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Jubiläum. Auf eine 25 jährige Tätigkeit als Teilhaber der Firma Drescher & Kiefer, Kettenfabrik in Hanau, konnte am 5. September Herr Julius Kiefer zurückblicken. Aus diesem Anlaß wurden dem Jubilar allseitige Ehrungen zu teil und den Arbeitern und Angestellten der Firma ein solennes Fest bereitet.

Das Fest der goldenen Hochzeit feierte am 12. September Herr Privatier Otto Widemann, früherer Teilhaber der Firma Wahl & Widemann, Bijouterie-Reisegeschäft in Gmünd mit seiner Gattin, Frau Elisabeth geb. Köhler. Das Jubelpaar, welches im 75. bezw. 73. Lebensjahre steht, erfreut sich noch vollster körperlicher und geistiger Frische. Der Sohn des Jubelpaares, der durch seine bildhauerischen Schöpfungen und kunstgewerblichen Erzeugnisse weithin bekannte Professor Wilhelm Widemann, traf aus Berlin zur Feier hier ein. Herr Widemann, ein geborener Hildesheimer, welcher vor 53 Jahren auf der Wanderschaft hierher kam, hat, nachdem er in verschiedenen hiesigen Firmen (Gebr. Kreuser, Deibele & Millauer, P. Letzer & Cie.) als Reisender nahezu 10 Jahre tätig war, gegen 30 Jahre für sein eigenes Geschäft gereist und sich in dieser langen Zeit eine große Zahl von Freunden erworben, welche, wie auch die ganze hiesige Einwohnerschaft, herzlichen Anteil an der Jubelfeier nahmen. Da Herr Widemann sich einer großen Beliebtheit in unserer Stadt erfreut, war auch die persönliche Teilnahme eine große. Wir wünschen dem Jubelpaare noch einen recht langen und ungetrübten Lebensabend.

Todesfälle. In Chemnitz starb am 31. August Herr Juwelier Friedrich Adolph Apel im 58. Lebensjahre. Ferner endete im 74. Jahre Herr Juwelier August Stockem in Aachen und Herr Michael Liegle in Ulm im gleichen Alter.

Einem Silberdiebstahl in größerem Umfang ist man in einer Silberwarenfabrik in Gmünd auf die Spur gekommen. Der Schmelzer, in welchen sein Chef das größte Vertrauen gesetzt hatte, scheint seit Jahren Unterschlagungen in größerem Maßstabe begangen zu haben. Da der Geschäftsinhaber den wohlbegründeten Verdacht hatte, daß er bestohlen werde, traf er Vorsichtsmaßregeln und erwischte den Dieb, als er eine Planche von gr 1200 auf die Seite schaffen wollte. Der Dieb sowohl wie der Hehler, welcher das veruntreute Silber bei den Scheideanstalten veräußert hat, sind in sicherem Gewahrsam und werden der wohlverdienten Strafe nicht entgehen.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen mit Antwort:

Frage 488. Ersuche einen meiner werten Herren Kollegen, mir mitzuteilen, ob die Vergoldungseinrichtung von Schwann & Zimmermann, Berlin, empfehlenswert ist (mit Batterie) und ob sich selbe für Vergoldung von Kirchengeräten eignet, oder wo kann ich wirklich Geeignetes am besten und billigsten kaufen? Besten Dank im voraus. J. F. in D. Antwort: Dem Fragesteller erwidere ich, daß ich als Spezialität eine neue Vergoldungseinrichtung fabriziert habe, welche das Einfachste, Vollkommenste und Beste in dieser Art bietet. Diese Batterien eignen sich ganz vorzüglich für die Vergoldung und Versilberung von Kirchengeräten, sowie größeren und kleineren Bijouteriegegenständen, und kann jeder Goldschmied ohne besondere Vorkenntnis leicht damit arbeiten. Gern bin ich bereit, den Interessenten diesbezügliche eingehende Aufklärung zu erteilen. Carl Bauer, München, Frauenstraße 19. Frage 489. Gibt es in Deutschland Firmen, welche Goldfedern, für Füllfederhalter geeignet, anfertigen? Bitte gefl. um Angabe von Adressen. B. J. in W. Antwort: Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß ich Ihnen mit den gewünschten Goldfedern für Füllfederhalter in verschiedenen Größen dienen kann.

Charles Noakes, Hamburg, Kl. Burstah 11. Frage 495. Wer ist der Fabrikant der sogenannten Lohengringeflechte? Bitte möglichst um umgehende Antwort. Dank im H. O. in F. Antwort: Wir fabrizieren Schuppengeflechte, sogen. Lohengringeflechte, in jeder Ausführung. Gebr. Dingeldein in Hanau.

voraus.

Frage 498. Wer ist der Fabrikant der Kragen- und Brustknöpfe aus einem Stück (Marke: Krementz-Plate)? B. G. in P. Antwort: Ich gestatte mir, darauf aufmerksam zu machen, daß ich diese Knöpfe ebenfalls herstelle. G. Rau, Pforzheim.

Antwort auf Frage 500. Das in voriger Nummer gesuchte Warenzeichen ist das der Firma C. Well, Berlin NO., Landsbergerstr. 109.

Frage 503. Bitte meine werten Kollegen um Angabe einer Fabrik, von welcher ich solid gebaute Maschinen (Handbetrieb) zur Herstellung von Laubsägearbeiten mit verstellbarem Tisch beziehen kann. Ich will diese Maschine zum Ausschneiden von Metall gebrauchen. P. M. in Ch. Antwort: Es empfehlen sich zur Lieferung solcher Maschinen die Firmen: Wilhelm Daiber, Mechanische Werkstätte in Pforz heim, Bleichstraße 3, und Carl Bauer, München, Frauenstraße 19.

