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nach der auf der vorjährigen Generalversammlung gegebenen Anregung alsbald unternommen und scheint, wie wohl der erste Bericht nicht sonderlich ermutigend klang, doch jetzt Aussicht auf Erfolg zu haben. Es wird indessen großer Geduld und Vorsicht bedürfen, um hier festen Fuß zu fassen.

Die Auskunftsabteilung wird nach dem Namens der Kommission von Herrn Emil Schlesinger gegebenen Referat immer bedeutender. Ihr Auskunftsmaterial umfaßte Ende Dezember 1902 12826 Firmen. Im Verhältnis dazu war die Benutzung noch immer ziemlich bescheiden. Nur 3711 Anfragen liefen ein, davon 2122 von Pforzheim, 195 von Gmünd und 148 von Hanau. Von ihnen waren 2291 auf deutsche Plätze, 305 auf österreichische und 1115 auf andere Auslandsplätze. Die Abteilung ist, wie mitgeteilt wurde, bereit, auch auf telephonische Anfragen kurze, vorläufige Auskünfte zu erteilen. Zum Vorteil der Industrie wäre es wünschenswert, wenn das reichhaltige Material stärker benützt würde. So aber haben nur 430 Mitglieder von der Auskunftei Gebrauch gemacht, darunter erfreulicherweise eine Pforzheimer Firma mit 182 Anfragen. Die bis jetzt bestandene Auskunftskommission hat mit dem Tag der Generalversammlung in ihrer bisherigen Zusammensetzung sich aufgelöst. An ihrer Stelle haben die Herren Bankdirektor Aug. Kayser und Privatier W. Jourdan die Aufsicht übernommen. Mit der Neuerung ist die Garantie für unparteiische, uninteressierte Behandlung, da beide Herren dem aktiven Fabrikantenstande nicht angehören, auch formell eine größere geworden.

Von der umfassenden Tätigkeit der Insolvenzabteilung gab deren Leiter, Herr Ph. Weber, ein ungemein lehrreiches Bild. Ende 1901 waren Konkurse, Moratorien, Ausgleiche und Liquidationen im Gesamtbetrag von 3868455 Mark erledigt. Dazu kamen im letzten Jahre 55 Konkurse mit 237 400 Mark Gläubigeransprüchen und 14 Liquidationen, Moratorien und Vergleiche mit 465 800 Mark. In Behandlung blieben noch 45 Konkurse mit 234000 und 25 Liquidationen, Moratorien und Vergleiche mit zusammen 1678000 Mark. Die Zahl der behandelten Konkurse ist mit dem Austritt des Uhrengrossistenverbandes aus dem Verein etwas geringer geworden. Die Durchschnittsquote war bei den Konkursen 16,2 %, bei den außergerichtlichen Erledigungen etwas über 53%. Gerade im letzten Jahre hatte sich die Abteilung mit einigen sehr bedeutenden außergerichtlichen Liquidationen bezw. Arrangements zu beschäftigen, die sich aber Dank dem Ansehen, das sich der Verein schon erworben, günstig abwickelten.

Das Inkasso- und Mahnverfahren des Vereins wird von den Mitgliedern in steigendem Maße in Anspruch genommen. Bis Ende Dezember konnten 133 Aufträge mit 59800 Mark erledigt werden; 35 mit 29520 Mark waren erfolglos; in 22 Fällen mit 6720 Mark hatte auch das Klagen kein Resultat. 25 Schuldner mit 17560 Mark Forderungen kamen in Konkurs und 130 Posten mit 88757 Mark blieben in Behandlung.

Aus dem Vortrag des Kassierers Herrn A. Hischmann ist zu entnehmen, daß die Kasse bei ziemlich voranschlaggemäßer Gebarung mit einem Kassenbestand von 1631 Mark abschloß. An Mitgliederbeiträgen sind 12230 Mark, aus der Auskunftei 4501 Mark, aus der Insolvenzabteilung 7397 Marn, aus der Konvention mit den Versicherungsgesellschaften 864 Mark eingegangen. An Ausgaben erforderten die Saläre 12307 Mark, die Auskunftei 3282 Mark, Unkosten 2683 Mark, die Insolvenzabteilung 3931 Mark, Drucksachen und Inserate 895 Mark, die Abteilungen Hanau und Gmünd zusammen 1200 Mark, wozu noch 1335 Mark Ablieferung an den Reservefonds trat, sodaß dieser 7145 Mark und zuzüglich neuer Dotierung mit 1223 Mark jetzt 8367 Mark Vermögen haben wird. Das Vereinsvermögen nach dem Inventar hat die Höhe von 11780 Mark gegen 10770 Mark im vorigen Jahr erreicht. Der Voranschlag pro 1903 hält sich ziemlich in den Grenzen des vorjährigen. Doch wurde dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, eventuell einen Betrag zur Verfügung zu halten, um zu einer Stütze für den ersten Vorsitzenden eine Beihilfe gewähren zu können. Herr Stöffler hatte nämlich

