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&

ROBERT SCHÜTT WITWE

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Postscheckamt Karlsruhe Nr. 2326

PFORZHEIM

Telephon-Nummern: 361 n. 3030

Edel- und Halb-Edelstein-
Schleiferei Glas-Schleiferei

SAMTLICHE VORKOMMENDEN EDEL- UND HALB-EDELSTEINE,
IMITATIONEN UND SYNTHETISCHE STEINE, PERLMUTTER-EINLAGEN

Maschinen-Fabrik

L.Schuler

Göppingen,Wttbg.

Älteste Specialfabrik von Maschinen u.Werkzeugen

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&

Personal über 900

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Blechbearbeitungsmaschinen.

Pantasol-
Salze

für Rot-, Gelb- und Grün-Vergoldung
und Versilberung.

Auf dem Gebiet der Vergoldungssalze sind in den letzten
Jahren erhebliche Fortschritte gemacht worden; mit den
Pantasol-Salzen ist es nun gelungen, eine endgültige Lösung
herbeizuführen und ein Salz herzustellen, das sämtliche
notwendigen Bestandteile enthält; das betreffende Pantasol-
Salz braucht nur in Wasser aufgelöst zu werden, um ein
vollständig gebrauchsfertiges Bad zu geben: es sind dabei
keinerlei Zusätze nötig, und damit entfallen alle Kompli-
kationen wie auch die Möglichkeit von Verwechselungen.
Die Niederschläge der Pantasol-Bäder sind voll und warm
im Ton und von größter Widerstandsfähigkeit; die An-
wendung ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Vergolden.
Der Gehalt an Feingold wird bei der Lieferung angegeben,
so daß jedermann ohne Mühe einen Vergleich über den Preis
ziehen, wie auch seine Kalkulation darnach einrichten kann.
Die Verpackung der Pantasol-Salze geschieht in Glas-
flaschen; das Präparat ist unbegrenzt haltbar, wenn die
Flaschen nach dem Gebrauch wieder gut verschlossen werden.
Gold- u. Silber-

Dr. Th. Wieland, Scheide-Anstalt
Pforzheim.

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DIE KÜNSTLICHEN Edelsteine

ihre Erzeugung, ihre Unterscheidung von den natürlichen und ihre Stellung im Handel
Von Dr. HERMANN MICHEL

Leiter der technischen Untersuchungsanstalt für Edelsteine und Assistent am mineralogischen
Universitätsinstitut in Wien

Preis geb. 4.50 Mk. in feiner Ausstattung

Mit 33 Textfiguren
Das Buch bringt alles Wissenswerte über künstliche Edelsteine in knapper Form und erschöpfender Vollständigkeit. Es ist für Juweliere,

Steinhändler und Edetsteinliebhaber gleich fesselnd und wichtig und behandelt auch die sich aus der Fabrikation der künstlichen Edelsteine ergebenden wirtschaftlichen Fragen, Es erörtert Bezeichnungsfrage, Einfluß der künstlichen Steine auf Preis und Absatz der Natursteine, den Export künstlicher Steine in die Produktionsländer der Natursteine und die Verhütung des Mißbrauchs künstlicher Steine im Handel. VERLAG DER DEUTSCHEN GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG (Wilhelm Diebener) in LEIPZIG.

Beziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen gefäll. auf die,,Deutsche Goldschmiede-Zeitung"

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 3-4-1917 13

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Deutsche Goldschmiede Zeitung

Unberechtigter Nachdruck aus dem Inhalt verboten

Wie sind die Gläubiger

jetzt bei Geschäftsaufsicht über den Schuldner geschützt?