Fragen:

Frage 492. Könnte mir einer der Herren Kollegen mitteilen, wie das ff. Silber zu Juwelenstücken behandelt wird, daß es nicht so schnell anläuft und auch die weiße Farbe behält, wie man sie an den englischen Juwelenstücken, sowie an den mit Simili gefaßten Stücken sieht? G. K. in H. Frage 499. Kann mir ein Kollege die jetzige Adresse des Juweliers Georg Bauernstein, früher in Essen, Post-Allee 19 wohnhaft, angeben? Dank im voraus. H. W. in L.-G. Frage 501. Welcher Fabrikant liefert polierte silberne Stockgriffe und Solitairs mit grün emaillierter Einlage (Blätter etc.)? D. M. in A. Frage 502. Wer kann mir eine Firma nachweisen, die Aufsätze, Schalen, wie solche in Alfenide, aber in Zinkguß liefert. P. H. in N. Frage 504. Wie reinigt man am besten Nickelketten, welche im Fenster mit dem bekannten dicken weißen Belag angelaufen sind? G. Sch. in M. Frage 505. In welcher Weise reinigt man wohl echte Perlen am besten? Mir ist eine alte große Perl-Halskette zum Auffrischen übergeben worden, deren Perlen schmutziggrau und -gelb geworden sind. Könnte mir einer meiner Herren Kollegen einen Rat hierfür geben? H. M. in A. Frage 506. Ist es möglich, an ein Niello-Uhrgehäuse ein neues Scharnier im Feuer anzulöten, ohne daß die Einlage Schaden leidet, und wie verfährt man hierbei? C. B. in L.

Frage 507. Von welcher Firma (Fabrikanten) kann man die kleinen silbernen antiken Nippesmöbel erhalten? J. & Co. in B. Frage 508. Wer liefert die sog. engl. Kristallsachen mit Silberbeschlägen? S. F. C. in A. Frage 509. Können Sie mir eine Firma bezeichnen, die Bernsteinschleiferei betreibt? Brauche einige Bernsteinstücke und weiß absolut keine Firma. M. P. in 0. Frage 510. Bitte gefl. um Angabe einer Fabrik, welche Kupferbronzelöffel fabriziert. Besten Dank im Voraus. C. V., Goldarbeiter.

Offener Sprechsaal.

Diese Abteilung steht nicht unter Verantwortlichkeit der Redakton. Den offenen Sprechsaal richten wir ein, um jede Ansicht zu Worte kommen zu lassen in der Meinung, daß nur durch offene Aussprache Ersprießliches geschaffen werden kann.

In No. 16 der „Goldschmiede-Zeitung" erschien mit der Ueberschrift:

,,Zur Besteckkonvention" ein mit S unterzeichneter Artikel, mit dessen Ausführungen jeder rechtlich denkende Juwelier voll und ganz einverstanden sein muß.

Dem Verfasser gebührt Dank, eine so unsaubere, auf den Gimpelfang abgesehene Kalkulation aufgegriffen und zur Kenntnis der Juweliere gebracht zu haben! Es ist längst ein „öffentliches Geheimnis" unter den Kollegen, mit welch unlauteren Mitteln man in Bestecken Geschäfte zu machen sucht, abgesehen vom Einheitspreis für Löffel und Gabel und Messer, wodurch Löffel und Gabeln etwas billiger erscheinen, die Messer aber (weil Stahlklingen) sich ca. 25% höher stellen als bei einem reellen Anerbieten, gibt es sogar Firmen, welche zum Fabrik-, also Selbstkostenpreis offerieren und warum? Um eben zu zeigen, wie leistungsfähig man ist, dem Konkurrenten das Geschäft zu verderben, dem Käufer Sand in die Augen zu streuen, ihm den Glauben beizubringen, daß andere Waren zu ebenso billigen Preisen bei ihm erhältlich sind. Das ist aber keineswegs der Fall und auch nicht möglich, es sind kurz gesagt „Berliner Manieren", die nicht streng genug zu verurteilen sind und in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs gehören, wie so manche Berliner Machination in der Juwelierbranche. die bei uns im Süden sich glücklicherweise noch nicht eingebürgert hat. All die unlautern Dinge, wie sie der eingangs erwähnte Herr S vorgebracht, sollten überall verbreitet werden, aber nicht nur durch die Fachzeitschriften, die ja nur von den Juwelieren gehalten werden, sondern auch in der Tagespresse sollte auf den Schwindel hingewiesen werden, wie er bei Bestecken betrieben wird. Hat das Publikum einmal Kenntnis davon, wie es hintergangen wird, dann wird der Käufer aufpassen, wenn man ihm die Preise für Löffel, Messer und Gabel über einen Kamm schert.

Die auf dem Verbandstage in Köln angeregte Frage wegen höherer Legierung für Silberwaren begegnet recht viel Sympathie

und ist weiterer Erwägung wert; damit in Verbindung dürfte auch die schon öfter angeregte Stempelfrage für Goldwaren wieder in Fluß kommen, da die Stempelung geringwertiger Goldwaren ein Unglück für die Branche ist und Unheil in das solide Gewerbe gebracht hat. Es sollen Waren in jedem Feingehalt hergestellt und verkauft werden dürfen, aber für den Stempel muß es unter allen Umständen eine Grenze geben.

Die Schreier von ehedem, die da verlangten, alle Goldwaren gleichviel welchen Feingehalt sie haben, müssen gestempelt werden dürfen fabrizieren ja nur in Doublé und amerikanisch Doublé! also im besseren Sinne nur Kurzwaren, so daß diese Fabrikanten bei Erörterung der Stempelfrage gar nicht mehr in Betracht kommen.