der Versammlung die überraschende Mitteilung gemacht, daß andere Aufgaben, die an ihn herangetreten, sowie wiederholtes Unwohlsein ihm nicht mehr gestatten, das Amt des ersten Vorsitzenden wie bisher fortzuführen. Die Lage der Industrie, deren zur Zeit unsichere Zukunft, die eingetretene Verengerung des Absatzfeldes, die Ungewißheit über den Ausgang der Erneuerung der Handelsverträge heischen im Gegenteil gesteigerte Aufmerksamkeit und erhöhte Tätigkeit. Dem könne er nicht mehr nachkommen, auch der zweite Vorsitzende Herr C. Braun sehe sich außer stand, das verantwortungsvolle Amt zu übernehmen. Die nachfolgenden Redner, die Herren O. Zieher-Gmünd, Bankdirektor Kayser und Rob. M. Kiehnle-Pforzheim waren samt und sonders einig in dem Wunsch, daß der seitherige erste Vorsitzende das Amt, das er teils als erster, teils als zweiter Vorsitzender seit Gründung des Vereins bekleidet, weiter behalte. Herr Zieher stellte den Antrag, Herrn Stöffler eine finanzielle Beihilfe zu gewähren, damit er daraus eine Hilfskraft besolden könne, und Herr Kayser gab den Rat, die weniger schwierigen laufenden Verwaltungsangelegenheiten auf andere Schultern abzulagern, um sich damit Erleichterung zu verschaffen. Eine andere Organisation der Vorstandsgeschäfte werde schon Abhilfe bringen. Jedenfalls möge der Vorsitzende seinen Entschluß sich nochmals überlegen. Darauf wurde dem Gesamtvorstand, wie schon erwähnt, Vollmacht zur weiteren Ausgabe vorerst in blanco erteilt.

Zur Kassenrevision wurden wie im Vorjahr die Herren Emil Schmidt und Emil Zerenner berufen. Die danach vorgenommene Erneuerungswahl ergab die Wiederwahl der Herren A. Hischmann, Wm. Jourdan, Emil Schlesinger und Gustav Wagner und die Neuwahl des Handelskammerpräsidenten Herrn C. W. Meier.

Die Anregung, durch Vermittlung der badischen Regierung an Reichstag und Bundesrat eine Petition behufs Herbeiführung gesetzlicher Maßnahmen zur Anwendung der Konkursordnung auch auf außergerichtliche Vergleiche abzusenden, fiel bei den beiden vom Vorstand dazu bestellten Referenten, den Herren Rechtsanwalt Fetterer und Präsident Meier, auf keinen günstigen Boden. Beide waren der Überzeugung, daß eine solche Petition erfolglos sein würde, weil sie keinem allseitig empfundenen und geäußerten Bedürfnisse entspreche. Der Kreditorenverein steht zur Zeit noch mit seinen auf den Schutz seiner Mitglieder gegen Schädigungen aus Insolvenzen gerichteten Bestrebungen allein. Wenn erst noch mehr solcher Branchenvereinigungen mit gleichen Zielen bestehen und diese sich dem Kreditorenverein anschließen, sei eher auf Gehör zu rechnen. Überdies biete der Gedanke erhebliche juristische Schwierigkeiten. Man wolle die Möglichkeit, auch bei außergerichtlichen Vergleichen, renitente Gläubiger majorisieren zu können. Soll diese Möglichkeit auch Einzelpersonen gewährt werden, welche es als Geschäft betreiben, auf Ansuchen von insolventen Geschäftsleuten Arrangements herbeizuführen? Wer soll das Recht haben in solchen Fällen, die vorhandenen Aktiven vor weiteren Zugriffen zu bewahren und Beiseiteschaffung von Vermögensstücken zu verhüten? Es sei auch fraglich, ob, wenn der Vorschlag Gesetz würde, die Angehörigen des Schuldners wie seither zur Erhöhung der Vergleichsquote beisteuern würden. Auch im Konkursverfahren könne es vorkommen, daß zur Ermöglichung eines Zwangsvergleichs mit Zustimmung derartiger Gläubiger vereinzelten Forderungen eine höhere Quote zuteil werde. Noch eine Reihe anderer Bedenken wurden laut, so dass für jetzt von einer Weiterverfolgung dieser Idee abgesehen wurde. Der Vorsitzende gab aber der Hoffnung Ausdruck, daß später doch noch etwas Positives in dieser Hinsicht erreicht werde.

Herr C. W. Meier machte sodann noch den Vorschlag, gemeinsame Unternehmungen des Kreditorenvereins, wie die Aussendung von Waren nach Ostasien unter eine rechtliche Gesellschaftsform bringen und dazu die Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzuwenden, um eventuellen Schwierigkeiten von vornherein zu begegnen.

Herr Stöffler dankte für die Anregung und betonte, als weitere Wünsche und Anträge nicht hervortraten, in seinem Schlußwort,

daß mit der Einigkeit aller Brancheangehörigen auch die Branche selbst im ganzen und die Wohlfahrt der Einzelnen gehoben werde. Ehe sodann die Versammlung auseinander ging, sprach Herr Oberbürgermeister Habermehl noch warme Worte der Anerkennung für Herrn W. Stöffler und pflichtete Herrn Kayser bei, der für

eine Erleichterung des Geschäfts des Vorsitzenden eingetreten war. Zum Schluß forderte Redner die Anwesenden auf, zum Zeichen ihrer Anerkennung der Verdienste des Vorsitzenden sich von den Sitzen zu erheben, was alsbald geschah. Damit hatte die Generalversammlung gegen 112 Uhr abends ihr Ende erreicht.

Einbruchs-Versicherung.

Über diese Frage wird uns mit Bezugnahme auf einen Artikel im „Journal" von Herrn Hofjuwelier Max RottmannerMünchen die Auslassung eines Versicherungsbeamten übersandt. Derselbe schreibt:

,,Der Verfasser des Berichtes ist mit seinem Thema nicht sehr vertraut. Er führt manche Unrichtigkeiten auf, und bringt. andererseits Tatsachen in einer Weise, die für den Laien absolut irreführend sind.

