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wendet, der ja die Förderung des deutschen Außenhandels zu seinem Ziele gemacht hat. Aber auch er ist nach den angestellten Erörterungen vorerst leider zu dem Ergebnis gekommen, daß sich eine Aufhebung des Österreichisch-ungarischen Einfuhrverbotes für Silberwaren deutschen Ursprungs nicht erreichen läßt. Bei den langen und eingehenden Auseinandersetzungen zwischen den beiderseits beteiligten Regierungsstellen wurde zwar eine große Reihe von Waren festgesetzt, deren Einfuhr hüben und draben im Gegenseitigkeitsverkehr zugelassen werden sollte, und auch über Gold- und Silberwaren ist dabei auf die erfolgten Anregungen verhandelt worden. Aber man nahm sie schließlich doch von den Privilegien aus, und zwar mit der Begründung, daß es sich um hochwertige Waren handle, deren Einfuhr die Valuta besonders stark belegte, während doch gerade die Hebung der Valuta der wirtschaftliche Zweck der erlassenen Gesetze sei.

Außerdem kämen doch Luxusartikel in Frage, deren Anschaffung während des Kriegszustandes, und für diesen sei das Gesetz ja erlassen, gewissermaßen als überflüssig betrachtet werden könnte. Auf diese Einwendungen waren wir gefaßt und haben deshalb auch seiner Zeit davon Abstand genommen, in der Angelegenheit vorstellig zu werden, weil uns das Verfahren nicht aussichtsvoll erschien. Das Einzige, was nach Ansicht des „Handelsvertragsvereins" versucht werden könnte, wäre die Erlangung einer speziellen Einfuhrerlaubnis für ganz bestimmte Sendungen von Silberwaren, welche

zu Hüngheim bei Osterburken geboren. Der Vater bekleidete die Stelle eines Hauptlehrers, wurde aber bald nach Handschuhsheim bei Heidelberg versetzt, wo Stockert seine Jugend an der schönen Bergstraße verlebte. Die Verhältnisse im Elternhause waren um so bescheidener, als sechs Kinder es belebten. Dennoch sahen die strengen, aber gütigen Eltern es als ihre Pflicht an, den Kindern eine sorgfältige Ausbildung und damit ein unverwüstliches Kapital auf den Lebensweg mitzugeben. So kam Stockert, nachdem er drei Jahre lang die Volksschule besucht hatte, aufs Gymnasium nach Heidelberg. Als er sieben Klassen desselben absolviert hatte, gab er in entschiedener Weise seinen Wunsch zu erkennen, sich dem kaufmännischen Beruf zu widmen. Für die Eltern war das in doppelter Hinsicht eine Enttäuschung. Einmal hätten sie es gern gesehen, wenn der sichtlich begabte Sohn sich dem Studium zugewandt hätte, und sodann war dazumal eine