Als die Verordnung über die Einführung einer Geschäfts

die Verordnung über die Einführung einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens unter dem 8. August 1914 erlassen wurde, betonte man in Handels- und Gewerbekreisen mit Recht, daß in dieser Verordnung wohl die Interessen des Schuldners, nicht aber die des Gläubigers gewahrt seien, ähnlich wie im alten römischen Recht der „gute Prätor" sich immer auf Seiten des armen Schuldners stellte, aber für den armen Gläubiger nichts übrig hatte. Auch wir haben in der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" in einem Artikel dargetan, daß die Geschäftsaufsicht über den Schuldner und seine Interessen den Gläubiger vernachlässige.. Es wurde von uns in der „Goldschmiede-Zeitung“ damals Folgendes bemängelt:

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Unter dem 14. Dezember 1916 ist nun eine neue Verordnung über die Geschäftsaufsicht bekannt gegeben worden. Wie steht es in dieser nun mit dem Schutz der Gläubigerrechte? Sind die von uns wiederholt gerägten Mängel beseitigt worden? Die Frage ist zu bejahen. Durch die Einführung eines Gläubigerbeirates, ähnlich dem Gläubigerausschuß im Konkursverfahren, ist den Gläubigern die Möglichkeit gegeben, am Verfahren selbst teilzunehmen. Nach § 30 der Verordnung kann das Gericht, wenn der Umfang der Geschäfte es erfordert, aus der Zahl der Gläubiger oder ihrer Vertreter einen Gläubigerbeirat bestellen. Die Mitglieder des Beirats sind, wie die Aufsichtspersonen selbst, für die Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten allen Personen ver

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27. Januar 1917

antwortlich, deren Interessen sie kraft ihres Amtes zu berücksichtigen haben.

-

Welche Pflichten liegen ihnen ob? Sie haben die Aufsichtsperson in ihren Obliegenheiten zu unterstützen und zu beraten. Sie können sich von dem Gange der Geschäfte unterrichten, die Bücher und Schriften der Aufsichtsperson und des Schuldners einsehen und den Bestand der Kasse untersuchen. Sie können auch jederzeit von der Aufsichtsperson Auskunft über die Lage der Sache und die Geschäftsführung verlangen. Das hatten wir in unserer letzten Veröffentlichung als wesentlichste Bedingung gestellt. Der Beirat kann Versammlungen abhalten und Beschlüsse fassen, die giltig sind, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorhanden ist. Auch muß die Mehrheit der Mitglieder bei der Beratung anwesend sein.

Damit ist den Gläubigern in weitgehenderer Weise als bisher Gelegenheit gegeben, ihre Rechte wahrzunehmen, wenn der Beirat auch nicht befugt ist, der Aufsichtsperson bindende Anweisungen zu erteilen. Der Hauptmangel ist nach unseren Wünschen behoben.

Man sucht vielleicht vergeblich eine Bestimmung, welche das Verhältnis des Beirates zur GesamtGäubigerschaft berührte. Sie fehlt. Wenn aber der Beirat eine nachdrücklichere Wahrung der Interessen der Gläubiger erzielen soll, wie es die Begründung zu § 30 bis 32 hervorhebt, so versteht sich von selbst, daß er auch mit den Gläubigern in Fühlung bleiben, ihre Wünsche hören und ihnen Auskunft erteilen muß. Die ersten drei Mängel wären also behoben.

An den Vorschriften über die Verwendung der Mittel ist dagegen nichts geändert worden, obwohl der Begriff der bescheidenen Lebensführung" ein sehr dehnbarer ist und deshalb von uns gewünscht wurde, nur von der notdürftigen Lebensführung zu sprechen. Über die Reihenfolge der Befriedigung des Gläubigers entschied bisher das billige Ermessen der Aufsichtsperson. Jetzt ist derselben zur Vorschrift gemacht, sich dabei an die Grundsätze der Konkursordnung zu halten, von denen sie nur abweichen darf, wenn das Gericht zustimmt. Neu ist auch die Vorschrift, daß das Gericht, auf Antrag der Aufsichtsperson dem Schuldner besondere Verpflichtungen zur Sicherung der Gläubiger auferlegen kann. Es kann z. B. angeordnet werden, daß der Schuldner auch solche Verbindlichkeiten, die zur Fortführung des Geschäfts erforderlich sind, nur mit Zustimmung der Aufsichtsperson eingehen soll.

