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Die jetzt herausgekommene Verordnung über Höchstpreise für Silber tritt am 1. Juli 1917 in Kraft; wir veröffentlichen ihren Wortlaut an anderer Stelle und bemerken hier nur, daß vom 1. Juli ab (soweit nicht nach § 7 Ausnahmen zugelassen sind) der Preis für das Kilo Feinsilber in unverarbeitetem Zustande nicht höher als 175 Mark sein darf, ein Preis, der dem bisher von den Scheideanstalten berechneten entspricht. Roh- und Zwischenprodukte (Gekrätz, Scheidegut) sollen ihrem

Gehalt an Feinsilber nach ebenfalls zu diesem Preise berechnet werden. Halbfabrikate dürfen mit einem Zuschlage verkauft werden für Fasson usw., über dessen Höhe sich die Verordnung nicht ausläßt; sie bestimmt nur, daß der Zuschlag keinen übermäßigen Gewinn enthalten darf.

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Über Fertigfabrikate im Gegensatz zu den Halbfabrikaten sagt die Verordnung nichts; es scheint also, daß der Preisfestsetzung für silberne Schmuck- und Gebrauchsgegenstände keine Schranken gesetzt werden sollen; es wäre dies natürlich auch mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen bei der außerordentlichen Mannigfaltigkeit der aus Silber hergestellten Artikel. Wie die Verordnung über den Höchstpreis des Silbers wirken wird, kann man nicht voraussehen. Bei anderen Waren haben die Höchstpreise immer die Wirkung gehabt, daß die Waren rasch aus dem Markte verschwanden, da aber, wie oben gesagt, für Fertigfabrikate keine Höchstpreise festgesetzt sind, so dürfte diese Wirkung bei Silberwaren kaum eintreten.

Wir haben oben von dem Platinmangel gesprochen und möchten dabei erwähnen, daß das Platin neuerdings mehr und mehr durch das Weißgold ersetzt wird, welches der Farbe des Platins sehr nahe kommt und dafür trotz seiner etwas spröden Verarbeitungsfähigkeit sehr gut verwendet werden kann.

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Alle diese Fragen der Metallknappheit und des Ersatzes der für unser Gewerbe so notwendigen Metalle, wie auch der Versorgung unseres Gewerbes mit ihnen nach Friedensschluß, sind derartig wichtig, daß sie nicht zeitig genug von unsern Fachvereinigungen und Interessenvertretungen in Beratung genommen werden können. Wir haben schon vor einiger Zeit die Anregung gegeben, solche Fragen schon jetzt in den Unterverbänden und Ortsgruppen zu erörtern und dann durch geeignete Vorschläge den Verband in den Stand zu setzen, diese zu prüfen und zu sichten und sowohl bei den Behörden, als bei den Fabrikantenvereinigungen dahin zu wirken,

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daß die Wünsche der im eigenen Hause arbeitenden Goldschmiede auch die gebührende Beachtung finden.

Der Vorstand des Verbandes macht übrigens bekannt, daß in diesem Jahre kein Verbandstag stattfinden wird. Viele Verbandsmitglieder sind im Felde, die Schwierigkeiten der Reise und der Verpflegung nicht unbedeutend, und es ist dieser Beschluß leicht zu verstehen und zu rechtfertigen. Zur ordnungsmäßigen Erledigung des Jahresabschlusses und des Voranschlages für das Geschäftsjahr werden Vorstand und Ausschuß des Verbandes am 28. und 29. Juli in Berlin zusammentreten.

Daß die Stammeinlage für Postscheckkonten auf 25 Mark (bisher 50 Mark) herabgesetzt wurde, bringen wir an dieser Stelle unseren Lesern in Erinnerung und raten Jedem, der noch kein Postscheckkonto hat, sich ein solches einrichten zu lassen, damit der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mehr gefördert werde.

Die Symbolik des Ringes.

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Unser Zeitalter hatte vor dem Kriege Menschen herangezogen, die den Tag und seine Werke ohne Verschleierung sehen wollten, die den Anspruch erhoben, auf ihren Wegen und bei ihrem Tun keine überflüssig erscheinende Beschwerung zu tragen. Die Menschen hatten mehr und mehr gelernt, die Welt und ihren Inhalt mit nüchternen Augen zu betrachten, das Seiende nachzumessen und nachzurechnen, und alles dann nach Maß, Gewicht und Zahl zu bestimmen. Ohne Zweifel hat eine solche Anschauung auch das Recht zu sein. In einer Welt, da sich die Lebenskreise der Einzelnen, immer mehr reiben und durchflechten, je größer die Zahl der Einzelnen, je dichter damit ihre gegenseitige Berührung ist, erheischt das Leben zu allernächst die Aufmerksamkeit auf die wirklichen Dinge und die greifbaren Beziehungen, wenn es sich in seinem Maßstabe erhalten oder diesen Maßstab erweitern will. So entstand der realistisch denkende, das Gefühlsdenken zurückdrängende, kalt um sich blickende Wirklichkeitsmensch.

