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mit allem Nachdruck belegt hat. Es ist auch nicht angängig, den heimkehrenden Kriegern und den übrigen Männern im bisherigen Maße ihre Erwerbsgelegenheiten durch weibliche und jugendliche Arbeitskräfte entziehen zu lassen; Aufgabe der Übergangswirtschaft wird vielmehr sein, wieder das im Gesamtinteresse erforderliche Gleichgewicht in der Verteilung der Arbeit auf Männer und Frauen, Erwachsene und Jugendliche herbeizuführen. Dabei spricht die Frage der Lohngestaltung sehr wesentlich mit, deren Lösung man heute noch nicht voraussagen kann. Sie muß aber in solcher Weise gefunden werden, daß vor allem unsere Industrie lebenskräftig und auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig bleibt, zum Nutzen der beteiligten Arbeiterschaft selbst, und daß nicht die gegenwärtige Teuerung allen Lebensbedarfs sich zu einem dauernden Zustand auswächst. Auch vom Standpunkt des einsichtsvollen Arbeiters kann z. B. die übermäßige Bezahlung Jugendlicher ohne jede Vorbildung nur als eine unvermeidliche und unerwünschte Begleiterscheinung des Krieges sich darstellen. Ihre Beseitigung nach dem Kriege mag, ebenso wie die Reduktion der Frauenarbeit, zuweilen für den einzelnen mit Härten verbunden sein, ist aber für das Wohl der Gesamtheit unbedingt Aufgabe der Übergangswirtschaft. ☐ Angesichts der oben dargestellten Kapitalverluste und -verschiebungen kommen weitere wichtige Aufgaben hinzu. Erforderlich wird vor allem eine möglichst rasche und ausgiebige Kapitalneubildung sein, und sie ist nur zu erreichen durch zweckmäßigste Verwendung und höchste Anspannung aller produktiven Kräfte in Landwirtschaft und Industrie, Handel und Gewerbe, Technik und Verkehr einerseits, sowie durch äußerste Sparsamkeit in Verbrauch und Produktion und durch denkbarste Steigerung des rationellen Arbeitens andererseits. Das volle Wirksam werden dieser Prinzipien unserer künftigen Wirtschaftsführung hat die Übergangswirtschaft anzubahnen, sie hat dabei die vielerlei Erfahrungen der Kriegszeit nutzbar zu machen und die bessernde Hand anzulegen, wo Schäden und Fehler offenbar geworden sind. Speziell sparen und uns behelfen und Ersatz schaffen haben wir ja auf zahlreichen Gebieten lernen müssen, und erst der Krieg hat uns voll gezeigt, wie erfinderisch wir dabei zu sein vermögen und wie sorgfältig man Abfallstoffe verwerten muß. Die Grenze wird aber naturgemäß da sein, wo die Wirtschaftlichkeit aufhört, die unter normalen Verhältnissen sich anders darstellt, als heute im feindlich abgesperrten „,isolierten Wirtschaftsgebiet". Man hat von amtlicher Seite auch bessere Nutzbarmachung der Transportmittel angeregt und Beispiele beigebracht, wie unzweckmäßig teilweise im Güterversand oder Waren- und Rohstoffbezug verfahren sei. Wir meinen aber, der eigene Vorteil habe den Fabrikanten und Kaufmann schon immer gelehrt, sich so günstig wie möglich einzurichten, und jene Beispiele dürften ihrer Mehrzahl nach aus der Praxis behördlich geleiteter Kriegsorganisationen entnommen sein. Überdies muß nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die angestrebten Verbesserungen im Transportwesen keinesfalls zu einer ungesunden Zentralisation

der Industrie führen und für bestimmte Gegenden oder Plätze monopolistische Bevorzugung bewirken dürfen. □

