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mittelten Publikums mehr den Massenabsah zu billigen Preisen zu ermöglichen. Die Nothwendigkeit, die ausgelegte Steuer, selbst wenn sie ganz gleich bemessen ist, wieder erstattet zu erhalten, werde dies Bestreben nicht beeinträchtigen, denn für Handel und Verkehr sei es ja ziemlich gleichgiltig, ob die Auslage arithemetisch gleich auf die Waare vertheilt werde, oder in verschiedenen Abstufungen, wenn sie nur im Ganzen wiedererstattet werde. Daß es bei der Detailpreisbestimmung viel wichtigere Faktoren gebe, als Steuer und Rohmaterialwerth, dafür spreche die von der Enquetekommission statistisch festgestellte Thatsache, daß im Durchschnitt der Jahre 1871-1877 der Materialwerth des Rohtabackverbrauchs im Zollverband rund 66 Millionen, Steuer und Zoll zusammen 14 Millionen, beides also 80 Millionen Mark, die für die Konjumtion in Deutschland jährlich gezahlte Summe aber 225 Millionen, also fast das Dreifache von Abgaben und Rohmaterialwerth zusammen betragen habe. Es gehe daraus hervor, in welchem Umfange Verkehr und Umsaß im Stande seien, in der Abstufung des Preises, auch eine Abstufung der Steuerlast herbeizuführen. Als Zollsäge seien von der Enquetekommission 50, 60 und 70 Mk. und als Steuerjäge 33, 40 und 50 Mt. für den Zentner in Vorschlag gebracht worden. Troß der großen Steuerfähigkeit des Tabacks hätten die verbündeten Regierungen nicht die höchsten, sondern die mittleren Säße vorgeschlagen, und zwar einerseits um den Sprung nicht zu stark zu machen“, andererseits zur möglichsten Schonung des inländischen Tabackbaus; lezterer Grund sei auch für die Bemessung des Verhältnisses zwischen Zoll und Steuer maßgebend gewesen. Freilich werde bei sorgfältigster Erwägung der sich hier gegenüberstehenden Interessen nicht möglich sein, mit Sicherheit zu verhüten, daß der Einfluß dieser Säße zu einer unbeabsichtigten Ausdehnung des inländischen Anbaus oder zu einer noch weniger beabsichtigten Beschränkung desselben führen könnte. Den Interessen der Pflanzer werde abgesehen davon, daß die Steuer für inländischen Tabak nach dem Gewicht in fermentirtem Zustand bemessen sei, auch noch durch die Bestimmungen wegen des Zahlungstermins, dann wegen des Uebergangs der Haftpflicht von dem Pflanzer auf den Käufer und wegen der Kreditirung, sowie durch die Bestimmungen wegen Zulassung der Flächensteuer, die niedriger bemessen sei, als bei Vergleichung mit der Gewichtsteuer eigentlich der Fall sein sollte, besonders Rechnung getragen. Die als neu vorgeschlagene Lizenzsteuer, die sich bei den meisten Steuerformen des Auslandes ebenso finde, sei deshalb angefochten worden, weil man darin eine Uebergangsstufe zum Monopol erblicke. Diese Rücksicht dürfe aber nicht abhalten, dieselbe einzuführen, wenn man sie sonst vernünftig finde, denn sowenig die etwaige künftige Einführung des Monopols ganz abgeschnitten werden dürfe, ebensowenig werde derselben dadurch, daß man die Materialien für die Berechnung der zu zahlenden Entschädigungen sammle, Vorschub geleistet. Am meisten Anfechtung werde wohl die gleichfalls als neu vorgeschlagene Nach steuer erfahren. Wenn ein Zoll erhöht werde, werde die Spekulation immer vorher noch große Massen des betroffenen Artikels einzuführen versuchen und dadurch die Staatskasse, da diese infolge dessen nicht sofort in den vollen Genußz der höheren Zollbeträge gelange, benachtheiligen; demgegenüber stehe aber der Vortheil, daß der Uebergang von den bisherigen zu den höheren Preisen sich allmählig und ohne harte Stöße vollziehe. Troß dieses von den Regierungen nicht verkannten Vortheils sei die Nachsteuer im gegebenen Falle dennoch, und zwar deshalb vorgeschlagen worden, weil hier Momente vorlägen, die bei gewöhnlichen Zollerhöhungen nicht gegeben seien. Es sei dies der ganz außer

