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soll. Im übrigen ist sie bei starker Vergoldung, oder in Verbindung mit gutem Gold, kein übler Ersatz auch für das Tragen über Jahre hinaus. Die Firma Preuner hat dank einer zielbewußten Geschäftspraxis und unter großen Opfern auch über die Grenzen Deutschlands hinaus die Idee der modernen, in Wirklichkeit alten deutschen Trauringe verbreitet und sich den nötigen Schutz dafür gesichert. Ihr Beispiel kann zur Nachahmung für jeden, der in eigener Schaffenskraft kunstgewerbliche Neuschöpfungen bewirkt, dienen.

Werkstatt-Praxis.

Galvanische Ãßung. Da die meisten Goldschmiede Einrichtungen zum Vergolden besitzen, so eignet sich dieses Verfahren besonders für sie. Das Atzen dient gleichsam als Ersatzmittel für das Gravieren, indem man vertiefte Zeichnungen durch chemische Mittel hervorbringt. Die Gegenstände werden an der Stelle, wo sie nicht angegriffen werden sollen, mit Ätzgrund dünn überzogen, also auch die Rückseite; beim galvanischen Ätzen wird der Leitungsdraht mit Weichlot auf der Rückseite angelötet. Der Ätzgrund besteht aus folgenden Substanzen: 2 Teile weißes Wachs, 2 Teile Mastix, 1 Teil Asphalt oder 2 Kolophonium, 4 Teile Asphalt. Die Zeichnung wird mittels Radiernadel freigelegt. Der zu ätzende Gegenstand wird als Anode eingehängt, der eine gleichgroße Kathode aus Platin oder Retortkohle in einem Abstand von etwa 15 cm gegenüberstehen muß, möglichst parallel. Als Atzbäder werden angewendet:

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1. Für Eisen und Stahl: eine Chlorammoniumlösung,

2. Silber und Gold: 50 Gramm Cyankalium in 1 Liter Wasser,

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Kupfer: Verdünnte Schwefelsäure 1:20.

Allgemeine Rundschau

C. D.

Kurze Winke für die Gründung von Werkgenossenschaften für Heeresarbeiten. Gesetzlich ist vorgeschrieben, daß jeder Genosse mindestens einen Geschäftsanteil erwerben muß, der je nach Beschluß der Genossenschaften nur teilweise oder voll einzuzahlen ist, ebenso ist die Höhe des Geschäftsanteils unbenommen, doch muß er mindestens 300 Mk. betragen, ebenso hoch sollte auch die Haftsumme sein. Zur Leitung der Geschäfte könnte ein Vorstand, aus mindestens drei Genossen bestehend, gewählt werden, ebenso ein Aufsichtsrat, der ebenfalls aus drei Genossen bestehen muß, jedoch kann auch eine größere Zahl von Genossen in den Vorstand oder Aufsichtsrat gewählt werden. Es ist von den Vorständen anzunehmen, daß sie bei einer auf sie fallenden Wahl ein solches Amt als Ehrenamt betrachten würden, also keinerlei Entschädigung beanspruchen. Aus diesem Grunde würden also der Genossenschaft außer den geringen Mitteln zur Beschaffung notwendiger Drucksachen, Porti usw. keine Lasten aufgebürdet werden. Da es sich in den meisten für uns in Betracht kommenden Fällen nicht um die Mitlieferung von Material handeln würde, genügt es, von jedem Geschäftsanteil vorläufig nur 20 Mk. einzufordern und von jedem Betrag für gelieferte Genossenschaftsarbeit 4 Prozent der Genossenschaftskasse zuzuführen, die den Genossen nach Abschluß des Jahresberichtes als Dividende eventuell wieder zugute kommt. Im übrigen wird die neugegründete Beratungsstelle über Zivildienstarbeit des Uhrmacher-, Goldschmiede- und Graveurgewerbes Deutschlands, Leipzig, Talstraße 2, zu jeder Auskunft bereit sein.