gute kaufmännische Ausbildung eine immerhin kostspielige Sache. Indes sie fügten sich der Neigung des Sohnes und gaben ihn in die Heidelberger Drogen- und Kolonialwaren-Handlung von Louis Frank, wo er eine dreijährige Lehrzeit durchmachte. Zum Kommis geworden, siedelte Stockert nach Mannheim über, wo er in der Ölraffinerie von Rudolf Traumann jun. tätig war, darauf arbeitete er wieder zwei Jahre in Heidelberg bei der Kolonial- und LandesproduktenHandlung von Josef Stauch. So war er 23 Jahre alt geworden, als er in die Branche eintrat, in der er sich eine eigene Existenz gründen und so ehrenvolle Erfolge erzielen sollte. Im Jahre 1871 nämlich trat er in die Goldwaren-Engros-Handlung von Eichrodt & Kraus in Leipzig als Reisender. Die Firma hatte allen Grund, mit dem betriebsamen und geschickten Reisenden zufrieden zu sein; aber auch für Stockert wurde diese Tätigkeit von Wichtigkeit und Vorteil, da er in den sieben Jahren seines Reisens nicht allein die Branche aufs genaueste kennen lernte, sondern auch durch das Bereisen von Deutschland - für Eichrodt & Kraus bereiste er nur Deutschland, das Ausland bereiste er erst später als er schon etabliert Holland, Belgien, Österreich, der Schweiz und Italien, sowie den Aufenthalt in Paris, seine allgemeine kaufmännische Bildung wesentlich erweiterte und vertiefte. In diesen Jahren erkannte er die günstigen Aussichten der Fabrikation in Doublé, die in Paris zu Hause war, und faßte den Gedanken, sie in Deutschland zu versuchen. Der Plan gelangte zur Ausführung, als er in F. W. Kern einen geeigneten Teilhaber fand, und so wurde 1879 zu Pforzheim der Betrieb unter der Firma Stockert & Kern eröffnet. Nach dem Austritt Kerns 1901 aus dem Geschäft hat Stockert dasselbe allein übernommen und weitergeführt. Vom 1. Juli 1901 bis 1. April 1908 trat Anton Albert als Teilhaber in das Geschäft, welches fortan Stockert & Co. firmierte. Nach dem Austritt von Herrn Albert hat Stockert den Betrieb wieder allein übernommen und führte ihn unter der Mithilfe seiner Söhne Julius Stockert und Hermann Stockert weiter. Der älteste Sohn Julius Stockert ist seit 1907 in seines Vaters Geschäft und hat schon jahrelang die Prokura der Firma. Beide Söhne sind seit Kriegsanfang beim Militär. Nun besteht die Fabrik nahezu vier Jahrzehnte, und in dieser Zeit hat sie ihre Artikel nicht nur in Deutschland sehr gut einzuführen verstanden, sondern sie verkaufte ihre Doublé-Ketten und Doublé-Bijouterien selbst nach Paris, das sie ebenso gut und hübsch, aber billiger von von dem badischen Fabrikanten erhält, als es selbst sie her

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Valentin Julius Stockert f.

aus bestimmten Gründen in Österreich-Ungarn besonders verlangt werden und dort nicht in der begehrten Weise angefertigt werden. Es wäre interessant von unseren Österreichischen Berufskollegen, an die wir uns dieserhalb hiermit wenden, zu erfahren, ob solche Silberwaren in Frage kommen und ein Antrag auf Befreiung hinsichtlich derselben von Erfolg begleitet sein würde. Wir werden zu gegebener Zeit noch darauf zurückkommen.

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Valentin Julius Stockert †.

Pforzheim starb am 13. April einer der ältesten Bijouterieund Kettenfabrikanten, Herr Valentin Julius Stockert, Inhaber der Firma Stockert & Cie., im 69. Lebensjahre. Der Verstorbene hat es verstanden, die Firma zu einer der angesehensten der Branche zu machen, die auf dem ganzen Weltmarkte arbeitet und dort ihre Fabrikate beliebt gemacht hat. Die Fortführung des Geschäftes ist bei den Söhnen des Verstorbenen in guten Händen. Wir hatten gelegentlich der Messe wiederholt Gelegenheit, mit dem freundlichen und gemütlichen alten Herrn persönlich in Fühlung zu treten und so wird er bei uns in der Erinnerung fortleben. Friede seiner Asche! Über den Lebenslauf des Verstorbenen erfahren wir von unterrichteter Seite folgendes: Er wurde am 15. April 1848

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stellen kann. Zu diesem Resultate hat Stockerts unermüdlicher Fleiß, seine reiche Erfahrung und erfinderischer Geist wesentlich beigetragen. Auch seine Mitbürger zogen von diesen Gaben in erfreulicher Weise Nutzen, da Stockert als Stadtverordneter und als Mitglied des Gewerbegerichts gemeinnützig tätig war.

Weitere Stimmen zur Luxussteuer.

Die Handelskammer Heidenheim a. d. Brenz, zu deren Bezirk die Stadt Schwäbisch-Gmünd gehört, hat an den Herrn Reichskanzler (Reichsamt des Innern), Berlin, eine Eingabe folgenden Wortlauts gerichtet:

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„Unsere Überzeugung ist die, daß es praktisch wohl aussichtslos sein würde, in jetziger Zeit gegen das Prinzip der Besteuerung des „Luxus als solchen" Stellung zu nehmen. □ Wir müssen aber mit allem Nachdruck dagegen Einspruch dessen erheben, daß aus dem großen Gebiete des Luxus Begriff bekanntlich ein objektiv sehr wenig faßbarer ist gewisse, vielleicht besonders in die Augen springende Arten herausgegriffen werden sollen, zu einer auf diese Weise einseitig und darum ungerecht wirkenden Sonderbesteuerung. Das Gebiet des durch eine Steuer zu treffenden Luxus ist und muß auch im Gesetze ein viel weiter ausgedehntes werden, als im betreffenden Antrag vorgesehen war.