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niedrige Verdienst, welcher den Gehilfen zwingt, sich noch eine andere Einnahmequelle zu verschaffen, sondern hauptsächlich die Genußsucht. Er gehört verschiedenen Vergnügungsvereinen an, zu Hause muß alles aufs feinste eingerichtet sein, die Frau muß immer elegant gekleidet gehen und gespart wird infolgedessen trotz des hohen Verdienstes nicht ein Pfennig. Daß dieser Krebsschaden überall frißt, beweist u. a. folgender Fall: Vor ca. 6 Wochen kam eine Frau während der Eisenbahnfahrt mit einer Reisegefährtin ins Gespräch und erzählte dabei, daß sie von Hannover komme, ihr Mann sei Goldarbeitergehilfe und habe eine gute Stelle. Dadurch, daß er noch zuhause für andere Geschäfte arbeite, verdiene er schönes Geld und stände sie sich dadurch sehr gut. Man sieht also, es herrscht diese Unsitte auch anderswo. Hier kann der Verband wohl wenig oder gar nichts tun, sondern die Hauptaufgabe bleibt hier dem Prinzipal selbst. Er muß die Leute streng beobachten, und wenn er etwas Derartiges merkt, sie sofort entlassen. Erst dieser Tage ist es einem Gehilfen passiert, daß er aus seiner gutbezahlten, angenehmen Stellung sofort entlassen wurde, da es dem Chef zu Ohren gekommen war, daß er für mehrere Geschäfte arbeitete. Daß hin und wieder mal etwas gepfuscht wird, das liegt einmal beim Goldschmied so drin, und mein Lehrmeister sagte immer: „Der Goldschmied, welcher behauptet, noch nie gepfuscht zu haben, ist kein Goldschmied". Bei einem gewöhnlichen kleinen Pfusch drückt man auch ein Auge zu, weil man es selber auch nicht besser gemacht hat. Anders wird die Sache aber, wenn es geschäftsmäßig in großem Stil betrieben wird. Hier heißt es beizeiten, dem Gehilfen eine Luftveränderung geben, ehe es schlimmer wird. Den Arbeitsgeschäften wird doch gewiß das Leben nicht zu leicht gemacht, und es gibt für sie nichts Schlimmeres, als eine derartige heimliche preisdrückende Konkurrenz. So mancher stellenlose Gehilfe könnte sicher noch Beschäftigung finden aber er muß sich auf der Landstraße herumdrücken, weil seine Kollegen in noch dazu gut bezahlten Stellungen den Hals nicht voll bekommen können und ihm das bißchen Arbeit noch wegnehmen.

Ein Krebsschaden in unserem Gewerbe, dem leider bisher zu wenig Beachtung geschenkt wurde, soll hier etwas näher beleuchtet werden. Gar vieles hat der Verband auf seine Fahne geschrieben, als da sind: Einschreiten gegen Auktionen, gegen das Hausieren in den Kasernen und in öffentlichen Gebäuden usw. Aber etwas, was der Verband nicht kann, sondern jeder Goldschmied selbst in die Hand nehmen muß, ist das Verbot des Arbeitens der Gehilfen für andere Ladengeschäfte und Uhrmacher. Verbot des Arbeitens für Ladengeschäfte und Uhrmacher? wird da mancher fragen, ist es denn überhaupt möglich, daß ein Gehilfe für andere Geschäfte arbeitet? Jawohl, leider ist es so, und zwar in noch größerem Umfange als es die meisten ahnen. In kleinen Städten ist es ja nicht so leicht wie in der Großstadt und infolgedessen dort wohl weniger der Fall. Schreiber dieses hatte während seiner Gehilfenzeit genug Gelegenheit, genaue Beobachtungen hierüber anzustellen. Bei einer Firma, deren Inhaber sogar Obermeister einer Zwangsinnung ist, arbeiteten die drei Gehilfen für andere Geschäfte, für Juweliere, Uhrmacher und Zahnateliers. Zur Mittagszeit konnte man die Herren Gehilfen in der Stadt von einem Geschäft zum andern laufen sehen, Arbeit fortschaffend und neue wieder mitnehmend. Derartigen Geschäften ist es darum zu tun, ihre Sachen billig gemacht zu bekommen, denn der Gehilfe kann billiger liefern als wie ein Arbeitsgeschäft, da ihm z. B. in manchen Fällen auch das Gold nichts kostet. Er wird durch solche gewissenlose Ladeninhaber direkt zum Diebstahl und zur Unterschlagung angehalten, denn wenn er nicht billiger lieferte, so würden sie einfach nicht mehr bei ihm arbeiten lassen. In den wenigsten Fällen ist es der Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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Viel Unfug wird auch noch mit dem Detaillieren der Gehilfen getrieben. Soll der Gehilfe für eine ihm bekannte Person etwas besorgen und er sagt es seinem Prinzipal, so wird dieser in den meisten Fällen so anständig sein und auf den Verdienst verzichten, oder doch wenigstens denselben mit ihm teilen. Er handelt nur klug dabei, denn er hat dadurch eine gewisse Kontrolle. Anders ist es jedoch, wenn der Gehilfe direkt mit dem Grossisten hinter dem Rücken des Prinzipals in Verbindung steht. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Gehilfe im Dezember für 5-600 Mk. vom Grossisten bezog. Er hatte ein ganzes Warenlager im Hause, um das ihn mancher Juwelier beneiden konnte, und alles zur Auswahl. (! D. Red.) Doch das nur nebenbei. Der Hauptzweck dieser Zeilen soll sein. auf einen bisher wenig bekannten Schädling in unserm Berufe hinzuweisen, der um so unheilvoller wirkt, als er im Verborgenen arbeitet. Darum, kommt man solchem Treiben auf die Spur, dann zupacken und ohne jede Rücksicht dem Spiel ein Ende machen. W.

Abonnementspreis

für die grosse Ausgabe mit Einschluss des Beiblattes,,Schmuck und Mode" pro Quartal M. 1.75 für Deutschland, 2 Kronen für Oesterreich, M. 8.- pro Jahr für das Ausland.

Einzelpreis der grossen Ausgabe 50 Pfg. pro Nummer bei freier Zustellung. für die kleine Ausgabe mit kleinem Text und den Amtlichen Bekanntmachungen der Verbände und Vereinigungen pro Halbjahr M. 1.50 für Deutschland, 2 Kronen für Oesterreich, M. 4.- pro Jahr für das Ausland. Einzelpreis der kleinen Ausgabe 20 Pfg. pro Nummer bel freier Zustellung.

Reklamationen

über nicht rechtzeitiges Eintreffen sind seitens unserer verehrlichen Kreuz. band-Abonnenten stets bei dem Verlag anzubringen, für Abonnenten, welche die Deutsche Goldschmiede-Zeitung durch die Post (offen) erhalten, sind indes stets bei dem Post-Zeitungs- Amt zu machen. Die Zeitung wird stets rechtzeitig am 14. bez. letzten Tag des Monats zur Post gegeben.

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die 4 gespaltene Nonpareillezeile 25 Pfg., 164 Seite M. 150 brutto. Bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Uebereinkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifügen. Arbeitsmarkt die 4 gespalt. Nonpareillezeile 20 Pfg.

