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Die deutsche Reichsangehörigkeit

vom

nationalen und internationalen Standpunkt.

Eine Studie

von BODO LEHMANN, kaiserl. Konsul z. D.

54 Bogen gr. 8°. Brosch. Mk. 1.75.

(Separatabdruck aus den „Annalen des Deutschen Reichs" 1899.)

>Die Schrift giebt nach kurzer Darlegung der allgemeinen Grundsätze des Rechtes der Staatsangehörigkeit sowie einer Uebersicht über die einschlägigen Bestimmungen in dem Staatsrecht der wichtigsten fremden Staaten eine genaue Erläuterung der zur Zeit für das Deutsche Reich betreffs des Erwerbes und Verlustes der Reichsangehörigkeit giltigen Vorschriften. Zum Schlusse werden die Abänderungsvorschläge gewürdigt, die von Seiten des Alldeutschen Verbandes und der deutschen Kolonialgesellschaft zu dem Gegenstande ergangen sind. Die Schrift ist sehr empfehlenswerth und gleichmässig brauchbar für Studenten wie für Politiker und Journalisten. (Dresdner Nachrichten).

Grundzüge einer

Allgemeinen Staatslehre

nach den politischen Reden und Schriftstücken des
Fürsten Bismarck.

Von Dr. Heinrich Rosin, Professor der Rechte an der Universität Freiburg i. B.
3 Bogen gr. 8°, Preis brosch. Mk. 1.—.

(Separatabdruck aus den „Annalen des Deutschen Reichs" 1898.)

Verfassung und Reform

der

direkten Steuern und der Finanzverwaltung

in Bayern.

Von Karl Burkart, kgl. Regierungsrath.

Zweite Auflage. 43/4 Bogen gr. 8°, brosch. Mk. 1.50 Pf.

Der in Theorie und Praxis gleich bewanderte Verfasser behandelt, vollkommen frei von jedem Parteistandpunkt, nicht blos die Steuerverhältnisse, sondern auch die hiemit direkt oder indirekt in Beziehung stehenden Verwaltungszustände und führt den Nachweis, dass in Bayern eine erspriessliche Steuerreform ohne entsprechende Regenerirung der Verwaltung nicht möglich ist ein bisher noch nirgends erörterter Gesichtspunkt, der das allgemeine Interesse besonders in Anspruch nimmt.

Zu beziehen durch alle Buch- und Kunsthandlungen.

erschienen:

Die Zälle und Steuern sowie die vertragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des deutschen Reihes

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f. b. Oberzollrath und Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern in Altona. 28 Bogen groß 8°. Preis brosch. Mt. 7.-, in Ganzleinwandband Mt. 7.75.

Das im Jahre 1891/92 in vierter Auflage veröffentlichte Buch soll jezt in einer vermehrten und verbesserten fünften Auflage in unserm Verlage erscheinen, da die Entwickelung des Zoll- und Steuerwesens des Reiches seit jener Zeit, die Einverleibung Hamburgs in den Zollverband, die neue Branntwein- und Zuckersteuergesekgebung, die in den Jahren 1892 bis 1899 abgeschlossenen Zoll- und Handelsverträge und die damit verbundenen Zolltarifänderungen so viele Neuerungen hervorgerufen haben, daß eine wiederholte Umarbeitung des Buches dringend geboten erschien. Das Werk befaßt sich mit dem gesammten Geschäftsumfang der Zoll- und Steuerververwaltung des Reiches und wird dem Theoretiker wie dem Praktiker als ein will kommenes Handbuch sich erweisen. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichniß wird den Gebrauch des Buches wesentlich erleichtern, auch die Hinweisung auf die Quellen der Gesetzgebung und die amtlichen Publikationen des Reiches wie der einzelnen Bundesstaaten, sowie auf die hinsichtlich der Zoll- und Steuerverwaltung vorhandene Litteratur dürfte jedem, der sich näher und eingehender über diese s. 3. wieder mehr als je hervortretenden Zoll- und Steuerfragen und Handelsvertragsverhältnisse unterrichten will, die gewünschten Aufschlüsse geben.