War er darum glücklicher auf der Höhe seiner gegenwärtigen Zeit, als es der Mensch früherer Zeiten gewesen ist? Der Mensch, der größeren Spielraum rings um sich, größere Öde aber auch um sich her hatte, den die Verhältnisse des Lebens nicht zu dem rücksichtslosen Sichdurchsetzenwollen zwangen, und der darum noch mit allen Fasern seines Wesens in den überkommenen Regeln und Anschauungen, in den hunderterlei Abhängigkeiten schwebte, in die ihn eine langsamer pulsende Geschichtsund Kulturentwicklung verstrickt hatte? Diese Frage läßt sich nicht unbedingt beantworten. Wenn wir auch den Menschen früherer Zeiten nur durch die Brille der Geschichtsauffassung kennen und auch seine eigenen Zeugnisse für seinen Glückszustand von uns durch die Patina der Zeit hindurch gesehen werden und darum vor unserem Gegenwartsaugen wie in einer Färbung erscheinen, so glauben wir aber doch den Glückszustand des Gegenwartsmenschen zu kennen, und bei rechter Ehrlichkeit gegen uns selber würden wir doch alle gestehen müssen, was sich ein jüngst verstorbener Mann auf den

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Nein, auch wenn es der Krieg nicht so grausam deutlich gezeigt hätte, daß es so ist: So eigentlich glücklich hat uns unsere moderne, materialisierte, ganz auf das Technische, Mathematische gestellte Zeit nicht gemacht, und es ist darum eine noch gar nicht abzuschätzende Wirkung des Krieges, daß er uns alte Werte wieder erkennen läßt, altes Ideengut wieder anschauen und überdenken lehrt. Und wenn es auch scheinen will, als wenn der Krieg die Zeitströmung zu schroff gewendet hätte, als wenn er eine allzustarke Hinneigung zum Mystischen und Träumerischen, die ja vor dem Kriege in bestimmten Kreisen auch schon da war, übermäßig nähren und bestärken wollte, so wird, wenn die Reibung des Lebens diese Strömung auch etwas hemmen wird, doch die Zeit nach dem Kriege, die ja eine Zeit der Verarmung und der harten Arbeit sein wird, auch der Besinnlichkeit über die Dinge und Werte außerhalb des Geldwertes Raum geben. Von der flachen äußerlichen Anschauung und Bewertung der Dinge wird man wohl mehr nach ihrer inneren Bedeutung fragen, um zu einer rechten Würdigung ihres Wesens zu kommen.

In der Zeit, da der Goldschmuck in den Schmelztiegel wandert, um zu Goldklumpen zu werden, deren Zweck nur ist, eben da zu sein und in ihrem Gewicht einen bestimmten Vermögenszustand des Reiches darzustellen, mag wohl mancher auch seinen Ring vom Finger ziehen, um ihn dem Schmelzgut zuzuführen. Dabei aber wird ihm sicher der Gedanke eine Hemmung bereiten, daß just dieser Ring doch etwas mehr war, als ein Schmuckstück, gewürdigt nach seiner Form und nach seinem Glanz, mehr auch war, als ein Prunkstück, bemessen nach seinem rohen Metallwert. Und wenn er seine Gedanken nur ein wenig schweifen lassen wollte, würde er erkennen, daß er den Ring doch noch aus anderen Gründen, als sich damit zu schmücken oder damit zu prahlen, getragen habe, es würde ihm ein Grund bewußt werden der einem von denen ähnlich wäre, die den Ring in die Kultursitte und Kulturgeschichte eingeführt haben.

