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Halses von Feldflaschen aus Aluminium, kann man auch ohne ein solches Futter arbeiten. Schließlich kann man kompliziertere Formen unter der Presse in zwei Hälften herstellen und diese zusammenlöten. Es wird aber dann schwer, die Lötnaht unsichtbar zu machen; beim Polieren sowohl wie beim Färben tritt sie in unangenehmer Weise vor. Man wird deshalb einer aus einem Stück gedrückten Form immer einen höheren Wert beimessen, als einem aus zwei gepreßten Hälften zusammengelöteten Gegenstande, und deshalb wird die Herstellung schwieriger Drückarbeiten auf Teilfuttern, trot billigerer Massenfabrikationsmethoden, ihre Bedeutung nicht verlieren.

In der Jugend wünschen wir das Unmögliche, um uns an die Richterfüllung unserer Wünsche gewöhnt zu haben, wenn uns das Alter auch das Erreichbare versagt. Joh. Jat. Mohr.

Die

Die kommende Mode.

ie Frankfurter und Berliner Modebestrebungen sind immer noch nicht durchgedrungen. Verschiedene ,,Richtlinien" wurden zwar ausgegeben aber von der Allgemeinheit nicht eingeschlagen. Manche schöne Ansätze sind ohne Einwirkung geblieben, manche Überschwänglichkeiten der verdienten Vergessenheit anheimgefallen. Die leichtbeschwingte Göttin Mode ließ sich von organisatorischen Maßnahmen nicht einfangen, sie trägt ihr schillerndes Kleid nach eigenem Willen.

Wir erkannten zwar die Außenseiten der Pariser Organisation, allein es fehlte unseren Maßnahmen die Autorität der Allgemeinheit gegenüber. Dazu kommt, daß den Modeschöpfungen in Deutschland nicht diese Wichtigkeit zuerkannt wird, wie in anderen Ländern. Auch stellt man ihnen hier zu Lande nicht jene Mittel zur Verfügung, wie in Frankreich oder in England. Die deutsche Frau besitzt in der Regel nicht mehr als ein Staatskleid, die Französin der bemittelteren Kreise dagegen schafft sich jährlich deren drei und vier. Die Miß und Lady dokumentieren im Kleid die Stellung ihres Hauses. Demgegenüber bestehen in unserer Heimat beinahe spartanische Gewohnheiten. Dies ehrt unsere Sparsamkeit in hohem Maße, aber der Förderung einer selbständigen Mode erwachsen dadurch mancherlei Schwierigkeiten. O

Wenn nun im ersten Kriegsjahr, ja noch im Jahre 1916, solche theoretische Erwägungen und Versuche ihre volle Berechtigung besaßen, heute hat alles hinter die durch die Kriegslage geschaffene Notwendigkeit zurückzutreten.

Das Gebot des Tages heißt: mit den vorhandenen Vorräten auskommen. Die Frage dreht sich nicht mehr darum, diese oder jene Richtung zu verfolgen, sondern wie nützen wir unsere spärlichen Reste. Es besteht keine absolute Freiheit des Handelns mehr. Die Möglichkeiten sind beschränkt. Nicht nur die Zahl und Art der Stoffe, sondern auch die Kräfte der Herstellung und die Mittel zur Fertigung, die Fäden und der Ausputz.

Die kommende Frühjahrsmode trägt diesen Gesichtspunkten Rechnung. Sie wird daher die doppelseitigen Stoffe bringen. Kragen, Gürtel und Ärmelstulpen zeigen auf der einen Seite das Muster der anderen. In der Regel ist eine Seite einfarbig, die andere in großen Karos gemustert. In den Straßenkostümen wird der weite Glockenrock bevorzugt, der schon im Herbst große Vorliebe fand. Die neuen Mäntel sind gleichfalls glockig gehalten, vorne und rückwärts weit geschnitten.

