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dann die Hinterbliebenen zu spät, daß man im Leben etwas vergessen hatte. Das Vergessen kann man dem Toten bloß noch zum Vorwurf machen, aber leider nützt das den Zurückgebliebenen nichts.

Der eine oder andere von Ihnen wird in einer Lebensversicherung sein, vielleicht auch in einer Sterbekasse, aber Sie wissen ja alle, derartige Versicherungen, die außerhalb einer gewissen Körperschaft stehen und von gewissen Unternehmern errichtet werden, haben doch immer den Charakter des spekulativen Interesses. Jede Versicherungsgesellschaft verspricht Ihnen möglichst viel und will vor allen Dingen nochmals verdienen, und wenn es sich um den nervus rerum handelt, werden die Leute immer krumm und versuchen, sich aus ihren Verbindlichkeiten herauszuziehen.

Sie werden auch sehr oft im Leben gehört haben, daß sehr gut situierte Kollegen gestorben sind, und wenn Sie dann die Frau gefragt haben: Hat Ihr Mann ein Testament hinterlassen? War er in irgend einer Versicherung oder einer Sterbekasse?" werden Sie die Antwort hören: „Nein, mein seliger Mann hatte das immer noch vor, aber er ist eben darüber hinweggestorben." Der Vorsatz ist eben geblieben, aber nicht die Betätigung.

Der Verband würde sich hierdurch ein großes Verdienst erwerben, wenn er es fertig bekommen möchte, eine derartige Sterbekasse ins Leben zu rufen, und zwar wieder auf dem rein kollegialen Standpunkte aufgebaut, daß wir alle für einen und einer für alle eintreten wollen. Wir wollen bei der Gründung einer Sterbekasse nicht mit der Lupe untersuchen: Ist der Mann auch bei der Versicherungsaufnahme noch ganz gesund? Kann er vielleicht hundert Jahre alt werden? Das soll eben ausgeschlossen sein.

Wir wollen bei dieser Gründung - wenn ich einigermaßen auf das Gerippe der ganzen Sache eingehen darf vor allen Dingen den Kollegen fragen: „Bist du, soweit du überzeugt bist, gesund?" und wenn er das bejaht, ist er für uns Mitglied der Sterbekasse.

Es besteht eine derartige Sterbekasse bei unserer Oddfellowloge, wo ich auch Mitglied bin. Diese Allgemeine Oddfellowsterbekasse in München habe ich mir zum Vorbilde genommen. Auf Grund dieses Statutes, das keiner staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, können wir versuchen, eine derartige Sterbekasse zu Gunsten unserer Verbandsmitglieder ins Leben zu rufen.

Es sollen also keine laufenden Beiträge gezahlt werden, sondern es wird die Kasse einfach auf der Grundlage des Umlageverfahrens begründet.

Wir haben jetzt cirka 1600 Mitglieder, und wir wollen einmal sagen, von diesen 1600 werden doch jedenfalls 1000 als Mitglieder der Sterbekasse gewonnen werden können, und ich rechne von vornherein bei diesen 1000 Mitgliedern, daß auch hier wieder die besser situierten Kollegen voranmarschieren, um zu zeigen: „Wir sind gern bereit, den mittleren und kleinen Goldschmieden in einer bedrängten Lage beizuspringen."

Meine Herren Mitglieder. Ich habe mir gedacht, es dürfte die Durchschnittssterbezahl vielleicht jährlich 25 Sterbefälle betragen, so daß die 1000 Mitglieder in cirka 40 Jahren verbraucht sein können. Man muß das doch einigermaßen berechnen, was das kostet. Es würde also jedes Mitglied jährlich ca. 25 Mark an Beträgen erwachsen. Es wird hier keine Altersgrenze gezogen. Die Familie bekommt 1000 Mark. Selbst denjenigen Kollegen, die vielleicht schon in einer Sterbekasse oder einer Lebensversicherung sind, wird es auf diese 25 Mark pro anno nicht ankommen. Sie werden etwas tun zur Förderung des Wohlstandes in der eigenen Familie, zur Hebung des kollegialen Mitgefühls.

Bei der Aufnahme natürlich muß eine Staffel geschaffen werden durch ein Eintrittsgeld, da man natürlich nicht einen Kollegen, der 60 Jahre alt ist, ebenso aufnehmen kann wie einen, der erst 25 Jahre alt ist. Das wäre unrecht.

Da habe ich mir erlaubt, Ihnen folgende Staffel vorzuschlagen: Kollegen von 25 Jahren 10 Mk. Eintrittsgeld, von 30 Jahren 30 Mk., von 40 Jahren 50 Mk., von 50 Jahren 70 Mk. und der Kollege, der 60 Jahre alt ist, zahlt 100 Mk. Eintrittsgeld, denn der 25jährige muß ja so wie so bis zu 60 Jahren viel mehr bezahlen.