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Gehen wir dieser Kulturgeschichte des Ringes nach, so bemerken wir, daß er erst sehr spät auftaucht. Auf der Stufe der Halbkultur ist der Fingerring diesen soll es sich hier nur handeln unbekannt gewesen wie auch heute noch die Völker, die auf jener Entwicklungsstufe stehen, keine Fingerringe kennen, wenn anders sie nicht von fremden Einflüssen dazu gebracht worden sind. Aber auch Homer nennt niemals einen Ring am Finger, so daß man annehmen muß, er sei auch bei den alten Hellenen unbekannt gewesen. Wie er entstand, läßt sich vielleicht so denken, daß das Siegel, das ja ursprünglich nichts weiter als ein Symbol, ein Erkennungszeichen war, der Bequemlichkeit halber am Finger befestigt worden ist, vielleicht mit einer Schnur, vielleicht auch mit einem Draht oder später einem Metallbügel. Denken wir uns weiter, daß dieser so geformte Siegelstein nun immer am Finger hing, so wäre sowohl die Form des Ringes in seiner Entstehung zu

erklären, als auch seine ursprüngliché Symbolik. Denn dieser immer mitgeführte Symbolring mußte so zum immer gegenwärtigen Unterscheidungs- und Wiedererkennungsmerkmal werden. Von da bis zur Anerkennung des Ringes als Rechtszeugnis oder Standeszeichen ist es nur ein Schritt und auch nur ein weiterer Schritt bis zur Betrachtung des Ringes als Symbol der Gewalt oder der Herrschaft über ein Ding. So wurde im alten Ägypten das Attribut des Osiris aufgefaßt, der sogen. Nilschlüssel, ein Schlüssel an einem großen Ring. Wenn heute noch die Schlüssel als Handgriff einen Ring tragen, so ist das eher damit zu erklären, als daß dieser Ring die bequemste und einfachste Handhabe des Schlüssels sei. Eine Entwicklung des ägyptischen Beispiels führte im alten Rom zu dem Fingerring, dessen Kleinod gleichsam ein kleiner Schlüsselbart ist, an dem nur der Schaft zu stark verkürzt ist, um unserer Schlüsselform ähnlich zu sein. Das Recht, diesen Schlüssel zu tragen, war im alten Rom auf den pater familias, den Hausherrn, beschränkt; hier liegen die Anfänge der Schlüsselgewalt, die noch heute ein allerdings auf die Ehefrau übertragener Rechtsbegriff ist. Daß später der Ring mit dem Schlüssel, immer mehr aus edlem Material gemacht, in seiner Gebrauchsfähigkeit abgemindert wurde, mag dazu beigetragen haben, daß der Schlüsselbart am Ring immer mehr zum bloßen Kleinod, zum Schmuck und damit später zum Ornament sich umbildete; die symbolische Bedeutung dieser alten Form des Ringes blieb jedoch. Vielleicht war zu Alexander d. Gr. Zeit, im 4. Jahrh. v. Chr. diese Entwicklung schon so weit, denn als dieser Herrscher starb, übergab er seinen Ring dem Perdikkas, um ihn als seinen Nachfolger zu bezeichnen. Nach der Legende von Joseph und Pharao erhielt der erste von dem Ägypterkönig dessen Ring als Zeichen der Statthalterschaft. Auch im bürgerlichen Leben des Altertums ward es Sitte, den Nachfolger in Haus und Recht durch die. Übergabe des Siegelringes zu bestimmen. So mußte der Ring schließlich von selbst zum Standesabzeichen werden: im alten Rom z. B. war der Ring, anfangs von Eisen, später von Gold,*) das Abzeichen des Ritterstandes und der Senatoren; erst sehr viel später, im 6. Jahrhundert, wurde das Recht auch auf Freigelassene erweitert. Schließlich wurden die Ringe auch freihändig nach Art der Ordenszeichen verliehen.**) Die Kirche hat diesen Brauch, den Ring als Standessymbol zu betrachten, heute noch; z. B. der Fischerring des Papstes, dessen Symbol eine Fischfigur ist, weil die alten Römer, eingedenk des einstigen Fischerberufes des in Rom wirkenden Apostels Petrus, dessen Anhänger spöttisch als Fische bezeichneten; aus diesem Anlaß ward eine Fischfigur zum geheimen Zeichen der ersten Christen. Die Belehnung eines neuen Bischofs erfolgt außer mit dem Stab auch mit einem Amethystring, der hier wieder als Standessymbol erscheint. Als Herrschaftssymbol aber diente der Ring dem

*) Wie früh schon die eisernen Ringe von goldenen abgelöst worden sind, geht daraus hervor, daß der karthagische Feldherr Hannibal nach der Schlacht am Trasimenischen See (217 vor Chr.) nicht weniger als 3 Medinen voll goldener von gefallenen Römern erbeuteter Ringe nach Karthago schicken konnte. 。 **) Bei den kárthagischen Kriegern bezeichnete die Zahl der an ihrer linken Hand getragenen Ringe die Zahl ihrer Feldzüge.