In stilistischer Hinsicht herrscht die Empireform vör. Dadurch wird die Kleidung hochgegürtet und die Taillenlinie verwischt oder ganz aufgehoben. Schließen in Silber oder Gold werden daher kaum begehrt werden, dagegen die Brosche und der Kettenschmuck. Auch für Anhänger mit Steinen und Gemmen, sowie Emaileinlagen dürfte sich ein Feld eröffnen. Da auch die elegante Mode des Direktoriums einen Teil des Gebrauches bestreiten wird, so haben obige Schmuckarten viele Aussicht. An Stoffen wird immer noch viel Sammet in Verbindung mit Seide vorherrschen, ebenso Seidentrikot. Die praktische Verwendungsmöglichkeit von Bluse und Rock dürfte sehr

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Von all dem, was man gewollt hat, ist also wenig mehr vorhanden. Der „orientalische Einschlag" ist gänzlich in der Versenkung verschwunden. Auch die Wienermode vermochte einen größeren Einfluß nicht zu äußern. Wir nehmen sogar wahr, daß die Stimmung dafür mehr und mehr schwindet, da wirklich Neues und Schöpferisches auch in der Donaustadt nicht hervortritt. Die kommende Mode erscheint also als ein Kompromiß, das keineswegs historische Anlehnung verschmäht. Mit Geschmack und technischer Vollendung durchgeführt, wird sich aber doch ein Bild der Modeschöpfungen ergeben, das Eleganz und Farbenfreude zeigt und vor allem, daß wir mit unserem spärlichen Stoffbesitz künstlerisch zu hausen wissen.

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Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, durch die gemeinschaftliche Arbeit der Genossen, vaterländischen Hilfsdienst im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1916 zu leisten. Es ist ihre Aufgabe, Lieferungen kriegswirtschaftlicher Art vom Kriegsamt oder den von diesem eingesetzten Unterstellen entgegenzunehmen, auf die Genossen in angemessener Weise zu verteilen, für eine pünktliche, ordnungsmäßige Ausführung der Lieferungen Sorge zu tragen, sowie die dafür gewährten Vergütungen zu vereinnahmen und an die Genossen nach Maßgabe ihrer Leistungen abzuführen. Die Genossenschaft als solche wird die einzelnen Genossen bei der Ausführung der Lieferungen, beim Materialeinkauf und der Anschaffung technischer Hilfsmittel, soweit dies tunlich, unterstützen. Die von den einzelnen Genossen zu liefernden Arbeiten unterstehen der fortdauernden Prüfung eines Ausschusses.

§ 2.

Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft. Aufnahmefähig ist jeder volljährige Goldschmied, Uhrmacher oder Graveur, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sich

befindet. Die Mitgliedschaft wird durch eine unbedingte schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sie entsteht mit der schriftlichen Eintragung in die Liste der Werkgenossenschaft. Das Eintrittsgeld beträgt 10 Mk. Über die Aufnahme entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat, gegen deren ablehnenden Beschlußz Berufung an die Hauptversammlung eingelegt werden kann. Die Beendigung der Mitgliedschaft geschieht durch halbjährliche, zum Schluß des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand einzureichende Kündigung oder durch Ausschluß des Genossen, der durch Vorstand und Aufsichtsrat zum Schlusse eines Geschäftsjahres ausgesprochen wird, wenn der Genosse die Genossenschaft schädigt, den Pflichten, die ihm obliegen, nicht nachkommt und mit den Einzahlungen auf den Geschäftsanteil länger als 6 Monate in Rückstand verbleibt. Der Ausschluß wird durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt. Gegen denselben ist binnen 4 Wochen Berufung an die Hauptversammlung zulässig.

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....

§ 3.

Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Die Werkgenossenschaft ist eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Haftsumme, bis zu welcher die Mitglieder haften, beträgt .... Mk., der Geschäftsanteil beträgt Mk., worauf bei der Aufnahme der zehnte Teil einzuzahlen ist. Es wird ein Reservefonds gebildet, welchem die Eintrittsgelder zufließen, sowie 10% des Reingewinns, bis er 25% aller Geschäftsanteile erreicht hat. Die Mitglieder haben ein Anrecht, bei der Verteilung der Lieferungen ihrem Betriebe entsprechend berücksichtigt zu werden. Sie sind aber auch verpflichtet, der Genossenschaft den durch sie herbeigeführten Schaden innerhalb einer vom Vorsteher zu bestimmenden Frist zu ersetzen. Dem Mitglied steht wegen des Ersatzanspruches Berufung an den Aufsichtsrat zu.