Ich will sie bei der knappen Zeit nicht noch weiter mit meinen Ausführungen behelligen. Ich wollte nur einzelne Momente anführen, damit Sie in den Ortsgruppen oder den Vereinigungen schließlich einigermaßen zutreffende Mitteilungen machen können, um beim nächsten Verbandstage weiter beraten zu helfen.

Ich hoffe also, daß Sie dem Antrage, den ich hier stellen werde, zustimmen, und ich hoffe auch hierbei, da ich gerade das Wort auf diesem Platz hier habe, daß Sie auch diesmal die Güte haben, etwas beizutragen zum Besten unserer Unterstützungskasse. Ich werde nachher einige Kollegen bitten, so liebenswürdig zu sein, hier wieder eine Liste herumgehen zu lassen. Es soll wieder nur ein einmaliger Beitrag sein wie im Vorjahr. Edel sei der Mensch, hilfreich und gut, meine verehrten Kollegen.

Also mein Antrag lautet:

„Der in Dresden tagende 2. Verbandstag beschließt, den Vorstand zu beauftragen, die Vorarbeiten für die Gründung einer Sterbekasse bis zum nächsten Verbandstag fertigzustellen."

Bekanntmachung.

Tagesordnung

der Vorstands- und Ausschußsitzung am 8. Februar 1903 zu Berlin. 1. Anträge nachstehender Vereine auf Anschluß an den Verband: a) Verein der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Bayerns, b) Verein der Juweliere, Gold- und Silberarbeiter der Provinz Sachsen, Anhalt und der Thüringischen Staaten,

c) Freie Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes zu Berlin, Ortsgruppe des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede für Berlin und Reg.-Bez. Potsdam, d) Freie Vereinigung der Juweliere in Königsberg,

e) Antrag der Goldschmiede-Innung Stralsund um Aufnahme in den Verband.

2. Vorschläge über weitere Agitation zur Bildung von Vereinigungen. 3. Weitere Beratung über Durchführung der Besteck-Konvention. 4. Bericht über die Konferenz mit dem Direktorium der Norddeutschen Versicherungsgesellschaft in Hamburg, Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl betreffend.

5. Bericht über die Tätigkeit gegen die Firma Taits American Diamond Palace, Berlin.

6. Wie ist der Schädigung des Verbandes durch die Verbandspresse Einhalt zu tun?

7. Der Fall Baumert & Co., Leipzig-Glogau.

8. Stellungnahme gegen Firmen, welche ohne gewerbliche Niederlassung bisher in Großstädten vor Weihnachten Juwelen, Goldund Silberwaren im Hotel für das Privatpublikum feilhielten. 9. Wie ist der Dresdener Beschluß bezüglich gleichmäßiger Kartonierung und Etikettierung etc. von Waren durchzuführen? 10. Anschluß an den Deutschen Feuerversicherungs-Schutzverband. 11. Anschluß an den Deutschen Volkswirtschaftlichen Verband. 12. Vertretung von Industrie und Handel in den Parlamenten. 13. Reform der Frauenkleidung mit Bezug auf Schmuck. 14. Verschiedenes.

15. Bericht über die am 23. Januar unter Mitwirkung des Verbandes erfolgte Konstituierung der Zentralstelle industrieller Fachvereine.

16. Bewilligung der Einrichtung für das neue Geschäftszimmer. Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede Berlin, S., Oranien-Strasse 143.

Fischer.

Bekanntmachung.

Betreff Versicherung gegen Einbruchdiebstahl haben wir mit einer Versicherungs-Gesellschaft, welche von uns auf die Solidität hin genau geprüft und für gut befunden wurde, folgende Vereinbarung getroffen:

Bei allen Versicherungen, die zwischen der Gesellschaft und den Zuversichernden durch uns vermittelt werden, übernehmen wir im Schadenfalle den Schutz unserer Mitglieder der Gesellschaft gegenüber. Wer sein Geschäft gegen Einbruchsdiebstahl versichern will, wolle sich an den Vorstand des Verbandes, Geschäftsstelle: Berlin S., Oranienstr. 143, wenden. Wir geben dann der betreffenden GeneralAgentur sfoort Kenntnis von der Absicht des Zuversichernden, und wird nach abgeschlossener Versicherung der Versicherte in ein besonderes Lagerbuch eingetragen. Wir sind der Ueberzeugung, daß auf diesem Wege im Schadenfall das Mitglied geschützt wird, weil der Verband als starkes Ganzes der Gesellschaft gegenüber steht und Streitigkeiten dadurch zwischen der sehr kapitalkräftigen Gesellschaft und dem Versicherten vermieden werden.

Wir ersuchen unsere Mitglieder von dieser Einrichtung im eigenen Interesse möglichst Gebrauch zu machen.