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wenn die Industrie ein bis zwei Jahre stilliegt, das brauche er nicht auszumalen. Für Arbeiter, die von hier fortkämen an Plätze, an denen Arbeitermangel herrsche, sei dann wohl gesorgt. Für die Stadt aber bedeute das eine Katastrophe. Handelskammer und Stadtverwaltung müßten alles tun, um unsere Industrie zu erhalten, übrigens nicht bloß im Interesse der Stadt, sondern auch im Interesse der nationalen Volkswirtschaft. Gerade die hiesige Industrie wird nach dem Kriege die erste sein, die wieder für die Ausfuhr arbeiten kann“. Der Oberbürgermeister erwiderte, man müsse die Ausführungsbestimmungen abwarten. Wie er erfahren habe, sei die Handelskammer bereits vorgegangen. Es sei ihr zugesagt worden, daß ein Vertreter des Kriegsamtes nach Pforzheim komme, um die Sache zu regeln, da man zugebe, daß Pforzheim in wirtschaftlicher und technischer Beziehung eine Sonderstellung im Reich einnehme. Man erkenne an, daß eine Industrie, die so viel Geld aus dem Auslande hereinbringt, lebensfähig bleiben muß, damit sie mit Friedensschluß wieder ordentlich arbeiten kann. Die Sache sei also im Fluß. Selbstverständlich werde sich auch die Stadtverwaltung an den Verhandlungen beteiligen, wie bei allen derartigen Fragen. Die vorgetragenen Wünsche seien voll und ganz berechtigt.

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Im Kunstgewerbemuseum zu Pforzheim sind die Entwürfe des dritten Kriegspreisausschreibens der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" (Wilh. Diebener) in Leipzig, zur Schaffung eines Ehrenzeichens für Kriegerfrauen, ausgestellt.

Das amtliche Verzeichnis der Postscheckkunden bei den Postscheckämtern im Reichs-Postgebiet wird im Januar 1917 nach dem Stande von Ende Dezember 1916 neu aufgelegt werden. Für diejenigen, die dem Postscheckverkehr beitreten und in das Verzeichnis noch aufgenommen werden wollen, emphiehlt es sich, möglichst bald die Eröffnung eines Postscheckkontos zu beantragen. Die Vordrucke zu den Anträgen sind bei jeder Postanstalt erhältlich.

Briefkasten

Für die freundlichen Weihnachtswünsche, und auch für die schon für das kommende Jahr, besonders von unseren Lesern im Felde uns gesandten, danken wir hierdurch und erwidern dieselben auf das Wärmste.

Schriftleitung und Herausgeber der Deutschen Goldschmiede-Zeitung.

Auskunftsstelle

der Deutschen Goldschmiede-Zeltung Fachtechnische Fragen und Bezugsquellen

Wiederholte Fragen:

3965. Welche Firmen stellen die silbernen Becher mit der Aufschrift und den Emblemen: „Dem Sieger im Luftkampf" her? W. M. i. M.

3966. Welche Firma liefert weiße Borstenbürsten, erster Qualität, die zur Montierung mit Silber geeignet sind? C. M. i. F. 3968. Wer liefert 100-200 Stück Vereinsbroschen nach gegebenem Modell in Eisenguß, montiert dieselben fertig mit Nadel und Haken, und färbt sie? M. J. i. L. 3978. Welche Firma liefert Isolierungen für Kaffeeservice. D. S. i. V.

Neue Exportverbindungen.

Angebote, denen das Porto für das Ausland beigefügt ist, befördert die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Wilhelm Diebener. Schweiz. Erste Schweizer Großfirma sucht für die Zeit nach dem Kriege aufzunehmen: Silberwaren 800/1000, wie Bestecke, Tafelgeräte usw. la. Alpacca. Nur erstklassige Fabriken wollen sich melden. Alleinverkauf erwünscht.

Kleine und nach Schluß eingegangene Nachrichten befinden sich hinter dem Arbeitsmarkt.