Wesentlich ist die neu eingeführte Gläubiger versammlung, welche das Gericht erforderlichen Falles einberufen kann. In ihr soll mit der gesamten Gläubigerschaft über den Stand der Sache beraten werden (§ 16). Auch soll das Gericht, das über den Antrag des Schuldners, ihn unter Geschäftsaufsicht zu stellen, nach freiem Ermessen entscheidet, die zuständige amtliche Vertretung des Handels, Handwerks (Gewerbes) oder der Landwirtschaft (Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern bzw. Landeskulturräte usw.) von dieser Anordnung benachrichtigen, und die bestellte Aufsichtsperson mitteilen. Die Aufsichtsperson kann vom Gericht in Ordnungsstrafe bis 200 Mk. genommen und mit wichtigen Gründen entlassen werden. Schuldner und auch die Gläubiger können innerhalb drei Wochen nach Bestellung der Aufsichtsperson die Bestellung anderer oder weiterer Aufsichtspersonen beantragen. Schließlich ist die Verjährung der Gläubigeransprüche gehemmt, um unnötige Klageerhebungen zu vermeiden.

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So ist das ganze Verfahren straffer und dem Konkursverfahren ähnlicher geworden. Dadurch aber haben die Gläubiger mehr Rechte und größeren Rechtsschutz erhalten und unsere Wünsche sind erfüllt.

Was die Zeit bringt.

eihnachten ist vorüber und soweit die uns zuge

in Juwelen, Gold- und Silberwaren ein den Zeitumständen entsprechend guter gewesen. Es ist dies um so erfreulicher, als die Herbeischaffung von Waren zur Ergänzung des Lagers infolge der Gold- und Platinknappheit dieses Mal ihre Schwierigkeiten hatte. Das gute Ergebnis läßt darauf schließen, daß im Großen und Ganzen, trotz aller Sorgen und Nöte, die Lust zum Kaufen und die wirtschaftliche Kraft dazu im deutschen Volke doch noch sehr groß sein muß, und dies gibt uns auch das Recht zu hoffen, daß nach Beendigung des Krieges unser Fach sich ziemlich schnell wieder erholen wird. Wie es mit dem Export in unsern Artikeln werden wird, läßt sich natürlich heute noch nicht voraussehen; immerhin dürfte auch da zutreffen, was wir im eigenen Lande erleben, nämlich, daß die Läger sehr geräumt sind, daß infolge verminderter Neuanschaffungen die Außenstände besser eingingen und daß beim Wiedereintritt geordneter Verhältnisse unser Geschäft ein sehr lebhaftes werden wird. Allerdings sind wir zur Zeit, menschlichem Ermessen nach, noch etwas vom Frieden entfernt und wie er aussehen wird, ist auch noch nicht zu sagen, aber wir haben allen Grund, vertrauensvoll in die Zukunft zu blicken, wenn uns auch noch schwere Anstrengungen daheim und draußen bevorstehen, ehe wir zu unserer Friedensarbeit zurückkehren und uns wieder darauf einrichten können. Nach langer Zeit ist uns wieder einmal eine Nummer der englischen Fachzeitschrift: The Watchmaker, Jeweler usw. auf den Redaktionstisch geflogen. Sie stammt vom November 1916 und gibt uns ein treues Bild von den Zuständen jenseits des Kanals. Sie sind den unsrigen so ähnlich, daß man die Ausführungen des Blattes wörtlich

übersetzen und damit fast aussprechen könnte, wie es bei uns selbst aussieht. So sagt z. B. der Leitartikel des englischen Blattes über die Geschäftslage, daß diese vom Standpunkte des Kleinhändlers aus zufriedenstellend sei; auch die Aussichten für Weihnachten seien gute.. Sogar teurere Artikel erfreuten sich größerer Nachfrage. Die Preissteigerungen bei Schmuck und Tafelgeräten hätten keinen großen Einfluß auf die Kauflust ausgeübt, dagegen sei entschieden Mangel an vielen Sachen gewesen. Der Herausgeber hätte diesen Mangel vorausgesehen und den Kleinhändlern schon vor Monaten geraten, die Läger zu ergänzen, solange noch genügend Waren vorhanden seien. Die gegenwärtige Warenknappheit könne noch viele Monate andauern, besonders weil so wenig Gold im Lande sei und selbst, wenn bald der Friede käme, würde es noch mehrere Monate dauern, bis die Fabrikanten wieder regelmäßig liefern könnten. Wenn aber der Krieg noch längere Zeit dauere, so würden die Fabrikanten immer weniger auf den Markt bringen können.