Zu beziehen durch alle Suhhandlungen des In- und Auslandes.

Knott & Hirth, München.

Annalen des Deutschen Reichs

für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik. Staatswissenschaftliche Beitschrift und Materialiensammlung.

MAY 12 1 Unter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner

CARONDGE

herausgegeben von

Dr. Georg Hirth und Dr. Max v. Seydel.

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Von der ,,Liebhaber-Bibliothek alter Illustratoren in FacsimileReproduktion" sind bisher erschienen:

I.,,Jost Amman's Frauentrachtenbuch", M. 4.-, geb. M. 6.40. II.,,Jost Amman's Kartenspielbuch", M. 4.-, geb. M. 6.40.

III. „Jost Amman's Wappen- und Stammbuch", 2. Auflage, M. 7.50, gebunden M. 10.-.

IV.,,Tobias Stimmer's Bibel vom Jahre 1576", M. 7.50, ge

bunden M. 10.-.

V.,,Virgil Solis' Wappenbüchlein vom Jahre 1555“, 2. Auflage. M. 5.-, gebunden M. 7.50.

VI.,,Lucas Cranach's Wittenberger Heiligthumsbuch vom Jahre 1509", M. 10.-, gebunden M. 13.-.

VII.,,Jost Amman's Stände und Handwerker", mit Versen von Hans Sachs, vom Jahre 1568, M. 7.50, gebunden M. 10.—.

VIII.,,Albrecht Dürer's Kleine Passion", M. 3.-, geb. M. 6.-. IX.,,Hans Holbein's Altes Testament", M. 4.—, geb. M. 7.—. X.,,Hans Holbein's Todtentanz", M. 5.-, geb. 8.-.

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XI. „Hans Burgkmair's Leben und Leiden Christi", M. 3.—, gebunden M. 6.-.

XII.,,Albrecht Altdorfer, Der Sündenfall und die Erlösung des Menschengeschlechtes", M. 3.-, gebunden M. 6.—. XIII. Hallisches Heiligthumsbuch vom Jahre 1520, M. 6.—, gebunden M. 9.-.

»Die treffliche phototypische Reproduktion, sowie die sorgfältige stil gerechte Ausstattung der Bücher setzt das Publikum in den Stand, sich diese Kostbarkeiten der alten Xylographie, deren Originalausgaben bekanntlich Tausende werth sind, um den Preis von wenigen Mark anzuschaffen, ohne sich sagen zu müssen, dass darin doch nur ein ungenügender Ersatz geboten sei. Solche Nachbildungen, wie diese, können wirklich für den Mangel der Öriginale entschädigen und selbst dem strengen Sinn Freude (Zeitschrift f. bild, Kunst.)

machen.<

Der um die künstlerische Bildung des deutschen Volkes wohlverdiente Schriftsteller, Buchdrucker und Verlagsbuchhändler Dr. Georg Hirth in München, in den weitesten Kreisen bekannt als Herausgeber des Formenschatzes, hat sich die Aufgabe gestellt, in seiner „Lieb haber-Bibliothek alter Illustratoren", die beliebtesten und kunst- und kulturgeschichtlich werthvollsten illustrirten Werke des 16. Jahrhunderts, deren Originaldrucke jetzt selten, aber sehr gesucht, deshalb theuer sind, in getreuen Facsimile-Reproduktionen (hergestellt auf der Buchdruckerpresse mittelst zinkotypirter Platten) in Druck, Papier und Ausstattung den alten Ausgaben getreu nachgebildet, den Kunstfreunden um billigen Preis zugänglich zu machen. (Prof. R. Bergau.)

Invalidität und Alter wieder zu entziehen, sich unbeugsam gezeigt und eine Einschränkung des Kreises der versicherten Personen unter Hinweis auf die entgegenstehenden, überwiegenden Bedenken grundsäglich abgelehnt hat.

