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Auskunftspflicht der Gerichte eine gewisse Erweiterung erfahren soll in der Richtung, daß diese verpflichtet werden, an Auskunfteien über die verfügte Anordnung der Geschäftsaufsicht und über den vollzogenen Abschluß von Zwangsvergleichen, Mitteilung zu geben. Es scheint seitens der Auskunfteien auch noch weiter gewünscht zu werden, die Gerichtsakten einsehen und Abschrift von ihnen nehmen zu dürfen. Dieser letztere Wunsch wird aber wohl kaum Aussicht auf Erfüllung haben, nachdem das Gericht schon jetzt sogar den Gläubigern die Akteneinsicht verwehren kann. Sie scheint für die Zwecke der Auskunfteien auch entbehrlich. Von praktisch größerer Bedeutung dagegen würde es sein, wollte man den Auskunfteien Einsicht gestatten in die von der Aufsichts

werden. Die zart farbigen Emailmalereien der Goldund Silberwarenfabrik Wagner & Ulmer in Pforzheim, Etuis, Uhren, Vasen, werden ebenfalls wegen ihrer genauen Ausführung Gefallen erregen. Desgleichen die Silbertasche mit dem aparten Bügel. Angefügt sei, daß beide Firmen für die nordischen Länder ihre Erzeugnisse auch in Gold herstellen. Die Bijouteriefabrik Julius Wimmer in Pforzheim bevorzugt die Herstellung der jetzt so beliebten Elfenbein-Kameen, und steuert außerdem noch drei Broschen aus ihren reichhaltigen Kollektionen von Silberschmuck bei, die sich wieder durch sehr gefällige Formen auszeichnen.

Unfälle beim Ohrlochstechen.

person dem Gericht zu erstattenden Berichte, die Auf- Es ist seit langer Zeit üblich, daß der Goldschmied,

schluß geben sollen über die Ursachen der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung und über das Ergebnis der Prüfung der geschäftlichen Verhältnisse des Schuldners, und in welchen die Aufsichtspersonen ihre Ansicht niederzulegen haben über die Fortdauer der Geschäftsaufsicht. Eine derartige Erweiterung der Öffentlichkeit des Verfahrens würde sich ohne Verletzung berechtigter Interessen des Gemeinschuldners wohl unschwer durchführen lassen, wobei die Auskunfterteilung ohne weiteres auf anerkannt zuverlässige Auskunfteien allgemeiner Art und auf Branchen-Auskunfteien (Kreditoren-Verein!) zu beschränken sein würde.

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Will noch weitere Vorsicht geübt werden, so könnte, insbesondere dann, wenn Einsicht gewünscht wird, in die Berichte der Auskunftsperson, diese von dem nachgewiesenen Interesse für den Einzelfall abhängig gemacht werden. Ein Kern innerer Berechtigung ist jedenfalls dern Streben nach maßvoller Erweiterung der Öffentlichkeit des Zwangsvergleichsverfahrens nicht abzusprechen.

Zu den Abbildungen.

Die vorliegende Nummer bringt vorzügliche Arbeiten

aus der Edelmetallindustrie und damit erneut den Beweis, wie diese trotz der schweren Hemmnisse, die der Krieg hervorruft, unentwegt vorwärts strebt. Aus einem reichen Born von Erfahrung schöpft sie, immer wieder neue Formen gestaltend, die geschmackvoll sind und zugleich im Publikum ansprechen. Es ist unbegreiflich, wie immer wieder von Fernstehenden, vielleicht mit der besten patriotischen Absicht, gegen die Herstellung von Schmuck in Edelmetall geeifert wird, der doch nicht allein propagandistischer Wert für die deutsche Arbeit zukommt, sondern der zumal hinsichtlich des Exports eine erhebliche Stärkung unserer Kriegswirtschaft zuzusprechen ist. Wir haben es daher stets als eine der dringlichsten Aufgaben betrachtet, diese Absichten wo nur immer möglich zu fördern. In dieser Erwägung finden auch diese und folgende Handelsnummern ihre Begründung, die umsomehr ihren Zweck erreichen werden, als wirklich gediegene Schöpfungen der Industrie vorgeführt werden. So bringt zum Beispiel die Firma Julius Salé in Pforzheim eine Reihe von trefflichen Mustern in Medaillons heraus, die überall Beifall finden