Deutsche Goldschmiede Zeitung

Unberechtigter Nachdruck aus dem Inhalt verboten

13. Januar 1917

Um

Der Rechtschuß des eisernen Gedenkschmuckes.

m der Reichsbank zur Stärkung des Goldschatzes für den Krieg Gold in reicherem Maße zuzuführen, als es die bisherigen Sammlungen boten, wurde die Goldschmucksammlung in die Wege geleitet, die das Beschlagnahmeverfahren entbehrlich machen soll. Man hat mehrfach die Meinung ausgesprochen, daß diese Goldzufuhr gar nicht so dringlich sei, weil die Reichsbank ja noch Gold an die Industrie abgebe. Damit solle zunächst ein Ende gemacht werden. Nun ist aber die Abgabe von Gold an die Schmuckindustrie überhaupt nicht so bedeutend als Viele glauben, etwa 14 bis 15 Millionen Mark, wovon 2 bis 3 Millionen auf Schmuckwaren für den inländischen Markt zu rechnen sind. Und weiter muß doch berücksichtigt werden, daß unserer in Friedensjahren blühenden Edelmetallindustrie nicht mit einem Schlage ganz das Lebenslicht ausgeblasen werden darf, denn wir dürfen nicht vergessen, daß sie einer erheblichen Zahl von Arbeitern und Arbeiterinnen Beschäftigung gibt; sie brotlos zu machen, würde ein verhängnisvoller Schritt sein. Die Reichsbank wird deshalb auch in Zukunft diese Goldabgabe nicht einstellen, sie rechnet aber damit, daß ihr durch die Goldschmucksammlungen auch wieder Rohmaterial zur Füllung ihres Goldschatzes zufließt. Darum sucht man auch die Besitzer von Goldschmuck durch Erteilung von Auszeichnungen zur Hingabe anzureizen. Ein solcher Anreiz aber liegt auch in den eisernen Uhrketten, Broschen, Ringen usw., die für die Reichsbank hergestellt und denen eingehändigt werden, die Goldschmuck auf den Altar des Vaterlandes legen. So hat die Leipziger Goldsammelstelle eiserne Uhrketten herstellen lassen, die mit Devisen versehen sind, die an die große Zeit des Weltkrieges erinnern. Es wird eine kurze Herrenkette, eine Herrendurchziehkette und eine Damenuhrkette zum Preise von 2 Mk. 50 Pfg. an die abgegeben, die ihre goldnen Uhrketten opfern. Auf diesen Ersatzuhrketten befinden sich Inschriften, wie „Gold zur Wehr“, „Eisen zur Ehr“, „Gold gab ich für Eisen", „In eiserner Zeit 1916" usw. Es möchte nun mancher eine solche Kette tragen, der keine goldene Kette dafür hingeben will oder kann, sei es, daß er sich von dem ihm liebgewordenen Stück nicht trennen will, sei es, daß er sich den Luxus einer goldnen Uhrkette überhaupt nicht hat leisten können. Die Industrie würde diesen Wünschen durch Herstellung solcher Ketten leicht nachkommen können, aber sie ist daran durch ein gesetzliches Verbot gehindert. Die Ketten dürfen nicht beliebig angefertigt und in Handel gebracht werden. Und

was von diesen Ketten gilt, das gilt auch von allen übrigen eisernen Gedenkstücken, die im Auftrage der Reichsbank hergestellt werden. Sie sind durch die Bekanntmachung vom 3. August 1916 gesetzlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt noch nachgebildet werden.

Es ist dabei gleichgültig, ob die Nachbildung etwa in einem andern Metall als in Eisen, z. B. in Nickel, Silber, Gold oder Aluminium angefertigt wird. Auch das letztere ist verboten. Man darf auch nicht glauben, daß geringfügige Abweichungen von den Originalen, z. B. etwas anders geformte Kettenschilder oder eine andere Färbung die Nachbildung statthaft machen. Wenn die eiserne Kette nicht ein ganz anders geartetes, selbständiges Kunstwerk ist, und sich nicht in der Form völlig von der geschützten Kette unterscheidet, so daß eine Verwechselung ausgeschlossen ist, so bleibt die Anfertigung strafbar und sie bleibt es selbst dann, wenn der Verfertiger nur ein einziges Stück zu seinem Privatbedarf herstellt. Auch das zur Herstellung angewandte Verfahren ist nebensächlich. Verboten ist aber nur die plastische Herstellung des eisernen Schmuckes. Die bildliche Darstellung ist erlaubt, wenn sie zum Zwecke der Belehrung und Unterhaltung, z. B. auch in unserer Fachpresse, erfolgt und nicht gewerblichen Zwecken dient. So würde sich wegen Verletzung des Schutzrechtes strafbar machen, wer ein solches eisernes Gedenkstück etwa als Warenzeichen nachbilden ließe und als Reklame verwendete.