"

Troß dieser in der Begründung des neuen Invalidenversicherungsgesetzes“ enthaltenen Absage) wurde in der Reichstagskommission 2) versucht, die Entscheidung der Frage, ob fernerhin die Zwangsversicherung auf die Landwirthschaft ausgedehnt bleiben solle, der Reichsgesetzgebung zu nehmen und den Landesregierungen zu übertragen. Als Grund gab man an, die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter würden meistens erst in höherem Lebensalter invalide und verdienten fast immer noch das bekannte Lohndrittel; schon die gewährte Kost und Wohnung mache diesen Betrag aus, und wenn wirklich Invalidität eintrete, so greife auch überall die Verpflegung durch die nächsten Angehörigen nach Recht und Sitte plaß. Bei den Arbeitern auf dem Lande sei das Geset nur volksthümlich, wo es ihnen gelungen sei, die gesammte Last auf die Arbeitgeber abzuwälzen.

Dieser pessimistischen Darstellung wurde von anderen Kommissionsmitgliedern entgegengehalten, die Freilassung der ländlichen Arbeiter vom Versicherungszwange bedeute eine Einschränkung der Freizügigkeit, ein Hinderniß für die Rückkehr auf das Land. Bei Annahme des Antrages werde die Leutenoth, über welche die Landwirthe schon jezt schwere Klagen erhöben, noch bedeutend größer werden. Die Landwirthschaft sei im Allgemeinen mit dem Geseze zufrieden, und es müsse doch, ganz abgesehen von der Unmöglichkeit, die bisher geleisteten Beiträge zurückzuzahlen, mit dem lebhaften Berufswechsel zwischen der Industrie und der Landwirthschaft um so mehr gerechnet werden, als auch in den Landbezirken durch Zuckerfabriken, Steinbrüche u. dgl. sich mancherlei gewerbliche Beschäftigung biete.

Vom Regierungstische erfolgte mit nicht mißzuverstehender Deutlichkeit die Erklärung, die verbündeten Regierungen würden keine Linie von dem Umfange der Versicherungspflicht zurückgehen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, daß auf 100 Invalidenrentenempfänger 39 aus der Landwirthschaft kämen, und daß im Ganzen 61 698 Personen aus diesem Berufe Rente bezögen 3). Für den Ausschluß der Landwirthschaft von dem Versicherungszwange hat sich denn auch weder in der Kommission noch im Reichstage selbst eine Mehrheit gefunden.

1). 163, 219 ff. Nr. 93 der Reichstagsdrucksachen von 1898/99.

Vgl. den Kommissionsbericht, Nr. 270 das., S. 2 ff.

In der Begründung der Novelle S. 203 ff. ist ausgeführt, daß die Versicherungsanstalten mit überwiegend landwirthschaftlichen Bezirken an Zahl der Rentenempfänger die Gesammtdurchschnittsziffer des Reichs mehr oder weniger erheblich übersteigen; bei Ost preußen ist die Rentenziffer doppelt so groß wie im Reichsdurchschnitt und fünfmal so groß als bei Berlin. Auf je 1000 Versicherungspflichtige kommen in der Land- und Forstwirthschaft des ganzen Reiches beinahe doppelt so viel Invalidenrenten und fast viermal so viel Altersrenten als in der Industrie. Hiermit stimmen überein die Ermittelungen von Dr. Grunenberg (oben Anm. 4), wonach sich Ende des Jahres 1895 im Genusse von Alters- oder Invalidenrenten befanden:

in Schleswig-Holstein

in Hannover

in den Hansastädten

in Berlin..

0,92% der Einwohner,

0,70% 0,32% 0,27%

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Es ergibt sich hieraus mit vollkommener Sicherheit, daß die Landwirthschaft ganz außerordentlichen Nußen von den Bestimmungen des Gesetzes hat und bei der längeren Lebensdauer der Landbewohner voraussichtlich auch in Zukunft haben wird.

Annalen des Deutschen Reichs. 1900.

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