In der Absicht, den hohen Nutzen der Versicherungs-Gesellschaften zu zeigen, führt er das Ergebnis des ersten Geschäftsjahres der Fides" und der Transatlantischen Gesellschaft" an, und zwar

Fides

Transatlantische

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Prämieneinnahme Schadenzahlungen
ca. 40 000 Mk., ca. 1300 Mk.
11.000

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400

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Diese Prämien beziehen sich auf Policen, für welche die Gesellschaften noch für geraume Zeit (viele Policen in dieser Branche sind für 5 Jahre abgeschlossen und vorausbezahlt) im Obligo sind und können daher nicht als verdient hingestellt werden. Erst wenn alle Policen erloschen und die darauf entfallenden Schäden bezahlt sind, läßt sich konstatieren, ob und wieviel Nutzen den Gesellschaften erwächst. Bei der geringen Prämiencinnahme von 40 000 Mk. resp. 11 000 Mk. können durch einen einzigen Schaden diese Summen verloren gehen.

Warum hat der Verfasser das erste Geschäftsjahr der ,,Fides" angeführt, nachdem diese Gesellschaft schon mehrere Jahre in der Branche arbeitet? Die Resultate dieser Art Versicherung sind nicht so günstig! Wir selbst verloren in einem Jahre 500 % der Prämieneinnahme.

Untenstehend eine Statistik der englischen National Burglary Insurance Co., wobei ich bemerke, daß die von ihr geforderten

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Die hohen Kosten erklären sich dadurch, daß erstens das Geschäft noch nicht recht eingeführt ist, und daß zweitens die versicherten Objekte im Interesse des Versicherers sowohl wie auch des Versicherten speziell bewacht werden.

Der Reingewinn von ca. 10% der Prämieneinnahme ist in Anbetracht der sehr riskanten Art des Geschäftes nicht zu hoch. Über die amerikanische Gesellschaft Fidelity & Casnalty Co. habe ich leider keine Statistik zur Verfügung, doch dürften die angeführten Beträge und nicht sein.

Der Verfasser schreibt, es wäre einer etwaigen VerbandsEinbruchsversicherung von Nutzen, daß schlechtere Risiken, wie Privatbesitztümer und Haushaltungen, davon ausgeschlossen würden. Die Erfahrung zeigte, daß gerade auf diese Risiken die wenigsten Schäden entfallen und daß sich diese somit am besten bezahlt machen.

Ferner erwähnt der Verfasser eine Verschiedenheit in den Klauseln der einzelnen Policen. Seit ca. 3 Jahren besitzen alle großen Gesellschaften ein gemeinsames Policenformular und sind deshalb diese Bemerkungen etwas veraltet, oder aber der Verfasser hat von den verschiedenen Gesellschaften Formulare für verschiedene Risiken gesehen.

Ich glaube, ich habe die Hauptpunkte berührt und zugleich auch gezeigt, daß der erwähnte Artikel ein unrichtiges Bild der Sachlage gibt."

Die Haftung des Lehrmeisters für seine Lehrlinge.

Ein Urteil von größter Bedeutung für alle Gewerbetreibende, die Lehrlinge halten, hat kürzlich das Reichsgericht gefällt, indem es einen Lehrmeister, dessen Lehrling aus Unvorsichtigkeit Schaden anstiftete, zur Bezahlung des von dem Beschädigten verlangten Schadenersatzes verurteilte.

Das Reichsgericht ging hierbei davon aus, daß der § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches, welcher lautet:

Wer Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, dem diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde",

in seinem vollen Umfange auch auf den Lehrmeister Anwendung zu finden habe, da nach § 127a der Gewerbeordnung

der Lehrling der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen, der Lehrherr also an Stelle der Eltern oder des Vormundes zur Beaufsichtigung des minderjährigen Lehrlings verpflichtet sei.

Nun handelt es sich aber dabei nicht bloß um die Beaufsichtigung des Lehrlings während der täglichen Arbeitszeit, sondern auch während seiner Erholungs- und, wenn der Lehrling in die häusliche Gemeinschaft des Lehrmeisters aufgenommen ist, sogar während der freien Zeit überhaupt. Daß nun dies selbst bei größter Sorgfalt nicht immer möglich, ja in manchen Fällen ganz und gar unausführbar ist, ist eigentlich selbstverständlich, allein trotzdem bleibt der Lehrmeister für alle Schadenanstiftungen seines Lehrlings Dritten gegenüber haftbar, sofern er nicht nachweisen kann,

daß er seiner Aufsichtspflicht genügt hat, oder daß der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde",

Wohl steht dem Lehrmeister gesetzlich ein Rückgriffsrecht an dem Lehrling zu. allein wenn dieser kein Vermögen besitzt und auch keines zu hoffen hat, dann hilft ihm dieses Recht so gut wie gar nichts. Eher könnte er dadurch zum Ersatze seiner gehabten Auslagen gelangen, wenn sich die Eltern unterschriftlich verpflichtet haben,

,,daß sie für alle vom Lehrling verursachten Schäden, für welche der Lehrherr nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzukommen haben würde, mit ihrem eigenen Vermögen als Selbstschuldner haften".