Die zweite Aufgabe ist die Rückleitung des Kapitals in die normalen Kanäle einer Friedenswirtschaft. Wie wir oben sahen, sind durch die einseitige Richtung des Kapitals auf die Kriegsindustrien einzelne andere, für den Frieden unentbehrliche Gewerbezweige notleidend geworden, und für sie ergeben sich in der Übergangszeit Kreditprobleme, deren Bedeutung weit über den Kreis dieser Einzelgewerbe hinausgehen; wir erinnern nur an den städtischen Grundbesitz, die Reederei, den Exporthandel und das Agenturgeschäft. Ihnen muß dazu verholfen werden, ihre Leistungsfähigkeit im Interesse der Gesamtwirtschaft wiedererlangen zu können.

Im Zusammenhang damit steht die Frage der Nutzbarmachung des in Kriegsanleihe festgelegten Kapitals, das in dieser Form flüssige Betriebsmittel für die Industrie nicht bietet. Es steht zu erwarten, daß durch Reichsgesetz die Möglichkeit einer weitgehenden Lombardierung der Kriegsanleihe man spricht von 80 Prozent seitens der Reichsbank oder besonderer Darlehnskassen geschaffen und so der Besitzer der Stücke in die Lage versetzt wird, mit dem größten Teil seines Anleihekapitals effektiv arbeiten zu können. Die Zeichner der Kriegsanleihen sollen sich auch in ihrem Vertrauen auf vorteilhafte Verwertbarkeit nicht getäuscht sehen. Zu bemerken ist hier noch, daß das Schicksal, welches man den Riesensummen der Kriegsanleihen zu bereiten imstande sein wird, eminenten Einfluß auf die künftige Gestaltung des Marktes für festverzinsliche Wertpapiere überhaupt ausüben muß, d. h. also des Kredits der Einzelstaaten und Kommunen, sowie der Pfandbriefe und industriellen Obligationen.

Schließlich gehört in die Reihe der Aufgaben, welche hinsichtlich des Kapitals von der Übergangswirtschaft zu erfüllen sein werden, die Valutafrage, d. h. die Fürsorge dafür, daß in geeigneter Weise die Wertgeltung unserer Markwährung im Auslande rehabilitiert wird. Sie ist wohl schwierig, braucht aber keineswegs pessimistisch betrachtet zu werden. Schon die für uns glückliche Beendigung des Krieges, auf welche wir alle mit starker Zuversicht hoffen, wird durch Wiederherstellung des finanziellen Kredits des Reiches günstig einwirken, und die Wiedereröffnung der Exportmöglichkeiten sowie ihre richtige Ausnutzung muß unsere Valuta naturgemäß heben. Aber auch darüber hinaus kann die Übergangswirtschaft positiv fördernd eingreifen. Wir besprachen oben bereits die sehr wichtige Regulierung der Einfuhr; ferner gehören hierher die zweckmäßige Verwendung der deutschen Forderungen an feindliche Ausländer sowie der Vorschlag, etwaige Kriegsentschädigungen sich in Form von Rohstoffen bezahlen zu lassen, und die Anregung, es möchte gleich nach Friedensschluß eine Anleihe im Auslande aufgenommen werden. Schließlich rechnet man auch darauf, daß nach dem Kriege die deutschen Kriegsanleihen einen aufnahmewilligen Markt im Auslande finden werden.

Je günstiger die Lösung der Valutafrage gelingt, desto rascher und vorteilhafter wird sich unsere