der Ohrringe verkauft, sich auch der Arbeit unterzieht, das betreffende Ohrloch einzustechen. Allerdings ist man in letzterer Zeit vielfach davon abgekommen, und die Goldschmiede verweisen die Kunden lieber an andere Stellen, um keinen Unannehmlichkeiten ausgesetzt zu sein. Handelt es sich doch beim Ohrlochstechen um einen operativen Eingriff, für dessen Ausgang der Goldschmied haftet. Ist er gegen Haftpflicht versichert und wird wegen Schadenersatz herangezogen, so hat dann die Versicherungsgesellschaft für ihn einzutreten. fragt sich aber nun, wie weit diese Haftpflicht des Goldschmiedes, der das Ohrlochstechen übernimmt, geht? Er haftet zunächst dafür, daß die Instrumente, welche er bei der Prozedur benutzt, in Ordnung und durchaus sauber sind, wie es bei einem jeden chirurgischen Instrumente der Fall sein muß. Der Goldschmied haftet in solchem Falle genau wie der Arzt, der sich eines unsauberen Werkzeuges bei einer Operation bedienen würde. Er haftet aber auch weiter für eine ordnungsmäßige, geschickte Durchführung des Einstechens. Alle Vorsichtsmaßregeln, die dabei üblicher Weise geboten sind, hat er anzuwenden und für jede Fahrlässigkeit, die dabei etwa zutage treten sollte, einzutreten.

Es fragt sich aber, ob ihm auch eine weitergehende Haftpflicht angesonnen werden kann. So schreibt uns z. B. ein Goldschmied aus der Provinz Sachsen: „Wie hat man sich eigentlich beim Ohrringeinstechen zu verhalten, wenn die betreffende Kundin in Ohnmacht und zu Boden fällt, dabei den Arm bricht, oder sich sonst schwer verletzt? Es sind mir in den letzten drei Monaten Fälle vorgekommen, wo leicht ein größeres Unglück entstehen konnte.". Die Frage ist tatsächlich wichtig genug, um näher darauf einzugehen. Ehe der Arzt eine derartige Operation vornimmt, wird er zweifellos sich über den allgemeinen Gesundheitszustand der betreffenden Person orientieren, ihre körperliche Widerstandsfähigkeit, die Herztätigkeit, usw. prüfen. Das ist die Voraussetzung der Vornahme einer jeden größeren Operation. Dem Goldschmied, dem ärztliche Fachkenntnisse abgehen, kann natürlich die Prüfung des gesundheitlichen Zustandes einer Dame, die sich ein Ohrloch einstechen lassen will, nicht zugemutet werden.

Es liegt aber bei dem einfachen Einstechen des Ohrloches auch gar keine so umfangreiche und schwerwiegende

Operation vor, daß eine solche Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustandes geboten wäre. Ereignet sich nun beim Ohrlochstechen ein Unfall der oben erwähnten Art, so ist der Goldschmied, wenn er sonst die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt hat, nach unserem Dafürhalten nicht haftpflichtig, weil in solchen Fällen nicht das Ohrlochstechen an sich, sondern eine Krankheitserscheinung, wie sie die Ohnmacht darstellt, den Unfall verschuldet hat. Der Unfall steht, mit anderen Worten, in gar keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Ausführung des Ohrlochstechens seitens des Goldschmiedes. Er ist vielmehr auf eine Begleiterscheinung bei dem ganzen Vorgange zurückzuführen, und die Kundin selbst hat den Schaden zu tragen, da eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht in Frage kommt. Immerhin ist Vorsicht geboten und dem Goldschmied zu raten, eine Kundin, welche von ihm ein Ohrloch eingestochen haben will, zu fragen, ob sie sich auch stark genug fühlt, den operativen Eingriff zu ertragen. Das wird sich namentlich. empfehlen, wo es sich um eine augenscheinlich schwächliche Person handelt, die übrigens die Prozedur oft besser überstehen, als anscheinend starke Naturen. Entstehen in einem solchen Falle Zweifel darüber, ob die Kundin ,,durchhalten" wird, so ist es besser, das Ansinnen überhaupt zurückzuweisen und der Kundin zu empfehlen, sich an einen Chirurgen zu wenden.