Es ist daher die Aufnahme dieser Bedingung in den Lehrvertrag sehr zu empfehlen; allein auch dies hat selbstredend nur dann einen praktischen Wert, wenn die Eltern ersatzfähig sind, andernfalls aber nicht, und deshalb wird wohl in den weitaus meisten Fällen nichts anderes übrig bleiben, als die Lehrlinge aufs sorgfältigste zu überwachen (und zwar sowohl während der Arbeits- als namentlich auch während ihrer freien Zeit), sie jederzeit und bei jeder Gelegenheit eindringlichst zu ermahnen, anderen keinen Schaden zuzufügen, und jede, selbst die geringste Übertretung aufs strengste zu ahnden.

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Das gesetzliche Selbstversicherungs-Recht des Arbeitgebers und Betriebsbeamten.

Das landläufige Verständnis für die großen humanitären Wirkungen des Invalidenversicherungsgesetzes ist bedauerlicherweise bei den meisten Arbeitgebern und Angestellten in leitender Stellung immer noch nicht tief genug begründet. Und doch besteht auch für den Arbeitgeber und Betriebsbeamten ein Versicherungsrecht. Das neue Invalidenversicherungsgesetz vom Jahre 1899 hat gerade für diese Kreise eine wesentliche Verbesserung des früheren Zustandes gebracht, die noch viel zu wenig beachtet wird. Das neue Gesetz hat nämlich die Möglichkeit, sich gegen die nachteiligen Folgen der Invalidität versichern zu können, denjenigen kleineren Gewerbetreibenden geschaffen, die gar häufig von den privaten Versicherungsgesellschaften zurückgewiesen werden, oder wegen ihrer ungünstigen wirtschaftlichen Lage die Leistung eines regelmäßigen Beitrages in bestimmter Höhe nicht übernehmen können. Unter der Bezeichnung ,,freiwillige Versicherung" umfaßt das Invalidengesetz zweierlei Versicherungsarten:

1. Die Selbstversicherung. Darnach sind nämlich gewisse Personenkreise, die wir nachher näher bezeichnen werden, befugt, unter gewissen Voraussetzungen freiwillig in die Versicherung einzutreten. Erste Voraussetzung dabei ist, daß diese Personen das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzung für den Eintritt in die Selbstversicherung wie für jede Beitragsleistung zum Zwecke der Selbstversicherung ist, daß weder dauernde Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes, noch eine seit mehr als 26 Wochen ununterbrochen bestehende Erwerbsunfähigkeit vorliegt, da eine Versicherung nicht mehr genommen werden kann, nachdem der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

a) Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig mehr als zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende, soweit nicht durch Bundesratsbeschluß die Versicherungspflicht auf sie erstreckt worden ist (bis jetzt geschehen für die Tabakund Textilindustrie).

Dieses Selbstversicherungsrecht wird übrigens nicht ohne weiteres durch die Beschäftigung von mehr als zwei Lohnarbeitern ausgeschlossen. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung regelmäßig erfolgt, also eine ständige ist, und wenn die Lohnarbeiter versicherungspflichtig sind. Das Selbstversicherungsrecht wird dagegen durch eine vorübergehende, gelegentliche, ausnahmsweise Beschäftigung von mehr als zwei versicherungspflichtigen Lohnarbeitern nicht beeinträchtigt. Ferner können Lohnarbeiter, die nicht versicherungspflichtig sind (z. B. gegen freien Unterhalt tätige Angehörige oder Lehrlinge), in un

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beschränkter Zahl beschäftigt werden, ohne daß dadurch das Recht zur Selbstversicherung berührt wird. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die nicht versicherungspflichtigen Lohnarbeiter allein oder ob sie neben versicherungspflichtigen Lohnarbeitern beschäftigt werden. Es ist also z. B. ein Handwerksmeister, der zwei Gesellen und außerdem mehrere Lehrlinge, diese aber nur gegen freien Unterhalt beschäftigt, zur Selbstversicherung berechtigt.

b) Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehilfen und sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bilden, ferner Lehrer und Erzieher, sowie Schiffsführer, sämtlich sofern ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2000 Mark, aber nicht über 3000 Mark beträgt. Die in die Selbstversicherung eingetretenen Arbeitgeber (Lit. a) oder Betriebsbeamten u. s. w. (Lit. b) sind berechtigt, beim Ausscheiden aus dem die Berechtigung zur Selbstversicherung begründenden Verhältnisse (z. B. weil ein Handwerksmeister einen Großbetrieb eröffnete oder ein Betriebsbeamter sich selbständig machte) die Selbstversicherung fortzusetzen. Dies ist eine weitere hervorragende Begünstigung, weil auf diese Weise durch regelmäßige öffentliche Beitragsleistung die Wartezeit für die Invalidenrente rascher erfüllt wird.

2. Die Weiterversicherung. Personen, die aus einem die Weiterversicherungspflicht begründenden Verhältnis ausscheiden, sind befugt, die Versicherung freiwillig fortzusetzen. Wir möchten allen, die in solche Lage kommen, und zwar sowohl Gewerbegehilfen wie jungen Kaufleuten, die sich selbständig machen, als der Ladnerin oder Kontoristin, die sich verheiratet, dringend zur,,Weiterversicherung" raten. Die Wahl der Lohnklasse steht den sich freiwillig versichernden Personen frei. Für die Selbstversicherung und deren Fortsetzung ist vom Bundesrat bei Strafvermeidung die Verwendung besonderer Quittungskarten (von grauer Farbe) vorgeschrieben.

Der freiwillig Versicherte nimmt an allen Wohltaten teil, die vom Invalidenversicherungsgesetz dargeboten werden; Gewährung einer Invaliden- oder Altersrente und was für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit das bedeutungsvollste ist, an dem Heilverfahren, dessen Einleitung seitens der Versicherungsanstalten schon so vielen Segen gestiftet hat.