Der Zweck der gesetzlichen Vorschrift ist leicht ersichtlich. Das eiserne Gedenkstück, worin es immer bestehen mag, soll ein Ausweis dafür sein, daß der Besitzer desselben den Goldschatz der Reichsbank durch Hingabe eines goldenen Schmuckstückes gestärkt hat. Es bildet gewissermaßen eine Legitimation für die vaterländische Opferwilligkeit. Diese aber soll niemand wider die Wahrheit zur Schau tragen können und das würde leicht möglich sein, wenn die Gedenkstücke in Verkehr gebracht, bzw. feilgeboten würden.

Darum ist schließlich das Verbot auch auf Rechtsgeschäfte ausgedehnt, bei denen es sich um eiserne Gedenkstücke handelt. Der Goldschmied kann ein solches nicht kaufen, nicht gegen ein anderes Schmuckstück eintauschen, der Besitzer darf es nicht veräußern, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Alle derartigen Rechtsgeschäfte sind für nichtig erklärt worden. Nur als Geschenke dürfen sie an Familienangehörige abgegeben oder in einem letzten Willen jemand vermacht werden. Um die Gedenkstücke nicht in

falsche Hände kommen zu lassen, ist auch die Pfändung derselben zugunsten eines Gläubigers vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Wer diese Vorschriften übertritt, hat schwere Strafe zu erwarten, denn Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 3 Monaten, oder Geldstrafe bis zu 3000 Mk. und Einziehung der Gedenkstücke gesühnt. Die Strafverfolgung soll nur auf Antrag des Reichsbankdirektoriums erfolgen.

Wir haben den Rechtsschutz der Gedenkstücke hier behandelt, weil aus dem Kreise der Goldschmiede mehrfach Fragen an uns gerichtet wurden, ob das Ketten-Muster gesetzlichen Schutz genieße oder doch, wenn auch in etwas veränderter Form, nachgebildet werden könne; ein Beweis, daß das erlassene Gesetz doch nicht hinreichend bekannt geworden ist. Bei der Falle der Gesetze, welche während des Weltkrieges unaufhörlich auf uns einströmen, ist das übrigens kein Wunder.

Das Verbot der Ausfuhr von Luxuswaren nach Österreich-Ungarn. Unter dem 26. Februar wurde in Deutschland eine

Verordnung erlassen, nach welcher der Reichskanzler ermächtigt wurde, die Einfuhr entbehrlicher Gegenstände über die Grenzen des Deutschen Reiches bis auf Weiteres zu verbieten und die zur Durchführung des Verbots erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Von diesem Einfuhrverbot wurden auch die verschiedenen Gruppen der Edelmetallindustrie betroffen, denn das in der Bekanntmachung vom 26. Februar 1916 enthaltene Verzeichnis führte unter anderem auch Goldund Silberwaren und Edelsteine auf, desgleichen Waren aus unedlen Metallen, soweit sie der Schmuckwarenbranche angehören, also Bijouterien, vergoldet oder mit Gold belegt, versilbert oder mit Silber belegt, unechtes Goldund Silbergespinnst, Gespinnste aus unedlen Metallen, Schmuck-, Zier- und sonstige Luxusgegenstände aus unedlen Metallen, sowie Perlen, echte und unechte.

Jetzt ist auch Österreich-Ungarn mit einer gleichen Verordnung hervorgetreten und hat die Zollamter ermächtigt, die in einem Verzeichnis aufgeführten Luxuswaren an der Grenze anzuhalten und die Einfuhr zu

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Waren aller Tarifklassen mit: Montierungen aus Edelmetallen Wir haben das Verzeichnis absichtlich vollständig wiedergegeben, um unsern Lesern ein klares Bild davon zu Ungarn ausgeschlossen sind. geben, welche Waren jetzt von der Ausfuhr nach ÖsterreichIn einzelnen Sachen, wie Schmuckwaren, Tafelgeräten, Bijouterien, fand noch bis vor Kriegsausbruch eine nicht unbeträchtliche Ausfuhr statt, und dieselbe ist auch während des Krieges nicht ganz zum Stillstand gekommen, so daß unser Außenhandel durch das Verbot in Mitleidenschaft gezogen wird.