Rohstoffversorgung vollziehen, von welcher wiederum Industrieentwicklung und Volksernährung bedingt werden, und so überblicken wir in dieser Zusammenfassung am Schluß unserer Darstellung noch einmal die wichtigsten Aufgaben der Übergangswirtschaft in ihren Zusammenhängen und in der ganzen Tragweite ihrer Bedeutung. Dem mit einem Stabe hervorragender Vertreter der Praxis und mit den erforderlichen Fachausschüssen der einzelnen Warengruppen und Arbeitsgebiete ausgestatteten Leiter der Gesamtorganisation, dem Reichskommissar für Übergangswirtschaft, hat der Herr Staatssekretär des Innern die Mahnung mit auf den Weg gegeben, er habe vor allem die eine große Aufgabe, sich selbst so bald wie möglich überflüssig zu machen, d. h. seine Maßnahmen so zu treffen, daß das in jeder Beziehung unbequeme, gefahrvolle und lästige Übergangsstadium möglichst rasch überwunden werde. Wir rechnen hierzu namentlich auch, daß die Kriegsgesellschaften mancherlei Art, sobald man ihrer Mitarbeit entraten kann, aufgelöst werden und der selbständige Kaufmann wieder an seinen Ehrenplatz gestellt wird und daß keinesfalls die durch die Not des Rohstoffmangels hervorgerufenen Zusammenlegungen und Zwangssyndizierungen ganzer Zweige von Handel und Gewerbe länger als unbedingt nötig aufrechterhalten werden sollen. Nicht künstliche Organisationen, sondern nur die

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EHRENTAFEL

FÜR DIE IM KAMPFE FÜR DAS DEUTSCHE VATERLAND GEFALLENEN TAPFEREN HELDEN Oberleutnant d. R. und Batterieführer Ernst Haefner, Inhaber des Eisernen Kreuzes I. und II. Klasse und des Bayr. Militärverdienstordens mit Schwertern, einziger Sohn des Herrn August Haefner in Nürnberg, erlitt den Heldentod für das Vaterland.

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Hermann Seidel, Goldschmiedegehilfe aus Magdeburg, Inhaber des Eisernen Kreuzes, fiel im Alter von 23 Jahren für das Vaterland.

Den teuren Toten, die ihr Leben für
uns opferten, ein ehrendes Gedenken!

freie Industrie und der freie Unternehmer können die größeren Leistungen vollbringen, welche nach dem Kriege gefordert werden müssen.

Und so sprechen wir die Hoffnung aus, daß es dem Reichskommissar für Übergangswirtschaft und seinen Mitarbeitern gelingen möge, die Überführung in die Friedenswirtschaft so zu gestalten, daß unserm Vaterlande, daß Deutschlands Industrie, Handel und Arbeiterschaft auf den schwer erkämpften Grundlagen für neue Arbeit daheim und in der weiten Welt eine segensreiche Zukunft emporwachsen wird."

Was die Zeit bringt. Zunächst einmal neue Bestimmungen der Reichsbank

betreffs der Verwendung von Gold, welches die Bank künftig nur unter folgenden Bedingungen abgeben wird: 1. Der Empfänger darf das von der Reichsbank bezogene Gold nur im eigenen Betriebe und zu dem Zweck verarbeiten, zu dem er es erhalten hat; er verpflichtet sich, auch das ihm aus anderer Quelle zugeflossene Gold nur zu verwenden,