Wie wenig die Invalidenrente in ihrer finanziellen Wirkung zu unterschätzen ist, zeigt der Umstand, daß ein Versicherter z. B. in der 5. Klasse nach 10 Versicherungsjahren schon eine Jahresrente von 212,40 Mark und nach 25 Jahren eine solche von 306 Mark beziehen würde. Nach all dem möge also jeder zusehen, daß er die ihm vom Reichsgesetze gebotenen Vorteile aufs beste sich bewahrt.

Geschäftliche Mitteilungen.

Einen Ohrlochstecher,,Matador", vernickelt, D. R. G. M. 191872, bringt die Firma Koch & Co., Elberfeld, auf den Markt. Dieser

neue Ohrlochstecher „Matador" besteht ganz aus Metall und läßt sich mit der größten Leichtigkeit mit Watte und Karbolwasser desinfizieren. Die nebenstehende Abbildung macht eine eingehende Beschreibung eigentlich unnötig. Die gewählte Zangenform ist äußerst handlich. Die Backen, zwischen denen das

Ohrläppchen gepreßt wird, um es unempfindlich zu machen, sind so schmal gehalten, daß man mit unfehlbarer Sicherheit selbst bei den kleinsten Ohrläppchen genau die Mitte derselben feststellen kann, wobei es sich gleich bleibt, ob man von vorne oder von hinten durchstechen muß; je nach der Beschaffenheit des Ohrringbügels. Die Auslösung des Hebels erfolgt durch Druck auf den Schnäpper und ist ein unfrei. williges Abschnellen ausgeschlossen. Nach erfolgtem Durchstich und Entfernung der Spitze wird der untere Teil der Zange, der sich sonst selbsttätig andrückt, herumgeklappt, der Ohrringbügel in das Röhrchen eingeführt und mit ihm durchgezogen. Bei der ganzen Operation hat man das Instrument bequem in der Hand, wozu die Zangenform, an die jeder Fachmann gewöhnt ist, viel beiträgt. Die Nadel ist nicht gerade, sondern etwas gebogen; das Ohrläppchen wird also auch nicht gerade, sondern in einem kleinen Kreisbogen, dem rundlichen Ohrhäkchen entsprechend, durchstochen. Es ist dies ein großer Vorteil gegen alle anderen Ohrlochstecher. Alles in allem genommen scheint dieser neue Ohrlochstecher „Matador" ein solcher zu sein, der den weitgehendsten Anforderungen, die an ein solches Instrument hinsichtlich der Sicherheit, der Bequemlichkeit und Einfachheit in der Handhabung, sowie der Reinlichkeit gestellt werden können, in bestem Maße entspricht.

Die Schülerwerkstätten für Kleinplastik (Leiter: Bildhauer A. Reimann, Berlin SW., Ritterstr. 59) zu Berlin vollendeten am 1. April das erste Jahr ihres Bestehens. Da der Besuch ein sehr reger war und auch unter den Arbeiten bereits gut gelungene Stücke sich befinden, so ist der Erfolg dieses neuen Kunstinstitutes als ein erfreulicher zu bezeichnen. Eine ganze Reihe origineller Schülerarbeiten konnte bereits in echtem Material ausgeführt werden. Einige von diesen werden auf der großen Berliner Kunstausstellung gezeigt werden. Das Ziel des Instituts geht dahin, Damen und Herren eine umfassende kunstgewerbliche Ausbildung zu gewähren, durch welche sie später in der Lage sind, sich eine sichere Erwerbsquelle zu schaffen. Ein wichtiger Faktor zur Erreichung dieses Zieles ist der Umstand, daß den Schülern in den anschließenden praktischen Werkstätten die Gelegenheit gegeben wird, ihre Entwürfe selbst in Kupfer, Bronze, Silber, auch Holz u. s. w. auszuführen. Während eine gediegene künstlerische Ausbildung im allgemeinen viele Jahre erfordert, wird hierdurch der Kombination von künstlerischem und praktischem Unterricht ganz wesentlich an Zeit gespart. Die Besichtigung der interessanten Ateliers ist nach vorheriger Anmeldung jedermann gestattet. Prospekte versendet der Leiter der Anstalt, Bildhauer Albert Reimann, Berlin SW., Ritterstr. 59. Sprechstunde daselbst 12-1 Uhr.

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Augen zu führen. Wer die große Preisliste mit 5000 Abbildungen zur Hand nimmt, wird erstaunt sein über die Reichhaltigkeit des Lagers, das zur Verfügung der Herren Fachgenossen gehalten wird. Neben Herrenketten in jeder Preislage, in jeder Breite und nach jedermanns Geschmack sehen wir die beliebten Fächerketten mit modernsten Schiebern in hunderten von Mustern. In kouranter Bijouterie, speziell Broschen, Ohrringen, Nadeln etc., bietet die Firma ein wohlassortiertes Lager, und wird es angenehm sein, zu erfahren, daß sie jetzt auch in der Lage ist, durch fugenlose Trauringe, nicht nur in Gold, sondern auch in Charnier und Doublé, den Klagen über sich leicht bemerkbar machende Lötstellen zu begegnen. Zu der bevorstehenden Sommersaison sind die Preise für Stockgriffe wieder ermäßigt und kann mit denselben leicht ein sehr schönes Geschäft erzielt werden. Es dürfte daher im Interesse der Herren Kollegen sein, mit der Firma Richard Lebram in Verbindung zu treten und verweisen wir gern auf die Anzeige in unserem Blatt.

