Page images
PDF
EPUB
[ocr errors]

כן

33

33

[ocr errors]

Genealogische Tabellen zur Erläuterung der Europäischen Staaten Geschichte für Freunde der Wissenschaft und Studierende. Wir haben kein einziges genealogisches Werk dieser Art, und die ältern von Hübner und andere haben theils wesentliche Mängel, theils reichen sie nur höchstens bis zum ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts. Was den Inhalt betrifft so erklärt sich der Verfasser darüber in der Vorrede auf folgende Art: "In Absicht des Inhaltes mußte ich mich beschränken, um dem Zwek des Buches, nach welchem es hauptsächlich für Studierende bestimmt ist, durch einen höhern Preiß, der offenbar aus einem größeren Umfange würde erwachsen seyn, nicht entge= „gen zu arbeiten. Ich hob daher nur diejenigen Familien in jedem Staate aus, die einen bedeutenden Einfluß auf dessen Geschichte gehabt haben, und ließ die übrigen weg, auf welche jener Grundsaß nicht konnte angewendet werden. Am reichlichsten ist Deutschland ausgestattet worden, da ich voraussehen konnte, daß die Deutschen, die ich doch bei diesem Werke hauptsächlich im Auge haben mußte, wün schen würden, über die Geschichte ihres Vaterlandes am vollständigsten belehrt zu seyn. Daher habe ich hier meine Arbeit, um sie auch der neuesten Geschichte anzupassen, bis auf alle Mitglieder des rheinischen Bundes ausgedehnt, und glaube in dieser Rücksicht entschuldigt zu seyn, wenn ich manche fürstliche und gräfliche Familien nicht aufge führt habe, indem sie nicht zu jenem Bunde gehörten.

33

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

23

[ocr errors]

.

[ocr errors]
[ocr errors]

33

[ocr errors]
[ocr errors]

сс

Wir mussen hier den Wunsch äußern, den auch manche unserer Freunde geäußert haben, daß Herr Voigtel auch alle Deutsche vormals Reichsständische Familien um so mehr in diesem Werke aufgenommen haben möchte, als so manche unter ihnen großen Einfluß auf die Geschichte Deutschlands ja selbst auswärtige Staaten hatten, und so viele unter ihnen in so naher Verwandtschaft mit manchen Souvrainen stehen. Viel leicht könnte diese Lükke in einem Nachtrage ausgefüllt werden.

[blocks in formation]

Wir können mit Recht allen Freunden der Geschichte dieses mit so unverkennbarem Fleiße, und mit sorgfältiger Benußung der besten Quellen ausgearbeitete Werk, bestens empfehlen.

8.

Herr Landgerichtsaffessor Borst zu Hersbruck hat vor kurzem einen: Versuch einer neuen rein rechtlichen Darstellung des Strafrechts und der Strafbarkeit als Probe einer neuen rechtlichen Darstellung des Naturrechts. Nürnberg bei Campe

herausgegeben, der alle Aufmerksamkeit und Beherzigung verdienet. Nach dem engen Raume, der literärischen Anzeige in unsrer Zeitschrift gewidmet ist, können wir keinen Auszug aus dieser kleinen interessanten Schrift geben, aber wir wol. len doch eine Stelle hieher seßen, die einen Beweis von dem Geiste des Werks gibt, und worin sich der Verfasser gerade

über einen Gegenstand erklärt, der in unseren Tagen in die Praris überzugehen scheint.

[merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors]

[ocr errors]

Gleichwie die Rechtstheorie, sagt der Verfasser, das im Verbrechen enthaltene Uebel die Rechtsverletzung nur Objektiv mißt, so kann sie auch als Straf übel das zweite angrenzende Glied des Strafmaßstabes nur objektiv bemessen. Ob der Verbrecher A. eine bestimmte Strafe empfindlicher fühle, als der Vers brecher B. gilt gleichviel. Wer seinem Mitmenschen 100 fl. stiehlt, der darf in eine Geldstrafe von 100 fl. oder den Schadenersaß verfällt werden. Ob er ein armer Tagwerker ist, der Jahre lang um diese Summe arbeiten muß, eder ob er ein geschikter Künstler, der sie in einigen Wochen vers dienen kann, macht keinen Unterschied. Die Vernunft kann bei der Ausübung des Strafrechts, wie wohl keiner Errin nerung mehr bedarf, auch hier einen Unterschied diktiren; aber das Recht macht ihn nicht; denn das Recht ist ideeller Ausfluß der Vernunft; rechtlich. sind alle Menschen ohne Unterschied ganz gleich. „

[ocr errors]
[ocr errors]

Der

Rheinische Bund.