O Über den Geschäftsverkehr der Genossenschaft wird eine besondere Geschäftsordnung aufgestellt.

§ 4.

Die Organe der Werkgenossenschaft.

1. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden und Genossen sein müssen. Sie wählen aus sich einen Vorsitzenden. Sie haben die Geschäfte der Genossenschaft zu führen und dafür Sorge zu tragen, daf die erforderlichen Bücher geführt und die Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie der Geschäftsordnung, erfüllt werden. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er zeichnet für die Genossenschaft. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder desselben anwesend sind. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu beachten, und haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen, der Genossenschaft persönlich und solidarisch für den entstehenden Schaden. Über Vergütungen an dieselbe entscheidet die Hauptversammlung. 2. Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern, von denen je zwei dem Beruf der Goldschmiede, Uhrmacher und Graveure angehören sollen. Sie dürfen nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und bilden sich bei Bedarf eine eigene Geschäftsordnung. Sie haben den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen, und können vom Vorstand Auskünfte und Einblick in die Bücher und den Schriftwechsel verlangen. Sie haben ebenfalls die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden und haften persönNr. 7-8

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Kurze Mitteilungen

der Beratungsstelle über Zivildienstarbeiten des Uhrmacher-, Goldschmiede- und Graveur-Gewerbes Deutschlands. Sekretariat: Leipzig, Talstraße 2.

Unser Fragebogen. Der in der Versammlung vom 9. Januar gut geheißene Fragebogen ist in der Versendung begriffen und zum Teil auch schon wieder zurückgekommen. Er hat den Zweck, den zu schaffenden lokalen oder provinziellen Organisationen für ihren Aufbau die notwendigen statistischen Unterlagen über die in ihrem Bezirke verfügbaren Menschenkräfte und Maschinen zu beschaffen, und diese große organisatorische Vorarbeit für die noch nicht bestehenden Genossenschaften zu besorgen, sodaß sofort eine greifbare Unterlage vorhanden ist. Es ist deshalb auf die vollständige und sorgfältige Ausführung zu achten, denn die Mängel einer lückenhaften Organisation fallen auf jene zurück, die heute darin nachlässig sind. – Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß wenn auf die Frage nach der Bereitschaft Heeresarbeit zu übernehmen geantwortet wird: „Nein“! oder „Ja, wenn es gut bezahlt wird"! offenbar das Verständnis für den Sinn der ganzen Unternehmung fehlt. Solche Antwortgeber sie sind tatsächlich vorhanden - leisten sich den denkbar schlechtesten Dienst, denn wir können ihnen zu unserem Bedauern dann nicht helfen, wie wir es gern möchten; sie scheiden von selbst aus.

Falsche Auffassungen. Die Zivildienstpflicht geht alle männlichen Deutschen an, die im Alter von 17 bis 60 Jahren stehen und nicht für den Heeresdienst brauchbar bzw. eingezogen sind. Männer außerhalb dieser Altersgrenzen haben damit nichts zu tun, natürlich dürfen sie sich freiwillig zur Verfügung stellen; kranke, zur Arbeit unfähige Personen scheiden ebenfalls aus. Über das was kriegswirtschaftliche Beschäftigung ist, herrscht bei den Kriegsämtern eine strenge Auffassung, entgegen der merkwürdig weitherzigen Auffassung, die uns gegenüber manchmal aus Fachkreisen zutage tritt. Auch die Meinung ist in Versammlungen deutlich geworden, daß man glaubte, uns einen Gefallen zu tun, wenn man sich an der Umfrage beteiligt. Beileibe nicht, das ist eine sehr falsche Auffassung, und wir haben in den früheren Veröffentlichungen auch schon dargelegt warum. Wer unsere Anregungen fördert, nützt sich allein. Wir haben an dem vollen Werden unseres weit angelegten Planes persönlich nur das Interesse, was jeder ernste und gewissenhafte Arbeiter an dem Gelingen der von

Ihm unternommenen Arbeit hat, die er mit einem gewissen idealismus begonnen hat und zu vollenden gedenkt.