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Zweck dieses Verbandes ist: die Regelung der Uhreneinfuhr und eine gerechte Verteilung der von der deutschen Regierung zugelassenen Uhren und Uhrenteile an alle Uhrenhändler

Deutschlands zu bewirken. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist bei der Tätigkeit des Deutschen Uhrenhandelsverbandes ausgeschlossen.

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Die Satzungen des Verbandes, die in das Vereinsregister eingetragen werden sollen, sind bereits dem Vereinsrichter eingereicht. Sie werden nach erfolgter Eintragung bekanntgegeben werden. Auf Vorschlag der Einfuhrbehörde erfolgte hierauf die Wahl einer aus Fachleuten bestehenden Kommission, die mit den schweizerischen Vertretern der Uhrenfabrikation beraten wird. Gewählt wurden zu diesem Zwecke die Herren Carl Goldschmidt, Adolf Belmonte, Wilhelm Diebener und Karl Marfels.

Nach dem Handelsabkommen werden im laufenden Vierteljahr monatlich für 11, Millionen Francs Uhren und Uhrenbestandteile zur Einfuhr frei gegeben. Ob sich im Anschluß an diesen Zeitraum wieder eine Zeit der völligen Einfuhrverhinderung anschließen wird, oder ob ein weiteres Abkommen auf anderer Grundlage zustande kommt, läßt sich noch nicht voraussehen.

Zugelassen sind vorläufig alle Metalluhren; Silberuhren jedoch nur in beschränktem Maße. Goldene Uhren dürfen voraussichtlich nur ganz vereinzelt eingeführt werden. Uhren, deren Einkaufspreis 40 Francs übersteigt, scheiden jedoch aus der Einfuhr aus.

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Es liegt im Interesse des deutschen Uhrenhandels, möglichst wenig goldene Uhren einzuführen. Aus diesem Grunde richten wir an alle deutschen Uhrengroßhändler die Bitte, von der Einfuhr goldener Uhren tunlichst ganz absehen zu wollen. O

Als Grundlage für die Kontingentierung ist der Durchschnitt der Einfuhr jedes einzelnen Händlers aus den Jahren 1913, 1915 und 1916, mit Ausschluß des Jahres 1914, in Aussicht genommen. Da die Gesamteinfuhr in der angegebenen Zeit durchschnittlich 26 Millionen Mark betrug, so dürften im laufenden Vierteljahr etwa 15% des Jahresdurchschnitts eines jeden Beziehers zur Verteilung gelangen.

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Verbandsmitglieder, die diese Quote in ihren Anträgen nicht überschreiten, haben mit keinen Schwierigkeiten bei der Einfuhr zu rechnen. Die Anträge sind auch jetzt ausschließlich nur vom Fabrikanten in der Schweiz an den Herrn Delegierten des Reichskommissars für Ein- und Ausfuhr bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Bern über das Schweizerische Politische Departement zu richten.

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Die Einfuhr wird wesentlich erleichtert, wenn nur für versandfertige Ware und für jedes Postpaket ein Einfuhrantrag gesondert gestellt wird. Die Zahlungen erfolgen wie bisher seitens des Abnehmers direkt an den Fabrikanten.

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Wir empfehlen dringend, keine Anträge stellen zu lassen, die die oben angegebene Quote von 15% des Durchschnitts der Jahre 1913, 1915 und 1916 überschreiten, denn wenn die schwebenden Verhandlungen dazu führen, daß eine Kontingentierung auf Grund von Unterlagen erfolgen muß, dann würde der betreffende Antragsteller später eine glatte Erledigung seiner Anträge nicht zu erwarten haben. Für die Kontingentierungen sind folgende Richtlinien in Aussicht genommen: Bezieher, die bereits vor 1914 Uhren aus der Schweiz einführten, haben über die Höhe ihrer Einfuhr die Bescheinigung eines vereidigten Bücherrevisors beizubringen, soweit nicht

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Amsterdamer Diamant-Marktbericht. Von unserem Amsterdamer Spezial-Berichterstatter. Amsterdam, den 21. Mai 1917. Die Nachfrage nach rohen Diamanten bei dem englischen Syndikat war wieder einmal sehr groß, aber es wird nur wenig abgegeben. Die Ware, hauptsächlich die kleinen Diamanten, wird dann auch in Amsterdam mit großem Gewinn wieder verkauft. Man zahlt jetzt 16-18 Schilling Gewinn per Karat.