Der Creditoren-Verein für die Gold-, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim hat aus Anlaß mehrfacher Anfragen sich mit dem Verband der Edelmetall- und Uhrenbranche in Wien in Verbindung gesetzt, um ihn zu veranlassen, durch eine Eingabe an die betreffenden Ministerien 'die bis zum 23. Januar 1917 gewährte bedingte Einfuhrfrist auf alle bereits in Arbeit befindlichen Bestellungen auszudehnen.

D

Alte Hamburger Goldschmiedekunst.

verhindern, wobei ihnen jedoch nachgelassen worden ist, Der Goldschmied, aus dessen Werkstätte ein fertiges

Ausnahmen zuzulassen, soweit es sich um den Veredlungsverkehr oder um den Ausbesserungs- und Rückwarenverkehr handelt. Unter besonders berücksichtigenswerten Umständen können Ausnahmen von dem Verbot von den Hauptzollämtern auch gewährt werden, wenn der Wert der auf einmal einzuführenden Sendung 50 Kronen nicht übersteigt. Die Finanzlandesbehörden haben das Recht auch, wenn der Wert zwar 50 Kronen, aber nicht 500 Kronen übersteigt. Für andere Ausnahmen ist das Finanzministerium zuständig, doch muß die Einfuhr im Öffentlichen Interesse liegen. Bei nach Ungarn oder Bosnien oder der Herzegowina bestimmten Sendungen sind zur Erteilung der Einfuhrbewilligung die Kgl. ungarischen, bzw. bosnisch-herzegowinischen Zollamter und Finanzbehörden zuständig. In dem der Verordnung vom 19. Dezember 1916 beigefügten Verzeichnis sind,

Stück Arbeit hinausgeht, zum Besteller oder in den Handel, wird wohl immer beim Abschied von dem Werke seiner Hand und seines Hauses noch einen sinnenden Blick darübergleiten lassen; losgelöst von seinem Erdenker und Erzeuger beginnt es einen Weg, der oft genug voller wunderbarer Schicksale sein wird. Alte Sagen, traumdurchsponnene Märchen, aber auch wirkliche Historien aus Kultur-, Kunst- und politischer Geschichte erzählen davon. Je schätzbarer ein Werk ist, je mehr Eigenes es von seines Schöpfers Eigenem aufweist, um so wunderlicher ist sein Lebensweg und um so zwingender mutet sein Wert an. Wie eine geheime Magie strömt es von ihm aus, und so viele solcher Werke im Laufe der Zeit durch die Tücke brutaler Mächte oder blinder Zufälle auch untergegangen sein mögen, so sicher ist es doch, daß gerade oft Stücke von größtem künstlerischen Gehalt

von der barbarischen Zerstörung um ihres geistigen Wertes willen, der aus ihnen sprach, verschont blieben und die tolpische Hand des Zerstörers zum Einhalt zwangen; so bleiben sie unserer Zeit aufbewahrt. Weit kann die Zeit ihrer Entstehung zurückliegen, verschollen kann Name und Haus des Erzeugers sein durch mannigfache Erbfolge, im Hinundher des Besitzwechsels, des Tauschhandels, der freiwilligen Enteignung oder der gewaltsamen Aneignung; immer wieder tauchen solche Werke aus der Vergessenheit auf, aus ängstlich gehüteten Familienschätzen, aus auseinanderfallenden Nachlässen gelangen sie von einem Platz an den anderen, bis ihnen endlich das Schicksal wird, entweder zerstört zu werden oder die Stätte zu finden, wo behutsame Hände auf sie warten, ihre Herkunft zu erfragen und sie, nicht selten, wieder mit Werkstattgeschwistern zu paaren, deren Schicksalslauf hier endlich mit ihnen wieder zusammentrifft. Die Goldsammlung, die jetzt das Reich vornimmt, ist nicht arm an solchen Beispielen.