Diese neuen Bestimmungen treffen unser Fach in allen seinen Teilen yom großen Fabrikanten bis zum kleinsten Goldschmied sehr hart, indem sie die Neuanfertigung von Waren unmöglich machen, so weit nicht etwa vorhandene Bestände aufgearbeitet werden können. Angesichts des bereits stark gelichteten Vorrats an fertigen Waren ist also die Unmöglichkeit der Lagerergänzung durch neue Waren doppelt empfindlich. Wir müssen uns aber darein finden und uns damit trösten, daß es anderen Fächern keineswegs besser geht und vielen von ihnen schon seit Jahr und Tag, wie den Webstoffverarbeitern, der Bezug der Rohstoffe unterbunden wurde, während wir bis jetzt immer noch ziemlich viel zur Verfügung hatten. Wir müssen uns auch vor Augen halten, daß die Reichsbank ihren Goldbestand unter allen Umständen erhalten und stärken muß, damit wir den Sieg erringen und deshalb ist es unsere vaterländische Pflicht, ihr kein Gold zu entziehen und das Gold, was wir noch in Händen haben, äußerst sparsam zu verwenden. Ich würde sogar noch weiter gehen und vorschlagen, daß wir alle von unserem Goldvorrat dem Vaterlande freiwillig noch etwas opfern und ihm, wie in alten Zeiten, den „Zehnten“ zur Verfügung stellen. Wenn von etwa 5000 Goldschmiedebetrieben in Deutschland ein jeder nur 100 Gramm im Durchschnitt darbrächte, so wären das schon 500 Kilogramm im Werte von rund 11/2 Millionen Mark; es könnte aber viel mehr sein, wenn alle opferwillig wären. Wir brauchten keineswegs dieses Gold unentgeltlich zu geben, die Reichsbank würde uns gern Papiergeld dafür zahlen, denn die Hauptsache ist, daß ihr Metallbestand gestärkt wird. Es hat ein jeder von uns in seinen Beständen noch entbehrliche Stücke oder Alt- und Bruchgold und wir hoffen, daß diese Anregung auf fruchtbaren Boden fällt und unsere Verbandsleitung die

Sache in die Hand nimmt. Wir gehen in diesem fürchterlichen Kriege dem Endkampf entgegen, tragen also auch wir dazu bei, daß er ein für uns siegreicher sein möge.

Seit dem Jahre 1850 hat England aus seinen Kolonien nicht weniger als für 20 Milliarden Mark jährlich im Durchschnitt bezogen und da die Goldproduktion der Erde fast gänzlich in britischen Händen ist, so geht daraus hervor, welchen ungeheuren Vorteil England uns gegenüber hat.

Eine zweite, sehr wichtige Anregung geht uns aus unserem Leserkreise zu, angesichts des Mangels an Gehilfen, wie er aus dem Arbeitsmarkt unserer Zeitung ersichtlich ist. In vielen Städten Deutschlands sind bereits Schullazarette eingerichtet worden, in welchen Kriegsbeschädigte, die ihren eigentlichen Beruf nicht mehr fortsetzen können, von tüchtigen Handwerksmeistern in neuen Berufen ausgebildet werden, zu deren Ausübung sie nach der Art ihrer Verletzung noch im Stande sind. Unter diesen Kriegsbeschädigten befinden sich sicher auch viele, die gern den Goldschmiedeberuf ergreifen würden und wohl auch manche, die bereits einige Fachkenntnisse haben z. B. Kaufleute, die in Fabriken und Großhandlungen tätig waren und wohl theoretisch vorgebildet sind, aber sich dadurch auch leichter die erforderlichen Handfertigkeiten aneignen würden. Unser Fach darf trotz allen Schwierigkeiten (Goldmangel usw.) nicht stilliegen; so manche fleißige Hand kann das Goldschmiedehandwerk leider nicht mehr ausüben und diese Lücken müssen ausgefüllt werden. Hier könnten wir die dazu geeigneten und willigen Kriegsbeschädigten heranziehen, und wenn es auch nicht möglich ist, daß sich ein solcher schon in 6 Monaten die Geschicklichkeit aneignet, die ein Lehrling erst in 4-5 Jahren erwirbt, so könnte doch durch richtige und zielbewußte Organisation erreicht werden, daß innerhalb eines Jahres der Kriegsbeschädigte so weit ist, daß er für unser Handwerk eine brauchbare Hilfe darstellt und für sich selbst vor allen Dingen einen auskömmlichen Lebensunterhalt findet, ohne der staatlichen Fürsorge anheimfallen zu müssen. Wir kennen den Fall eines jungen Silberschmiedes, der verwundet aus dem Felde kam und dem nach seiner Heilung ein Nachtwächterposten angeboten wurde. Sollte dieser junge Mann im Fache selbst nicht bessere Verwendung finden können? Junge Leute, denen die Art ihrer Verletzung nicht gestattet in demselben Teil unseres Faches beschäftigt zu werden wie früher, können ihre Fachkenntnisse auch an anderer Stelle sehr nutzbringend verwerten; das wäre zum Nutzen des Faches und zum Nutzen des Beschädigten.