Berlin, den 10. Januar 1903.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranien-Strasse 143.
Fischer

Außerordentliche Versammlung der Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Regierungsbezirks Magdeburg am 19. Januar 1902 im City - Hôtel. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung abends 91, Uhr, es waren 20 Kollegen anwesend. Als 1. Punkt wurden die Statuten einer nochmaligen Nachprüfung unterzogen, wobei sich herausstellte, daß sie dem Wunschie sämtlicher anwesenden Mitglieder entsprachen, ebenso wurde auch die Anfertigung von 200 Exemplaren beschlossen. Die folgenden Punkte, welche zur Beratung kamen, betrafen unlauteren Wettbewerb, Stellungnahme gegen den Rabatt-Spar-Verein, Stellungnahme gegen die von Halle aus neugegründete Vereinigung der Provinz Sachsen und des Herzogtums Anhalt. Alle diese Punkte erledigten sich zur Zufriedenheit der Anwesenden und konnte die Sitzung um Uhr geschlossen werden.

10

R. Kempfe, Vorsitzender. Max Pfannschmidt, Schriftführer.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und SilberwarenGewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, der Goldschmiede - Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier - Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.Bezirks Stettin, der Goldschmiede-Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren Vereins für die Gold, Silberwaren und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode. Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15 Verantwortliche Redakteure: Syndikus Berm. Pilz, Leipzig - Für den Sachtechnischen Teil: Goldschmied Friedr. Puch, Leipzig

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Für den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim Für den volkswirtschaftlichen Teil:

VI. Jahrgang | Ersbeint am 1. und 15. eines jeden Monats

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Leipzig, 15. Febr. 1903

Abonnementspreis

für die grosse Ausgabe mit Einschluss des Beiblattes ,,Schmuck und Mode" pro Quartal M. 1.75 für Deutschland, 2 Kronen für Oesterreich, M. 8. pro Jahr für das Ausland.

Einzelpreis der grossen Ausgabe 50 Pfg. pro Nummer bei freier Zustellung. für die kleine Ausgabe mit kleinem Text und den Amtlichen Bekanntmachungen der Verbände und Vereinigungen pro Halbjahr M. 1.50 für Deutschland, 2 Kronen für Oesterreich, M. 4.- pro Jahr für das Ausland. Einzelpreis der kleinen Ausgabe 20 Pfg. pro Nummer bel freier Zustellung.

Reklamationen

über nicht rechtzeitiges Eintreffen sind seitens unserer verehrlichen Kreuz. band-Abonnenten stets bei dem Verlag anzubringen, für Abonnenten, welche die Deutsche Goldschmiede-Zeitung durch die Post (offen) erhalten, sind indes stets bei dem Post-Zeitungs- Amt zu machen. Die Zeitung wird stets rechtzeitig am 14. bez. letzten Tag des Monats zur Post gegeben.

Insertionspreis

die 4 gespaltene Nonpareillezeile 25 Pfg., 4 Seite M. 150 brutto. Bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Uebereinkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifügen. Arbeitsmarkt die 4 gespalt. Nonpareillezeile 20 Pfg.

Mitteilungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold Inseratannahme

und Silberschmiede.

Konkurse und Insolvenzen.

Arbeitsmarkt.

Inserate.

in Leipzig: bei Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstrasse 15.

in Berlin: durch die Firma Hagenmeyer & Kirchner, Berlin C.,
Unterwasserstrasse 9a.

Schlußz für die nächste Nummer:

in Leipzig: 27. Februar morgens 10 Uhr
in Berlin: 26. Februar abends.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

Aus der Werkstatt

Die Politik zieht immer Kreise um Kreise. Die verhängnisvolle sächsische Hofaffäre, die mit der Trennung von Giron, der Unterbringung der ehemaligen Kronprinzessin Luise in ein Sanatorium und der Scheidung ihrer Ehe in ihr letztes Stadium getreten ist, hat es mit sich gebracht, daß in Dresden die Hoffestlichkeiten und auch die Privatfestlichkeiten der Haute-volée abgesagt wurden. Wer sparen will, findet guten Grund dazu, einmal kein Fest zu geben. Das hat auf das Geschäftsleben Dresdens Einfluß gehabt, und zwar nicht nur auf die Konfektion eine Firma berechnet ihren Schaden auf 29000 Mark sondern auch die Schmuck warenbranche hatte darunter zu leiden. Das ist sehr bedauerlich bei dem ohnehin schleppenden Geschäftsgang. Im Reichstag hat man bei der Etatsberatung unumwunden die schlechte Finanzlage hervorgehoben, und der Abgeordnete Richter hat dabei auch die Kaiserreden einer scharfen Kritik unterzogen. Man scheint das frische, freie Wort, das unser Kaiser von Zeit zu Zeit unbekümmert um die Meinungen der Welt ertönen läßt, nicht ertragen zu können, obwohl wir alle in Deutschland etwas mehr von dem großen Zug im Wesen des Kaisers, von seinem freien vorurteilslosen Sinn, den der Reichskanzler Graf Bülow hervorhob, haben sollten! Wir

für die Werkstatt!