Berichte aus Innungen und Vereinen.

Freie Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz. Sitzung am 4. April 1903. Der Vorsitzende Herr Finster eröffnet die Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Ein vom Schriftführer verlesener Jahresbericht gibt ein recht übersichtliches Bild von der Arbeit des verflossenen Geschäftsjahres. Ueber die Kasse wird ausführlich vom stellvertretenden Kassierer berichtet und ist das Resultat sehr günstig zu nennen. Zwei Kollegen prüften die Kassenbücher, und nach Richtigbefund wurde der Entlastung Folge geleistet. Die statutenmäßige Neuwahl des Vorstandes, welche an dem heutigen Sitzungstage stattzufinden hat, wurde vorgenommen. der frühere Vorstand: Willibald Finster, Vorsitzender, Hermann Scholze, Schriftführer, Otto Drechsler, Kassierer, wurde wiedergewählt; die Anwesenden nahmen die Wahl an. Zu den Gehilfenprüfungen ergreift Kollege Finster das Wort. Es haben vier Prüfungen stattgefunden, die Leistungen waren befriedigend, so daß das Prädikat „Gut" in Anwendung kam. Die fertigen Arbeiten werden in der Annenkapelle ausgestellt, die Eröffnung der Ausstellung ist am 5. April. Es dauert dieselbe drei Tage und ist jedem Gelegenheit gegeben, sich von den Lehrlingsarbeiten zu überzeugen; gleichzeitig sind auch die Arbeiten der Fortbildungsschule zu besichtigen. Ueber das Zeichnen in letzterer entspinnt sich eine längere Debatte; man ist der Ansicht, eine Fachzeichnenklasse bei dem Schulvorstand zu beantragen, es könnten dann die Wünsche der einzelnen Gewerbe Berücksichtigung finden. Abgelehnt wurde die Anschaffung des Gesetzes über die Punzierung in Mähren. Der Edelsteingraveur Wilhelm Dufke in Friedeberg a. Qu. wird den Kollegen als tüchtiger und preiswerter Arbeiter empfohlen. Eine Statutenänderung liegt vor und wird der nächsten Tagesordnung beigefügt werden. Mit der heutigen geschäftlichen Sitzung schließt das Winterhalbjahr und findet die nächste Versammlung nach Bedürfnis statt, spätestens nach Eingang der Tagesordnung zum Verbandstage in Köln.

Die Innung der Gold- und Silberschmiede zu Liegnitz hielt am 7. April ihre 2. diesjährige Innungsversammlung ab. Die Lehrlinge Wilhelm König bei der Firma Frey und Artur Hugler bei Herrn Sandig in Liegnitz, welche ihre Gehilfenprüfung, und zwar der erstere mit sehr gut", der zweite mit „gut“ bestanden, wurden freigesprochen und erhielten Prämien aus der Jul. Frey-Stiftung. Für gute dreijährige Lehrlingsarbeiten erhielten die Lehrlinge Willy Gran bei Herrn Partheil in Jauer und Rudolf Täuber bei der Firma Frey in Liegnitz ebenfalls Prämien aus derselben Stif tung. Der von Herrn Obermeister Adler infolge eines Schreibens des Liegnitzer Innungsverbandes gestellte Antrag, dem Verbande beizutreten, wurde abgelehnt, da die Mitglieder von auswärts für sich von dem Beitritt zu demselben keinen Nutzen ersehen und die Lehrlinge der Innung für Prüfungs- und Lehrlingsarbeiten aus der Jul. Frey-Stiftung prämiiert werden.

Der Bund der Kaufleute. Am 25. Februar 1903 fand im Saale des Berliner Presseklubs eine Versammlung von Delegierten von ca. 180 kaufmännischen Vereinen und Vorständen statt, welche von einem konstituierten Comité einberufen wurde, welches der Anschauung war, daß die Zahl der kaufmännischen Verbindungen noch zu gering sei und das dringende Bedürfnis empfand, sie durch eine neue zu vermehren, und so entstand der - Bund der Kaufleute. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Angelegenheit bereits kräftig in die Halme geschossen ist, denn als am 18. März 1903 die zweite Versammlung in der Tonhalle in Berlin stattfand, konnte der am 25. Februar gewählte provisorische Vorstand, bestehend aus den Herren Fritz Hohlheim, Wilhelm Fischer, Vorsitzender des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede und Vorstandsmitglied der kürzlich gegründeten Centrale industrieller Fachvereine, und Dr. Vosberg-Rekow konstatieren, daß die Mitgliedschaft bereits auf 5000 gewachsen sei. Es ist allerorten die kräftigste Agitation im Gange; zwei Ortsgruppen, Hildesheim und Wal

denburg i. Schl., haben sich bereits konstituiert und die Bildung neue Ortsgruppen steht täglich in Aussicht oder hat sich gleichfalls bereits vollzogen.

Dieser plötzliche Aufschwung, dieses meteorhafte Auftauchen ist auf den Umstand zurückzuführen, daß der Bund jedermann aufnimmt, der nur dem Handelsstande angehört, gleichgültig ob Großkaufmann oder Kleinkrämer, ob Chef oder Angestellter, ob Produzent oder Wiederverkäufer. Wer als selbständiger Kaufmann mindestens Mk. 5, als Handelsbestellter mindestens Mk. 1 jährlich zahlt und dem Handelsstande angehört, ist willkommen. Nur Verbände oder Vereinigungen können nicht Mitglieder werden, wenigstens nicht aktive, Beiträge zu zahlen und „stiftende" Mitglieder zu werden, ist ihnen aber gestattet.