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Arbeitsbeschaffung. Verschiedenen Werkgenossenschaften unserer Gewerbe ist die Erlangung von Arbeit leicht gefallen, und sie sind gut beschäftigt. Andere, zum Beispiel die Werkgenossenschaft Berliner Uhrmacher" und die neugegründete ,,Werkgenossenschaft pfälzischer Gold- und Silberschmiede" haben den Weg der Zeitungsanzeige beschritten und Arbeit zu übernehmen gesucht, was ihnen aus zweiter oder dritter Hand sicher gelingen wird. Wir selbst haben die Verbindung mit sämtlichen Beschaffungsstellen des Heeres hergestellt, um den Werkgenossenschaften Arbeit möglichst aus erster Hand zu besorgen. Im allgemeinen muß aber der Grundsatz gelten, Arbeit zu nehmen, wo sie gefunden werden kann. Wir haben nie daran gedacht, daß eines Kriegsgewinnes halber Heeresarbeit in unsere Betriebe genommen werden soll, denn sie sind in der Regel voll beschäftigt; sondern der Zweck ist, bei aller Erfüllung der Vaterlandspflicht, die Inhaber der Geschäfte ihren Betrieben zu erhalten. Das müssen wir sagen, da aus den Anworten auf den Fragebogen hervorgeht, daf manchmal die Meinung herrscht, es handele sich nur darum, einen Posten gewinnbringende Kriegsarbeit zu verteilen, die der Antwortgebende mit einer gewissen vornehmen Geste ablehnt, da er das nicht nötig hat, weil er voll beschäftigt ist und die Übernahme anderer Arbeit nach seiner Meinung deshalb unmöglich sei.

Reklamationen. Eine

oder genossenschaftlich feinmechanische oder metalltechnische Arbeit zu übernehmen. Während der Zeit der vorbereitenden Maßnahmen wird sie auch unseren werkgenossenschaftlichen Organisationen ein Schutz dagegen sein, daß die Mitglieder, für welche Arbeit gesucht und übernommen wurde, inzwischen plötzlich weggezogen werden.

Unsere Leser im Felde

werden gebeten, uns ihre neue

Feldadreffe

Kriegsausschüsse gründen! Wenn die Gründung einer Werkgenossenschaft nicht in der ersten Versammlung möglich ist, so sollte zum wenigsten ein Kriegsausschuß geschaffen werden, welcher die weitere Behandlung dieser nicht leichten und nicht leicht zu nehmenden Angelegenheit in der Hand hat. In Verbindung mit uns und auf unsere Vororganisation begründet, wird die Erreichung des notwenigen Zieles sicher gelingen. Wir sind leider gezwungen, diesen Rat zu wiederholen und auf den von vielen noch nicht erkannten Ernst der Lage hinzuweisen, weil in dem natürlichen Bestreben, sich nicht aus der Gewohnheit bringen zu lassen, der „Politik des Abwartens“ noch zu sehr gehuldigt wird. Wir haben schon in früheren Veröffentlichungen gesagt, daß es zu spät ist, Organisationen zu gründen und nach Arbeit Umschau zu halten, wenn das Kriegsamt zugreifen wird. Das Erwachen kann für viele recht unangenehm werden, und wir meinen deshalb, daß es unverantwortlich wäre, diesen Bequemlichkeitsneigungen Raum zu lassen und sie nicht energisch zu bekämpfen. Erst Kriegsausschüsse bzw. Werkgenossenschaffen gründen, dann nachh „Arbeit" Umschau halten. Diesen bereits von uns wiederholt gegebenen und auf Erfahrung beruhenden Rat müssen wir wiederholen, da wir bemerken konnten, daß sich immer wieder Einzelpersonen an die Kriegsämter oder Beschaffungsstellen wenden, und dort die von uns vorausgesagte Ablehnung erfahren. Das Verfahren ist unrichtig und entspricht auch dem Sinne unserer Organisation nicht. Durch die Gründung einer Werkgenossenschaft, die mit geringen Kosten erfolgen kann, wird erst das Vermögen Arbeit zu übernehmen festgestellt und bewiesen. Nur mit leistungsfähigen Organisationen kann von oben her verhandelt werden, und die von Kriegsämtern anerkannte Zwischeninstanz ist die Beratungsstelle. Selbst wenn es einer Werkgenossenschaft nicht gelingt Kriegsarbeit zu erhalten, wäre ihre Gründung nicht ohne Wert und die entstandenen Kosten und Mühen nicht vergeblich gewesen. Was wir vorschlagen ist durchdacht und beruht auf Erfahrung; wer sich daran hält erspart sich unliebsame eigene.