würden über manche Schwierigkeiten dann leichter hinwegkommen. Die größten Schwierigkeiten wird die Zollgesetzgebung der nächsten Zeit bereiten. Bulgarien hat die Tarifverträge mit Deutschland gekündigt. Die dort herrschende schutzzöllnerische Strömung will nichts mehr von den Verträgen wissen. Wir werden darüber ruhig schlafen können. Bedeutsamer ist schon der Entwurf des neuen Zolltarifes in Österreich, der einen für Deutschland nachteiligen Charakter erkennen läßt. Auch der neue russische Zolltarif bereitet unserem Export dahin im großen Ganzen erhöhte Schwierigkeiten, die ohnehin in den letzten Wirtschaftsjahren beständig gewachsen sind. Für Erzeugnisse der Bijouteriewarenbranche, die einen großen Absatz nach Rußland zu verzeichnen hatte, ist eine wesentliche Erhöhung eingetreten. Wertvolle Sachen, aus Korallen, Bernstein, vergoldeten und versilberten Metallen und Metallkompositionen bestehend, zahlen pro Pud 3 Rubel 60 Kop., während früher nach dem Konventionaltarif die Hälfte zu zahlen war. Für die Handelsvertragspolitik wird es solchen bedauerlichen Erscheinungen gegenüber in Zukunft viel Arbeit geben, wenn unsere Lage nicht noch schwieriger werden soll. Eine Besserung auf dem Industriemarkt ist glück

licherweise zu verzeichnen. Die Beschäftigung wird lebhafter, der Mut steigt und Millionäre gibt's auch noch, denn die letzte Ergänzungssteuerveranlagung in Preußen ergab deren 6601, wovon einer 186 Millionen allein versteuerte. Der kann zur Not auch die Sektsteuer aushalten!

Wenn wir nur unsere Lage nicht immer auch noch durch eigene Fehler verschlimmern wollten. Es gilt doch alle Handhaben zu benutzen, welche sich uns zur Festigung und Hebung unseres Geschäftsverkehrs nur darbieten. Wir stehen jetzt vor der Engrosmesse in Leipzig. Sie hat, trotz aller Bemühungen, ihr den Boden zu untergraben, ihren Wert behalten, ja man darf sagen, daß sie selbst in den letzten Jahren wirtschaftlicher Depression an Bedeutung eher gewonnen hat. Die deutschen Goldwarenfabrikanten bezw. Grossisten sind ebenso wie die Bijouteriewarenbranche auf der Engrosmesse vertreten. Dagegen vermissen wir zu unserem Leidwesen die Silberwarenfabrikation, die in Deutschland doch einen so hervorragenden Posten einnimmt. Englische Fabrikanten, die den Markt gern erobern möchten, sind bereits auf der Bildfläche erschienen. Wollen die deutschen Fabrikanten ihnen das Feld überlassen? Wir würden das zu bedauern haben. Wie schon früher, so sind wir auch jetzt gern bereit, bei Beschaffung geeigneter Ausstellungsräume den Interessenten behilflich zu sein. Die Ablassung eines Sonderzuges zur Leipziger Messe, die von einem süddeutschen Industriellen angeregt worden war und der auch der Rat der Stadt Leipzig nähertrat, ist inzwischen fallen gelassen worden, da eine Umfrage in den interessierten Handelskammerbezirken ergab, daß ein Bedürfnis dafür nicht vorliege. Die Handelskammer von Hanau hob hervor, daß die beteiligten Firmen schon Tage zuvor ihre Vertreter nach Leipzig zu schicken pflegten. Möge aber unser Appell nicht ungehört verhallen! Der Besuch der Engrosmesse ist gerade jetzt, wo sich das Geschäft offenbar hebt, doppelt geboten. Das Zurückgehen der Einkünfte aus den Geschäften, das jetzt hoffentlich seinen Beharrungszustand erreicht hat, brachte natürlich auch Kreditschwierigkeiten mit sich, und an ,,faulen Zahlern" war kein Mangel. Der Verein der Handel- und Gewerbtreibenden in Zaborze hat dabei mit seinem „,Schutz gegen faule Pumper" Glück gehabt. Nachdem sämtliche Schuldner von ihrer Eintragung ins Register benachrichtigt worden waren, haben eine ganze Reihe dagegen Einspruch erhoben und Zahlung geleistet. Das Register weist trotzdem noch 552 Schuldner mit 25 685 Mark 22 Pfg. auf! Das sind nun die ganz faulen Pumper!" Daß es auch ehrliche Schuldner gibt, die ehemals faule Kunden" waren, beweist ein im Jahre 1857 in Hamburg in Konkurs geratener Schuldner, der jetzt von Kopenhagen aus dem Verein der Großhändler der Manufakturwaren- und verwandten Branchen das Geld

