Der Rheinische Bund, herausg. von P.A. Winkopp, Volume 19A. Dessauer, 1811 - Rheinbund |
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... diese jährlichen Ver- ehrungen keine strikte Schuldigkeit waren , aber sie mögen darum nicht freiwilliger gewesen seyn , als es etwa die Neus jahrspräsente sind , welche an vielen Orten den Oberbeamten von ihren Amtsuntergebenen ...
... diese jährlichen Ver- ehrungen keine strikte Schuldigkeit waren , aber sie mögen darum nicht freiwilliger gewesen seyn , als es etwa die Neus jahrspräsente sind , welche an vielen Orten den Oberbeamten von ihren Amtsuntergebenen ...
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... diese Stadt durch Kaiser Friedrich I. Anno 1182. befreit wurde und unter welchem Namen nach der Hand die Bürger ihre , gemeiniglich in 1 pr . Ct . vom Vermögen bestandene ordinaire Schatzung , an die Stadt bezahlt haben , diesen ...
... diese Stadt durch Kaiser Friedrich I. Anno 1182. befreit wurde und unter welchem Namen nach der Hand die Bürger ihre , gemeiniglich in 1 pr . Ct . vom Vermögen bestandene ordinaire Schatzung , an die Stadt bezahlt haben , diesen ...
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... Diese Spezien geht uns aber hier vorzüglich an . 33 2 ) Die Beede ist frühzeitig eine ordentliche jährliche Steuer geworden und in einem festge- setzten Anschlag ein wie das anderemal ent richtet worden . ,, Dies ist unläugbar bei ...
... Diese Spezien geht uns aber hier vorzüglich an . 33 2 ) Die Beede ist frühzeitig eine ordentliche jährliche Steuer geworden und in einem festge- setzten Anschlag ein wie das anderemal ent richtet worden . ,, Dies ist unläugbar bei ...
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... diese Ber- mögenssteuer den Unterthanen verhaßt machen mußte . Weiß man einmal , wie reich wir sind , dachten sie , so kann mit dem nämlichen Rechte , womit man uns jeßt ein halbes Prozent abfordert , bald ein Ganzes und noch mehr ...
... diese Ber- mögenssteuer den Unterthanen verhaßt machen mußte . Weiß man einmal , wie reich wir sind , dachten sie , so kann mit dem nämlichen Rechte , womit man uns jeßt ein halbes Prozent abfordert , bald ein Ganzes und noch mehr ...
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... diese Ländereien sich befinden mochten , so daß sogar die Er- höhung der Abgaben sich beständig nach jenem Fuße rich- tete und in einer bloßen Vervielfältigung der dadurch bestimm ten Simplen bestand . F Anderwärts endlich hat man durch ...
... diese Ländereien sich befinden mochten , so daß sogar die Er- höhung der Abgaben sich beständig nach jenem Fuße rich- tete und in einer bloßen Vervielfältigung der dadurch bestimm ten Simplen bestand . F Anderwärts endlich hat man durch ...
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Common terms and phrases
Abgaben Ansehung April Artikel Baiern Ballei Franken Beed Besißungen besonders bestand besteht Bestimmung blos Bund XIX Bürger Chef Code Napoléon Dekrete deſſen dieſe Dismembration ditto Dorf Eigenthum Einkünfte Elsaß ersten Fall Frankfurt Freiherrn Fürsten Fürstenbund Fürstenthum Fuß Gefeße Gegenvormundes geistlichen gerichtlichen Grafen Grafschaft Großherzogs Großherzogthum Grundstücke Güther Haus Herrschaft Herzog Herzogthum Hoch Idem Inklavirt Jahr jährlichen Kaiser Kameraleinkünfte Kloppenheim Kommende Kommiſſion König Königreich Westphalen Konskription Land Landesherr Landgericht Landgericht und Rentamt Landkommende Landkommenthur laſſen leßten lich Majestät Majorat Mergentheim Morgen muß müſſen nothwendig Oberamtsgerichte öffentlichen okkupirt Ordens Östreich Parthien Patrimonialgerichte Preßburger Frieden Preussen Quadratmeilen Räthe Rechte Regierung Reichsstände Rhein Rheinischen Bundes Rthlr sämmtlichen schen Schulden Schultheißereien Schuß Sekretair Sektion seyn ſich ſie ſind soll Souverain Souverainität Staaten Staatsrath Stadt Stände Standesherren Steuern teutsche Reich Teutschland Teutschmeister Teutschmeisterthum Theil Tilsiter Frieden Transp Unsere Unterthanen Verfaſſung Verordnung vormals Würtemberg Würzburg Ziel Zinsen Zwanzigkreuzerstücken zwei
Popular passages
Page 175 - ... de l'ordre. Sont spécialement exceptés de la présente disposition ceux desdits sujets, membres de l'ordre, qui auront porté les armes pendant la guerre actuelle, soit contre nous, soit contre les états de la confédération du Rhin , ou qui seront restés eu Autriche depuis la déclaration de guerre. 4-° Le pays de Mergentheim avec les droits, domaines et revenus attachés à la grande-maîtrise, et mentionnés dans l'article 12 du traité de Presbourg, sont réunis à la couronne de Wùrtemberg.
Page 177 - États, et reconnaît la disposition faite des biens de l'ordre situés hors du territoire de l'Autriche. Il sera accordé des pensions aux employés de l'ordre.
Page 175 - Ordre feront réunis au domaine des princes, dans les états desquels ils sont situés. 3. Les princes, au domaine desquels les dits biens auront été réunis , accorderont des pensions à ceux de leurs sujets qui en jouissaient en qualité de membres de l'Ordre. Sont spécialement exceptés de la présente disposition ceux des dits sujets , membres de l'Ordre , qui auront porté les armes pendant la guerre actuelle , soit contre nous , soit contre les états de la Confédération , ou qui seront...