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Nur damit erscheint die Besteuerung erträglich, da dann nicht eine einseitige Belastung nur gewisser Industriezweige erfolgt, von denen die für uns in Frage kommende Edelmetallwaren-Industrie ohnedies durch den Krieg schwer getroffen ist und andauernd schwer zu kämpfen hat.

Wir halten darum die Heranziehung von Sachverständigen bei der Ausarbeitung einer Luxus-Steuervorlage für unerläßlich, und zwar aus dem gesamten Gebiete der LuxusIndustrie, da nur auf diesem Wege der unbedingt erforderliche gegenseitige Ausgleich der verschiedenen Industriezweige von vornherein gesichert erscheint. Die Handelskammer ist daher zur Benennung geeigneter Sachverständiger aus dem Kreise der Gmünder Hauptindustrie jederzeit gerne erbötig.

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Ebenso erscheint der Satz von 20% des Wertes (der zur Erzielung eines einigermaßen den Erwartungen entsprechenden Steueraufkommens überhaupt vielleicht dann angezeigt erscheinen mag, wenn nur eine willkürliche Auslese aus allen Luxusgegenständen" herangezogen werden soll) für die von uns befürwortete Luxussteuer auf breiter umfassender Basis als zu hoch, dies umsomehr dann, wenn die betreffende Steuer, wie wir annehmen, nicht als blose Kriegssteuer gedacht ist. Eine mäßigere Steuerhöhe, aber auf breitere Mengen der Luxusartikel gelegt, wird finanziell ergiebiger sein, gleichmäßiger auf die Konsumenten sich verteilen und von der gesamten Volkswirtschaft darum leichter getragen werden können und wollen; die Gefahr einseitiger Konsumverschiebung zu Ungunsten einzelner Industriezweige, die wir hinsichtlich der Edelmetallwaren-Industrie befürchten müßten, würde dadurch wesentlich abgeschwächt werden.

Ein Gegenstand wird erst Luxus in der Hand des Verbrauchers, beziehungsweise des letzten Käufers. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, daß die Steuer, wie es auch aus finanziellen Gründen am fruchtbarsten sein dürfte, prinzipiell erst beim Übergang des Artikels in Käufers Hand, nicht aber schon beim Hersteller oder Zwischenhändler zu erheben ist. Wir halten das in der Juwelierbranche für gut und ohne besondere

Belästigung dieses Gewerbes durchführbar, nachdem diese Kleinhandelsgeschäfte vielfach bereits über die bei ihnen befindlichen Gegenstände größeren Wertes (die speziell wir besteuert denken) buchführen. Die Edelmetall-Industrie verbietet aber auch ihrer Eigenart nach eine Besteuerung bei den Herstellern, bzw. Großlieferanten; denn viele ihrer Artikel bleiben bei ihm und beim Juwelier unverkäuflich und wandern in den Tigel des Fabrikanten zurück. Es kann aber unmöglich der Sinn der Luxus-Steuer sein, diese Ware gleichfalls zu treffen und den Hersteller neben dem Verlust des Herstellungspreises auch noch den weiteren einer hohen Luxus-, also einer VerbrauchsSteuer, erleiden zu lassen für einen Gegenstand, der seinen Zweck verfehlt hat, weil er gar nicht in den Konsum überging. Wir halten es übrigens für selbstverständlich, daß auch die Importware dieser Luxus-Steuer unterworfen wird, um jeglichen Anreiz zu deren vermehrter Einfuhr von vornhinein im Interesse der deutschen Industrie zu unterbinden. Auch sie würde nach unserer Ansicht am zweckentsprechendsten beim Juwelier beim Absatz mit der Steuer zu belasten sein, um sie sicher in ihrem vollen Verkaufswert zu erfassen.