für seine sämtlichen unbefriedigten Gläubiger, deren Ansprüche zum größten Teil wohl schon verjährt sind, eingesandt hat! Der Mann hat sich damit selbst ein Ehrendenkmal gesetzt! Das letztere kann von dem Goldschmied Hennies in Hildesheim nicht behauptet werden. Er hatte wie alle unter dem schlechten Geschäftsgang zu leiden. Da erstattete er eines Tages der Polizeibehörde Anzeige, daß ihm mittelst Einbruch Gold- und Silberwaren im Werte von 6000 Mark gestohlen seien. Er hatte sie aber schon in Nummer Sicher" gebracht und den Einbruch nur markiert, um in den Besitz der Versicherungssumme zu gelangen. Dafür sitzt er nun selbst in ,,Nummer Sicher". Mit einem solchen „corriger la fortune", wie es der Riccaut de la Marlinière nennt, schändet jeder seinen Stand und sich selbst. Mit tiefem Bedauern nehmen wir daher immer von solchen Vorfällen Kenntnis, die im Kreise unserer Werkgenossen glücklicherweise zu den Abnormitäten gehören. Mancher kommt freilich auch in eine Notlage, die ihn der Verzweiflung nahebringt. Viel Schuld daran trägt das vorzeitige Etablieren. Wir freuen uns, daß unsere Ausführungen in No. 22 der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" solchen Anklang gefunden haben, daß uns zahlreiche Dankschreiben zugegangen sind. Ein Goldschmied schreibt uns unter dem 2. Januar offenherzig: Solche famose Ausführungen über das Etablieren sollten Sie öfters wiederholen. Es ging mir z. B. mit den Grossisten auch so. Dann mit der Wahl des Platzes! Nichts wurde recht überlegt! Die Liebe trieb zur Heirat. Durch ein Geschäftshaus wurde mir ein Geschäft empfohlen, das ich kaufte. Der Besitzer war durch die Bauernkundschaft" zu Vermögen gekommen. Aber die kauft heute nur noch den allerbilligsten Schmuck von Hausierern und läßt sich lieber betrügen, als Vertrauen zu einem „neuen Gesicht zu haben. Es blieb das Sommergeschäft mit den Badegästen. Da setzte sich aber plötzlich ein Konkurrent mit großem Kapital fest, eröffnete einen glänzenden Laden, der mir großen Abbruch tat, so daß die glänzenden Aussichten, die ich hatte, sich nicht verwirklichten und ich tüchtig arbeiten mußte, um das Geschäft in Ehren einkömmlich zu erhalten. So geht es, wenn man sich leichtgläubig etabliert! In der Provinz sollte sich niemand etablieren, der nicht Eingeborener" ist oder dessen Frau nicht wenigstens aus dem Orte stammt! Wer nicht vom Ort ist, zählt nichts. Mit diesen vorsintflutlichen Anschauungen muß gerechnet werden. Man ist ohnmächtig dagegen und kommt über eine, wie Sie prächtig sagen, Mittelexistenz" nicht hinaus. Man freut sich alljährlich bei der Inventur, wenn es wenigstens nicht schlechter geworden ist. Und vor allem ist die Unerfahrenheit und Sorglosigkeit des jungen Anfängers schuld." Wir haben dieser Zuschrift gern Raum gegeben, da sie ein neues Bild zu der sozialen Frage gibt, die wir in No. 22 unseres Blattes erörtert hatten!

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Das Verhängen der Schaufenster an Sonntagen.

Es wird heute niemand mehr einfallen, gegen die Sonntagsruhe, wie sie in der Reichsgewerbeordnung angeordnet worden ist, etwas zu sagen. Daß dem Angestellten an Sonn- und Feiertagen eine bestimmte Ruhezeit vergönnt wird, welcher einsichtige Prinzipal wollte dagegen etwas einwenden? Daß die Verkaufslokale in der Zeit, während welcher der öffentliche Handel nicht gestattet ist. überhaupt geschlossen sein müssen, wer würde das heute noch bekämpfen? Kommt doch der Prinzipal auf diese Weise auch einmal zu einer Ruhepause, die er sich oft kaum gönnen würde, wenn er den Laden offen halten dürfte. Die Sonntagsruhe, wie sie in der Gewerbeordnung festgesetzt ist, hat nicht nur ethische, sondern auch soziale, hygienische Bedeutung. Leider aber ist die gesetzliche Regelung keine durchgreifende gewesen. Die Gewerbeordnung gestattet, daß neben ihren Vorschriften auch alle jene landrechtlichen Verordnungen über die Heiligung der Sonnund Feiertage, soweit sie ihr nicht entgegenstehen, in Kraft bleiben,

