisse seiner Arbeit zeigen. Unsere Leser werden diesmal gerne auf weitere Worte verzichten, wo so viele Bilder sprechen.

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