Inferatannabme

in Leipzig: bei Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstrasse 15.

in Berlin: durch die Firma Hagenmeyer & Kirchner, Berlin C..
Unterwasserstrasse 9a.

Schlußz für die nächste Nummer:

in Leipzig: 29. September morgens 10 Uhr
in Berlin: 28. September abends.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede

des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-
Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Großzherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier - Vereinigung,
der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-
Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins
für die Gold, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim,
J des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode

Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15
Für den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim
Verantwortliche Redakteure: Syndikus Berm. Pilz, Leipzig - Für den Sachtechnischen Teil: Goldschmied Friedr. Puch, Leipzig

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Für den volkswirtschaftlichen Teil:

VI. Jahrgang | Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats | Leipzig, 1. Oktbr. 1903

In eigener Sache.

Im Jahre 1901 erschien bei E. A. Seemann in Leipzig ein Werk unter dem Titel: „Das Schmuckbuch", unter Mitwirkung von A. Waag, Direktor der Großherzoglichen Kunstgewerbeschule Pforzheim, bearbeitet und herausgegeben von R. Rücklin.

Ein Zufall eigener Art will es, daß dem Herausgeber und Schreiber dieses, in seiner Eigenschaft als kunstgewerblicher Redakteur der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung", heute ein Werk zur Besprechung vorliegt, welches das gleiche Thema behandelt: „Das Geschmeide". Die Geschichte des Schmuckes; von Herm. Barth. Verlag A. Schall, Berlin.

Es ist eine nicht ganz angenehme Sache, ein Werk besprechen zu sollen, das einem eigenen in gewissem Grade Konkurrenz machen soll; man fühlt sich da nicht recht objektiv. Ich bin deshalb auch mit einer gewissen Selbstüberwindung an die Durchsicht des Barthschen Werkes gegangen. Aber dieses Gefühl wandelte sich bald in eine tiefe Empörung, denn das neue Buch erwies sich, man mochte hineinsehen wo man wollte, als ein ganz unbefangener Abklatsch meines eigenen, des „Schmuckbuches". Ich will, um ganz gewissenhaft zu verfahren, eine Einschränkung machen: Herr Barth hat allerhand unterhaltliche Betrachtungen eingeflochten, ästhetischer, ethnologischer, kunstgeschichtlicher Art, die mit dem Fache in keinem Zusammenhange stehen, bezw. deren Abfassung keinerlei fachliche Kenntnisse erforderte. Diese hat er nicht aus meinem Schmuckbuch entnommen, denn der Text desselben beschränkt sich lediglich auf das streng Fachliche. Aber alles, was Herr Barth im „Geschmeide" an eigentlich fachlichen Angaben bringt, hat er, mit ganz verschwindenden Ausnahmen, ruhigen Gewissens aus dem „Schmuckbuch" abgeschrieben.

Natürlich mit anderen Ausdrücken. Vielleicht hat er sich besser ausgedrückt als ich -, das mögen andere Leute beurteilen. Daß aber der fachliche Inhalt nicht seiten-, sondern kapitelweise mit dem meines „Schmuckbuches" aufs genaueste übereinstimmt, davon kann sich jeder, der sich die Mühe nehmen will, leicht überzeugen.

Ein Beispiel: Das erste Kapitel seiner „Geschichte des Schmuckes", betitelt: „Allgemeine Einführung" zählt im ganzen

11 Seiten. Auf diesen sind 92 Zeilen speziell dem Schmuck gewidmet, das übrige sind allgemeine Betrachtungen; von diesen 92 Zeilen sind 77 inhaltlich ganz genau dem ersten Kapitel meiner Schmuckgeschichte (S. 136 des „Schmuckbuches") „Einleitung" entnommen.

Das kann ein Zufall sein. Greifen wir wahllos ein anderes Kapitel heraus: S. 161. „Die Ausläufer der Renaissance". I. Der Stil Louis XIV. Das Kapitel enthält 221 Druckzeilen. Davon sind 209 inhaltlich genau dem „Schmuckbuch" entnommen. (Siehe dieses: S. 185. Der Schmuck des 17. Jahrhunderts.)

Greifen wir anderswo ein paar Seiten heraus: S. 326, 327, 328, 329, 330 hier steht gar nichts, was nicht im „Schmuckbuch" auch enthalten wäre. Und blättert man von da vorwärts oder zurück, es ist überall die gleiche Erscheinung. Entweder allgemeine Betrachtungen oder aus dem „Schmuckbuch" glattweg entlehnte fachliche Angaben. Damit nicht genug. Die Kapiteleinteilung der Barthschen Schmuckgeschichte ist der meinigen im „Schmuckbuch" genau nachgebildet. Bloß die Ueberschriften sind etwas poetischer ausgedrückt. Statt „Griechenland" sagt Herr Barth "Hellas". Statt: „Europäischer Bauernschmuck“ sagt er: „Der Schmuck der europäischen Volkstrachten". Sonst aber sind Reihenfolge und Inhalt genau kopiert. Daß von 16 Vollbildern 15 dem „Schmuckbuch" entnommen sind, ist demgegenüber nebensächlich.

Das Schönste ist, daß Herr Barth mitten in ganzen Kapiteln, die er meinem Werke entnimmt, meinen Namen so nebensächlich als Gewährsmann für einzelne Sätze nennt! Ich erhebe aber öffentlich den Anspruch, der geistige Eigentümer und Urheber seines ganzen Werkes zu sein, soweit dasselbe fachlicher Natur ist, und bin jederzeit bereit, diesen Anspruch Satz für Satz nachzuweisen.

Daß das Original-Schmuckbuch, das eine mehr als dreijährige mühsame Arbeit erfordert, 25 Mk. kostete, während die Barthsche Kopie für 4 Mk. zu haben ist, kann nach dem Vorhergesagten niemand verwundern. Das ganze Gebahren des Herrn Barth sei aber hier, im Interesse jeder ehrlichen Arbeit, öffentlich an den Pranger gestellt. R. Rücklin.

Geschäftliche Mitteilungen.