Wir denken, daß nach etwa 6 monatlichem Unterricht die Betreffenden schon in Fabriken und Werkstätten als Hilfskräfte aufgenommen werden könnten, daß sie dort in der Praxis weiter ausgebildet werden und schließlich nach einiger Zeit zu vollwertigen Mitarbeitern aufsteigen. Wir dürfen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, daß wir denjenigen nicht beigestanden haben, die im Felde sich für uns opferten und deshalb hoffen wir, daf auch diese Anregung auf fruchtbaren Boden fallen möge, zumal ihre Ausführung dem empfindlichen Mangel an Arbeitskräften in unserem Fache abhelfen würde. ☐

Hat die neu eingeführte Auskunftspflicht auch Bedeutung für Goldschmiede?

Bis

isher war eine Auskunftspflicht nur in einzelnen Gesetzen vorgeschrieben, wobei sich die Auskünfte in bestimmten Grenzen hielten. Jetzt ist eine Verordnung des Bundesrates vom 12. Juli 1917 darin weiter gegangen und hat die Auskunftspflicht verallgemeinert. Es fragt sich nun, ob auch Goldschmiede von dieser Auskunftspflicht betroffen werden, und welcher Art die geforderten Auskünfte sind?

1. Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

a) Alle Personen überhaupt, die Gegenstände, auf die sich die Auskunft bezieht, in Gewahrsam haben, oder gehabt haben, oder auf Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben.

b) Alle Gewerbetreibenden und Landwirte (gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmer).

c) Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbände.

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Unter b würden nach Lage der Sache auch alle Goldschmiede fallen, die sich also dem Ansuchen auf Erteilung von Auskünften über ihren Betrieb nicht entziehen können. 2. Welche Auskünfte müssen erteilt werden? Auskünfte über wirtschaftliche Verhältnisse aller Art, über Vorräte, vorhandene Waren, sowie Leistungen und Leistungsfähigkeiten von Unternehmungen oder Betrieben.

Es könnte also bei Goldschmieden sich um die vorhandenen Metallvorräte, um das Warenlager, um sonstige Vorräte an Chemikalien und anderen Rohstoffen, sowie darum handeln, ob dieselben in ihrem Geschäftsbetriebe ausreichende Beschäftigung haben, und um andere geschäftliche Verhältnisse mehr.

3. Wer kann die Auskunft fordern? Der Reichskanzler, sowie die Landeszentralbehörden (Ministerien) und die von diesen hierzu besonders bestimmten Amtsstellen. Diese zuständigen Stellen können die Auskünfte im Wege einer öffentlichen Bekanntmachung fordern, oder sich auch mit einer Anfrage unmittelbar an den Auskunftspflichtigen wenden. Ihren Beauftragten muß die Auskunft wahrheitsgemäß und erschöpfend erteilt werden. 4. Welche Befugnisse sind den zuständigen Stellen und ihren Beauftragten eingeräumt? Sie können sich im Geschäft einfinden, die Räume, Lagerbestände usw. besichtigen, die Geschäftsbücher und geschäftliche Korrespondenz einsehen und haben das Recht, die Einrichtung und Führung besonderer Lagerbücher vorzuschreiben. Sie sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Das Ergebnis der Auskünfte und Ermittlungen darf auch nicht zu steuerlichen Zwecken verwandt werden.

5. Welche Strafvorschriften sind erlassen? Wer die Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig, oder unrichtig oder unvollständig erteilt, oder die Einsicht in die Geschäftsbücher oder Geschäftsbriefe oder den Zutritt zu den Geschäftsräumen, sowie die Untersuchung von Geschäftseinrichtungen verweigert, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk.

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