umgehend mitzuteilen, da nur
dadurch das richtige Eintreffen der
Zeitung sichergestellt werden kann.

Deutsche Goldschmiede-Zeitung
Wilhelm Diebener, Leipzig.

häufig zu Tage getretene Auffassung ist die, daß Reklamationen von bereits in Kriegsdiensten stehenden Personen auf Grund ihrer Bereitwilligkeit, Hilfsdienst in ihrem Berufe zu tun, veranlaßt werden könnten; das ist selbstverständlich zunächst nicht der Fall. Wenn aber eine unserer Werkgenossenschaften mit dringenden Heeresarbeiten beschäftigt ist und notwendig weitere Hilfskräfte braucht, so wird die Reklamation von unseren Fachangehörigen ebenso möglich sein, wie bei jedem anderen Gewerbe. Um den Genossenschaften in solchen Fällen die Möglichkeit der Reklamation zu geben, setzen wir die Zusatzfragen auf den Fragebogen. An sich dürfen an deren Beantwortung also keine übertriebenen Hoffnungen geknüpft werden; es wird ganz davon abhängen, wie die Genossenschaften es verstehen, Arbeit an sich zu ziehen und zu verteilen. Ausweiskarte. Denjenigen Fachgenossen, die auf dem Fragebogen erklärt haben, daß sie bereit seien, Heeresarbeit zu übernehmen, wird in diesen Tagen eine Ausweiskarte zugehen. Diese hat den Zweck, dem Vaterlande die wertvollste Art der Betätigung zu sichern, die ihr Inhaber auszuüben in der Lage ist. Im Falle der Einberufung zu irgend einer ungeeigneten Hilfsarbeit, kann sie den Behörden vorgelegt werden und ihnen damit beweisen, daß der Inhaber sich bereits zur freiwilligen Dienstleistung auf einem dem Heere wertvollsten Spezialgebiete gemeldet hat und in Kürze Beschäftigung erwarten kann. Wer bis dahin schon Arbeit dieser Art überwiesen erhalten hat, braucht die Karte selbstverständlich nicht mehr zu benutzen. Die entscheidenden Instanzen werden voraussichtlich verhindern, daß eine andere ungeeignetere und weniger zweckmäßige Arbeit übernommen werden muß, insbesondere wenn auch die Vermeidung der wirtschaftlichen Schäden als ins Gewicht fallend angesehen wird. Die Karte allein kann und soll aber keinesfalls vor der Einberufung zum Hilfsdienst schützen, sondern es ist nach Kräften zu versuchen, persönlich

Fortschritte der Organisation. Außer den bereits veröffentlichten vollendeten, bzw. geplanten Gründungen von Kriegsausschüssen ist von folgenden zu berichten: In Breslau hat sich ein Ausschuß zur Vorbereitung einer Arbeitsgenossenschaft der Uhrmacher, Goldschmiede und Graveure in einer am 24. Januar stattgefundenen, von Angehörigen aller drei Gewerbe besuchten Versammlung gegründet. - In Neustadt a. Haardt haben die Goldschmiede eine Werkgenossenschaft pfälzischer Gold- und Silberschmiede für Kriegslieferungsarbeiten begründet und unser Normalstatut dafür erbeten. Im Handwerkskammerbezirk Graudenz sind eine ganze Anzahl von Uhrmachern an einer Zünderlieferung für leichte Wurfminen beteiligt. Die Freie Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede zu Leipzig hat die Gründung einer Werkgenossenschaft zur Herstellung einschlägischer Arbeiten für den Heeresbedarf beschlossen. Der Graveurverband Leipzig hat die Gründung einer Werkgenossen