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Der vorliegende Antrag sieht weiter die Festsetzung eines Mindestfeingehaltes vor, von dem ab die Steuer erhoben werden soll. Hiergegen müssen wir uns gleichfalls wenden und bitten, den Feingehalt der Waren bei der Besteuerung ganz aus dem Spiele zu lassen und der Steuer nur allgemein den Charakter einer reinen Wertabgabe vom Verkaufspreis einer Ware beim Übergang an den Konsumenten zu geben. Das Streben unserer Edelmetallbranche ist bisher stets dahingegangen, die Qualität des Produktes zu heben, und es hieße geradezu sie zwingen sich minderwertiger Produktion zuzuwenden, wollte man die Feingehaltsfrage mit der Steuer verquicken. Außerdem dari nicht außer Acht gelassen werden, daß eine solche Umstellung auf andere als die jetzt üblichen und dem deutschen Publikum vertrauten Feingehalte eine bedeutende Erschwerung der Fabrikation, aber auch die nicht hinwegzuleugnende Gefahr einer Schädigung des kaufenden Publikums durch unlauteren Wettbewerb in der Fabrikation, selbst bedeuten müßte. Der Herstellung von Waren minderwertigen Feingehaltes würde damit jedenfalls Vorschub geleistet werden, während andererseits doch wieder ein mit diesen an der Steuergrenze stehenden Artikeln ebensogut, wie mit hochprozentigen, möglicher „Luxus“ von der Steuer nicht und ohne ersichtlichen Grund nicht erfaßt werden würde! Die Feingehaltsgrenze sollte daher auf alle Fälle außer Acht bleiben!

Indem wir vorstehend dem Reichsamt des Innern die Hauptlinien mitteilen, nach denen sich nach dem sachverständigen Urteil der berufenen Kreise des Handelskammerbezirkes die Ausarbeitung eines Luxussteuerprojekts richten sollte, bitten wir nochmals dringend die Ausarbeitung der Vorlage erst nach eingehender Anhörung von Sachverständigen aller beteiligten Kreise in Angriff zu nehmen."

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ie Tagespresse bringt fortgesetzt Mitteilungen aus den Kreisen der Künstlerschaft, worin diese Stellung gegen die geplante Luxussteuer erheben. Es wird wohl niemanden einfallen zu behaupten, daß die neuen Steuern überflüßig sind, wohl aber ist es nicht nur überflüssig, sondern mehr noch ungerecht, wenn diese überaus schwere Belastung nur dem Gewerbe und Handel aufgebürdet werden soll. Beide Erwerbsgruppen sind ohnehin schwer genug belastet und haben Steuern aufzubringen, die anderen Berufsgruppen die sich in gleicher Weise betätigen, vollständig fremd sind. Ich erinnere hier nur an die Gewerbesteuer. Noch ist es Zeit dagegen Stellung zu nehmen, daß einzelne Berufe, die ausschließlich für die Befriedigung der Luxusbedürfnisse arbeiten, von der Steuer ausgenommen werden, zudem diese bei 20% eine Belastung bedeutet, die viele Existenzen in Frage stellt. Wenn der hohen Kunst eine Ausnahmestellung eingeräumt wird, erleben wir, daß eine Menge Leute, die nicht dazu gehören, dazu gerechnet sein wollen, um sich an der Steuer herumzudrücken, und bei der Stellungnahme unserer Regierung gegen frühere Be

