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" Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter zwei Jahren ein. "
Leerboek der gerechtelijke verloskunde - Page 55
by Hector Treub, A. Tak - 1908 - 276 pages
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Wochenschrift für die gesammte Heilkunde

Medical jurisprudence - 1843 - 866 pages
...auf den Kindermord beziehn, tritt einzig und allein im Entwurf zum Neuen der • -.-..'.• §. 308. „Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, hat zehnjährige bis lebenswierige Strafarbeit oder Zuchthausstrafe verwirkt. Bei Zumessung der Strafe...
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Entwürfe des Strafgesetzbuchs für die preussischen Staaten und des Gesetzes ...

Prussia (Kingdom) - 1851 - 148 pages
...Todtschlag an einem leiblichen Verwandten der aufsteigenden Linie wird mit dem Tode bestraft. s. 166. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tö'dtet, wird wegen Kindesmordes mit Zuchthaus von fünf bis zu zwanzig Jahren bestraft. Wird die vorsätzliche Tödtung...
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Adolph Henke's Zeitschrift für die Staatsarzneikunde, Volumes 67-68

1854 - 930 pages
...auferlegt. Jetzt ist es anders: Der §. 180 des neuen Preussischen Strafgesetzbuches bestimmt für eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wegen Kindermordes eine Zuchthausstrafe von 5 bis zu 20 Jahren, da doch, wer sonst einen Mord begeht,...
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Lehrbuch der gerichtlichen Medicin

Friedrich Wilhelm Böcker - 1857 - 476 pages
...Gebäreniien und Wöchnerinnen in Betracht, über dessen Beurtheilung oben §. 17. handelt. §. 180. „Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder...gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegen Kindesmordes mit Zuchthaus von 5 bis zu 20 Jahren bestraa. Wird die vorsätzliche Tödtung des...
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Adolph Henke's Zeitschrift für die Staatsarzneikunde, Volumes 73-74

1857 - 974 pages
...allein 27 neugeborene Kinder. Das neue Slrafgesetzbuch für Preussen, welches im §. 180 beslimmt: „Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich lödlet, wird wegen Kindsmordes mit Zuchthaus von fünf bis zu zwanzig Jahren bestraft," kennt keinen...
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Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Volume 37

1858 - 510 pages
...für Strafsachen Nr. 14. und 249. Str. GB 88- 180. 186. Das Strafgesetz-Buch bestimmt im §. 180.: Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegen KindeSmordes mit Zuchthaus von 5 bis 20 Jahren bestraft; und im §. 186.: .' ' Wer ohne Vorwissen...
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Gerichtliche Medicin; ein Handbuch für Gerichtsärzte und Juristen, Volume 2

Hermann W. Wald - Evidence, Expert - 1858 - 410 pages
...Geisteslranke als Zeugen 375 Siebenter Abschnitt. Kindesmord. Gesetzliche Bestimmungen. a. Preußen. §. !^». Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorfätzlich tödtet, wird wegen Kindesmordes mit Zucht; Haus von fünf bis zu zwanzig Iahren bestraft....
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Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten nebst dem Gesetze über die ...

Prussia (Kingdom) - 1859 - 184 pages
...Todtschlag an einem leiblichen Verwandten der aufsteigenden Linie wird mit dem Tode bestraft. §. 180. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegeu Kiudesmordes mit Zuchthaus von fünf bis zu zwanzig Jahren bestraft. Wird die vorsätzliche Tödtung...
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Das staats-lexikon: Encyklopädie der sämmtlichen ..., Volume 9

Carl von Rotteck - Political science - 1864 - 866 pages
...das bisherige Gesetzbuch der Rheinprouinz, folgte, beschränkt sich darauf, im §. 160 zu verordnen: „Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder...gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegen Kindesmordes mitZuchthaus von 5 — 20 Jahren '21) Auch Montenegro gab sich in neuer« Zeit ein...
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Entwurf einer Strafprozess-Ordnung für den Preussischen Staat: nebst ...

Prussia (Kingdom) - Criminal procedure - 1865 - 730 pages
...Todtschlag an einem leiblichen Verwandten der aufsteigenden Linie wird mit dem Tode bestraft. ß. 180. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegen Kindesmordcs mit Zuchthaus von fünf bis zu zwanzig Jahren bestraft. Wird die vorsätzliche Tüdtung...
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