gewöhnliche Umfang der Einfuhr von niedrig verzolltem Taback, (siehe hierüber die treffenden Ausführungen oben in den Motiven), sodann aber auch die Rücksicht auf den inländischen Tabackbau, da der Absaz der nächsten Ernte sicherlich durch die gewaltige Konkurrenz des zu so günstigen Bedingungen eingeführten ausländischen Tabacks werde beeinträchtigt werden. Mit Rücksicht auf diesen starken Import sei auch der Gedanke aufgetaucht, denselben durch möglichst rasche Feststellung des Ausführungstermins zum neuen Geseze abzuichneiden, allein die verbündeten Regierungen seien dazu nicht ermächtigt gewesen und durften die Verantwortung hiefür nicht übernehmen. Dieselben beabsichtigten indessen, eine kurze Form für die rasche Festsetzung des provisorischen Ausführungstermins zu finden.

Abgeordneter Frhr. von Marschall bezeichnet eine stärkere Belastung des Tabacks zwar ebenfalls als nothwendig, wünscht aber zugleich dringend, daß etwas Definitives geschaffen werde und nicht etwa ein quälender Uebergang zu irgend einem vorschwebenden Steuerideal, was wohl die vorgeschlagene Lizenzsteuer bezwecke, die ja sozusagen als Fortsetzung der Enquete anzusehen jei. Bei der Regelung der Tabacksteuerfrage sei nicht ausschließlich das finanzielle Interesse ins Auge zu fassen, sondern auch zu bedenken, daß die bisherige Geringfügigkeit der Besteuerung wirthschaftlich reichen Segen gebracht habe. Der Tabakbau sei die Domäne des kleinen Mannes, selbst das kleinste Grundstück gebe dem Bauer und seiner Familie reichen Ertrag, und der Taback werde vielfach auf Boden gebaut, auf dem irgend eine andere Handelspflanze nicht mit gleichem Erfolg gedeihen würde. Der Tabackpflanzer müsse also möglichst geschützt werden. Schon die vorjährige unerledigte Vorlage habe den Tabackhandel geschädigt und die Preise gedrückt, wenn das Gleiche sich diesmal wiederhole, sei dies für den Pflanzer schlimm. Es werde daher, da andere Steuerformen aussichtslos seien, nur erübrigen, die Gewichtssteuer diesmal anzunehmen, obwohl dieselbe das roheste und primitivste Steuersystem darstelle, und zwar schon deshalb, weil das höchstwerthige Objekt mit einer sehr geringen, das minderwerthige aber mit einer sehr hohen Steuer betroffen werde. Der Zentner Havannatabak im Werthe von 900 M. zahle 60 M., der Zentner Pfälzer Sandgrumpen im Werthe von 15 M., dagegen 40 M. Zoll bezw. Steuer, also eine Progressivsteuer nach unten, das Muster einer Steuer, wie sie nicht sein solle. Werde eine so mangelhafte Steuer angenommen, so müsse sie sich in gewissen Grenzen halten, es dürfe nicht ein so starker Sprung gemacht werden, wie in der Vorlage vorgeschlagen, nämlich eine Erhöhung der Steuer für den Zentner von 2 auf 40 M., also um 2000 Prozent. Eine jolch' hohe Steuer werde alle minderwerthigen inländischen Produkte werthlos und unverkäuflich machen, und den Todesstoß gegen den inländischen Tabackbau führen. Die Steuer müsse unbedingt niedriger bemessen werden. Auch die Differenz zwischen Steuer und Zoll sei in der Vorlage zu niedrig beantragt, es werde, wenn dieser Antrag angenommen würde, der inländische Taback bei der außerordentlichen Vertheuerung desselben mit dem ausländischen nicht mehr konkurriren können. Gegenwärtig sei diese Differenz etwa wie 2 zu 12, also viel günstiger, als im Entwurf, und doch würden schon jezt ausländische Tabacke, die höherwerthig seien, als unser entsprechendes inländisches Produft, zu viel niedrigeren Preisen eingeführt. Die dem Pflanzer in der Vorlage auferlegte primäre Steuerpflicht sei unbedingt zu verwerfen. Es genüge nicht, wie in der Vorlage geschehen, den Pflanzer im Allgemeinen haftbar zu machen und die Steuerpflicht beim erstmaligen Kauf auf den Erwerber übergehen zu

