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In der praktischen Werkstattstätigkeit dürfte es weniger vorkommen und ist auch davon abzuraten, mehrere, zumal unbekannte Goldlegierungen zu einem bestimmten Feingehalt zusammenzuschmelzen, da bei Gold nicht nur der Feingehalt, sondern auch die durch die Legierungsist; weshalb bei Mischung von zwei Legierungen auch zusammenstellung zu erzielende Farbe zu berücksichtigen tunlichst Blaßgold mit Blaßgold und Rotgold mit gleichartigem zu verwenden ist. Sollen mehrere verschiedene Goldlegierungen verarbeitet werden, so schmilzt man dieselben gut durch und legiert nach erfolgter Feingehaltsprobe, bei welcher auch der Feinsilber-Prozentsatz festgestellt wurde. Dagegen wären bei Silber, welches ja zumeist nur mit Kupfer legiert ist, keinerlei technische Nachteile zu bedenken, und so geben wir auch für diese Berechnungsweise noch ein Beispiel.

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18.100 667

=

315

333 -315 18

1000 333 + 667

2,7 Gramm Feingold sind hinzuzufügen.

100

Probe: Gramm 315 2,7 Gramm 1000

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=

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31,500 2,700

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154 Gramm. 625 = 96,250 504 Gramm. 800 = 403,200

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Ein aufmerksames Durchrechnen und Vergleichen der hier aus der Praxis zeitgemäß gewählten Beispiele wird leicht erkennen lassen, warum die Berechnungen nach den Formeln so vorgenommen werden müssen. Mögen

daher diese Ausführungen recht vielen Goldschmieden von Vorteil sein und auch zum besseren Verständnis und dadurch zur sicheren Beherrschung der Legierungsumrechnungen beitragen.

Es

Vermehrte Öffentlichkeit

im Zwangsvergleichsverfahren.

's war die Handelskammer Berlin, welche seinerzeit die erste Anregung zur Einführung des gerichtlichen Zwangsvergleichs außerhalb des Konkurses gab. Unter den Kriegsmaßnahmen, welche eine Abwendung des Konkursverfahrens zum Ziele haben, befand sich alsbald nach Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes die Einführung der Geschäftsaufsicht, vom 8. August 1914.

Diese hat aber, wie die Handelskammer Berlin jüngst ausführte, nur dann einen Wert, wenn auf eine Gesundung der geschäftlichen Verhältnisse und damit auf die selbständige Fortführung der betreffenden wirtschaftlichen Existenz gerechnet werden kann. Es haben sich nun Anzeichen dafür ergeben, daß eine solche Gesundung oft nicht möglich oder wenigstens nicht wahrscheinlich ist und der Konkurs schließlich doch unvermeidlich sein würde. Fälle dieser Art lassen es angezeigt erscheinen, dem Schuldner die Möglichkeit zu gewähren, die Geschäftsaufsicht unter Vermeidung des Konkurses schon früher abzuwickeln.

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Freiwilligkeit beruht, die Öffentlichkeit nicht mehr als unbedingt nötig und als im unmittelbaren Interesse der direkt Beteiligten gelegen ist, erfährt. Aus diesem Grunde beschränkt die Verordnung die vom Gericht zu machenden Mitteilungen auf bestimmte Fälle und auf bestimmte Empfangspersonen, speziell auf die Gläubiger.

EHRENTAFEL

FÜR DIE IM KAMPFE FÜR DAS DEUTSCHE VATERLAND GEFALLENEN TAPFEREN HELDEN Heinrich Saam, Silberschmied im Hause Weinranc & Schmidt, Silberwarenfabrik in Hanau, starb an seinen im Kampfe für das Vaterland erlittenen Wunden.

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Karl Hahn, Angestellter der Firma Fr. Kreuter & Co. in Hanau, starb den Heldentod für das Vaterland.

Auch die wirtschaftlichen Interessenvertretungen haben in bestimmtem Umfange eine Benachrichtigung von gerichtswegen anzusprechen. Die Benachrichtigungen genügen aber bei näherem Eingehen auf die Interessen auch der nicht direkt beteiligten Kreise, nicht durchweg den im Hinblick auf die Gesamtheit zu stellenden Forderungen. Denn es sind sehr wohl Fälle denkbar, in denen der unter Geschäftsaufsicht Stehende nach deren Beantragung mit neuen Lieferanten in Verkehr zu treten wünscht und umgekehrt. Und da die neu eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr zu denen gehören, die dem fraglichen Verfahren unterliegen, so hat der neue Lieferant ein natürliches Interesse daran zu erfahren, ob sein Abnehmer als zahlungssicher angesehen werden kann, bzw., ob ein Zwangsvergleichsverfahren von ihm beantragt worden und ein gerichtlich genehmigter Vergleich, und in welcher Höhe seiner Verpflichtungen, zustande gekommen ist. Die jetzige Lage der Verhältnisse gibt aber nicht die Möglichkeit sich hierüber authentische Auskunft zu verschaffen, da weder die Interessenvertretungen über abgeschlossene Vergleiche vom Gericht Mitteilung erhalten (auch nicht alle Geschäftsleute und garnicht die Privatleute durch die gesetzlichen Interessenvertretungen von Handel, Handwerk oder Landwirtschaft umfaßt werden), noch auch die Gerichte selbst an Außenstehende zu Auskunft über das Verfahren berechtigt oder verpflichtet sind.

Richard Böhm, Goldschmied aus Magdeburg, erlitt im Alter von 27 Jahren den Heldentod.

Karl Lenz, Geschäftsleiter der Ringfabrik J. Lenz in Pforzheim starb für das Vaterland auf dem Felde der Ehre. 0

Wilhelm Schwarz, Goldschmied, Schütze in einer Maschinen-Gewehr-Kompagnie, Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse, Sohn des Kgl. Hoflieferanten Wilh. Schwarz in Meißen, fiel auf dem Felde der Ehre.

Fritz Breuninger, Goldschmied aus
Ludwigsburg, Leutnant d. R., Inhaber des
Eisernen Kreuzes II. Klasse und der Silbernen
Verdienstmedaille, ist für das Vaterland gefallen.

Den teuren Toten, die ihr Leben für
uns opferten, ein ehrendes Gedenken!

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Den Weg dazu bietet die Bekanntmachung über die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses vom 14. Dezember 1916. □ Es kann hier nicht der Platz sein, die Einzelheiten dieser Verordnung anzuführen, zumal sie von uns bereits in Nr. 3-4 vom Jahre 1917 eingehend behandelt worden sind, wir beschränken uns vielmehr darauf, aus derselben einen Punkt herauszugreifen, der in letzter Zeit durch eine Eingabe des Verbandes der Vereine Kreditreform in die öffentliche Erörterung gezogen worden ist. Es ist eine durch die gegebenen Verhältnisse in weitem Umfange gerechtfertigte Forderung, daß in und von einem Verfahren wie dem vorliegenden, welches auf

Der Geschäftsmann wird, sofern er nicht unter der Hand Auskunft erhält, in diesem Falle sich doch, seiner Gewohnheit nach, der ihm geläufigen Anfrage bei Auskunfteien bedienen. Man wird es daher begreiflich, von deren Standpunkt aus, und innerlich gerechtfertigt, vom allgemeinen Standpunkt aus, finden, wenn sich eine Tendenz der Auskunfteien dahin gehend zeigt, daß die

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