Wie

Als Zweck des Vereins wird wieder derselbe bezeichnet, wie bei allen anderen ähnlichen Verbindungen, beim Bunde der Industriellen, beim Centralverbande industrieller Fachvereine u. s. w., "Hebung des Standesbewußtseins, Milderung der innerhalb der Klassen bestehenden Gegensätze, wie Erlangung desjenigen Einflusses auf die öffentlichen Angelegenheiten in Gesetzgebung und Interessenvertretung, welche der Bedeutung des Handels für das vaterländische Wirtschaftssystem entspricht." aber ein Verein der Freunde und Gegner der Börse, Freunde und Gegner der Warenhäuser, des Hausierhandels u. s. w., der Arbeitgeber und Handelsbedienstete in sich faßt, der die heterogensten Elemente in sich vereinigt, die Gesetzgebung nach einer Richtung hin beeinflussen kann, ohne gleichzeitig den der entgegengesetzten Richtung angehörenden Mitglieder vor den Kopf zu stoßen, ist ein vorläufig noch ungelöstes Rätsel. Es ist sehr zu fürchten, daß diese Liberalität, die allen Anschauungen Rechnung tragen will und die unzweifelhaft den plötzlichen Aufstieg des Vereins im Gefolge hat, auch den Keim der Zersetzung in sich birgt, und daß die heute mit Begeisterung aufgenommene Neuschöpfung den Stürmen der Wirklichkeit nicht lange Widerstand entgegensetzen wird. Der Bund der Kaufleute ist als eine große Organisation des gesamten Handelsstandes gedacht, möge es ihm gelingen, alle Momente glücklich zu vermeiden und das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen und mit Nachdruck zu vertreten. Dr. A. M.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäftsnachrichten. Die Herren Karl und Aug. Fricker in Pforzheim haben ihr Spezialgeschäft, Herstellung von Karabinern und Federringen, aufgegeben. Herr Bijouteriefabrikant Chr. Dürr in Pforzheim kaufte in der Bohnenbergerstraße ein eigenes Haus, in dem das Geschäft untergebracht werden soll; desgleichen erwarb Herr Etuisfabrikant Karl Ed. Söldner das Haus Rennfeldstraße 39. Infolge Ablebens der Inhaber wurden die Bijouteriefirmen Ph. Maisch und Jakob Keppler, beide in Pforzheim, im dortigen Handelsregister gelöscht. Die Kettenfabrik Friedr. Müller & Cie. in Pforzheim läßt ihr Geschäft durch einen Fabrikaufbau bedeutend vergrößern. Die BijouterieEngros-Firma Heinrich Haupt, Düsseldorf, hat ihr Pforzheimer Geschäft nach Bleichstraße 95 verlegt. Die Kettenfirma Adolf Kimmerle in Pforzheim erwarb das Maischhofersche Haus behufs Unterbringung ihres Geschäftes. Die Bijouteriefabrikationsfirma Friedrich Jäck in Pforzheim wurde ins dortige Handelsregister eingetragen. Dagegen wurde die Firma Martin Raisch gelöscht. Aus der Firma Juls. Salé, Doubléwarenfabrik, ist der Teilhaber Juls. Wilh. Salé ausgetreten. Dem Kaufmann Robert Katz wurde Prokura erteilt. Herr Emaillemaler Bastanier in Pforzheim hat sein Atelier von der Westl. Karl Friedrichstr. nach der Friedensstr. verlegt. - Der bisherige Inhaber der Bijouteriefabrik Fritz Stein, Herr Fritz Stein in Schwäb.-Gmünd gibt bekannt, daß er sein seit 38 Jahren innehabendes Fabrikationsgeschäft an seine Söhne Fritz und Gustav und an seinen Schwiegersohn Gustav Bächle abgetreten hat. Der Betrieb wird unter der bisherigen Firma Fritz Stein weitergeführt. Das Bijouterie warenGeschäft von C. Osterberg in Stuttgart, Poststraße 3, ist in den Besitz des Kaufmanns Karl Kommerell übergegangen, der es unter unveränderter Firma weiterführt. Die Prokura der Frau Margarethe Ruth geb. Stadelbauer ist erloschen. Die Firmen Oskar Dittrich und Hugo Wallmann, beide in Köln, haben ihre beiden Fabriken zu einem Unternehmen größeren Stils unter der Firma „Goldwarenfabrik Köln“ G. m. b. H. vereinigt. Die Fabrikation der patentierten massivgoldenen Trauringe ist von der Vereinigung ausgeschlossen, dieselbe wird in unveränderter Weise unter der Firma Hugo Wallmann, Waisenhausgasse 14, weitergeführt. (Siehe auch das Inserat in heutiger Nummer.)

Neuetablierung. Unter der Firma Schneider & Weiß ist in Pforzheim ein neues Geschäft entstanden, das sich hauptsächlich mit der Herstellung von Emaille - Artikeln beschäftigt. Der Sozius Weiß war mehrere Jahre im Fleischmannschen Geschäfte tätig und stehen ihm tüchtige Kenntnisse zur Seite.