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schaft abgelehnt, aber den Vorstand beauftragt, geeignete
Arbeit zu suchen und unter die Mitglieder zu verteilen. Das
wird natürlich in irgend einer Form den genossenschaftlichen
Zusammenschluß notwendig machen, über den wir später werden
berichten können. Von vielen Innungs- und Vereins-Vor-
ständen, auch anderen Fachgenossen, sind unsere Unterlagen
zur Berichterstattung in den demnächst stattfindenden Ver-
sammlungen gefordert worden. - Die letzte Versammlung der
Innung der Graveure und Ziseleure in Hamburg beschloß, die
Gründung einer Werkgenossenschaft im Auge zu behalten und
sich inzwischen zweckmäßig zu informieren. – Die Uhrmacher in
München haben einstimmig beschlossen, eine Werkgenossen-
schaft der Uhrmacher zu gründen, die auf alle Münchener und
südbayrischen Fachgenossen ausgedehnt werden soll. Die
Gründungsverhandlung wird in Kürze erfolgen. Die Ver-
einigung der Gravieranstalten in Buchholz plant den
Zusammenschluß zu einer Werkgenossenschaft. — In Dresden
haben Mitglieder der Gold-
schmiede-Zwangsinnung die
Gründung einer Werkgenos-
senschaft beschlossen und wer-
den in Kürze die erste Ver-
In
sammlung abhalten.
Dortmund hat sich auf un-
sere Anregung hin durch Be-
mühung des Uhrmachers Herrn
G. Brefeld ein Kriegsaus-
schuf der Uhrmacher und
Goldschmiede gegründet. Ein
Bericht über die Sitzung wird
in der kommenden Nummer
zum Abdruck gelangen.

Schriftverkehr mit den Beantwortern der Fragebogen. Wir stehen mit 28000 Fachangehörigen in Verbindung, und es ist deshalb aus technischen Gründen schon ausgeschlossen, anders als in einem gewissen Schematismus zu verkehren. Wir müssen deshalb auf unsere gedruckten Veröffentlichungen hinweisen. Dem Fragebogen bei der Rücksendung beigegebene Schriftstücke anderen Inhalts, können deshalb nur beant

schlesischer Uhrmacher; R. Hempel, Uhrmachermeister, Obermeister der Uhrmacher-Zwangs-Innung in Breslau; William Herrmann, Uhrmachermeister in Leipzig, Vorsitzender der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung; Hermann Hirsch, Uhrmachermeister in Reichenbach i. Schl., Schriftführer des Provinzial-Verbandes schlesischer Uhrmacher; Arthur Ilschner, Goldschmiedemeister, Vorsitzender der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede zu Leipzig; Willy König, Uhrmacher und Fachredakteur in Halle a. S., Geschäftsführer des Zentralverbandes deutscher Uhrmacher; C. J. Linnart, Uhrmachermeister, II. Obermeister der ZwangsInnung für das Uhrmacher handwerk in Köln a. Rh.; Heinrich Schneider, Juwelier, Hoflieferant in Leipzig; Ludwig Schröder, Geschäftsführer der Goldschmiede-Werkgenossenschaft in Berlin; Pr. Schwank, Uhrmachermeister, Vorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede Köln-Deutz; Prof. L. Segmiller, Lehrer an der

Um die Ausfuhr zu fördern

werden die Nummern unserer Zeitschrift
DOM 24. Februar und 10. März über
den gewohnten großen Kreis hinaus

in außerordentlicher Verbreitung

in den Ländern Schweden, Norwegen,
Dänemart und Holland an die Groß-
handlungen und Ladengeschäfte
Derfandt. Für die

