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Es verlohnt sich, an die Vorgänge bei der letzten Erneuerung der Handelsverträge zu erinnern, bei denen es nur schwer gelang, für den damals noch viel bedeutenderen Export nach Italien erst infolge des viel später zu stande gekommenen schweizerisch-italienischen Handelsvertrages noch erträgliche Sätze zu erlangen. Unsere Industriellen wissen die Notwendigkeit guter Handelsverträge aus früheren Erfahrungen zu würdigen, Sie wissen nur zu gut, daß es gerade bei der Bijouterie nicht nur auf zuträgliche Tarifsätze ankommt, sondern auch auf den vertragsfreundlichen Geist, der verhindert, daß die oft sehr dehnbaren Kontrollbestimmungen vexatorisch gegen die deutschen Fabrikate angewendet werden. Wer die Belästigungen kennt, denen unsere Fabrikanten mit ihren Sendungen nach Österreich und Rußland anfangs der neunziger Jahre ausgesetzt waren, der wird den Wunsch nach freundlicher Behandlung auf den ausländischen Zoll- und Punzierungsämtern ohne weiteres teilen. Wie im Jahre 1900 die Schätzung ging, betrug damals die Ausfuhr der deutschen Edelmetallindustrie über 66 Millionen Mark, eine beträchtliche Summe, in welcher trotz des wertvollen Rohmateriales noch eine ganz erkleckliche Summe von Arbeitsverdienst und Unternehmergewinn steckt. Was davon dem Export verloren geht, drückt durch die Vermehrung des Angebotes alsbald auf den inländischen Markt. Es werden Arbeiter aufs Pflaster gesetzt, und es gehen Geschäfte ein, was in der eigentlichen Goldbijouterie heute noch immer sehr leicht zu bewerkstelligen ist, weil das in der Geschäftseinrichtung steckende Kapital gegenüber anderen Industrien trotz aller Fortschritte der Technik, welche sich auch die Bijouteriefabrikation zu Nutzen gemacht, noch immer verhältnismäßig gering ist.

Um auf den Geschäftsgang in der Bijouterie zurückzukommen, so war dieser, wie schon kurz gestreift, für Inland und Ausland auch gegen Schluß des Jahres relativ gut. Unsere Fabrikanten waren durchweg von August an gut beschäftigt. Nicht selten wurde bis abends 9 oder 10 Uhr mit Überstunden gearbeitet, und das Geschäft hielt so bis spät gegen Weihnachten hin an. Das gab unseren Fabrikanten Mut, auch auf ein gedeihliches Ostergeschäft für die Saison 1903 zu hoffen. Man gab sich allenthalben große Mühe, neue und schöne Muster zu ersinnen und auszuführen und begab sich mit großen Erwartungen noch am zweiten Weihnachtsfeiertag auf die Reise. Die ersten brachten auch teilweise recht hübsche Aufträge nach Hause, einige Fabrikanten sind mit solchen bis tief in den Februar hinein versehen, aber nicht wenige kamen auch ziemlich enttäuscht zurück. Die Grossisten sind in ihren Bestellungen sehr zurückhaltend, sie trauen nicht und erklären auch diesem und jenem Fabrikanten, daß der Verkehr mit der Kundschaft schwieriger geworden, nicht ohne die Schuld vieler Fabrikanten, welche einzeln oder gruppenweise unter Umgehung der Grossisten mit den Detailleuren direkt arbeiten. Diese Ausschaltung des Grossisten ist nicht für jeden Fabrikanten von Nutzen. Einige werden später mit Schrecken bemerken, daß ihre Ausstände aus lauter kleinen Posten bestehen, die nur schwer auf die Zeit, zu welcher man das Geld notwendig haben sollte, hereinzubringen sind. Hauptsächlich der kleinere, zum Teil auch noch der mittlere Fabrikant ist kaum imstande, die zahlreiche Kundschaft, die er sich auf jährlich zwei Saisonreisen erworben, fortwährend zu kontrollieren. Der Großindustrielle, welcher über den entsprechenden Kontorapparat verfügt, kann das viel eher. Noch besser vermag das der Grossist, dessen Aufmerksamkeit nicht durch die Fabrikation abgelenkt wird. Da außerdem bei der Bijouterie der Verkauf vom Reiselager ab üblich ist, erfordert die Umgehung des Grossisten beim Fabrikanten einen größeren Aufwand an Mustern und damit mehr Betriebskapital, während für den Detailleur der Nachteil erwächst, daß er leicht in Versuchung gerät, sich einseitig zu assortieren oder zu viel Ware sich anzulegen, wenn er verschiedenen Geschmacksrichtungen gerecht werden will. Eine eingehende Würdigung der Vorteile und Nachteile des direkten Verkaufes vom Fabri