Die Berufsgeschichte der Goldschmiede, die zugleich Kulturgeschichte ist, sowohl in weiterem Sinne als auch m Sinne des Berufes selber, muß sich aus solchen Schicksalen der einzelnen Werke zu einem guten Teil zusammenfügen. Namentlich die örtliche Geschichte des Gewerbes läßt sich kaum ergründen, ohne den Schicksalen der einzelnen Arbeiten nachzugehen, die sich hier und da in öffentlichen Sammlungen oder in Familienbesitz befinden.

Ganz besonders gilt das für die Hamburger Gold schmiedearbeiten und somit auch für die Geschichte der hamburgischen Goldschmiedekunst. Diese Geschichte hat lange Zeit im Dunkeln gelegen, so daß fast zu vermuten war, Hamburg komme, wie für viele andere Kunstzweige, auch hier geschichtlich nicht in Betracht. Denn das Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg, das doch zuerst die Nachweise für eine solche geschichtliche Vergangenheit hätte erbringen müssen, hatte bis jetzt nicht viel Arbeiten dieser Art aufzuweisen, die hamburgischer Herkunft waren, wenn man mehr solcher Nachweise verlangte, als silberne Zunftpokale aus der Stadt; jedenfalls konnte dieser Bestand nicht ausreichen, um daraus auf eine aus- und durchgebildete Goldschmiedekunst in der alten Stadt zu schließen. Auch sonstige Umstände, etwa die Unbeständigkeit der aus dem Handel entspringenden Vermögen, ferner die politischen Schicksale der Stadt in der Franzosenzeit, die in unaufhörlichen Schröpfungen der Bürger und des Staatssäckels bestanden und die auch das Ratssilber aufzehrten, schließlich auch der große Stadtbrand von 1842 hätten ja solche Nachweise vernichten können. Aber die Eigenart des Goldschmiedegewerbes ist ja nicht auf solche Örtliche Nachweise allein angewiesen; die Goldschmiede konnten sich, jemals wie heute, nicht auf die Herstellung für den örtlichen Bedarf beschränken; sie lieferten immer weit über die Stadtgrenzen, ja auch über die Landesgrenzen hinaus, und wenn in anderen Goldschmiedestädten der alten Zeit, etwa in Augsburg und Nürnberg, am Orte selber nur verhältnismäßig wenig der Stücke heute noch erhalten blieben, die da hergestellt worden waren, so sind doch diese Arbeiten augsburgischer oder nürnbergischer Arbeit überall anzutreffen, und die Beschau

zeichen dieser Städte leiten, wo sich die Stücke auch befinden mögen, immer wieder auf die örtliche Geschichte des Gewerbes in diesen Städten zurück. Aber bei Hamburg war auch das nicht möglich; keine bekannte Sammlung enthielt irgendwie nennenswerte Goldschmiedearbeiten hamburgischer Herkunft, so daß man schon anzunehmen bereit war, Hamburg könne kaum für die Goldschmiede der alten Zeit ein guter Boden gewesen sein.