lassen. Der Pflanzer sei von allen in Betracht kommenden Interessenten am wenigsten in der Lage, eine, wenn auch nur eventuell auferlegte Last tragen zu können, und je weiter die Steuer von der Konsumtionallinie erhoben werde, desto größer sei die Gefahr, daß infolge des durch die Steuer ausgeübten kolossalen Druckes die Last auf dem Pflanzer hängen bleibe. Die Frist bis zum 31. März, bis wohin die Steuerpflicht auf den Käufer übergehe, während nach Ablauf derselben die Pflicht den Pflanzer treffe, genüge nicht, und wenn die Motive sagen, der Pflanzer sei ja jederzeit in der Lage, vom Käufer die Regelung der Steuer zu verlangen, so sei dies eine gründliche Verkennung der thatsächlichen Verhältnisse. Der in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Pflanzer sei einfach in die Hände des Maklers gegeben, der diese Situation selbstverständlich auszunüßen wissen werde. Der Pflanzer müsse, wie dies § 10 des türkischen Gesezes ausspreche, von der Pflicht zur Steuerentrichtung überhaupt befreit und die Frist des 31. März aus dem Geseze entfernt werden. Die Steuerpflicht sei in erster Linie dem Erwerber des Tabacks aufzuerlegen und zugleich auszusprechen, daß der Pflanzer, wenn er ausnahmsweise den Tabak nicht verkaufen könne, denselben in steuerfreien Magazinen unterbringen dürfe. Was die Nachsteuer anlange, so sei ja richtig, daß die Spekulation aus Anlaß der schwebenden Steuerprojekte kolossalle ausländische Tabackmengen eingeführt habe, allein wenn die Regierung glaube, durch die Nachsteuer eine Benachtheiligung des geringen kapitalschwachen Fabrikanten und Händlers zu verhüten, so sei dies ein großer Irrthum. Gerade die kleinen Fabrikanten werden durch die Nachsteuer Noth leiden, da sie sich nicht die nöthigen Bürgschaften zur Kreditirung der Nachsteuer verschaffen und überhaupt die große Belastung von 37 M. für den Zentner Taback nicht werden ertragen können. Daß der Tabad der nächsten Ernten von einer so großen Steuer betroffen werde, während der ausländische Taback noch massenweise zu niedrigen Preisen vorhanden sei, wäre zwar ein großes Mißverhältniß, allein die Nachsteuer habe hinwiederum den Nachtheil, daß jeder Fabrikant, um nicht Geld zu verlieren, die Preise erhöhen müsse, wobei der gangbarste Rauchtaback um 100%, die gangbarsten Cigarren um 30 bis 40% vertheuert würden; der Konsum werde dadurch stark zurückgehen, die Fabrikanten müßten ihren Betrieb verringern und es werde in den nächsten zwei Jahren Niemand sein, der dem inländischen Pflanzer seinen Taback abkaufe, weil Fabrikanten und Händler mit der Abwicklung der Nachsteuer so sehr finanziell engagirt sein werden, daß sie sich auf weitere Anlagen durchaus nicht einlassen könnten. Aus diesem Dilemma sei indessen nicht allzu schwierig herauszukommen: zunächst müsse die, wie schon erwähnt, zu hohe Steuer ermäßigt werden, denn gerade die Höhe der neuen Steuersätze sei ja der Hauptgrund für die massenhafte Spekulationseinfuhr gewesen, dann aber müsse bei der Nachbesteuerung der ausländische Taback höher besteuert werden, als der inländische, da sonst dem ersteren gegenüber dem lehteren geradezu eine Prämie gegeben werde. Noch wünschenswerther aber wäre, dem inländischen Tabackbau, solange voraussichtlich die Konkurrenz des massenhaften ausländischen Tabacks andauere, durch Wegfall der Steuer oder Verringerung der Steuersäge für diese Uebergangszeit zu Hilfe zu kommen. Damit sei die Nachsteuer am besten aus der Welt geschafft.