Sechs und funfzigstes Heft.

12.

Fortsehung und Beschluß der im 55ften Hefte unter Nummer 2. S. 29 abgedruckten Nachs richten vom Hoch- und Teutschmeisterthum und teutschen Ritterorden im Jahr 1809.

§. 76.

Uebersicht des Zustandes des teutschen Rit terordens am 20. April 1809.

A. Hoch- und Teutschmeisterthum. A. Haupteintheilung desselben.

I. Unmittelbares Gebiet. Fürstenthum Mer gentheim im engern aber uneigentlichen Sinne des Wortes.

1) Grenze.

Gegen Mitternacht an das Großherzogthum Baden, insbeson,

dere an das von Zoblische grundherrliche Ort Messelhausen, und das Fürstlich Salmische standesherrliche Amt Grünsfeldt, an die zum Großherzogthum Würzburg gehörenden Orte Ößfeldt und Butthardt, und das Königl. Würtembergische Dorf Sim ringen; gegen Morgen an das Königreich Würtemberg, und zwar an die Fürstl. Hohenlohe-Neuenstein- und Waldenburg. Bartensteinische Ämter Weikersheim und Bartenstein; gegen Mittag abermals an das Königreich Würtemberg nämlich: Rhein, Brnd XIX. 2.

10

an die Hohenlohe-Neuensteinische Orte Herbsthausen, Hollenbach, Hehebach, und die Freihrl. von Eybischen und von Racke nißischen grundherrlichen Orte Dörzbach und Laibach; gegen Abend eben dahin und an die Großherzogl. Badischen Fürstl. LeiningischenÄmter Stromberg, Königshofen und Schüpf. 2) Dieser kleine Distrikt hat höchstens 5 Stunden der Länge, von Nerben nach Süden, und 2 Stunden in der Breite, von Osten nach Westen.

3) Das Klima ist mild und die Luft sehr gemäßigt.

4) Gewässer. Die Tauber durchströmt diesen kleinen Distrikt von Morgen gegen Abend. Sie entspringt bei Wettringen 9 Stunden oberhalb Mergentheim im K. Baierischen Landgerichte Rothenburg, tritt oberhalb Mackelsheim in das treibt darin mehrere Mahl., Mergentheimische Gebiet, Schneid, Gips- und Öhlmühlen, verläßt es wieder zu Unterbalbach, und ergießt sich zu Wertheim, 10 Stunden von Die Tauber ist im Sommer Mergentheim, in den Main. sehr seicht, schwillt aber oft sehr schnell an und verursacht oft große Überschwemmungen. Sie führt wenig Fische mit sich die gewöhnlichsten sind: Karpfen und Weißfische. In einigen bei Mergentheim, Apfelbach, Wachbach, Balbach, Neuseß 26. borbeiführenden Bächen gibt es Forellen.

5) Der Boden ist größtentheils bergigt. Der südlichere Theil des Landes ist rauh, steinigt und unfruchtbarer als der nördliche und östliche, die den Abgang des erstern reichlich ersetzen.

§. 77.

6) Fruchtbarkeit und Kultur. In diesem Ländhen werden Wein, Rocken, Waizen, Erbsen, Linsen, Ger ste, Hafer, Reps, Rüben, Klee, Flachs und Kartoffeln ges baut. Der Weinbau wird besonders um Mergentheim, Mak. kelsheim, Igersheim, Edelfingen mit aussererdentlichem Fleiße und Eifer betrieben. Der Wein ist das einzige Produkt, das einen bedeutenden Ausfuhrartikel ausmacht.

« PreviousContinue »