Page images
PDF
EPUB
[ocr errors][merged small][graphic][graphic]
[merged small][graphic][graphic][graphic][merged small][merged small][merged small]
[merged small][graphic][graphic][graphic][graphic][graphic][merged small]

bedeuten! Es wurden für alle Teile des Deutschen Reiches Sammler bestellt, von denen man annehmen durfte, daß sie die Tätigkeit der ihnen benachbarten Mitglieder aus Beobachtung und Anschauung so gut kannten, daß sie das Beste persönlich herausfinden und in Vorschlag bringen konnten.

Als Sammler haben gewirkt: Peter Behrens, Hugo Eberhardt, Karl Groß, Edmund May, der Münchener Bund, vertreten durch J. J. Scharvogel und Adalbert Niemeyer, Karl Ernst Osthaus, Gustav E. Pazaurek, Karl Schaefer und Max Wislicenus. Die von ihnen vorgeschlagenen Gegenstände wurden im Original oder zunächst in Abbildungen in eine Zentralstelle zusammengeleitet, wo der aus Behrens, Niemeyer, Osthaus, Wislicenus und dem Geschäftsleiter Otto Baur gebildete Ausstellungsausschuß die endgültige Auswahl trafen. In Basel fand die erste Ausstellung statt. Dort hatte das Gewerbemuseum einen Teil seiner Räume zur Verfügung gestellt, die allerdings mehr für die ständige Ausstellung seiner reichen Kunstschätze als für die nun beabsichtigte kurzfristige Beherbergung fremder Gäste angelegt waren.

Die Ausstellung in Basel wurde am 9. April geschlossen; feste Abmachungen mit dem Kunstverein in Winterthur machten es der Werkbundleitung unmöglich, sie noch länger in Basel, wo man sie gern noch während der Messe gehabt hätte, zu lassen. Am 29. April wurde die Ausstellung in Winterthur im großen Museumsbau mit einer Ansprache des Vorsitzenden des Kunstvereins eröffnet und wird dort bis Mitte Juni zu Gaste bleiben.

[ocr errors]

Ende Juni oder Anfang Juli soll die Ausstellung in etwas erweitertem Umfange in Bern eröffnet werden diesmal im eigenen Hause! Der gute Erfolg der bisherigen Ausstellungen und ihre gute, aufklärende Wirkung haben die zuständigen Stellen bewogen, ein eigenes, transportables Holzhaus bauen zu lassen. Es wird in Bern auf einem schönen, dem Museum gegenüber gelegenen Platz nach Entwürfen von Peter Behrens errichtet und wird außer den bisherigen Räumen einen ziemlich großen Saal mit Bühne für Modevorführungen, einen Speiseraum und andere Ergänzungen enthalten, und es wird sich ihm ein kleiner intimer Garten mit Naturtheater anschließen. So wird es möglich sein, die Berner Gesellschaft bei gelegentlichen festlichen Veranstaltungen zu empfangen und zu begrüßen.

[merged small][ocr errors]

Die Kritik hat die Ausstellung ohne Ausnahme günstig beurteilt. Die schweizer Blätter heben „den in allem sichtbaren raffinierten, geschulten, zielbewußten Geschmack" hervor, der die Schau zu einer ganz bedeutenden stemple; es werde von ihr nicht in letzter Linie das schweizerische Kunsthandwerk profitieren können. Der Besuch war sehr gut: an einem Tag waren in Basel 5000 Menschen in der Ausstellung, die sogar zeitweilig wegen übergroßen Andrangs geschlossen werden mußte.

Deutschland hat mit diesen Ausstellungen einen neuen offensichtlichen Beweis für sein „Barbarentum" und seine „Kulturlosigkeit“ geliefert.

Die neuen Vorschriften über das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Goldwaren.

Bei

ei Ausbruch des Weltkrieges erging sofort eine Kaiserliche Verordnung, nach welcher die Ausfuhr und Durchfuhr von Waren verboten wurde, die zu Kriegszwecken Verwendung finden können (Verordnung vom 31. Juli 1914). Darunter befanden sich unter anderem auch Rohstoffe aller Art, die bei der Herstellung von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen. Auf Grund der genannten Verordnung sind nun eine große Anzahl von Bekanntmachungen ergangen. So wurde unter dem 13. November 1915 die Ausfuhr und Durchfuhr von Rohgold und unter dem 13. Juli 1916 auch die Ausfuhr von Goldwaren während des Krieges verboten und dem Reichskanzler nur die Ermächtigung gegeben, Ausnahmen zuzulassen. Unter das letztere Verbot fielen Waren, die ganz oder teilweise aus Gold hergestellt oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt sind, während Gegenstände, die lediglich vergoldet sind, nicht mit eingeschlossen wurden. Jetzt ist die ganze Materie durch eine Bekanntmachung vom 30. Juni 1917 neu geregelt worden.