Die Firma H. J. Stein in Oberstein a. Nahe, in Grossistenkreisen der Uhrkettenbranche bekannt durch ihre langjährig bewährten Spezialfabrikate in echter Feuervergoldung und Oxyd, widmet gegenwärtig dem Artikel Muff- und Boaketten besondere Aufmerksamkeit und bringt darin eine umfangreiche gediegene Kollektion auf den Markt in den prächtigsten Mustern nach Pariser Geschmack und neuester Mode mit Perlen und Steinen aller Art. Da die Hochsaison für diesen Artikel gekommen und der Bedarf darin ein außergewöhnlich großer ist, dürfte es sich für die Grossisten, welche den Artikel noch nicht kennen, empfehlen, die Einsichtnahme derselben nicht länger zu verzögern. (Siehe auch Inserat Seite 12.)

Ein Anziehungsstück für das Schaufenster des Goldschmieds sind die Kristallformen der Edelsteine, welche, in einem eleganten Etui geordnet, die Firma Abrah. Schwab, Berlin, Schützenstrasse 54/55, auf den Markt brachte und allseitig als ein wirklich zugkräftiges Schaustück anerkannt wurde. Auch auf der kleinen Ausstellung, welche gelegentlich der Verbandstage in Köln abgehalten wurde, war dieses Etui, als auch ein anderes, welches Nachbildungen der bekanntesten größten Edelsteine enthielt, ausgestellt und wurden diesen Schaustücken allgemeine Aufmerksamkeit zuteil. Die Weihnachtszeit mit ihren großen Anforderungen an die Schaufenster rückt heran und da würde es, hauptsächlich für den kleinen Ladeninhaber, durchaus von Nutzen sein können, wenn er durch irgend welche Besonderheit sich die Aufmerksamkeit auf sein Fenster zusicherte. Das aber kann er erreichen mit

den bezeichneten Etuis von Abrah. Schwab in Berlin. (Siehe auch Inserat Seite 18.)

Die Nürnberger Metall- u. Lackierwarenfabrik vorm. Gebr. Bing Aktiengesellschaft in Nürnberg, welche in ihren verschiedenen Betrieben ca. 2000 Personen beschäftigt, versendet z. Zt. einen Nachtrag zu ihrer Hauptpreisliste über hochfeine vernickelte Tafel- und Küchengeräte. Die große Sorgfalt, welche das Etablissement der Entwicklung dieses Fabrikationszweiges widmet, ließ es diese nicht übersehen, daß es sich bei Herstellung von vernickelten Tafel- und Küchengeräten nicht nur darum handelt, gegenüber den vielen minderwertigen Fabrikaten den Grundsatz, nur streng solide Waren in den Verkehr zu bringen, hochzuhalten, sondern auch die Preislage der Gegenstände selbst zu berücksichtigen, daß damit für die Herren Wiederverkäufer gute, leicht verkäufliche Artikel geschaffen werden. Die erwähnte Nachtragsliste gibt hiervon Zeugnis. Eine Anzahl Teemaschinen in hochmodernen Formen, die von Meistern des Kunstgewerbes entworfen, in fein vernickelt, in Kupfer fein patiniert, deren Aufnahme sich nicht nur für feinste Luxusgeschäfte eignet, sondern deren verhältnismäßig sehr billige Preislage auch den Verkauf an die bürgerliche Kundschaft wohl gestattet, wird neben anderen verkäuflichen Sachen darin abgebildet. Ganz besonders machen wir noch auf die neuen Kaffeeservice No. 16835 und 16927-letzt erschienene Neuheiten aufmerksam, die hinsichtlich ihrer soliden Ausführung und nach ihrer billigen Preislage als ein hervorragender Verkaufsartikel für das Detailgeschäft bezeichnet werden können. Das gleiche ist der Fall bei einer Anzahl neuer billiger Cakes- oder Biskuitdosen, einer Serie von Likör-, Eier- und Rauchservicen, sowie noch einer reichen Anzahl von sonstigen Gebrauchsgegenständen. Wir können ohne Ueberhebung sagen, daß die von der Fabrik als Neuheit gebrachten Artikel in Rücksicht auf ihre originellen und eleganten Formen, ihre tadellose Qualität und dabei sehr billige Preislage Vorteile bieten, die von keiner Konkurrenz übertroffen werden. (Siehe Inserat S. 7.) Einen reizenden Anhänger bringen die nunmehr vereinigten Bijouterie- und Kettenfabriken Ecker, Stein u. Co., Pforz heim, als Neuheit auf den Markt. Derselbe, in Form eines kleinen Fächers gehalten, trägt auf dem Oberteil ein emailliertes Margeriteblümchen und auf den folgenden Fächerteilen die überall üblichen, als Liebesorakel gebrauchten Scherzfragen. Der Anhänger wird von der Fabrik sowohl in 800 Silber weiß sowie vergoldet, als auch in Unecht vergoldet und versilbert zu einem sehr billigen Preise hergestellt. Die Herren Ladenbesitzer werden gut daran tun, sich jetzt schon diesen Artikel durch ihre Grossisten zu sichern, damit sie nicht in der Ballsaison und auch in der Weihnachtszeit durch verspätete Lieferung in Verlegenheit kommen. (Siehe Inserat Seite 29.)

Reform-Ohrring nennt die Firma Gebr. Engelsberger in Essen den von ihr zur alleinigen Fabrikation übernommenen, mit Musterschutz (No. 174704) versehenen Ohrring, welcher ohne Ohrloch und ohne Druckbeschwerden sicher zu tragen ist. Besonders aufmerksam wird darauf gemacht, daß dieser Ohrring nicht durch Federdruck am Ohr festgehalten wird, sondern durch eine einfache Schraube mit einem lockeren, nach innen hohlem Plättchen. Ebenso ist auch am Vorderteil eine Höhlung, entweder durch eine Oese oder durch die Art des Ohrringes selbst vorhanden. In diese beiden kleinen Höhlungen setzt sich bei leichtem Andrehen der Schraube das Ohrläppchen leicht fest, und ein Versuch wird überzeugen, daß diese Ohrringe so sicher und ohne jedes Druckgefühl getragen werden können, wie die bisherigen Ohrringe, welche das Einstechen von Löchern in den Ohren bedingten. Jeder Geschäftsmann hat sicher schon in seiner Praxis die Erfahrung gemacht, daß manche Dame wohl gerne Ohrringe trüge, wenn das Ohrlochstechen nicht wäre. Auch manche Eltern würden gerne ihren Mädchen Ohrringe kaufen, wenn das, nicht mit Unrecht als Quälerei bezeichnete Ohrlochstechen nicht wäre. Mit den vorhandenen Reform-Ohrringen ist die Lösung dieser Frage ein Stück näher gekommen. Beim Anziehen dieser Ohrringe wird das Ohrläppchen etwas nach unten gezogen, der Ohrring darübergestreift und die Schraube leicht angedreht, jedoch nicht zu fest, damit kein Druckgefühl entsteht, der Ohrring sitzt trotzdem fest in den Ohren. Es wird sich empfehlen, einen Versuch mit der Brauchbarkeit der Ohrringe zu machen, um sich ein eigenes, sicheres Urteil zu bilden. (Siehe Inserat Seite 14.)