und so ist es denn gekommen, daß die Regelung der Sonntagsruhe im Deutschen Reiche tatsächlich eine sehr buntscheckige geblieben ist. Wir wollen darauf nicht näher eingehen, sondern nur einen Punkt herausgreifen, das Verhängen oder Blenden der Schaufenster an Sonntagen. Die Reichsgewerbeordnung hat es nicht angeordnet, und es besteht diese unhaltbare Vorschrift auch nur in einzelnen Territorien des deutschen Vaterlandes. Im Königreich Sachsen sagt das Gesetz, die Sonn-, Fest- und Bußtage betr. vom 10. September 1870 in § 3: Während der Zeit, zu welcher der öffentliche Handel nicht gestattet ist, sind auch die Kaufs- und Gewerbsläden, Magazine, Marktbuden, sowie die Schaufenster geschlossen zu halten und Verkaufsstände nicht mit Waren zu belegen.“ In Preußen findet sich die analoge Vorschrift in verschiedentlichen Polizeiverordnungen vor. Das Aushängen und Ausstellen von Waren, dergleichen von Schaukästen ist während des ganzen Tages unbedingt

untersagt", sagt die Verordn. der Kgl. Regierung zu Trier. Die Polizei-Verordnung von Hohenzollern von 1862 verlangt, daß alle an den Schaufenstern nach der öffentlichen Straße hin befindlichen Andeutungen des gewerblichen Verkehrs entfernt oder verdeckt werden." Andere Verordnungen beschränken das Verhängen auf die Zeit des Gottesdienstes etc. Einheitlichkeit herrscht auch innerhalb des preußischen Staates nicht. Bayern kennt diese Vorschriften nicht. Württemberg (Kgl. Verordnung vom 27. Dezember 1871) verbietet nur das Ausstellen und Aushängen von Waren außerhalb der Verkaufsläden während des vormittägigen Hauptgottesdienstes. Baden schreibt wieder in § 3 der landesherrlichen Verordnung vom 18. Juni 1892 das Blenden der Schaufenster vor, denn es verbietet während der Ruhezeit das öffentliche Auslegen und Aushängen von Waren." In Hessen sagt Artikel 227 des Polizeistrafgesetzes vom 10. Oktober 1871:,,Das Aushängen und Ausstellen von Waren seitens der Kauf-, Handels- und sonstiger Gewerbsleute ist an Sonnund Feiertagen untersagt, ausgenommen jedoch die nicht in die Zeit des Hauptgottesdienstes fallenden Stunden, während welcher nach der Gewerbeordnung in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb stattfinden darf." Ähnlich ist es in den thüringischen Staaten, Oldenburg und Mecklenburg.

ABBILDUNG VOM MEISTERBRIEF der Firma

W. Bertelsmann in BielefeldGadderbaum.

(Siehe Seite 27a.)

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Wir haben demnach in Preußen (teilweise), Sachsen, Baden, Hessen, Thüringen, Oldenburg und Mecklenburg die Vorschrift des Blendens der Schaufenster. Diese Vorschrift bedeutet einen schweren Mißstand für das Geschäftsleben!

Das Schaufenster ist die beste Reklame für den Geschäftsmann! Hier zeigt er seinen Warenbestand, den er führt. Hier entwickelt er seinen Geschmack. Hier lockt er den Käufer an. Hier legt er gewissermaßen sein Examen vor der Öffentlichkeit ab. Die Auslagen im Schaufenster sind auch die vornehmste Reklame. Ohne ,,Tamtam",,,ohne Hottehüh" läßt der Geschäftsinhaber seine Waren für sich sprechen. Keine unlauteren Anpreisungen . . . keine Marktschreierei. Das Schaufenster ist aber auch die reichhaltigste Reklame. Diese Auslagen bleiben nach dem Willen des Geschäfts

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Was

Am Sonntag hat das Publikum Zeit, die Auslagen mit Muße zu betrachten, sich in Ruhe schlüssig zu werden, wohin es seine Kaufabsichten richten will. An Wochentagen, nach Geschäftsschluß eilt alles hastig an den Läden vorüber, und nur ein kurzer Blick wird den ausgestellten Waren vergönnt. gekauft wird, wird oft hastig, unüberlegt ausgewählt, weil man sich schnell schlüssig machen will, weil man nicht Zeit hat, in Ruhe sich alles anzusehen. Sehr richtig sagt Adolf Pitsch in seinem Schriftchen Der Einfluß des Verhängens der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen":