In den letzten Wochen war der Handel mit geschliffener Ware wieder sehr rege, und auch mit den sehr feinen geschliffenen Diamanten wurden bedeutende Geschäfte gemacht.

Die „Hamburger Nachrichten" vom 7. Mai brachten wieder einmal eine schöne Nachricht. Es heißt da folgendermaßen: „Aus Amsterdam wird der B. B. Z. gemeldet: Infolge des Mangels jeder Schiffsverbindung stockt der Postverkehr mit England seit zwei Wochen vollständig, und infolge der ungeheuren Steigerung der Versicherungsprämien auf mehr als 20% des Wertes, ist der holländische Diamantenmarkt vollständig verödet. Nur wenige Schleifereien halten noch einen beschränkten Betrieb aufrecht. 7000 Schleifer sind beschäftigungslos. Die Diamantenausfuhr nach Amerika hat gänzlich aufgehört."

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Die

Konstantinopeler Brief.

Konstantinopel, 18. Mai 1917.

ie Nachfrage nach kostbaren Schmucksachen ist jetzt außerordentlich lebhaft. Was die hiesigen Händler vorrätig haben, ist den Käufern meistens nicht gut genug, es ist ihnen zu billig und sie verlangen nach Schwererem" d. h. was mehr kostet. Ihrem Aussehen nach ganz gewöhnliche Leute, die vor dem Kriege nicht zum Kundenkreise der hiesigen Goldwarenhändler gehörten, wünschen jetzt Ringe zu kaufen mit einem großen Brillanten, umgeben von Rubinen, und wollen hierfür bis 350 Pfund anlegen. Sie kaufen einzelne Rubinen, den Stein zu 100 Pfund. Luxusgegenstände aus Gold und Silber sind den Damen nicht mehr gut genug; sie verlangen, daß man kostbarere Ware von draußen kommen lasse, welchem Verlangen jetzt natürlich nicht entsprochen werden kann, außer bei Steinen. Anfang Mai sind im Besestan, im Großen Basar in Stambul, einige kostbare Schmucksachen aus der Nachlassenschaft des verstorbenen Thronfolgers Jusuf Issedin Effendi versteigert worden. Darunter befanden sich Ohrringe mit Brillanten zu 3400 Pfund, ein Ring mit einem einzigen Brillanten 1620 Pf., ein Brillantring in Form einer Rose 900 Pf., ein Blumenstrauß in Form eines Vogels 510 Pfund; die Versteigerungen im Besestan, wo ausschließlich Händler von alten Waffen und sonstigen Altertümern ihren Sitz haben, erfolgen meistens nur unter den ansässigen Händlern. Der zu versteigernde Gegenstand wird vom „Dellal“ (Auktionator) auf einem Teller von Laden zu Laden getragen, Jeder schaut ihn an und bietet mit, wenn er ihn erwerben will. Für sein Angebot bleibt er den ganzen Tag im Wort. Wer bis zum Abend das höchste Angebot gemacht hat, bleibt Ersteher. Zu der Versteigerung der Schmucksachen aus der Nachlassenschaft des Thronfolgers hatten sich auch viele Privatleute eingefunden, was sonst nicht üblich ist. Und es ist alles verkauft und überzahlt worden. Ringe die sonst 30-40 Pfund gekostet haben, wurden mit 70-80 Pfund erstanden.

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Die Türken betrachten die Erwerbung von Edelsteinen noch immer als beste Kapitalanlage, ja sie ziehen sie sogar Häusern vor, die als Kapitalanlage gleichfalls sehr geschätzt sind. Edelsteine kann man mit sich fortnehmen, Häuser nicht, sagen sie. Dem Diebstahl oder der Vernichtung durch Feuer beugen sie dadurch vor, daß sie ihre Edelsteine in kleinen Säckchen am Gurte ihrer Unterhosen tragen; Männer wie Frauen. Sicher ist jedoch diese Aufbewahrungsweise nur bei türkischen Frauen, denn die darf kein Mann am Schleier und am Unterhosengurt berühren.