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Waren, die ganz oder teilweise aus Silber hergestellt sind, soweit sie ihrer Art nach zur gewerblichen Weiterverarbeitung dienen (Halbfabrikat), dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden, als sich aus dem im Artikel 1 festgesetzten Höchstpreis für das Material zuzüglich einer Entschädigung für Verarbeitung, Formgebung, Verbindung und Betriebsspesen ergibt. Die Entschädigung darf unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Herstellungskosten, Verwertbarkeit und Marktlage keinen übermäßigen Gewinn enthalten. Artikel 4:

Die Preisstelle für metallische Produkte in Berlin kann auf Anrufen eines Beteiligten oder einer Behörde den nach Artikel 3 angemessenen Preis bestimmen; ihre Entscheidung ist endgültig; sie erfolgt gebühren- und stempelfrei. Die Preisstelle ist befugt, Beträge, welche über den festgesetzten Preis hinaus vereinbart sind, zugunsten des Reichs einzuziehen.

Artikel 5:

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unsrem

Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferic.

Sprechsaal.

Bericht über die Generalversammlung des Kreditorenvereins sendet uns Herr Robert Baums in Cöln folgende Ausführungen:

„Ich habe erklärt, daß mir von maßgebender Seite mitgeteilt sei, daß meinem Antrage entsprochen und derselbe bei Neuregelung der Reichsfinanzen in erster Linie berücksichtigt würde. Auch vom Reichsschatzamt erhielt ich Nachricht, daß man mit meinem Vorschlage einig gehe. Derselbe geht ja bekanntlich dahin, die Luxussteuer radikal zu beseitigen und dafür die einkalkulierte Steuer allgemein einzuführen. Daf man mir meine Erfolge mißgönnt, ist mir unverständlich, denn ich handle doch nicht im eignen Interesse, sondern tue alles in uneigennütziger Weise zum Wohle der Allgemeinheit. Auch diesmal schienen verschiedene Herrn vom Kreditorenverein nicht zufrieden damit zu sein, daß ich der Urheber sold' großzügiger Gedanken sein soll. Es war genau so wie damals, als auf meine Anregung hin die außergerichtliche Regelung der Konkurse in die Wege geleitet wurde. Auch in der letzten Versammlung war man sichtlich bemüht, meinen Antrag möglichst zu ignorieren. Am liebsten hätte man jegliche Diskussion ausgeschlossen. Dabei muß aber jeder objektiv Urteilende zugeben, daß es nur meinem Antrage zu verdanken ist, daß die Luxussteuer überhaupt gefallen ist und hätte ich nicht dafür die einkalkulierte Steuer vorgeschlagen, so würde auch mein Antrag keinen Erfolg gehabt haben. Alle Anträge die sonst gestellt worden sind, hätten mehr verdorben als wie gut gemacht, denn keiner war radikal ablehnend und keiner hatte eine Ersatzsteuer, die das Reich doch haben muß. Auch der Wehrbeitrag wurde auf meinen Antrag zurückgestellt und wird zur gegebenen Zeit als Kriegsinvalidensteuer auf dem Plane erscheinen, um meinen Vorschlag zur Kriegsinvalidenversorgung zu ermöglichen.

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Als der Quittungsstempel eingeführt werden sollte, schlug ich, um diesen zu beseitigen, die Warenumsatzsteuer vor. Auch diese ging, leider mit 20 Paragraphen verstümmelt, durch. o Als Mitte vorigen Jahres zur Hebung der Valuta, Brillanten und Perlen ins Ausland verschickt werden sollten, hat nur mein Vorschlag, man sollte lieber die Tabakeinfuhr verbieten, dieses auf längere Zeit verhindert, denn kurz nach meinem Antrag hat der Reichskanzler ohne Reichstag am 7. August 1916 das Tabakeinfuhrverbot erlassen.

Daß zur Hebung des bargeldlosen Verkehrs die Stammeinlage beim Scheckamt von 50 Mk. auf 25 Mk. heruntergesetzt wurde, ist lediglich auf meinen Antrag hin geschehen. So liegen bei der Regierung noch viele Anträge von mir, von denen hoffentlich noch mancher verwertet wird. Ich werde auch in Zukunft nicht ruhen, und mein Wahlspruch zum Wohle der Allgemeinheit wird bleiben: „Unentwegt zum Ziel."

Herrn Dr. Grambow möchte ich noch bemerken, daß beim Reichsschatzamt keine neue Steuern gemacht werden, sondern, daß die Herrn sich lediglich darauf beschränken, Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit zu verwerten. Woher die Vorschläge stammen, ist gleichgültig. Auf jeden Fall ist es hl. Pflicht, daß Jeder nach seinem Können, ohne an sich selbst zu denken, dem Vaterlande nützlich sein muß. Das ist der wahre Patriotismus!"

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