,,Bei der strengen Durchführung der Bestimmungen bezüglich der Sonntagsruhe und des Verhängens der Schaufenster wird leider dem größten Teile unserer Bevölkerung die Möglichkeit. benommen, zu sehen, was die heimische Industrie hervorbringt. Dem konsumfähigsten Teile des Volkes werden. durch solche Polizei-Verordnungen Sonntags die Augen verbunden, ihm wird ängstlich vorenthalten, was deutsche Schaffenskraft und deutscher Geschmack zu leisten und hervorzubringen imstande ist. Wie Tannhäuser büßend nach Rom, so durchzieht das Volk Sonntags ,,blind, die Wunder nicht zu schauen", die für die allgemeine Geschmacksbildung einen wichtigen Erziehungsfaktor darstellenden, von prachtvollen Auslagen begleiteten Straßen. . . . . Der Anblick festverschlossener Läden und Schaufenster mit hölzernen und eisernen Rolljalousien aber, der Anblick oft fragwürdig bemalter Leinenvorhänge kann. sicherlich, selbst von der Rückkehr aus der Kirche, nicht dazu angetan sein, eine frohe Laune für den Sonntag zu erwecken. Diese starren, düsteren Verschlüsse vermögen weder Anregung, noch Geschmack und industriellen Sinn zu erwecken oder fortzubilden, und sicher erregen dieselben in den Gemütern kein Nach schwerer Arbeit in der besonders wohlgefälliges Gefühl! Woche will der Mensch auch einmal seine Augenweide haben."

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ABBILDUNG VOM MEISTERBRIEF

der Firma W. Bertelsmann in Bielefeld-Gadderbaum. (Siehe Seite 27a.)

Ja, die Kaufkraft des Publikums wird durch das Verhängen der Schaufenster geschwächt, und es wäre endlich an der Zeit, daß diese Verordnungen von der Bildfläche in unserer Zeit verschwänden, in die sie nicht mehr passen. Sie sind unzeitgemäß,

denn sie stammen meist noch aus der guten, alten Zeit". Ist denn das Verhängen der Schaufenster begründet? Wird etwa dadurch, daß ein Spaziergänger, selbst wenn er nach der Kirche ginge oder von ihr käme, sich die Erzeugnisse des Gewerbfleißes und der Industrie betrachtet, der Sonntag entheiligt? Wird dadurch jemandes Sonntagsruhe gestört? Sicherlich nicht! Ein

vernünftiger Grund für das Blenden der Schaufenster ist noch niemals ins Treffen geführt worden und er wird sich auch schwerlich finden lassen. Hoffentlich gelingt es den Handelskammern, eine Beseitigung der kulturfeindlichen Verordnungen und Gesetze herbei- ́ zuführen! Neuerdings sind in der Angelegenheit die Handelskammern zu Düsseldorf, Posen und Chemnitz wieder tätig geworden. Der Regierungspräsident von Schleswig-Holstein will das „Blendwerk" für die letzten acht Sonntage vor Weihnachten aufheben. Nun, warum denn dann nicht gleich ganz?

P.

Die kaufmännischen Schiedsgerichte.

Am 1. April 1903 sollen in Deutschland kaufmännische Schiedsgerichte, sogenannte „Kaufmannsgerichte" in Kraft treten, an denen auch der deutsche Goldschmied ein lebhaftes Interesse nimmt. Ist er doch in seinem Geschäftsbetrieb auch als Kaufmann anzusehen, soweit er einen offenen Laden hält, und das bildet die Regel, ja die großen Firmen sind als Vollkaufleute in dem Handelsregister eingetragen und unterhalten einen durchaus kaufmännischen Betrieb neben ihrer Werkstatt. Infolge dessen setzt sich das Personal des Goldschmiedes auch aus kaufmännischen und gewerblichen Angestellten zusammen. Differenzen, welche der Goldschmied mit seinem kaufmännischen Personal hat (Verkäufer, Verkäuferinnen, Buchhalter, Kassierer u. s. w.) werden. ab 1. April 1903, falls dieser Termin noch innegehalten wird und der Reichstag der ihm vom Bundesrat zugehenden Vorlage beitritt, nicht mehr vor den ordentlichen Gerichten, Amts- und Landgericht, sondern vor den besonderen ,,Kaufmannsgerichten" verhandelt, welche in Städten von mehr als 20000 Einwohnern ins Leben gerufen und den bestehenden Gewerbegerichten in der Weise angegliedert werden sollen, daß die Vorsitzenden des Gewerbegerichts (in der Regel Juristen) zugleich auch Vorsitzende des ,,Kaufmannsgerichts" sein sollen. Das,,Kaufmannsgericht" wird. also ein neues Laiengericht bilden, in dem neben dem Vorsitzenden Beisitzer als Richter fungieren, welche zur Hälfte aus selbstständigen Kaufleuten, zur anderen Hälfte aus Angestellten zu wählen sind. Die Zahl der Beisitzer beträgt mindestens vier. Als Beisitzer kann von selbständigen Kaufleuten nur gewählt werden, wer mindestens einen Handlungsgehilfen oder Handlungslehrling regelmäßig das Jahr hindurch zu gewissen Zeiten beschäftigt. Aus dem Kreise der Angestellten kann als Beisitzer nur zugezogen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, wählen kann dagegen jeder Angestellte, welcher das 25. Lebensjahr zurücklegte. Man hat sich also auch hinsichtlich der Altersgrenze ganz dem Gewerbegerichtsgesetz angeschlossen, wie denn auch das Verfahren vor den Gewerbegerichten zugleich maßgebend für die Verhandlungen vor den Kaufmannsgerichten sein soll. Als Beisitzer aus der Reihe der Angestellten kommen nur solche in Frage, welche nicht mehr als 3000 Mark beziehen, weil Streitigkeiten mit Angestellten, welche mehr als 3000 Mark Gehalt haben, überhaupt nicht vor die „Kaufmannsgerichte" gehören, sondern vor den ordentlichen Gerichten ausgemacht werden müssen. Diese Bestimmung wird natürlich von den Angestellten stark bekämpft. Die Parteien müssen sich vor den Kaufmannsgerichten selbst vertreten. Vertreter, auch Rechtsanwälte, sind nicht zugelassen. Die Kosten, welche entstehen, werden von den streitenden Parteien, und soweit sie durch diese nicht aufzubringen sind, von den Gemeinden getragen.