Einem Manne können aber handfeste Spitzbuben oder Räuber ruhig die Unterhosen mit dem Edelsteinsäckchen ausziehen. Vielfach werden Schmucksachen auch in Taschen auf der nackten Brust getragen. Die kurdischen Hamale tragen ihre Ersparnisse, womit sie sich in der alten Heimat ein Häuschen und ein Stück Grund erwerben wollen, stets auf der Brust mit sich herum. Wie vielen ist nicht schon ihr ganzes Vermögen gestohlen oder geraubt worden, oder sie haben es verloren.

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Die Wahrheit über die Verarbeitung von Gold im Edelmetallgewerbe. Safen wir da kürzlich bei einem Schoppen Wein zusammen

und sprachen, wie das heute in Deutschland und wohl auch im Ausland landesüblich geworden ist, vom großen Weltkrieg und seinen schweren wirtschaftlichen Einwirkungen auf alle Zweige unsres Erwerbslebens. Man kam dabei auch auf die Einrichtung der Goldankaufstellen zu sprechen und auf die Erfolge, die damit erzielt worden seien. Man hob hervor, daß selbst mittlere Städte hohe Beträge durch den Goldankauf erzielt hätten und daß es ein schönes Zeichen deutscher Opferfreudigkeit sei, das man so willig den entbehrlichen, nicht mehr brauchbaren Goldschmuck auf den Altar des Vaterlandes gelegt habe.

„Ja," meinte einer aus der Runde, „aber der Nachwuchs ist vorhanden. Für die abgelieferten Sachen kauft man sich neue, bessere, wertvollere Schmuckstücke und die liefert man nicht ab. Mancher liefert überhaupt nichts ab, weil er in den Goldwarenläden noch genug Schmucksachen liegen sieht und deshalb meint, der Staat brauche ja das Gold gar nicht so nötig, so lange es in den Läden der Goldschmiede noch in Mengen vorhanden sei."

„Das ist ganz meine Meinung," warf ein Andrer ein, denn jeder Unsinn findet auf Erden einen Compagnon, in den Goldwarengeschäften muß das Gold beschlagnahmt werden, wenn der Zweck erreicht werden soll. Ich habe nichts abgeliefert, obwohl ich meine Uhrkette (er trägt etne goldene Panzeruhrkette alter Mode) auch hätte drangeben können, und auch ein Paar alte schwere Siegelringe zu Hause im Kasten liegen habe, aber ich tue es nicht, so lange noch soviel Gold nicht nur als Schmuck verarbeitet, sondern auch unverarbeitet als Rohmaterial bei den Goldschmieden und Uhrmachern lagert.“

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„Glauben Sie denn," sagte er, „daß sie dem Wirtschaftsleben unseres schwer geprüften Vaterlandes einen Gefallen erweisen würden, wenn sie das Gold in den Goldwarengeschäften beschlagnahmen würden. Nicht nur den Ladengoldschmid, nein, die ganze Goldwarenindustrie, auf die Deutschland mit Recht stolz ist, würden wir damit lahmlegen und Existenzen ohne Grund ruinieren. Wer Goldsachen besitzt, die er entbehren kann, weil sie unmodern geworden, oder defekt sind, oder weil er den Geschmack daran verloren hat, der soll sie zur Stärkung des Goldschatzes der Reichsbank bringen, das ist seine vaterländische Pflicht! Ihnen aber die Gelegenheit zu nehmen, sich dafür ein anderes Schmuckstück käuflich zu erwerben, ist zwecklos und sinnlos, denn wir haben ein Interesse daran, alle unsere Industrien und Erwerbszweige auch in der Kriegszeit nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten. Das kommt dem gesamten Wirtschaftsleben zugute."

„Das ist nur ein Beweis für die gesunde Kaufkraft unseres Volkes selbst in der Kriegszeit," sekundierte ihm ein Anderer. Da war aber auch schon ein Dritter als Gegner entstanden. ,,Natürlich muß die Reichsbank soviel Gold als möglich zugeführt bekommen! Das ist für jedermann klar, und wir

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„Ganz meine Meinung," sagte ein Vierter und nahm einen tiefen Zug aus seinem Schoppenglas, „ich habe gehört, daß auf diese Weise der Goldrücklage im Jahre etwa 80 bis 100 Millionen an Feingold wieder entzogen werden. Das ist nicht in Ordnung, das ist eine unwirtschaftliche Maßnahme in der Kriegszeit, die wir bekämpfen müssen."