Das 100 jährige Bestehen seines Geschäftes feierte am 4. April d. J. der Juwelier Herr August Klebe in Prenzlau. Die Firma A. F. Klebe ging hervor aus der vom Urgroßvater Clemens Schmidt 1803 begründeten Werkstatt. Als der Vater des jetzigen Inhabers vor 21 Jahren starb, führte die Schwester des zu früh Heimgegangenen das Geschäft mit unübertrefflicher Sorgfalt und Umsicht, mit unermüdlichem Fleiße weiter, um es der Familie, besonders dem damals noch jugendlichen Neffen zu erhalten. Es war daher begreiflich, wenn ein großer Teil der Huldigungen am Jubeltage auch der allverehrten Dame galt. In der Frühe überraschte die Familie ein Ständchen, ausgeführt von der RegimentsKapelle, dargebracht von den Freunden des Inhabers. Dann strömten die Scharen der Glückwünschenden mit Blumen und sinnigen Gaben herbei, und nachmittags 4 Uhr vereinigte im Saale von Lang Herr Klebe seine Gäste, unter denen vom Fache die Firma Wehrle & Co., Pforzheim, vertreten durch Herrn Heintz, und Herr Oscar Müller in Firma Wilh. Müller, Berlin, geladen und erschienen waren; beide Firmen gehören seit mehr als 40 Jahren zu den Lieferanten des Hauses. Prolog und Festspiel leiteten die Feier stimmungsvoll ein, den Werdegang der Jubelfirma mit gemütvollem Humor schildernd. Bei dem Festmahle selbst wurde mancher Toast auf das Gedeihen und weitere Blühen des Hauses und der Familie gesprochen, und frohe Tafellieder würzten das der edlen Gastfreundschaft des Hauses Klebe würdige Mahl. Bis zu früher Morgenstunde blieben die Fröhlichsten beisammen. Möge die heranwachsende Generation es ebenso verstehen wie der jetzige Inhaber, den Kundenkreis zu mehren, zeugten doch eine Anzahl von telegraphischen Glückwünschen auch aus den vornehmsten Adelsfamilien von der Sympathie, deren sich die Firma A. F. Klebe weit über die Grenzen Prenzlaus hinaus erfreut.

Sein 40 jähriges Meisterjubiläum feierte am 12. April Herr Goldschmiedemeister H. Schubert in Breslau, aus welchem Anlaß dem Jubilar die ehrendsten Ovationen zuteil wurden. Am 1. April d. J. feierte Herr Goldschmiedemeister Wilh. Schwarz in Meißen das Fest seines 25jährigen Geschäftsbestehens. Von allen Seiten waren Bekannte und Freunde bemüht, dem Jubilar und seiner Familie wohlverdiente Ehrungen zuteil werden zu lassen und den Jubeltag zu einem erinnerungsreichen zu gestalten.

Todesfälle. Im noch nicht vollendeten 60. Lebensjahre starb in Pforzheim Herr Gustav Rau, der Inhaber der weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannten Doubléfabrik und Estamperie G. Rau. Mit ihm ging ein Mann dahin, der als „selfmademan" im wahrsten Sinne des Wortes gekennzeichnet werden muß. In No. 10 des vorigen Jahrganges kamen wir gelegentlich des 25 jährigen Jubiläums der Firma eingehend auf denselben zu sprechen und erübrigt es sich aus diesem Grunde für uns, auf die Verdienste des Verstorbenen zurückzukommen, indem wir nochmals auf den angeführten Artikel verweisen. Möge dem Entschlafenen, dessen Leben aus Mühe und Arbeit bestand, darum aber ein gesegnetes" war, die Erde leicht sein. Im Alter von 57 Jahren starb in Hamburg Herr Hofjuwelier Wilhelm Schlesinger, der alleinige Inhaber der Firma Knapp & Schlesinger dortselbst. Das Geschäft wird von der Witwe fortgeführt. Seinem Leben ein schnelles Ende bereitete durch Vergiften der im 61. Lebensjahre stehende und in besten Vermögensverhältnissen sich befindende Bijouteriefabrikant Joh. Heinr. Müller in Pforzheim. Grund zu diesem verzweifelten Schritt war ein langjähriges unheilbares Leiden.

Die Großherzogliche Fachschule in Erbach i. Odw. für Elfenbeinschnitzer, Ciseleure und Modelleure beging am 29. März die Weihe ihres neuen Heims, womit eine Ausstellung von Schülerarbeiten verbunden war. Das Fest verlief programmgemäß unter zahlreicher Beteiligung von Anhängern, Freunden und ehemaligen Schülern der Anstalt. Die ausgestellten Arbeiten zeugten von einer zielbewußten Tätigkeit der Lehrer und regem Fleiß der Schüler, von denen einige besondere Belobigungen und Auszeichnungen für regen Fleiß erhielten. Wir wünschen der Anstalt auch in ihrem neuen Heim eine weitere segensreiche Tätigkeit zum allgemeinen Besten der von ihr vertretenen Handwerke.

Vermischtes.

Kunstbeilage Hasenmeyer, Pforzheim. Zu dem in letzter Nummer erschienenen Dreifarbendruckblatt der Firma HasenmeyerPforzheim bemerken wir ergänzend, daß die künstlerische Ausführung des Originalblattes von Herrn Prof. G. Kleemann an der Großherzoglichen Kunstgewerbeschule Pforzheim stammt.

Eine eigene,,Montier-Werkstätte" richtet nunmehr auch die Kunstgewerbeschule in Pforzheim ein. Die Direktion der Schule sucht mit Meldung bis spätestens 1. Mai für die Leitung der Montierschule einen in montierter Gold- und Silberarbeit - Schmuck und Kleingerät erfahrenen Techniker, der auch künstlerisches Verständnis besitzt. Bei der Bewerbung sind der Lebenslauf, bisherige Tätigkeit und die Gehaltsansprüche anzugeben.

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