Abgeordneter Kiefer spricht zunächst gegen das Monopol, welches auch in den Kreisen der Tabackpflanzer nicht gewünscht werde, und vor Allem auch die stark entwickelte, für den kleinen Mann segensreiche Hausindustrie vernichten würde, und hält es für wünschenswerth, daß die gegenwärtige Gesezesvorlage

angenommen werde, aber mit wesentlich erniedrigten Zoll- und Steuersäßen, wobei er die Säße von 20 Mk. für den Zentner inländischen Tabacks bei einem Zolljah von 50 Mk. angemessen bezeichnet. Die Lizenzsteuer bezeichnet er als unannehmbar, da damit russische Zustände geschaffen würden, und die niedrige Einnahme von 36 Millionen Francs, die Rußland von Tabackzoll und Tabacksteuer ziche, nicht gerade zu Gunsten des dortigen Systems spreche. Die Nachsteuer habe zwar eine gewisse Berechtigung, allein es müsse bei der Fassung der einschlägigen Bestimmungen ein Ausgleich gefunden werden, welcher es ermögliche, den inländischen Erwachs gegenüber der ausländischen Konfurrenz höher zu werthen, ohne durch allzu hohe Säße, wie sie vorgeschlagen jeien, störend in Handel und Fabrikation einzugreifen.

Hierauf wurde die Vertagung der Berathung beschlossen und fand die Fortsegung derselben in der Reichstagssigung vom 12. Mai 1879 statt.1) Abgeordneter von Schmid (Württemberg) hält den Standpunkt der Abgeordneten von Marschall ́ und Kiefer für zu einseitig, da die nothwendig aus dem Taback zu erzielende hohe Einnahme durch die Vorschläge dieser Redner zu sehr abgeschwächt würde, und da doch die bisher vom Taback gezogene Einnahme von 14 Millionen Mark gegenüber der Einnahme aus der Salzsteuer zu 35, und aus der Zuckersteuer von 45 Millionen ungerecht gering erscheine. Er betont weiter die finanzpolitischen Erwägungen, welche auf eine Steuerreform vor Allem mit der Grundlage einer höheren Tabacksteuer hindrängen, und hebt als Vorzüge der Gewichtsteuer hervor, daß sie sich an die bisherige Steuerform am nächsten und besten anschließe, die wenigsten Kontrolmaßregeln verursache und die Entwicklung nach anderen Steuerformen besser als jedes andere System zulasse. Die Höhe der Zoll- und Steuersätze müsse sich nach der Frage richten, welche Summe man aus dem Taback zichen wolle und in welchem Maße derselbe belastungsfähig sei. Wolle man 60 Millionen Mark Einnahme, dann seien die vorgeschlagenen Säße von 60 und 40 Mk. zutreffend, wolle man aber nur 50 Millionen, so könne auf 50 und 30 Mk. für den Zentner zurückgegangen werden. Die Differenz von 20 Mk. zwischen Zoll und Steuer habe sozusagen schon eine historische Berechtigung; im Vorjahre sei eine solche von 12 Mk. vorgeschlagen gewesen, gegen welche aber die badische und bayerische Regierung mit der Bemerkung remonstrirt hätten, das Verhältniß von 22 für fermentirten inländischen und von 42 für ausländischen Taback sei das richtige, also eine Differenz von 1912, rund 20 Mk., welche auch von den Tabackinteressenten, also von Sachverständigen, auf der Kasseler Konferenz als richtig bezeichnet worden sei. Bei der Enquete sei die Differenz im Werthverhältniß der konkurrirenden in- und ausländischen Tabacke mit 15 bezeichnet worden, das Mehr in dem gegenwärtigen Vorschlage sei also bereits ein Abweichen von dem Preis- und Werthverhältniß zu Gunsten des inländischen Tabackbaues. Eine noch größere Differenz würde die Interessen des letteren mit jenen des Reichsfiskus kollidiren lassen. Unter dem importirten Taback befänden sich in jedem Jahr über 100 000 Zentner sog. Stengeltaback, der nur einen Durchschnittswerth von 12 bis 15 Mt. habe, weshalb ein niedrigerer Zoll für diese Sorte zu erwägen sei. Redner spricht sich dann für die grundsägliche Befreiung des Pflanzers von der Steuerpflicht und die Uebertragung derselben ausschließlich auf den ersten Erwerber aus. Die Lizenzsteuer sei bei ihrem geringen Ertrag den Haß nicht werth, den sie

1) Stenographische Berichte a. a. D. S. 1147 ff.

Annalen des Deutschen Reichs. 1900.