schwerden der Gewerbetreibenden ist zu befürchten, daß auch hier wieder in ungerechtfertigt Weise Ausnahmen zum Nachteil der anderen Steuerzahler bewilligt werden. Es handelt sich hier um die Lehrkräfte der Kunstgewerbeschulen, die sich weitgehend kunstgewerblich betätigen, und genau so wie wir auf Bestellung, und wenn keine Aufträge vorliegen, eben ohne feste Bestellung, kuns gewerbliche Arbeiten, die doch ausschließlich Luxusbedürfnisse sind, herstellen und veräußern. Von den Lasten der Gewerbesteuer sind diese Gewerbetreibenden frei. Mit welchem Recht eigentlich? Zweifellos haben wir gewerbliche Betriebe, deren Leiter in künstlerischer und technischer Hinsicht sicherlich vielen der hier in Frage stehenden Kunstgewerbler ebenbürtig sind; hier wird aber keine Ausnahme gemacht, diese müssen zahlen und immer wieder zahlen. Soll es bei der Luxussteuer nicht wieder ebenso gehen wie bei der Gewerbesteuer, so ist es die höchste Zeit, gegen Ausnahmen, weil es sich darum handelt, die durch den Krieg entstandenen Lasten zu decken, Stellung zu nehmen. Sobald wie bei der geplanten Steuer Ausnahmen für die Kunst bewilligt werden, ist das Durcheinander schon fertig. Wo fängt die Kunst an wo hört diese auf? Der Luxus soll erfaßt werden, und es ist viel leichter festzulegen was Luxusgegenstände sind, wie festzulegen, was als Kunstgegenstand frei bleiben soll. Werke von lebenden Künstlern sollen frei sein, so heißt es in der Tagespresse. Wird von irgend einem Lehrer an irgend einer Kunstgewerbeschule ein Gegenstand gemacht, so wird diese Berufsgruppe die Arbeit als ein Werk von einem lebenden Künstler luxussteuerfrei verlangen, gleich viel ob es eine silberne Brosche, ein Tafelzierstück, oder ein Möbel ist. Geht eine solche Arbeit aus einem gewerblichem Betriebe hervor, dann ist diese selbst dann nicht steuerfrei, wenn der Gegenstand in künstlerischer Beziehung den ersten weit überragt. Wie will man derartiges rechtfertigen? Die Luxussteuer soll jedweden Luxus erfassen, nur so ist die Sache gerecht. Wir müssen zu der Sache nicht nur in unserem Interesse, sondern auch im Interesse des Staates Stellung nehmen, denn wenn bei dem in Aussicht genommenen Steuergesetz étwas ähnliches herauskommt wie bei der Umsatzsteuer, könnte es doch passieren, daß die Gesetzfabrikanten den Ast absägen, worauf wir sitzen, und damit würde nicht nur der Ertrag der Luxussteuer, sondern auch der Ertrag der Einkommensteuer in Frage gestellt. Frachtbrief und Umsatzsteuer finden wir vielfach von unseren Lieferanten separat in Rechnung gestellt, sodaß derjenige, welcher die Ware an den Privatmann abgibt, die Steuer mehrmals zahlen muß; erst hat er sie dem Lieferanten zu vergüten, dann hat er sie an den Staat von seinem Umsatz zu zahlen. Es heißt stets, die Steuer muß aufgerechnet werden; dies läßt sich ja bei der Umsatzsteuer auch unschwer durchführen. Die Preissteigerung würde aber infolge der Höhe der Luxussteuer so enorm sein, daß der Umsatz unbedingt auf ein Minimum heruntergehen muß und es wird damit nicht nur das Erträgnis der Luxussteuer, sondern auch das der Einkommensteuer in Frage gestellt. Geht der Umsat erst durch die neue Steuer wirklich zurück, so wird manches Geschäft nicht mehr weiter geführt werden können und manches andere wird sich bei dem gesunkenen Umsatz nur eben über Wasser halten, aber ein nennenswertes Erträgnis nicht mehr aufweisen. So geht dann auch die Einkommensteuer zurück.

Weiter wird eine Folge des Rückganges im Konsum eine große Arbeitslosigkeit sein; auch werden die vielen Millionen, welche in den Fabriken und Werkstätten der Luxusbranchen angelegt sind, kaum mehr nutzbringend verwertet werden können. Deshalb sollten die Gesetzgeber den Bogen nicht zu straff spannen, weil Luxusartikel, besonders Juwelen und Goldwaren, doch wohl am leichtesten zu entbehren sind. Bei einem Umsatz von 100000 Mark wären 20000 Mark Luxussteuer zu entrichten, eine ungeheuere Summe, wenn man bedenkt, daß an mehr wie einem Artikel mit dem besten Willen keine 20% zu verdienen sind. Wenn dem Käufer die Steuersumme bei jedem Kauf besonders vorgeführt wird, ist der Erfolg der, daß mancher Abschluß nicht erfolgt. Wenn aber der Betrag eingerechnet werden muß, werden die Betriebe, die sich mit Einzelanfertigungen nach Zeichnungen befassen, lang

sam aber sicher ausgesogen und durch das Gesetz zu Grunde gerichtet. Selbst bei vorsichtiger Kalkulation treten Verhältnisse ein, daß sich nachher statt eines Nutzens ein Fehlbetrag ergibt oder aber, daß der festgelegte Betrag für Fertigstellung der Arbeit vollständig aufgebraucht wurde. Hier muß das Gesetz gestatten, daß die Luxussteuer dem Besteller separat in Rechnung gestellt wird, denn sonst würde der Verfertiger außerdem, daß er an der Arbeit nichts erübrigte, eine direkte Vermögenseinbuße erleiden.