Aber das war ein Irrtum, der sich, wie mancher Irrtum auf anderen Gebieten, von der eigenartigen Stellung Hamburgs zum deutschen Binnenlande ableitete. Die Stadt an der Elbemündung hat ja fast immer zum deutschen Binnenlande eine eigenartig abgegrenzte Stellung eingenommen; in Kunstdingen gar war sie bei dem bald niederländischen, bald englischen Einfluß, unter dem sie stand, fast selber zum Ausland geworden, und es ist leicht verständlich, daß Nürnberg, die alte Reichsstadt im Mittelpunkte Europas oder wenigstens der deutschsprechenden Länder und Augsburg mit seinen Handelswegen, die sich mit denen zur und von der Levante deckten, viel eher den deutschen Markt versorgen konnten, als das weit im Norden jenseits der furchterweckenden Lüneburger Heide liegende Hamburg, dessen Frachtfuhrleute überdem genug mit der Verfrachtung der über Hamburg gehenden Schiffsgüter zu tun hatten. Und so konnte es bis in die neueste Zeit verborgen bleiben, daf dennoch Goldschmiede auch in Hamburg einen regen Gewerbefleiß entwickelten, nur daß ihre Stücke statt nach dem deutschen Binnenlande, nordwärts gingen; die dänischen und schwedischen Könige und andere Nordländer sicherlich auch, waren die Hauptkunden der hamburgischen Goldschmiede, und auf einem gewaltigen Umwege erst ist es gelungen, diese Tatsache festzustellen. Dr. Gottschewski, vom hamburgischen Museum für Kunst und Gewerbe, sagt darüber:,, . . . eines Tages öffnete sich eine gewaltige Schatzkammer, und da standen Stück an Stück gereiht Hunderte von hamburgischen Silberarbeiten des 17. Jahrhunderts. Eine wirkliche Schatzkammer: die Kaiserlich Russische im Kreml zu Moskau. Staatsrat G. Filimoff veröffentlichte deren Inventar mit Abbildungen und Marken, ein vielbändiges Werk in russischer Sprache, das aber nicht über die Grenzen Rußlands drang. Rußlands drang. Erst im Jahre 1900 gab dies Werk dem schwedischen Kunsthistoriker F. R. Martin Veranlassung, diejenigen Silberwerke, die als Geschenke der dänischen und schwedischen Könige an den Zarenhof gekommen waren, gesondert zu veröffentlichen. Es zeigte sich jetzt die Tatsache, daß die skandinavischen Könige vorwiegend aus hamburgischen Werkstätten die Silberarbeiten bezogen, die sie als Geschenke verwandten.... An der Art, wie diese Geschenke nach Moskau kamen, erweisen sich die wunderlichen Schicksalsbestimmungen der Goldschmiedearbeiten. Sie gelangten, just wie in den Märchen aus dem Orient, als Geschenke an den Zarenhof, bei Brautwerbungen, oder aus Huldigungsgeschenken schleswig-holsteinischer Städte an den dänischen Hof, wurden Pfandstücke, oder es waren Gastgeschenke, die schwedische Gesandte bei diplomatischen Gelegenheiten überbrachten. (Schluß folgt)

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Silberfärbungen.

Von Ing.-Chem. H. Krause, Iserlohn.

Außer dem weißen Silber in zusammenhängendem metal

letzteren Falle die Gegenstände leicht matt werden, empfiehlt Stockmeier eine Lösung von 30 Gramm Cyankalium und 1 Gramm Zinkcyanid in 1 Liter Wasser zu verwenden.

Silberne Gegenstände, die mit der Hand angefaßt werden, werden durch häufigen Gebrauch blind, da sich durch den chlornatriumhaltigen Schweiß Chlorsilber bildet. Mit verdünntem Ammoniak läßt sich dieses leicht abwaschen. Auch wenn Silbergegenstände im Erdreich liegen, bildet sich durch das chlornatriumhaltige Grundwasser Chlorsilber, wodurch nach sehr langer Zeit der Gegenstand vollständig brüchig werden kann.

In seinen Lösungen ist das Silber entweder als ein

EHRENTAFEL

lischen Zustande gibt es noch andere Formen des Silbers, die man namentlich durch Abscheidung des Silbers aus Lösungen mit Hilfe von Reduktionsmitteln erhält. Sie zeigen mannigfache Farben. Die durch die Einwirkung des Lichtes auf Gemenge von Silbersalzen und organischen Reduktionsmitteln entstehenden gelben und braunen Formen sind weniger beständig und verwandeln sich in die grauen und schwarzen Formen. Läßt man den elektrischen Lichtbogen unter Wasser zwischen Silberelektroden übergehen, so bilden die entstehenden Silberdämpfe braun bis rot gefärbte kolloidale Lösungen. Solches kolloidales Silber erhält man auch durch Reduktion basisch reagierender Lösungen auf chemischem Wege. Das so erhaltene kolloidale Silber trocknet zu metallglänzenden Massen ein, die sich nicht wie Metall verhalten, z. B. den elektrischen Strom nicht leiten, und die ihre Farbe leicht ändern, so daß sie durch alle Töne von Gelb, Rot, Violett und Grau geht. Auch das kolloidale Silber ist unbeständig, es verwandelt sich in gewöhnliches weißes oder graues Silber. Außer der bekannten Legierung des Silbers mit Kupfer benutzt man in Japan zu Stichblättern, Vasen, Tafelgeräten und anderen