Von einer epochemachenden Erfindung berichtet man uns. Sie betrifft das D. R. P. No. 144810, Eisen nach erfolgter Bearbeitung ohne jede Veränderung der Oberfläche als in bezug auf ihren Härtegrad bis zu jeder gewünschten Tiefe dauernd in die Stahlform überzuführen, sowie minderwertigere Stahlarten ohne wesentliche Kosten zu veredeln. Für Graveure resultiert hierdurch die leichtere Bearbeitungsfähigkeit des Feinkorn S. M. Flußeisens gegenüber dem bisher gebräuchlichen ausgeglühtem Stahl, ein schnelleres und besseres Arbeiten bis zu 30%, außer einer Materialpreisersparnis von ca. 60% ad min. Stempel, Matrizen,

Roletten, Walzen etc. werden auf Wunsch bei Zähigkeit bis zur Glashärte getrieben, bleiben jedoch schmied- und schweißbar und bedürfen, um gehärtet zu werden, keiner weiteren Prozedur mehr, da die Härtung auch durch Ausgleichen nicht mehr verloren geht. Hierbei wird das verarbeitete Material stets außerordentlich magnetschwach. Die allein berechtigte Benutzung und Weitervergebung des Patentes liegt in den Händen der Firma Haßhoff & Lühl in Homberg a. Rh., welche auch zu weiterer Auskunft bereit ist.

Handel und Verkehrswesen.

Ueber den Verkehr von Reisenden der Edelmetallwarenbranche in Oesterreich. Bekanntlich zieht die österreichische Gewerbegesetzgebung der freien Betätigung der Gewerbetreibenden weit mehr eingehende Schranken als bei uns. Jeder deutsche Geschäftsinhaber oder Handlungsreisende, der auf seinen Geschäftsreisen die österreichischen Grenzpfähle überschreitet, weiß hiervon zu erzählen. Die zahlreichen Vorschriften, die zu beobachten sind, haben daher auch in wachsendem Maße Mißstimmung in der deutschen Geschäftswelt, welche mit Oesterreich-Ungarn zu tun hat, erregt, die noch dadurch gesteigert worden ist, daß die österreichischen Gewerbetreibenden manchmal in recht kleinlicher Weise ihre heimischen Behörden zu schikanösem Vorgehen mit Hilfe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die unbequemen ausländischen Konkurrenten zu veranlassen wissen. Ein solcher Fall ist noch im Frühjahr dieses Jahres dem Inhaber einer Hanauer Bijouteriefabrik vorgekommen, der auf seiner Geschäftstour durch OesterreichUngarn morgens um 28 Uhr in Wien im Hotel sich von einer Kommission aufgesucht sieht, die aus einem Magistrats-Oberbeamten, einem Punzierungsmeister, zwei Magistratskommissären und dem Vorsteher der Wiener Genossenschaft der Juweliere besteht, ihm als Grund ihres Besuches erklärt, daß Anzeigen vorlägen, daß er keine Erwerbssteuer zahle und ein Lager zum direkten Verkauf mit sich führe, und sodann den ganzen Vormittag hindurch das Lager Stück für Stück daraufhin revidiert, ob unter den Stücken irgend ein Duplikat vorhanden ist. Obgleich trotz eingehendster Untersuchung in dem Reiselager kein doppelt vorhandenes Stück gefunden war, wurde dann noch von dem Magistrats-Oberbeamten dem Geschäftsinhaber die sofortige Anmeldung seines Gewerbebetriebes zur oesterreichischen Gewerbesteuer aufgegeben. Die Handhabe zu diesem auffälligen Vorgehen der Wiener Behörden liegt einmal in dem unzureichenden Schutze, den der bisherige deutsch-österreichische Handelsvertrag den deutschen Handlungsreisenden der Edelmetallwarenbranche gewährt, die nämlich nur dann Abgabenfreiheit in Oesterreich-Ungarn genießen, wenn sie nur unter Mitführung von Mustern, nicht aber mit der Absicht direkten Verkaufs vom Reiselager aus die österreichische Kundschaft bereisen. Es bleibt also das im Wesen des Bijouteriegeschäfts liegende Bedürfnis, das Stück selbst aus dem Lager abzugeben, im Handelsvertrage unberücksichtigt. Nun sind aber fast alle mit Edelsteinen besetzten Stücke, ebenso die mit Emaillemalerei versehenen usw., kurz alle kostbaren und teuern Schmuckartikel der Brauche Individualstücke; der Käufer will das vorgelegte Musterstück selbst; die Zusicherung, daß die Lieferware dem Muster vollständig gleiche, genügt ihm nicht, weil er ja nicht wissen kann, ob die verwendeten Edelsteine an Qualität gleichwertig sind und dergleichen. In noch höherem Grade gilt dies beim Handel mit Edelsteinen selbst, welche niemals vertretbare Ware sind und daher auch wie nach Muster gehandelt werden können. Die österreichische Regierung, welche sonst das Aufsuchen von Warenbestellungen aufs eingehendste reputiert und nur das Mitführen von Mustern gestattet, hat aus oben angeführten Gründen bei der Gold- und Silberwarenbranche und dem Edelsteinhandel eine Ausnahme zugelassen und den direkten Verkauf von Stücken aus dem Reiselager an Wiederverkäufer gestattet, freilich unter der Voraussetzung, daß sich der Standort des betreffenden Gewerbes im Inlande befindet. Der Ausländer ist daher von der Vergünstigung ausgeschlossen; er wird, wenn er vom Lager verkaufen will, gezwungen, eine Niederlassung in Oesterreich zu begründen und verfällt damit der österreichischen Gewerbesteuer.