kanten an den Detailleur könnte unserer Industrie nur förderlich sein. Inzwischen wünschen wir, daß Fabrikanten, Grossisten und Detailleure recht gute Geschäfte auf Ostern machen.

Hanau. Auf das geschäftliche Unglücksjahr 1901 folgte das nicht viel günstigere 1902.

Die allgemeine Unsicherheit im Geschäftsleben, welche durch die vielen Krache und die dadurch bedingten großen Verluste eingetreten ist, trug nicht unwesentlich zu dem schlechten Geschäftsgange des vergangenen Jahres bei. Natürlich liegt die Hauptursache in dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergange, welcher im Jahre 1901 am größten war.

Verschiedene an der Spitze von größeren Bank- und Handelsinstituten stehende Personen, darunter der Reichsbankpräsident, haben sich zuversichtlich über eine Wendung zum Besseren in der allgemeinen Lage ausgesprochen.

Es ist anzunehmen, daß diese Ansichten richtig sind, und daß für die Geschäftswelt wieder bessere Zeiten kommen. Daß dies nicht plötzlich der Fall sein kann, war vorauszusehen und läßt sich hieraus auch die nur geringe Besserung im vorigen Jahre erklären.

Am langsamsten zeigt sich eine Aufwärtsbewegung stets in der Luxusbranche und so kam es, daß man im ganzen verflossenen Jahre keinen rechten Zug im Geschäft bemerken konnte.

Das Frühjahrsgeschäft war im allgemeinen, infolge des schlechten Weihnachtsgeschäftes 1901, ruhig, der Sommer, als an und für sich stille Zeit, brachte keine Änderung und nur im Herbst zog das Geschäft etwas an.

Das Weihnachtsgeschäft war ja besser als im Vorjahre, doch machte sich der Geldmangel noch sehr fühlbar. In feinen Schmuckgegenständen war der Umsatz nicht gut. Gefragt wurde ja ziemlich, doch zerschlugen sich viele Geschäfte, wozu die hohen Steinpreise wesentlich mit beigetragen haben dürften.

Im Geschäftsgange des Vorjahres läßt sich daher eine, wenn auch nur geringe, Aufwärtsbewegung in der Bijouterieund Kettenbranche feststellen, während in der Juwelenbranche hiervon nichts zu verspüren war. Über den mit der letzteren eng verbundenen Steinhandel läßt sich das gleiche sagen, wenigstens so weit das deutsche Geschäft in Frage kommt.

Die Diamantschleifereien sind noch am besten gefahren, da sie die Krisis augenscheinlich überwunden haben. Durch große Einkäufe seitens Amerikas wurden die sehr groß gewordenen und festliegenden Lager ziemlich geräumt, so daß die Betriebe, welche ganz eingestellt waren, wieder eröffnet, und diejenigen, welche eingeschränkt waren, wieder vergrößert werden konnten. Einzelne Firmen haben auch für fremde Rechnung zu schleifen.

In den Silberwarenfabriken hat sich das Geschäft im großen und ganzen gebessert, wenn sich auch der Ausfall, welcher durch das Ausbleiben der Bestellungen aus England entstanden ist, fühlbar macht.

Möge das neue Jahr eine weitere erhebliche Besserung im Geschäft bringen und mögen die Hoffnungen, welche auf dasselbe gesetzt werden, sich auch erfüllen.