Ein anderer Artikel befaßt sich mit neuerlichen Beschlüssen der englischen Gewerkschaften, die den Fabrikanten ganz eigenartige Bedingungen stellen, z. B. daß alle Arbeiter einer Gewerkschaft angehören müßten; daß die Arbeitszeit in der Woche nur 48 Stunden betragen solle; daß alle erwachsenen Gehilfen mindestens 30 Schilling die Woche bekommen sollen und daß weder die Löhne jetzt herabgesetzt, noch die Arbeitszeit verlängert werden sollte. Das sind für die jetzige Zeit für die englischen Fabrikanten unerfüllbare Forderungen und für uns Deutsche haben sie den Vorteil, daß wir bei solchen Zuständen dem uns angedrohten verschärften Wettbewerb ruhig entgegen sehen können.

Besonders interessant für uns Deutsche sind die Ausführungen des Herausgebers bezüglich der Erziehung des Nachwuchses in unserem Fache. Er sagt: „Vor einem Monat sind unsere Fachschulen wieder geöffnet worden. Sie bedeuten eines der wichtigsten Mittel, um unsere Jugend für den Tag des Friedens vorzubereiten, wenn der Wettbewerb von neuem einsetzen wird, um den Fortschritt des Menschengeschlechts zu fördern. Diese Schulen sind der Ausdruck der besseren Gefühle im Menschen, und Deutschland hat ihnen stets die größte Beachtung geschenkt. Deutschland sah in ihnen ein wichtiges Aktivum und schätzte ihren Wert als Mittel zur höchsten Kraftentfaltung im Kriege wie im Frieden und dies können wir von Deutschland lernen." Das sind andere Worte, als die haßerfüllten eines Loyd George der auf unser ehrliches Friedensangebot nichts anderes zu sagen weiß, als daß Deutschland und seine Verbündeten vernichtet werden müßten. Er führt dann noch den Spruch eines chinesischen Philosophen Lao-Tsu an, der noch vor Confucius gelebt hat und der aussprach, daß das Miflingen die Grundlage des Erfolges sei; der Erfolg sei der Wendepunkt des Miferfolges, aber wer könne sagen, wann dieser Wendepunkt einträfe? Daran knüpfen sich einige melancholische Betrachtungen über die bisherigen Mißerfolge der Entente und die Hoffnung, daß sie sich bald in greifbare Erfolge verwandeln möchten.

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essen unseres Handels und Gewerbes berücksichtigender
Weise durchgeführt wird. Was unsere Edelmetall-
branche aus dem Ausland notwendig braucht,
wird ihr sicherlich einzuführen erlaubt werden.
Die zuständige Behörde, welche die Einfuhr von Waren
zu gestatten hat, ist der Reichskommissar für Aus-
und Einfuhrbewilligungen in Berlin, Lützow-
ufer 8. Formulare für den Antrag, der die Gründe der
Einfuhr enthalten muß, werden von den Handels-
kammern ausgegeben.
Ohne Bewilligung des

Um die Ausfuhr zu fördern

werden die Nummern unserer Zeitschrift
Dom 24. Februar und 10. März über
den gewohnten großen Kreis hinaus

in außerordentlicher Verbreitung

in den Ländern Schweden, Norwegen,
Dänemart und Holland an die Groß-
handlungen und Ladengeschäfte
Derfandt. Für die

Frühjahrsmesse zu Leipzig

bieten fie gleichfalls eine erstklassige
Werbegelegenheit, an der fich in An-
betracht diefer Doraussichtlich letzten
großen Propagandagelegenheit oor
dem Friedensfluffe, jede Firma be=
teiligen follte, die fich in weitesten Kreifen
der Branche zwedmäßig in Erinnerung
zu bringen wünscht.