In dem oben angeführten Falle bestand das vertragswidrige Verfahren der Wiener Gemeindebehörde darin, daß sie den deutschen Geschäftsinhaber zur Anmeldung seines Geschäftsbetriebes zur Gewerbesteuer zwang, obwohl er gar nicht die Absicht hatte, vom Lager zu verkaufen, und das Fehlen von Duplikaten bei der Revision den Beweis geliefert hatte, daß das Reiselager neue Muster enthielt. Die Anmeldung zum Geschäftsbetrieb erfolgte daher auch nur unter Protest und gleichzeitiger Beschwerde beim deutschen Generalkonsulat.

Die Hanauer Handelskammer hat sich dann der Sache angenommen und beim Reichskanzleramte und dem preußischen Handelsminister um diplomatische Verwendung ersucht, die dann auch den Erfolg hatte, daß die unteren Wiener Verwaltungsbehörden über die Unrichtigkeit ihrer Auslegung der Vorschriften

von der österreichischen Regierung eines besseren belehrt worden sind. Immerhin bleibt die Tatsache bestehen, daß die in Oesterreich reisenden Gewerbetreibenden der Edelmetallindustrie oder ihre Bevollmächtigten nur dann von der österreichischen Gewerbesteuer befreit sind, wenn sie nur Muster mit sich führen, und daß in Oesterreich ernste Bestrebungen bestehen, um mit Hilfe der gewerbegesetzlichen Vorschriften dem Geschäftsbetrieb deutscher Exporteure nach Oesterreich Hindernisse in den Weg zu legen.

Die Kündigung des schweizerisch-italienischen Handelsvertrages und ihr Einfluss auf das Bijouteriegeschäft. Hierüber schreibt der „Pforzh. Anzeiger" in seiner Nummer vom 21. September folgendes: Aus Bern ist letzte Woche die überraschende Kunde gekommen, daß der schweizerische Bundesrat den schweizerischen Handelsvertrag mit Italien am 17. September mit einjähriger Kündigungsfrist gekündigt hat. Falls mit Ablauf des Kündigungstermins kein neuer Handelsvertrag mit den gleichen Sätzen für Ketten und Bijouterie zustande gekommen oder Deutschland nicht einen neuen Vertrag mit gleich niederen Zollsätzen, wie sie die Schweiz bisher hat, mit Italien abgeschlossen, so erhält die deutsche Bijouterie durch die schweizerische Kündigung einen schweren Schlag. Denn die heute geltenden Sätze von 20 Fr. für Ketten und 60 Fr. für sonstige Bijouterie sind uns nur durch den Schweizer Vertrag zuteil geworden, an dem wir von den ermäßigten Zollsätzen infolge der Meistbegünstigungsklausel profitieren konnten. Im Zollvertrag Deutschlands mit Italien ist der Zoll auf 140 Franks für Ketten wie für Goldschmiedewaren und Geräte gleichmäßig stipuliert. Als vor 10 Jahren die Schweiz sich lange Zeit mit Italien nicht zu einigen vermochte, traten auch eines schönen Tages die höheren Zölle in Geltung, durch welche der Absatz wesentlich beeinträchtigt wurde. Heute wäre ein Wiederinkrafttreten des ursprünglichen deutschitalienischen Tarifs für die Edelmetallindustrie noch fataler, weil die einheimische italienische Industrie weit mehr als vor 10 Jahren gekräftigt und leistungsfähig geworden ist. Außerdem ist der Preis für alle Fabrikate seit damals so viel billiger geworden, daß der Fabrikant nicht in der Lage ist, die Zolldifferenz auf sich zu nehmen, um sich seine Kundschaft in Italien zu erhalten. Der Wettbewerb mit den italienischen Fabriken in Valenza, Mailand, Genua, Neapel usw. würde also entsprechend verschärft und der deutschen Industrie es schwer fallen, ihn auszuhalten. Hoffen wir, daß es der Pforzheimer Handelskammer in Gemeinschaft mit dem Kreditorenverein (vielleicht schließt sich auch der Verband an) im Falle der Gefahr gelingen wird, zu Gunsten des alten Vertrages zu wirken. Natürlich wird es nötig sein, beizeiten in das Rad zu greifen.

Beherzigenswerte Worte über Kredit- und Zahlungswesen veröffentlicht der Jahresbericht der Handelskammer zu Osnabrück in folgenden Ausführungen:

Die im Zahlungswesen bestehenden Verhältnisse sind auch heute noch weit von demjenigen Zustande entfernt, von dem allein eine gesunde Volkswirtschaft bedingt ist. Die sich immer noch steigernde Zunahme an Darbietungen in Bezug auf feinere und gröbere Genüsse der verschiedensten Art hat in weiten Volkskreisen eine Genußsucht großgezogen, deren Befriedigung mit dem Berufseinkommen des einzelnen sehr oft nicht in Einklang zu bringen ist. Auch das sogenannte gesellschaftliche Leben hat im Laufe der Zeit eine Ausgestaltung erfahren, die man vom Standpunkte des Volkswirts als eine bedauerliche Verirrung bezeichnen darf. Kein Wunder, daß darunter unser Volkshaushalt im ganzen leiden muß.

Hier ist durchgreifende Hilfe nur dann möglich, wenn das Prinzip der Barzahlung, welches man bei der Beteiligung an Lustbarkeiten und Kunstgenüssen anstandslos gelten läßt, in erster Linie bei der Deckung der täglichen Lebensbedürfnisse Anwendung findet, und wenn zum Borg nur in solchen Fällen Zuflucht genommen wird, in denen der Umfang und der Charakter der zu bewirkenden Anschaffung bei sonst unzweifelhafter Kreditwürdigkeit die nicht sofortige Bezahlung erklärt und rechtfertigt. In allen Fällen aber sollte man es in der Fertigkeit, sich nach der Decke zu strecken, das heißt, seine Ansprüche an das Leben sorgsam im Rahmen der eigenen Finanzkraft zu halten, zur niemals versagenden Meisterschaft bringen.