[ocr errors]

Es wird die Ausfuhr und Durchfuhr sämtlicher Waren verboten, die unter Abschnitt 17 des Zolltarifs B bis H fallen. Das sind Waren aus Aluminium und Aluminiumlegierungen, Blei und Bleilegierungen, Zink und Zinklegierungen, Zinn und Zinnlegierungen (einschließlich Britanniametall), Nickel und Nickellegierungen, Kupfer und Kupferlegierungen und Waren aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen aus solchen. Nun hat der Gesetzgeber Ausnahmen zugelassen. Es erstreckt sich das Verbot nicht auf Erzeugnisse aus Aluminium, Blei, Zinn, Nickel, Kupfer, Antimon oder ihre Legierungen und Verbindungen untereinander oder mit anderen Stoffen, soweit sie ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen oder nicht mehr als 2 kg der genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Verbindungen enthalten. Desgleichen erstreckt sich das Verbot nicht auf Erzeugnisse aus Zink oder in Verbindung mit Zink, soweit sie nicht mehr als 25 kg Zink enthalten, einschließlich solcher aus Legierungen, welche nicht mehr als 25 kg Zink und insgesamt 2 kg Aluminium, Blei, Zinn, Nickel, Kupfer und Antimon enthalten.

Von diesen Ausnahmen wird aber wieder eine Ausnahme gemacht. Nach dieser „Ausnahme-Ausnahme" bleibt verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von Blech mit Gold belegt (plattiert);

[blocks in formation]

unseren Handelsverkehr bringt die neue Bekanntmachung, wenn sie auch etwas allgemeiner gefaßt ist, wesentliche Veränderungen nicht, da ja die Ausfuhr von Waren, die auf mechanischem Wege mit Gold belegt sind, schon durch die Verordnung vom 13. Juli 1916 verboten war

Mitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes E. V. Wir beziehen uns auf die allen Interessenten Ende Mai

gemachte Mitteilung über die am 18. Mai d. J. in Berlin stattgefundene Gründung des Deutschen Uhren handelsverbandes, welcher auf Wunsch der Regierung ins Leben gerufen worden ist, um eine Verteilung der durch das deutsch-schweizerische Handelsabkommen für die Monate Mai, Juni, Juli zur Einfuhr nach Deutschland zugelassenen Uhrenmengen herbeizuführen. Wir halten es für unsere Pflicht, nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß unsere Kontingentierungsliste nunmehr am 15. Juli geschlossen wird und spätere Anmeldungen für das jetzige Kontingent nicht mehr berücksichtigt werden können. Wer also die Absicht hat, auf Grund des bis zum 31. Juli geltenden Handelsabkommens, Uhren aus der Schweiz direkt einzuführen, müßte unter Benutzung der ihm seinerzeit übersandten Anmeldekarte seinen Beitritt unter gleichzeitiger Angabe seiner Uhrenbezüge aus der Schweiz für die Jahre 1913, 1914 und 1915 uns spätestens bis zum 12. d. M. anmelden, da, wie bereits bemerkt, eine spätere Beitrittserklärung keinesfalls mehr zur Berücksichtigung des Bedarfs innerhalb des jetzigen Kontingentes führen würde. Wir bemerken, daß bei der obenerwähnten Angabe die Bezüge aus dem Elsaß nicht in Betracht gezogen werden dürfen, sondern nur Waren in Frage kommen, die direkt aus der Schweiz eingeführt worden sind. Mitglied des Deutschen Uhrenhandelsverbandes kann jeder Händler des Uhrengewerbes und seiner Nebenindustrien werden, sofern er Uhren vor dem Kriege aus der Schweiz eingeführt hat. Für alle Händler, deren Durchschnittseinfuhr im Jahre 1913, 1914 und 1915 mehr als 3000 Mk. betrug, beträgt der Jahresbeitrag 40 Mk., für alle die, die unter diesem Durchschnittsbezug stehen, 20 Mk.

[ocr errors]

Anmeldungsformulare werden auf Wunsch von der Geschäftsstelle des Deutschen Uhrenhandelsverbandes zugesandt.

Unter Anschluß an das, was auch in den Fachzeitungen am 1. Juli bereits mitgeteilt ist, müssen wir wiederholt darauf hinweisen, daß die zur Lieferung für Juni vorgesehenen Uhren bis jetzt noch nicht nach Deutschland hereingekommen sind, weil aus Gründen, die sich der Besprechung in der Öffentlichkeit vorläufig entziehen, das Politische Departement in Bern, seit dem 25. Mai überhaupt keine Einfuhranträge an die Einfuhrabteilung der Deutschen Gesandtschaft in Bern weitergegeben hat, infolgedessen Einfuhrbewilligungen auch nicht erteilt werden konnten. Der augenblicklich auf dem Uhrenmarkte herrschende Mangel sämtlicher kuranter Waren kann erst dann behoben werden, wenn diese Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind und wir müssen alle Bezieher dringend bitten, diesen Verhältnissen Rechnung zu tragen und ihre Uhrenlieferanten nicht auf Lieferung zu drängen, der zu entsprechen sie eben nicht in der Lage sind.