Für die Edelmetallindustrie bedeutet, wie schon angedeutet, die neue Verordnung nichts Neues, soweit Goldund Silberwaren, Pretiosen und Bijouterien in Frage kommen, so daß sich keiner der Fabrikanten und Großhändler darüber aufzuregen braucht. Haben wir doch auch ein weit größeres Interesse an unserer Ausfuhr als an der Auslandseinfuhr! Da hat das Verbot der Gold warenausfuhr vom 13. Juli 1916 uns viel empfindlicher betroffen.

Taschenuhren sind auch von ihm betroffen, doch ist anzunehmen, daß für die billigeren Gebrauchsuhren immer Ausnahmen gewährt, vielleicht gar, daß sie nachträglich Für goldene Uhren und ganz ausgenommen werden.

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Reichskommissars können die
Zollbehörden die Einfuhr,
wenn es sich um zollfreie
Gegenstände handelt, die
nicht in Handel kommen,
sondern dem persönlichen
Gebrauch dienen, genehmi-
gen. Dazu gehören auch
Edelsteine oder echte Perlen,
sowie mit Edelsteinen oder
echten Perlen besetzte oder
sonst verbundene Gegen-
stände, aber nur im Werte
von nicht mehr als 200 Mk.,
selbst wenn sie als Schmuck
auf dem Körper getragen
werden. Ferner gehören
hierher, allerdings mit der
gleichen Ausnahme, Gegen-
stände des Veredlungs- oder
Ausbesserungs- und Rack-
warenverkehrs, sowie Ge-
genstände des kleinen
Grenzverkehrs für die Be-
wohner des Grenzbezirks,
Kriegsgefangenen- und

Liebesgabensendungen, sowie Postpaketsendungen auf
Grund konsularischer Ausnahmescheine.

Das Einfuhrverbot ist am 16. Januar 1917 in Kraft getreten. Sendungen aber, die spätestens am Tage nach dem Inkrafttreten, also dem 17. Januar, noch im Ausland zur Beförderung angenommen wurden, werden von dem Verbot nicht betroffen, wenn ihre Einfuhr bisher zulässig war.

Silberfärbungen.

Von Ing.-Chem. H. Krause, Iserlohn.

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(Schluß)

Luxusuhren aller Art werden aber voraussichtlich keinerlei Eine dieser Lösungen wird auf etwa 80 Grad erhitzt und

Ausnahmen gemacht.

Welche Erwägung liegt dem Verbot zu Grunde? Die Regierung will durch die Unterbindung der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände unsere Zahlungsbilanz nach Möglichkeit entlasten und die für die Auslandszahlungen verfügbaren Mittel, deren schärfere Kontrolle angestrebt wird, ausschließlich für die Beschaffung von nützlichen Einfuhrwaren nach dem Grade ihrer Notwendigkeit vorbehalten. Gegen diese Kriegsmaßnahme läßt sich an sich nichts einwenden. Es wird nur darauf ankommen, daß die Verordnung in vernünftiger, die wirtschaftlichen Inter

die Waren an Drähten eingetaucht; größere Gegenstände werden auch mit der Lösung übergossen oder abgebürstet. Man erhält zunächst Anlauffarben und schließlich einen blaugrauen festhaftenden Überzug. Nach gutem Spülen mit Wasser trocknet man in Sägespänen und kann nun die Färbung in verschiedener Weise abschattieren. Am schnellsten geschieht dies durch Abreiben der Höhen mit feinem Bimssteinpulver, doch wirken mit diesem groben Mittel abgetönte Farben leicht roh. Bei Anwendung feinerer Mittel, wie Schlemmkreide mit Wasser zu einem Brei angerührt, und Nachreiben mit einem trockenen. Nr. 5-6 ·

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