Daß die Beteiligung an Spekulationen ein sehr schlechtes Mittel ist, bescheidenen Vermögensverhältnissan aufzuhelfen, haben wir an dieser Stelle schon früher ausgeführt. Das Börsengeschäft außerhalb des darauf angewiesenen Großbetriebes sollte nur ein Geschäft sein für solche Kreise, die nötigenfalls ohne Schädigung ihrer Existenz auch einmal Geld verlieren können, aber kein Unternehmen für diejenigen, die auf die gesicherte Einnahme bestimmter Zinsen angewiesen sind, und ebenso wenig für den Gewerbetreibenden, wenn er dafür das im eigenen Geschäfte werbende Kapital angreifen muß.

So ist das Zusammenhalten der Geldmittel für jeden Stand eine der vornehmsten Wirtschaftstugenden. Insbesondere wird der

Gewerbetreibende geschäftlich am weitesten kommen, der, nicht über die eigene Kraft und den ihm willig zuerkannten Kredit hinausgehend, sich im Einkaufe volle Unabhängigkeit zu wahren versteht, da er so stets alle sich bietenden Vorteile des Marktes ausnutzen und geschäftlich verwerten kann. Die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit ist in wirtschaftlichem Sinne ebenso wichtig, wie die Erhaltung der körperlichen Gesundheit.

Rechtsrat, Rechtsschutz für den Goldschmied. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Pz. Aus der vorbehaltlichen Annahme einer verspäteten Lieferung ist nach einem Urteile des Reichsgerichts nicht ohne weiteres der Verzicht auf Schadenersatz wegen der Verspätung zu folgern. Ist infolge der Verspätung nachweislich ein Schaden erwachsen, so kann dessen Vergütung, trotz der vorbehaltlosen Annahme der Waren, selbst wenn dessen Betrag bereits bezahlt war, mit Recht beansprucht werden.

Pz. Wenn der Faktur Lieferungsbedingungen beigedruckt sind, so binden diese den Käufer nicht, wenn nicht vor Abschluß des Kaufes oder bei demselben ausdrücklich auf diese Bedingungen hingewiesen worden ist. Ist es aber geschehen, so gelten die Bedingungen für und gegen den Verkäufer, wenn er auch, als er auf sie hingewiesen wurde, sich nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärte. Das Oberlandesgericht Dresden hat in einer Entscheidung ausgeführt, daß der Besteller Einverständnis annehmen dürfe, wenn der Kunde nicht widerspreche.

Pz. Müssen Reisekosten zur Vorstellung dem Angestellten ersetzt werden? Wenn ein Angestellter sich behufs Vorstellung von freien Stücken in eine Werkstatt begibt, um Engagement zu suchen, so fallen die Kosten ihm selbst zur Last. Wird ihm freigestellt, ob er sich einmal vorstellen will, so treffen ihn ebenfalls die Unkosten der Reise. Wird dagegen vom Arbeitgeber ausdrücklich die Vorstellung gefordert, so sind die Unkosten derselben nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vom Arbeitgeber zu tragen.

Pz. Ueberstunden. Ein Arbeitsbursche bei einem Goldschmied klagte auf 10 Mark Lohn für Ueberstunden und Sonntagsarbeit. Der Goldschmied beantragte Klageabweisung, da der Kläger gegen einen festen Wochenlohn von 10 Mark bei ihm beschäftigt sei, könne er für Ueberstunden und die geleistete, geringfügige Sonntagsarbeit nichts verlangen. Das Gewerbegericht Hamburg verurteilte den Beklagten jedoch zur Zahlung von 8 Mark. Das Gericht kann daraus, daß der Arbeitsbursche in festem Wochenlohn steht und auch schon früher oft über die Geschäftszeit hinaus noch gearbeitet hat, ohne etwas zu verlangen, keinen Grund ableiten, dem Arbeitsburschen die Bezahlung der Ueberstunden nicht zuzubilligen. Wenn es sich nur um eine ganz geringfügige Ueberschreitung der Arbeitszeit (etwa um eine Stunde gelegentlich) handeln würde, so könnte man sagen, daß Kläger durch das vorbehaltliche Eingehen hierauf sich stillschweigend damit einverstanden erklärt habe und somit hinterher nicht von dieser Vereinbarung zurücktreten könne. Wenn es sich jedoch um eine erhebliche, fortgesetzte Ueberschreitung der üblichen Arbeitszeit und um Sonntagsarbeit handle, so dürfe der Angestellte voraussetzen, daß ihm diese besondere Vergütung gewährt werde. Bei einem Wochenlohn von 10 Mark sei eine solche Verlängerung der Arbeitszeit, wenn sie ohne Entgelt verlangt werde, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Rechtsgeschäft". Das Gericht billigte für 30 Ueberstunden 6 Mark und für zwei Sonntagsnachmittage 2 Mark zu.

Ersatzpflicht eines Meisters für ungenügend ausgebildeten Lehrling. Wenn ein Handwerker einen Lehrvertrag abschließt, ohne die gesetzlichen Bedingungen eines Meisters erfüllt zu haben, oder wenn er die Lehrlingsanleitung nicht dem Gesetze entsprechend bewirkt, dann kann er später auf Grund des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Schadloshaltung herangezogen werden, wenn der Lehrling infolgedessen von dem selbständigen Betriebe eines Handwerks ausgeschlossen werden sollte. Wird übrigens ein Lehrling von einem Meister derart in der Ausbildung seines Handwerkes vernachlässigt, daß er häusliche und Gartenarbeiten mit verrichten muß, so kann er sofort aus der Lehre genommen werden. Der Meister dagegen kann darauf keine Einwendungen erheben, auch keinen Ersatz fordern, wenn auch ein schriftlicher Lehrvertrag vorliegt, im Gegenteil, er würde wegen grober Pflichtvernachlässigung gegen den Lehrling, wenn die Angelegenheit zur Sprache gebracht würde, auf Grund des § 148 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft werden können.

Pz. Inwieweit haftet der Ehemann für die Schulden seiner Frau? Die Geschäftsfähigkeit der Frau ist unbeschränkt, aber der Mann haftet nicht immer für die Schulden seiner Frau. § 1357 des Bürgerl. Gesetzbuches sagt: „Die Frau ist berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte ihres Mannes für

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