Das Kaufmannsgericht soll, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, wenn nur der Angestellte nicht mehr als 3000 Mark bezieht, für Differenzen zuständig sein; welche folgendes betreffen :

1. Antritt, Fortsetzung oder Auflösung des Dienstoder Lehrverhältnisses (Kündigung, Entlassung u. s. w.) 2. Aushändigung und Inhalt des Zeugnisses. 3. Leistungen aus dem Dienst- und Lehrverhältnis (Gehaltszahlung, Fürsorgepflicht u. s. w.)

4. Rückgabe von Zeugnissen, Legitimationspapieren, Sicherheiten oder anderen Gegenständen, welche aus Anlaß des Dienst- und Lehrverhältnisses übergeben worden sind. (Betten, Werkzeug u. s. w.)

5. Ansprüche auf Schadenersatz oder Zahlung einer Konventionalstrafe bei Zuwiderhandlungen gegen die unter 14 aufgeführten Verpflichtungen. (Vertragsbruch, Entlaufen aus der Lehre, Nichtantreten der Stellung, Verweigerung des Zeugnisses u. s. w.)

6. Gesetzwidrige oder unrichtige Eintragungen in Zeugnisse, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der

Invalidenversicherung.

7. Berechnung und Anrechnung der von den Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge und Eintrittsgelder.

Dagegen sollen Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Vereinbarung, welche die Tätigkeit des Angestellten nach seinem Austritt aus dem Geschäft beschränkt (sogen. Konkurrenzklauseln), nicht vor den Kaufmannsgerichten, sondern vor den ordentlichen Gerichten ihre Erledigung finden, was ebenfalls von seiten der Angestellten als ein Miẞstand bezeichnet wird.

In Sachen, die vor die Kaufmannsgerichte gehören, ist das ordentliche Gericht im übrigen ausgeschlossen. Falls in Verträgen vereinbart wird, daß ein besonderes Schiedsgericht und nicht das Kaufmannsgericht zuständig sein soll, so hat diese Vereinbarung nur Giltigkeit, wenn dieses Schiedsgericht in gleicher Weise besetzt wird, wie ein Kaufmannsgericht. In Ortschaften, welche nicht mehr als 20 000 Einwohner haben und demnach ein Kaufmannsgericht zu bilden nicht verpflichtet sind, kann eine vorläufige Entscheidung des Streitfalles durch den Gemeindevorsteher herbeigeführt werden.

Gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte ist Berufung auf dem ordentlichen Rechtsweg zulässig, wenn der Wert des Streitgegenstandes 100 Mark übersteigt, gegen die vorläufigen Entscheidungen der Gemeindevorsteher überhaupt immer zulässig. Die Grenze von 100 Mark ist zu niedrig gegriffen. Es müßten 300 Mark sein.

So sollen sich die Kaufmannsgerichte nach dem Entwurf gestalten, der von der Reichsregierung jetzt dem Bundesrat vorgelegt ist. Wir werden seinerzeit eine ausführliche Schilderung des Verfahrens vor den Kaufmannsgerichten geben, wenn erst der Reichstag die ihm zugehende Vorlage wird angenommen haben.

P.

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