Schwäbisch-Gmünd ist bekanntlich einer der ersten Industrieplätze des Deutschen Reiches für Metallgewerbe, speziell für kunstgewerbliche Arbeiten in Gold und Silber, feinen Bronzewaren u. s. w. Von einer stattlichen Reihe von ganz hervorragenden Etablissements werden Werke der besten Art, angepaßt der neuzeitlichen Kunstrichtung und den modernsten Anforderungen des Geschmackes, mit der Einhaltung echtesten Werkcharakters hervorgebracht. Die Erzeugnisse der meisten Firmen sind deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil sie massenhaft ins Publikum dringen und dadurch, daß sie trotz fabrikationsmäßiger Herstellung auch künstlerischen Ansprüchen genügen, sind sie geeignet, das Bestreben, den Kunstsinn im Publikum zu beleben, zu verallgemeinern, zu unterstützen. Was allerdings die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Gmünder Industrie anbelangt, so könnte man Veranlassung genug haben, in das allgemeine Klagelied des deutschen

Kunstgewerbes mit einzustimmen, obwohl auch manche Stimmen gehört werden, die z. B. sagen, daß in dem heurigen Weihnachtsgeschäft viel mehr Waren zum Versand gelangten, als in den letzten Jahrgängen. Wie lange der allgemeine wirtschaftliche Stillstand noch

andauern wird, kann man nicht vorausbestimmen. Man wird aber gezwungen sein, mit einer längeren Dauer des jetzt eingetretenen Tiefstandes des gesamten Geschäftslebens rechnen zu müssen. Hauptsächlich hat der deutsche Markt die Folgen der früheren Überspannung der industriellen Tätigkeit, diese Überproduktion in kunstgewerblichen und speziell in Schmuckarbeiten, noch nicht überwunden. Erst allmählich wird er dazu gelangen, indem mit der Zeit wieder Produktion und Verbrauch in das richtige Verhältnis zu einander gebracht werden können. Es sind in Gmünd in den letzten Jahren verschiedene neue Firmen entstanden, und auch einige ältere Geschäfte haben ihre Anlagen bedeutend verbessert und vergrößert. Die Folge davon ist zur Zeit ein Mißverhältnis zwischen Produktions- und Aufnahmefähigkeit, ein Umstand, der auch auf die Preisverhältnisse von ungünstiger Einwirkung sein muß. Wenn auch die gegenwärtige Lage Veranlassung zu geben scheint, mit etwas weniger Besorgnis dem Sommergeschäft entgegenzusehen, so erscheint es doch fraglich, ob bei der gesteigerten Leistungsfähigkeit der hiesigen Firmen den Erzeugnissen auch überall der größere Absatz zu teil wird. Hoffen wir das Beste!

Den großen Markt beherrscht hier immer noch der Opal; die Rohsteine, die angeboten werden, gehen durchweg schnell ab und halten sich die Preise stets hoch. Besonders in feiner Ware ist stets starke Nachfrage und ist diese Rohware nur

PLAKETTE IN MARMOR GESCHNITTEN (EVA)

in Stehrähmchen von Bronze, von A. Sautter, Bildhauer und Lehrer
a. d. Großh. Kunstgewerbeschule, Pforzheim.

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selten und unter Bezahlung eines sehr hohen Preises zu haben.

Eine gute Mittelware für Bijouterie wird täglich in großen Mengen umgesetzt und dürfte sich hierin Angebot und Nachfrage gleich bleiben, dagegen ist ganz billige Ware stark am Lager. Ein großer Abnehmer für seine Ware ist nach wie vor Amerika und England und haben in letzter Zeit verschiedene große Häuser ganz ansehnliche Käufe abgeschlossen.

Ein großes Geschäft wurde auch in den letzten Monaten von einigen hiesigen Firmen in den Amerikanischen Flügelund Baroque-Perlen gemacht. Diese Flügel werden sehr viel zu modernem Schmuck verarbeitet und wurden von hier aus große Partien an den Markt gebracht. Auch die Baroque-Oliven in allen möglichen Steinen als Zwischenteile für lange Ketten werden viel gearbeitet. Ob diese Fantasie Sachen von langer Dauer sein werden, wird allgemein stark bezweifelt und ist deshalb Vorsicht geboten. Amethyste und Topase sind in letzter Zeit, hauptsächlich gute Ware, sehr gesucht und werden für feine Rohsteine, die sogenannten ,,Spitzen" bei den öffentlichen Auktionen ganz horrende Preise verlangt und auch gezahlt, auch hierfür sind die Amerikaner die besten Käufer.