Frühjahrsmesse zu Leipzig

bieten fie gleichfalls eine erftlaffige
Werbegelegenheit, an der fich in An-
betracht diefer Doraussichtlich letzten
großen Propagandagelegenheit vor
dem Friedensfluffe, jede Firma be-
teiligen follte, die sich in weitesten Kreisen
der Branche zweckmäßig in Erinnerung
zu bringen wünscht.

wortet werden, wenn damit ein erhebliches besonderes Interesse für den Einsender oder die Sache der Beratungsstelle verbunden ist; im allgemeinen wird die Beantwortung nur summarisch in den „Kurzen Mitteilungen“ erfolgen können. □ Zusammensetzung der Beratungsstelle über Zivildienstarbeiten. Es gehören ihr folgende Herren als Beiräte an: Paul Axthelm, Juwelier, Weißenfels; Joseph Babos, Uhrmachermeister, Vorsitzender des Uhrmachermeistervereins in München: Otto Baumbach, Uhrmachermeister, Vorsitzender der Uhrmacher-Zwangs-Innung, Wiesbaden; Robert Baums, Goldwarengroßhändler in Köln a. Rh.; Emil Berner, Goldschmied und Fachredakteur in Leipzig; Ernst Born, Uhrmachermeister, Vorsitzender des Vereins Berliner Uhrmacher in Berlin; Otto Bruschke, Gravieranstaltsbesitzer in Breslau; Wilhelm Devin, Hofuhrmacher, Vorsitzender des Landesverbandes badischer Uhrmacher in Karlsruhe i. B.; Wilhelm Dönges, Goldwarenfabrikant, Vorsitzender der Kriegsarbeitsgemeinschaft des Berliner Edelmetallgewerbes in Berlin; Robert Freygang, Uhrmachermeister, Obermeister der Uhrmacher-Zwangs-Innung in Leipzig; W. Gräfe, Hofuhrmacher in Berlin; Paul Granel, Uhrmachermeister, Vorsitzender des Uhrmacher-Vereins Bezirk Liegnity; Otto Groß, Gravieranstaltsbesitzer in Leipzig; Julius Hanke, Uhrmachermeister in Gnadenfrei, Vorsitzender des Provinzial-Verbandes

Großherzogl. Kunstgewerbeschule in Pforzheim; Gustav Siebmann, Ziseleur in Berlin, Vorsitzender des deutschen Graveur- und Ziseleurbundes; Felix Steger, Uhrmachermeister in Leipzig; Alfred Weißbeck, Gravieranstaltbesitzer in Leipzig. - Außerdem gelten nach Beschluß der Versammlung vom 9. Januar sämtliche Innungs- und Vereinsvorstände der drei Berufe als Beiräte bzw. Vertrauensmänner. Der Vorsitz der Beratungsstelle ist Herrn Wilhelm Diebener in Leipzig, das Sekretariat Herrn Otto Fichte in Leipzig übertragen worden. Alle Ämter werden als Ehrenamter geführt.

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Aus einem Briefe an die Beratungsstelle. „Inliegend sende ich Ihnen die gestern erhaltenen Fragebogen zurück. Ich habe die Bogen ausgefüllt, trotzdem ich schon seit der ganzen Dauer des Krieges im Zivildienst tätig bin; ausgenommen die Zeit meiner militärischen Einberufung. Ich möchte nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß Ihre großen schätzenswerten Bemühungen von Erfolg gekrönt werden mögen. Leider sind unsere Kollegen, oder, besser gesagt, ein Teil derselben, noch gar nicht in der Lage, den Ernst der Sache richtig beurteilen zu können. Ob die Gründung der Werkgenossenschaften wird so schlank vor sich gehen können, wage ich noch zu bezweifeln. Dann allerdings, wenn es zu spät sein wird, dann werden viele Kollegen klagen und jammern. Ich selbst bin mit in den Vorstand der Genossenschaft für . . . . . gewählt worden und werde trotz der großen Arbeitslast, die ich ohnehin schon habe, bemüht sein, das Beste mit herauszuholen."

.....

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