Nehmen wir einen Auftrag der mit 20000 Mk. bezahlt wird; der Kostenanschlag ist abgegeben, der Zuschlag erfolgt, nun ergibt sich nachher, daß an der Arbeit nichts übrig geblieben ist. Trotzdem sind dann aber noch 20% Luxussteuer zu zahlen, folglich hätte der Verfertiger noch 4000 Mark zuzulegen, also verloren. Daß solche Fälle selbst bei vorsichtigster Kalkulation dem Tüchtigsten passieren, sind keine Seltenheiten. Die Konkurrenz sorgt schon dafür, daß bei Abgabe der Kostenanschläge nicht zu reichlich gerechnet wird; deshalb kann man dem Übel auch nicht mit dem Worte aufrechnen beikommen.

Denke sich einer die Luxussteuer in Verbindung mit unsern Submissionswesen; dabei muß es doch allen werktätigen Kreisen sehr sonderbar zu Mute werden. Der Handel kann aufrechnen, hier liegt die Arbeit fertig vor, dann erst wird berechnet. Der Kunstgewerbler muß erst berechnen, dann die Arbeit ausführen. Ergibt sich nach Fertigstellung der Arbeit ein anderes Bild, so ist nichts weiter zu machen, wie das Geld für die Luxussteuern zuzulegen, den Verlust also auch noch zu tragen. So wird das kunstgewerbliche Schaffen zu Grunde gerichtet, wenigstens dort, wo es sich um die Herstellung von Einzelerzeugnissen handelt, wenn der Gesetzgeber nicht Vorsorge trifft, daß diese Kreise die Luxussteuer stets separat in Rechnung stellen dürfen. Der geheime Handel in Juwelen und Goldwaren bedeutet heute eine schwere Schädigung dieses Gewerbes. Wenn der Gesetzgeber nicht Vorsorge trifft, daß auch der Schleichhandel von der Luxussteuer erfaßt wird, erleben wir, daß der legitime Handel nur Revision, Buchprüfungen und alle steuerlichen Belästigungen über sich ergehen lassen muß, und daß der Schleichhandel, der den Brillantring zu recht hohen Preisen aus der Westentasche verkauft, nicht nur frei ausgeht, sondern ihm durch das Luxussteuergesetz tüchtig vorwärts geholfen wird, weil hier dem Käufer klar gemacht wird Sie kaufen luxussteuerfrei".

Ebenso liegt die Sache wenn die Arbeiten einzelner Berufsgruppen, z. B. die an den Kunstgewerbeschulen tätigen Lehrkräfte, als Künstler steuerfrei blieben, trotzdem sich diese genau so betätigen wie andere Kunstgewerbler. Über diese Konkurrenz ist schon so viel gesprochen und geschrieben worden, daß es sich erübrigt weiter darauf einzugehen. Es muß aber unter allen Umständen dafür gesorgt werden, daß deren Arbeiten ebenso von der Luxussteuer erfaßt werden, wie die Arbeiten eines jeden anderen Gewerbetreibenden, denn sonst werden auch von dort luxussteuerfreie Arbeiten angeboten werden. 10% der Luxussteuer sollen die Städte haben, um eine restlose Beitreibung der Steuer zu bewerkstelligen. Hieraus kann man schon schließen, daß wir durch dieses Geset noch viele Annehmlichkeiten zu erwarten haben, und schon allein deshalb müssen wir verlangen, daß die Luxussteuer jedweden Luxus erfaßt, denn sonst müßte man annehmen, der Gesetzgeber habe nur den Erfolg unzufriedene Elemente heranzuziehen. C. A. Beumers.

Amsterdamer Diamant-Marktbericht. Von unserem Amsterdamer Spezial-Berichterstatter. Amsterdam, den 2. April 1917. Durch den verschärften U-Bootkrieg ist der Amsterdamer Handel sehr benachteiligt worden. Die Ausfuhr von geschliffenen Diamanten nach Amerika ist sehr beschwerlich und wenn wirklich etwas versandt wird, so sind die Versicherungskosten außerordentlich hoch.

Bemerkenswert ist jedoch, daß die Zahl der Arbeitslosen in den letzten Wochen dieselbe geblieben ist, also noch immer

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