FÜR DIE IM KAMPFE FÜR DAS
DEUTSCHE VATERLAND GE-
FALLENEN TAPFEREN HELDEN

Von der Firma Lutz & Weiß, G. m. b. H. in Pforzheim:

Ludwig Wolf, Kaufmann;
Fritz Pfrommer, Kaufmann;
Hermann Jourdan, Stahlgraveur;
Emil Krauß, Tulierer;
Gregor Schleicher, Silberarbeiter;
Alois Rieger, Silberarbeiter.

Den teuren Toten, die ihr Leben für
uns opferten, ein ehrendes Gedenken!

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Gegen trockene und feuchte Luft ist Silber widerstandsfähig; leicht angegriffen wird es dagegen von den in der Luft enthaltenen Schwefelverbindungen Schwefelwasserstoff und Schwefelammonium, auch von manchen organischen Schwefelverbindungen und gelösten Sulfiden. Diese verwandeln es in Schwefelsilber, das braun bis schwarz gefärbt ist. Will man bei längerer Aufbewahrung diese Veränderung vermeiden, so packt man die Gegenstände in Fliefpapier, das mit einer Lösung von essigsaurem Blei oder essigsaurem Zink getränkt und hierauf wieder getrocknet worden ist. Hat sich ein Anlauf von Schwefelsilber gebildet, so kann man ihn durch Abreiben mit einem Gemisch von Schwefeläther und fein geschlämmtem Kaolin abreiben oder durch Eintauchen oder Abreiben mit einer verdünnten Cyankalilösung entfernen. Da im

wertiges Silberion Ag' oder in Gestalt komplexer Ionen enthalten, von denen die der Cyanverbindungen, der Ammoniakverbindungen und der Thiosulfate die wichtigsten sind. Silberion ist farblos und stark giftig.

Im Licht zersetzen sich die meisten Silberverbindungen leicht unter Ausscheidung von fein verteiltem, braunem bis schwarzem Silber. Auf dieser Lichtempfindlichkeit vieler Silberverbindungen beruht deren Anwendung in der Photographie.

Von farbigen Verbindungen des Silbers sind zu nennen: das braune, durch lösliche Basen aus Silbersalzlösungen gefällte Silberoxyd Ag, O, etwas löslich im Wasser, das beim Erhitzen noch unterhalb der Rotglut in weißes, pulverförmiges Silber und Sauerstoff zerfällt, das natürlich vorkommende bräunliche Hornsilber (Chlorsilber), das aus dem weißen, durch Fällung erhaltenen Chlorsilber Ag Cl im Lichte entstehende grauviolette Silberchlorür Ag, Cl oder Ag. Ch, die ebenso wie Chlorsilber äußerst lichtempfindlichen Verbindungen Bromsilber Ag Br und Jodsilber Ag J, die gelb gefärbt sind, das gleichfalls gelbe und lichtempfindliche kohlensaure Silber Ag, CO, und das ebensolche Silberphosphat Ags PO1, das rote Silberchromat Ag2 CrO4, das violettrote Silberbichromat Ag2 Cr2 O7, das violette Silberpermanganat Ag MnO4, das gelbe Silberarsenit Ag, As O. und das bräunlichgraue Silbersilvinat C.. Ha, Ag O.. Cao Ha Ag O,. Meist dient aber zur Färbung des Silbers das Schwefelsilber oder Silbersulfid Ag, S, das schwarzbraun gefärbt und äußerst schwer löslich ist.

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Beim künstlichen Färben der Silbergegenstände handelt es sich in der Hauptsache um zweierlei: 1. dem mit Kupfer legierten Silber, dessen Farbe durch den Kupfergehalt um so mehr beeinträchtigt wird, je höher dieser ist, und das sich beim Glühen mit einer braunen bis schwarzen Oxydschicht überzieht, eine reinweiße Farbe zu geben: Weiß

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