„Jawohl," schloß sich ein Fünfter an, das Gold wandert nicht nur in die Goldwarenfabriken und zu den Goldschmieden,

sondern auch zu den Zahnärzten und Zahntechnikern, den Photographen, in die keramischen Betriebe, Glasfabriken und in die Stätten der Textilindustrie, wo man goldene Litzen, Borten, Knöpfe usw. und allerhand sonstigen überflüssigen Luxus herstellt."

Der Beamte der Reichsbank lächelte sarkastisch.

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„Sie haben aus einer sehr trüben Quelle geschöpft," erwiderte er, wenn Sie behaupten, daß die Reichsbank etwa für 80 bis 100 Millionen Mark Feingold an die Gold warenindustrie zur Verarbeitung gelangen lasse. In der Friedenszeit, wo der Absatz im Inland flott war, und der Export nach dem europäischen Ausland und nach den überseeischen Ländern in Blüte stand, hat diese Industrie an 80 Millionen Mark Feingold verarbeitet. Das sind aber Zeiten, die vergangen sind. Während des Krieges hat die Reichsbank in der Erkenntnis, daß das Gold in erster Linie zur Hochhaltung unsrer Valuta dienen muß, daß es unser einziges Zahlungsmittel bei der Einfuhr der notwendigsten Waren, soweit diese Einfuhr überhaupt noch möglich ist, bildet, die Goldabgabe zu Industrie- und Gewerbezwecken um mindestens 65 Millionen Mark herabgesetzt, so daß nur noch 15 Millionen Mark Feingold abgegeben werden. Das ist aber keineswegs zu viel, eher noch zu wenig, um die Goldwarenindustrie aufrecht zu erhalten. Was würde denn der Erfolg sein, wenn die Goldabgabe gänzlich eingestellt würde? Die Gold warenindustrie würde zunächst völlig zu Boden geworfen und damit dem edelsten Kunstgewerbe ein Schlag versetzt werden, von dem es sich so leicht nicht wieder erholen würde."

„Dem stimme ich zu," bekräftigte ein Gewerbelehrer, „vom Kunstgewerbe gilt mehr, wie von jedem anderen das Wort "wer rastet, rostet". Es bedarf zu seiner Aufwärtsentwicklung ununterbrochener Betätigung, dauernder Anregungen, um künstlerisch wie technisch vorwärts zu schreiten und den Wettbewerb mit den anderen Ländern auszuhalten. Und sollen denn alle die zahlreichen Arbeiter und Arbeiterinnen, die in der Goldwarenindustrie in Pforzheim, Hanau, Schwäb.-Gmünd und anderwärts beschäftigt werden, mit einem Male brotlos werden. In Pforzheim allein sind es 5000. Das würde ein soziales Unglück sein. Viele dieser Arbeiter lassen sich nicht ohne weiteres als Munitionsarbeiter verwenden, und nur allzuleicht wird ihre Hand bei gröberen Arbeiten unbrauchbar für die feinere Arbeit des Kunstgewerbes."

„Das läßt sich hören," meinte der Lette, der seine Meinung abgab, „wir müssen also daran festhalten, daß die Reichsbank das Gold nur abgibt, um dadurch einen größeren Vorteil für das deutsche Wirtschaftsleben zu erzielen."

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„Sicherlich," schloß der Beamte der Reichsbank die Aussprache, „die deutschen Goldwaren sind im Ausland noch immer ein gern gesehener Artikel, und man zahlt für sie doch erheblich mehr als der Goldwert ausmacht. Und von den 15 Millionen, die wir abgeben, dienen allein 12 Millionen dem Ausfuhrhandel, so daß für Inlandsware nur 3 Millionen übrig bleiben. Von diesen 3 Millionen aber fallen nur 12 Millionen auf die Gold warenindustrie und die andere Hälfte auf andere Industrieen und Erwerbszweige! Das genügt wohl. Und nun gehen Sie hin und klären Sie das Publikum darüber auf, daß es ein Märchen ist, wenn man behauptet,

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