ט

Von den Uhrmacherverbänden und -vereinen ist die Forderung aufgestellt worden, daß auch eine Kontingentierung der Lieferungen an den Einzelhändler (also den Uhrmacher) erfolge. Die Berechtigung dieser Forderung ist nicht zu bestreiten, wohl aber ist ihre praktische Durchführung kaum möglich und mit einer ganz enormen Arbeits- und Kostenlast verknüpft, die in keinem Verhältnis zu den damit erreichten Vorteilen steht. Der Uhrenkleinhandel hat daher mit den Vertretern des Uhrengroßhandels einen Vergleich geschlossen dahingehend, daß er für die laufenden drei Monate, also für die Dauer des ersten Handelsvertrages, von der Forderung einer Kontingentierung an den Kleinhändler absieht unter der Bedingung, daß der Deutsche Uhrenhandelsverband seine Mitglieder ver

[ocr errors]

pflichtet, daß sie auch ohne Einführung einer strengen Kontrolle, wie beispielweise Bezugsscheine oder Kundenlisten, ihre Uhrmacherkundschaft mit der Menge beliefern, die jedem Einzelnen auf Grund seiner früheren Bezüge im Verhältnis der Einfuhr jetzt zukommt.

Wir verkennen keineswegs, daß wir mit dieser Verpflichtung den Mitgliedern des Uhrenhandelsverbandes eine enorme Arbeitslast aufbürden. Es hat sich aber trotz langwieriger Verhandlungen kein anderer Ausweg finden lassen. Im Interesse aller Beteiligten liegt es nun, diese Vorschrift streng einzuhalten; denn zeigt es sich in der Praxis, daß diese moralische Verpflichtung der Grossisten nicht hinreichend ist, dem Uhrmacher die ihm zukommende Menge Taschenuhren zu sichern, dann ist die Einführung des Bezugscheinzwanges auch für Taschenuhren unausbleiblich. Böswillige Verstöße einzelner Grossisten gegen die vorgenannte Verpflichtung würden beim nächsten Handelsabkommen Nachteile bei der Abmessung des Bezugsrechtes nach sich ziehen.

Deutscher Uhrenhandelsverband E. V.
Der Vorstand:

C. Goldschmidt, Vorsitzender.

Ad. Belmonte, Stellvertr. Vorsitzender.

[merged small][ocr errors]

„Es ist ohne Weiteres der gute Glaube gerechtfertigt, daß jeder Großhändler seine Kunden gerecht zu bedienen im höchsten Maße bestrebt sein wird, denn die Warenverteilung zwischen Fabrikant und Ladeninhaber ist ja seine Spezialaufgabe, und er wird sicher alles daran setzen, seine Kunden auch bei den vorhandenen schwierigen Verhältnissen gut zu bedienen, schon in Ansehung der weiteren Geschäftsverbindung im Frieden. Es läßt sich bestimmt hoffen, daß die Verteilung der Ware an die Herren Uhrmacher und Kleinhändler bei einiger Würdigung der vorhandenen Schwierigkeiten zu keiner berechtigten Beschwerde Anlaß gibt. Eine Kontingentierung auch auf den einzelnen Uhrmacher und Kleinhändler würde so ungeheure Schwierigkeiten mit sich bringen, daß alle Parteien ein großes Interesse daran haben, sie zu vermeiden. Die Widerwärtigkeiten, mit denen andere Handelszweige, die bis in den kleinsten Betrieb der Zuteilung unterliegen, zu rechnen haben, müssen veranlassen, diesen Gedanken für unsere Branche von vornherein aus dem Bereich der Erwägungen zu weisen."

Bei der Besprechung der eingangs erwähnten anders gearteten Anträge, kam die Auffassung zu Tage, daß der Grossist wohl Uhrenmangel haben möge, nicht aber der Kleinhändler, dessen Lager noch für absehbare Zeit gefüllt sei. Die Eindeckung des Bedarfes sei, durch den Eifer der Grossisten veranlaßt, in einer Weise geschehen, daß für ein bis zwei Jahre von einem Warenmangel beim Uhrmacher keine Rede sein könne, wenn auch einzelne Qualitäten knapp werden würden. Das Publikum sei aber heute in dieser Hinsicht nicht mehr wählerisch und müsse eben dann auch kaufen, was zu haben sei, wie es der Uhrmacher, nach dem ursprünglichen Plane des Handelsabkommens, auch hätte tun müssen.

[ocr errors]
[blocks in formation]
« PreviousContinue »