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durch ihre Belästigungen hervorrufen werde, sie sei abzulehnen. Die Nachsteuer sei in ihrem Saße zu hoch bemessen, es sei zu erwägen, ob nicht die Tabackfabrikate von der Nachbesteuerung auszuscheiden und ob nicht der inund ausländische Taback bei derselben verschieden zu behandeln sei. Falle die Nachsteuer zu Gunsten der Fabrikation, dann müsse zu Gunsten des inländischen Tabackbaues eine Ermäßigung oder sogar der Erlaß der Steuer für die Uebergangszeit eintreten.

Abgeordneter Meier (Schaumburg-Lippe) spricht zunächst gegen das Monopol, das in Frankreich keine besonders hohen Erträge liefere. Man sage zwar, man erhalte dabei ganz reinen Taback, die Cigarren seien nicht theuer, es würden nur die kostbarsten Sorten besonders belastet. Thatsache sei aber, daß die ordinärsten Rauch- und Schnupftabacksorten und Cigarren 91 Prozent der Steuer lieferten und die feinen Havannacigarren in Paris nicht viel theurer seien als in Berlin, und übrigens würde das Monopol erst in 10-15 Jahren finanziellen Ertrag bringen. Das Rohmaterialsystem (Rohtabackmonopol) erscheine ihm als Fachmann verwirrt und unverständlich; wenn der Fiskus das ganze inländische Produkt zu einem gewissen Preise kaufe, es komme aber auf einmal eine große Konjunktur durch viel niedrigere Preise des fremden Tabacks, wie solle dann der Staat aus einer solchen Situation ohne große Verluste herauskommen? Die Fabrikatsteuer hält er bei gleichen Kontrolen, wie in Amerika, bei uns viel leichter und mit mehr Sicherheit durchführbar, als dort; sie biete die Vortheile, die eine wirkliche Konsumtionssteuer habe und sie könne zunächst niedrig begonnen werden, um, wenn der Taback es tragen könne, allmählich erhöht zu werden. Er bedauere, daß sein dem Reichstag im vorigen Jahr gemachter Vorschlag, den jezigen Eingangszoll beizubehalten, die Flächensteuer abzuschaffen und die Steuer erst beim Uebergang des Fabrikats in den Konjum zu erheben, nicht angenommen worden sei. Aber da diese Gedanken zur Zeit unausführbar seien, müsse er sich zur Gewichtssteuer wenden, um nur einmal etwas Positives zu schaffen und die schon lange währende Beunruhigung von Industrie und Handel endlich zu beenden. Wenn der Finanzminister erwähnt habe, daß der Rohtaback ungefähr 65, die Steuer etwa 15 Millionen Mark koste, so daß 80 Millionen die wahren Kosten des Rohmaterials wären, während in Deutschland 225 Millionen für Taback ausgegeben würden, und demnach ein Rest von 145 Millionen Mark als Gewinn bliebe, so glaube er, daß in dieser Rechnung bedeutende Irrthümer seien; jedenfalls wären in den 145 Millionen die ganzen Arbeitslöhne einschließlich Zinsen, Verkehrs- und Transportverhältnissen inbegriffen, welche den gleichen Betrag wie Rohmaterial und Steuer betragen würden, so daß als Gewinn des Fabrikanten nur 65 Millionen Mark übrig blieben, in welchen sich nach den Motiven zur Gesezesvorlage 380,000 Personen zu theilen hätten; der Gewinn würde demnach ungefähr 180 Mk. für die Person betragen. Den vorgeschlagenen Steuerfaß halte er für zu hoch. Ebenso erachte er den Unterschied zwischen Zoll und Steuer zu hoch, der Vorzug für die deutschen Tabackpflanzer sei dabei zu groß und es müsse, wenn dies so bleiben solle, kontin= gentirt werden, damit der inländische Anbau sich nicht allzu sehr ausdehne. Im deutsch-amerikanischen Krieg der Sechziger Jahre sei genau zu beobachten gewesen, daß mit der Steigung der Preise der fremden Labacke die deutsche Tabackkultur ganz bedeutend zugenommen habe (wofür Redner nähere Zahlen anführt) und ebenso werde es kommen bei Aufrechterhaltung einer Differenz von 20 Mk. zwischen Zoll und Steuer pro Zentner. Redner spricht dann

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