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arbeiten ebenfalls stets voll. Die holländischen Arbeiter können sich allem Anschein nach hier nicht heimisch fühlen, denn es herrscht stets ein Wechsel unter denselben. Es ist aber trotzdem noch immer eine ansehnliche Anzahl hier. Die Kettenindustrie in Oberstein kann sich auch nicht über flauen Geschäftsgang beklagen, sämtliche Fabriken haben vollauf Arbeit, besonders sind die vergoldeten billigen langen Halsketten stets durch größere Aufträge verlangt.

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Kommissions- und Konsignations -Ware

im Geschäftsverkehr des Goldschmiedes.

Nicht immer wird vom Goldschmied auf feste Rechnung gekauft, obwohl dies der regelmäßige Warenbezug desselben bleiben sollte.

Zuweilen kommt auch eine andere Form des Warenbezuges in Frage. Der Goldschmied will von größeren und kostbareren Stücken eine Auswahl haben, aber diese Stücke gehen seltner, und er will oder kann das Risiko nicht übernehmen, sie für feste Rechnung anzuschaffen. Er kann in seinem kleinen Geschäft nicht soviel Kapital festlegen, wie diese Stücke, nehmen wir z. B. feinere Goldwaren, Ketten, Juwelenschmuck etc. an, repräsentieren würden.

In diesem Falle versucht er Waren nur in Kommission zu erhalten. Solche Kommissionsware wird ihm auch in sein Geschäft gegeben, weil der Grossist oder Fabrikant ihm nicht soviel Kredit einräumen will, als nötig wäre, wenn er dem Goldschmied die Ware gleich fest verkaufte. Derselbe hat sich vielleicht eben erst etabliert. Seine Vermögensverhältnisse sind bescheidene. Da ist Sicherheit notwendig.

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt nun zwar in § 455 einen sogenannten Eigentumsvorbehalt, d. h. der Verkäufer einer beweglichen Sache kann sich an dieser das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, und der Käufer erwirbt erst Eigentum, wenn die Sache vollständig bezahlt ist; aber mit diesem Eigentumsvorbehalt ist im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten oder Gewerbetreibenden deshalb nichts zu machen, weil der Goldschmied, wenn er sich nicht einer Unterschlagung schuldig machen wollte, den Gegenstand ja nicht eher verkaufen könnte als bis er bezahlt ist. Daher wird auch in solchen Fällen Kommissionsware geliefert.

Wie sind nun die Rechtsverhältnisse bei der Kommissionsware? Kommissionär ist jeder, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu verkaufen (§ 383 des Handelsgesetzbuches). Der Goldschmied, der Ware in Kommission erhält, ist Kommissionär, der Grossist oder Fabrikant, der sie ihm liefert, ist Kommittent.

Die hauptsächlichste Wirkung des Kommissionsvertrages ist also die, daß der Lieferant Eigentümer des Kommissionsgutes bleibt, und der Kommissionär die Ware nur für ihn verkauft. Der Grossist bleibt Eigentümer der Gold- und Silberwaren, und der Goldschmied verkauft sie in seinem Geschäftslokale zwar in eigenem Namen, aber für die Rechnung seines Lieferanten. Der Lieferant ist also insoweit gesichert, daß der Goldschmied über die Ware nicht in seinem Nutzen verfügen darf. Wenn er sie z. B. verschleudert und den Erlös für sich vertut, wenn er sie auf dem Leihhaus versetzt etc., macht er sich der Unterschlagung schuldig und kann in Strafe genommen werden. Der Kommissionär hat nach § 384 des Handelsgesetzbuches den Kommittenten von dem Verkauf zu benachrichtigen und ihm den erlangten Kaufpreis einzusenden. Verfügt er selbst über den Kaufpreis, so kann auch darin eine Unterschlagung gefunden werden, wenn nur jeweilig nachgewiesen werden kann, daß er in eigenem Interesse das Geld zum Nachteil seines Kommittenten ausgegeben hat. Wer also Waren auf Kommission empfängt, muß dafür sorgen, daß er den Erlös aus ihnen jederzeit oder doch zu dem verabredeten Termin an den Lieferanten abführen kann.

