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Jede Berfassung, welche eine Erneuerung ihrer Kräfte nöthig hat, findet sie am besten in der Natur ihres

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Der

Rheinische Bund.

Ein und dreißigstes Heft.

1.

Ueber die Verschiedenheit der Meinungen von der Natur nnd dem Wesen der durch die rheinische Bundesakte begründeten Souverainität.)

Man ist nur zu geneigt, in Zeiten politischer Stürme und

Umwälzungen die Verschiedenheit der Meinungen über polis tische Gegenstände mehr dem Partheigeiste, als einer ruhigen Ueberlegung zuzuschreiben, und auch jeßt sehen wir, daß man diejenigen, die über die rheinische Bundesakte und ihre Fol gen geschrieben haben, nach Partheien zu unterscheiden sucht, und dabei eine Parthei ganz vergißt, zu der allein doch gewiß viele geschworen haben, die der Wahrheit. Insonders heit werden die, welche an keine durchaus und überall uneins geschränkte Souverainitåt, an kein imperium illimitatum et absolutum, ohne allen Unterschied glauben wollen, ger meiniglich zu den Anhängern und Vertheidigern der soges nannten Mediatisirten gerechnet, und es ist sehr natürlich, daß Alle, die dieß wirklich find, hierin mit allen denen zus sammentreffen, welche, ohne Rücksicht auf besondere Vers

hältnisse und Interessen, aus der Entstehungsart der neuen Souverainitat, aus den bisherigen Landesverfassungen, aus dem Geiste der Bundesakte, aus dem Beispiele, das selbst der erhabene Protektor des Bundes giebt, aus der Gerech; tigkeitsliebe und Biederkeit der deutschen Souveraine den Schluß ziehen, daß wir keine, alle bisherige Rechte und Verfassungen umstürzende Revolution, haben können, und daß folglich die Bestimmung der staatsrechtlichen Verhältnisse nicht unbedingt von dem Gutfinden oder der Willkühr der Souverainen abhange. Ist denn diese Meinung so sonder: bar, daß man ihren Ursprung nur in einer durch besondere Verbindungen oder durch Mitleiden erzeugten Partheilichkeit suchen dürfte?

Doch nicht durchgehends hat man den Bekennern ders felben die Gerechtigkeit verweigert, sie wenigstens für red; lich Jrrende zu halten. Aber man hat dagegen, obgleich ihre gute Absichten anerkennend, ihren unpraktischen Sinn, bisweilen mit vornehmer Miene belächelt, daß sie nicht vermögten, den Geist der Zeit zu fassen, die Bedürf nisse der neuen Welt zu begreifen, zu dem Leben und Weben der höheren Politik fich zu erheben. Es sey sonderbar, meint man, und fast lächerlich, von alt hergebrachten Rechten und Verfassungen zu reden, wo Alles neu geworden; Bruchstücke des ehemaligen Rechtszustandes erhalten zu wollen, nachdem in die eine und, untheilbare Souverainitåt alles zusammen geflossen und verschmolzen sey; Abweichungen von allgemeinen Normen, Verschiedenheiten in der Verfassung einzelner Theile des Staats gelten zu lassen, da doch die Harmonie des Ganzen eine völlige Ausgleichung gebiete; den Fürsten statt der neuen lebendigen kräftigen Souverainität die alte lahme Reichshoheit aufdringen zu wollen, da doch der Geist der Zeit die Vereinigung aller Kraft in der höchsten Intelligenz, die das Ruder des Staats führe, unbedingt fodere. Es gehe nicht mehr mit dem alten, folglich müsse alles neu

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