Nun hat aber der Kommissionär nach Handelsrecht die Befugnis, als Selbstkontrahent aufzutreten, d. h. er kann erklären, daß er die Ware selbst als Käufer übernehme. Man könnte also glauben, daß der Goldschmied ohne weiteres über das Kommissionsgut durch Selbsteintritt verfügen könnte. Dem ist aber nicht so. Das Selbsteintrittsrecht ist dem Kommissionär nur beim Verkauf von Waren gestattet, die einen

Börsen- oder Marktpreis haben, das ist jedoch bei Uhren, Gold- und Silberwaren nicht der Fall. Der Goldschmied hat also das Selbsteintrittsrecht des Kommissionärs nach § 400 des Handelsgesetzbuches nicht. Er kann demnach, wenn er unredlich über das Kommissionsgut verfügt hätte, sich damit nicht entschuldigen, daß er als Selbstkontrahent die Ware behalten und verkauft habe.

Da nun Kommissionsgut im Eigentum des Lieferanten bleibt, so kann es nicht nur seitens des Lieferanten vom Goldschmied zurückgefordert, sondern auch von diesem zurückgegeben werden, wenn die festgesetzte Zeit verstrichen ist. Ist eine Frist nicht vereinbart, so kann nach Verlauf einer angemessenen Frist zurückgefordert und zurückgegeben werden. Für cine Beschädigung oder einen Verlust des Kommissionsgutes hat der Goldschmied einzustehen, es sei denn, daß der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die auch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden konnte (§ 390 des Handelsgesetzbuches). Der Goldschmied muß das Kommissionsgut also pfleglich aufbewahren, vor schädlichen Einflüssen der Witterung etc. schützen. Geht es bei einem Brand unter, den er nicht verschuldet hat, oder bei einem Einbruchsdiebstahl, so kann er nicht verantwortlich

gemacht werden.

Da der Lieferant Eigentümer der Kommissionsware bleibt, kann er auch im Konkursfalle des Goldschmiedes die Kommissionsware aus der Masse herausfordern. Er hat nach § 43 der Konkursordnung einen Aussonderungsanspruch, den er ohne weiteres geltend machen kann. Der Konkursverwalter hat ihm dann das Kommissionsgut, ohne daß es der Erfüllung besonderer Formalitäten bedürfte, auszuhändigen, da es dem Gemeinschuldner nicht gehört.

Natürlich muß in den Fällen, wo das Kommissionsgut reklamiert wird, bewiesen werden, daß Kommissionsgut vorliegt. Die Beweisfrage kann für beide Teile von Interesse sein. Der Goldschmied soll die Ware bezahlen, obwohl sie von ihm nur als Kommissionsware auf Lager genommen worden ist. Der Lieferant verlangt die Ware zurück, weil er sie anderweit unterbringen kann. Der Goldschmied behauptet, es liege ein fester Kauf vor. Der Lieferant will den Goldschmied belangen, weil er rechtswidrig über den Warenbestand verfügt hat. Er erstattet Anzeige wegen Unterschlagung; der Goldschmied wendet ein, daß er fest gekauft habe. Der Grossist verlangt Aussonderung der Waren aus der Konkursmasse, weil sie nur in Kommission gegeben seien. Der Konkursverwalter bestreitet, daß Kommissionsware vorliege.

Wie wird in allen diesen Fällen nachgewiesen, daß Kommissionsware in Frage kommt?

1. Durch die Korrespondenz. Der Goldschmied hat brieflich Ware in Kommission verlangt, der Grossist hat ihm solche mit entsprechender Bestätigung gesandt.

2. Durch Zeugen, wenn die Verhandlungen mündlich geführt worden sind. Im Konkursfalle kann auch der Gemeinschuldner selbst als Zeuge darüber gehört werden, ob Kommissionsgut vorliegt.

3. Durch Vorlage der Bücher. Der Lieferant legt sein Buch vor, aus welchem hervorgeht, daß er Kommissionsware sandte. Der Goldschmied wird zur Vorlegung seiner Bücher gezwungen. Ist die Ware auch in diesen als Kommissionsware eingetragen, so wird ein Beweis geschaffen. Ist letzteres nicht der Fall, so ist kein ausreichender Beweis erbracht.

4. Durch Eideszuschiebung an den Gegner.

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